Úterý 26. èervna 1928

Und glaubt die Regierung wirklich, daß der künftige Landesausschuß überhaupt imstande sein wird, alle Voranschläge der Bezirke, z. B. in Böhmen oder in Mähren und Schlesien gewissenhaft, einwandfrei, sachgemäß, und, was die Hauptsache ist, zeitgerecht zu prüfen und die nötigen sachlichen Anordnungen zu erteilen? Glaubt die Regierung wirklich, daß ein Bezirksausschuß, ein Bezirkshauptmann dieselbe Aufgabe in einem Bezirke bewältigen kann, der z. B. 30 Gemeinden mit zusammen 100.000 Einwohnern und mit ganz verzweifelt komplizierten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen aufweist? Wir wissen heute schon, daß das menschliche Kräfte schlechterdings übersteigt und daß im besten Falle eine ganz unglaubliche Schlamperei herausschauen wird. So wird sich auch die Verwaltungsreform nicht nur als verbesserungsbedürftig, sondern bald als undurchführbar erweisen. Das sind die kläglichen Ergebnisse der frivolen Gesetzgebung des Vorjahres. Den èechischen Regierungsparteien kann schließlich der schwache Entschuldigungsgrund zugebilligt werden, daß sie in Befolgung einer grossen nationalen Idee diese Gesetze beschlossen haben, für die deutschen Regierungsparteien aber mangelt es an jeder Entschuldigung. Sie hätten diese Gesetze leicht verhindern können. Da sie es verabsäumten, fällt alle Schuld, fallen alle Folgen auf sie allein. Wenn unsere Bezirke und Gemeinden heute am Rande des Abgrundes stehen, tragen nur die deutschen Regierungsparteien daran die Schuld; wenn Krankenhäuser, Siechenhäuser, Waisenhäuser. Blinden- und Taubstummenanstalten, Krüppelheime geschlossen werden müssen, wenn den Armen und Kranken jede Unterstützung versagt bleiben muß, sind sie die Ursache davon, sie allein tragen an all dem künftigen Elend die Schuld, wenn sich Verbrechen, Diebstahl, auch Mord und Todschlag mehren werden. Und wir werden den Verlassenen, welche scharenweise werden betteln gehen müssen, schon den Weg zu ihnen weisen, damit sie in die eigene Tasche greifen und tropfenweise ihre Schuld abtragen. Sie sind es, welche die Selbstverwaltung der Gemeinden zerstört haben, die wir Deutsche zur Behauptung unseres Volkstums benötigen, alle Folgen davon kommen auf ihre schuldigen Häupter.

Sie können sich von dieser Schuld nicht befreien, auch wenn ihre Vertreter in der Gemeindestube versuchen, die Gemeinschaft mit den Parlamentariern zu bestreiten, wie es z. B. am 29. Mai der deutsche Gewerbeparteiler Nedwied in Saaz getan hat; die Bevölkerung weiß bereits ganz gut in all diesen Dingen Bescheid und die letzten Gemeindewahlen haben bereits gezeigt, daß die Mehrzahl der Wähler nicht mehr hinter den Regierungsparteien steht, die Erregung wächst von Tag zu Tag, nicht nur in den Städten, wo die vielen unselbständigen Existenzen mit Bangen der Zukunft entgegensehen, da sie infolge der phantastischen Höhe der lumpigen indirekten Gemeindesteuern mit ihren festen Bezügen nicht mehr das Auslangen werden finden können, nein, auch am Lande wächst der Widerstand. Die Wahlen in die Bezirks- und Landesvertretungen werden noch ein ganz anderes Bild ergeben und sie werden zeigen, daß die deutschen Regierungsparteien durch ihre Politik, die sie hier im Parlament, in ihrer Presse und in ihren Versammlungen zu betreiben belieben, nur die Zutreiber für die Kommunisten sind. Alle Regierungsparteien haben Angst vor den Wahlen in die Bezirks- und Landesvertretungen. Diese Angst ist die eigentliche Ursache, warum die Wirksamkeit der Verwaltungsreform bis in den Spätherbst verschoben werden soll. Das Jubiläum soll durch die Wahlen nicht gestört werden, das Ausland soll nicht erfahren, wie es eigentlich in diesem Staat bestellt ist. Aus dieser Verlegenheit soll dieser Gesetzesantrag die Regierung befreien. Wir Deutschnationale haben gar keine Ursache der gegenwärtigen Regierung irgendwie gefällig zu sein. Wir hoffen, daß sie unter dem Drucke der künftigen Wahlen eine gründliche Umbildung erfährt, die es möglich macht, den angehäuften Schutt in der Gesetzgebung, zu dem insbesondere die Gesetzgebung des vorigen Frühjahrs gehört, gründlichst zu beseitigen, damit etwas mehr Luft und Licht in die bereits stark muffig gewordene symbiotische Atmosphäre der hiesigen Politik komme. Fast 10 Jahre sind es her, seitdem der èechische Staat entstand. In dem durch den Krieg verursachten allgemeinen Zusammenbruch hätte er einen Konzentrationspunkt darstellen können, wenn er seine geschichtliche Sendung verstanden hätte. Anstatt aber alle vorhandenen wertvollen Kräfte heranzuziehen und eine Politik der weisen Mäßigung in innerer und äußerer Beziehung zu beginnen, ließ er sich von einer überspannten nationalistischen Gedankenfolge hinreissen und wählte die nackte Gewalt zur Grundlage seines Regierungssystems. Und so taumelt dann dieser Staat aus einer Krise in die andere. Die Ruhe, die hier zu bestehen scheint, ist nur eine rein äußerliehe. Es glimmt unter der Asche. Em Windstoß kann die Glut entfachen. Ein soleher kann das Weiterbestehen des Gemeindefinanzgesetzes und die Verwaltungsreform werden, wenn sie in unveränderter Form in Wirksamkeit tritt, und wenn es der Regierung etwa gelüsten sollte, die Wahlen in die Bezirks- und Landesvertretungen vorher nicht vornehmen zu lassen. Wir protestieren ganz entschieden dagegen, daß jetzt schon etwa die Landespräsidenten und die Vorstände der neuen Bezirke ernannt werden. Daß jede Mitwirkung der Bevölkerung in Gesetzgebung und Verwaltung bei den Regierenden dieses Staates unerwünscht und unbeliebt ist, wissen wir genau. Selbst die Verfassung ist den Oligarchen, die diesen Staat in Wirklichkeit beherrschen, unbequem. Sie glauben, sie nach Willkür biegen und umgehen zu können. Das erweisen die lange Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die wir zur gehörigen Zeit als verfassungswidrig bewiesen haben, das erweisen auch die Urteile des Obersten Verwaltungsgerichtes, das sich gezwungen sieht, mehr als die Hälfte aller Entscheidungen der Ministerien als ungesetzlich aufzuheben. In jedem anderen Staate hätte das die Säuberung der Ministerien von den schuldtragenden Beamten zur Folge, hier aber erwägt man deswegen die Abschaffung des unbequemen Verwaltungsgerichtes.

Es ist ein Zeichen des hier herrschenden Systems, daß durch die Gesetze wichtige Einzelheiten, oft das Wesentliche, der Kern der Sache der Durchführungsverordnung überlassen wird, daß der Regierung Blankovollmachten erteilt werden, die weit über das zulässige Maß hinausgehen. Die bisherigen Parlamentsmehrheiten verzichteten auf diese Weise in einer langen Reihe von Fällen auf jede entscheidende Mitwirkung bei der Gesetzgebung. Ist es dann ein Wunder, wenn die Volksvertretung an Ansehen bei der Bevölkerung immer mehr einbüßt? Der Staat hat bei seiner Entstehung ein großes Kapital an allen möglichen geistigen und leiblichen Gütern mitbekommen, seine Regierungen sind auf dem besten Wege, es bis auf den letzten Heller zu vergeuden. Das ist sein Geschichtsinhalt, seine Tradition; statt des Rechtes der Egoismus einzelner Gruppen, gepaart mit Willkür und Gewalt und höchstens gemildert durch Schlamperei und Korruption. So stellt sich uns das System dieses Staates dar. Dieses System zu brechen ist unsere Aufgabe jetzt und in aller Zukunft! (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)



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