Ètvrtek 7. bøezna 1929

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 188. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 7. bøezna 1929.

1. Øeè posl. Schustera (viz str. 6 tìsnopisecké zprávy)

Hohes Haus! Neuerlich soll das Mieterschutz-, das Wohnungsräumungs- und Bauförderungsgesetz im Wege eines Provisoriums für die Dauer von sieben Monaten verlängert werden. Schon das letzte Mieterschutzgesetz war eigentlich nur ein Provisorium, und bei der Beratung über dieses Gesetz im Vorjahre am 13. März wurde von den Vertretern der Regierungsparteien in der Berichterstattung die Erklärung abgegeben, daß das Mieterschutzgesetz und die Bauförderung auf ein Jahr nur zu dem Behufe verlängert werden, damit man die notwendige Zeit finde, um ein ordentliches, brauchbares, für eine Reihe von Jahren währendes Mieterschutzgesetz zu schaffen und gleichfalls ein Bauförderungsgesetz fertigzustellen, das den Bedürfnissen der nächsten Jahre angemessen sei. Das Jahr, innerhalb welcher Zeit diese neuen Gesetze geschaffen werden sollten, ist vorübergegangen, es haben tatsächlich auch Fachberatungen und Enqueten stattgefunden, es ist auch sehr wahrscheinlich, daß von Seite des Ministeriums für soziale Fürsorge Gesetzentwürfe über Mieterschutz und Bauförderung ausgearbeitet sein dürften, man kann dies zumindest daraus schließen, daß Herr Sektionschef Dr Kubišta, nicht nur der Osmièka, sondern auch anderen Körperschaften, die sich für die Bau- und Wohnungsgesetze interessierten, schon Vorträge darüber gehalten hat, wie die neuen Richtlinien der künftigen Gesetzgebung auf dem Gebiete des Wohnungsmarktes des Mieterschutzes und der Bauförderung beschaffen sein sollen. Augenscheinlich hat man aber innerhalb der Koalition die entsprechenden Richtlinien für die neuen Gesetze bisher nicht gefunden. (Posl. de Witte: Die Wahlergebnisse sind schuld daran!) Denn nur so ist es zu verstehen, daß es auch innerhalb eines Jahres nicht möglich gewesen sein sollte, die neuen Gesetze zu schaffen, und man geht nicht fehl, daß der Ausfall der Wahlen vom 2. Dezember des Vorjahres in den Werdegang der Gesetzgebung manche Störungen gebracht hat, vor allem schwere Störungen bei jenen Parteien, die durch das Wahlergebnis darüber belehrt wurden, daß die Mieter nicht mit sich spielen lassen, und die es nicht riskieren wollen, bei einer künftigen Wahl einen noch größeren Stimmenverlust zu erleiden aus den Kreisen jener Wählerschaft, die den Mietern zuzuzählen ist. Diese Regierungsparteien, vor allem die Klerikalen, scheinen sich ja heute mehr oder weniger den Mietern gegenüber doch bis zu einem gewissen Grade verpflichtet zu fühlen und sie mögen es sein, die innerhalb der Koalition das Hemmnis darstellten, um Mieterschutz und Bauförderung schon mit einem Schlage, vielleicht unter Umständen gewaltsam wegzuräumen. Unter den Koalitionsparteien sind ja einige, die ganz offen schon bei den Beratungen des Gesetzes im Vorjahre und auch diesmal bei den Ausschußberatungen trocken erklärt haben, daß sie für die völlige Beseitigung des Mieterschutzes sind und eine freie ungebundene Wirtschaft auf dem Gebiete des Wohnungsmarktes herbeisehnen. Die Nationaldemokraten und èechischen Agrarier haben sowohl bei den vorjährigen Plenumsberatungen, als auch beiden heurigen Ausschußberatungen keinen Zweifel darüber gelassen, wie sie über den Werdegang der Mieterschutzgesetzgebung denken und wenn es nach diesen Parteien ginge, dann hätten wir wohl damit zu rechnen, daß das Ende des Mieterschutzes herangerückt wäre.

Seit dem Jahre 1922 wird der Mieterschutz hier in diesem Staate ununterbrochen abgebaut und selbstverständlich verschlechtert. Man hat bei jeder Novellierung den Hausbesitzern nicht nur in der Richtung Zugeständnisse gemacht, daß sie Mietzinssteigerungen vorzunehmen berechtigt sind, die heute schon das Ausmaß - allerdings ist es das gesetzliche Ausmaß - von 300% erreichen, in Wirklichkeit gehen sie aber darüber weit hinaus, sondern man hat ihnen auch eine Menge von Kündigungsgründen zugebilligt und es bleibt der Pfiffigkeit des Hausbesitzers und seines Anwaltes überlassen, aus diesen Kündigungsgründen, wenn irgendwie möglich, dem Mieter einen Strick zu drehen und ihn aufs Pflaster zu setzen.

Seit dem 1. Juli des Vorjahres sind aber auch in den alten Häusern alle jene Wohnungen nicht mehr unter dem Mieterschutze, die von ihren früheren Mietern geräumt wurden. Es werden jetzt also täglich immer mehr und mehr Wohnungen auch in den alten Häusern dem Mieterschutze entzogen. Wir können allerdings nicht behaupten, daß diese gesetzlichen Maßnahmen, die da zum Schutz der Hausbesitzer getroffen worden sind, auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge sehr förderlich gewirkt haben. Wir sehen da eine Erscheinung, nämlich die, daß wenn eine Wohnung, insbesondere eine kleinere leer wird, der Hausherr sie nicht mehr vermietet. Dieser sonst so von Sorgen beschwerte Mensch erklärt einfach, daß er diese Wohnung für seine eigene Familie brauche, oder er, der so notwendig immer jeden Zinskreuzer brauchte, erklärt, es zahle sich nicht aus, diese Wohnung zu vermieten, weil man an und für sich dabei nichts verdiene. So sehen wir, daß der Werdegang dieser sogenannten freien Wohnungswirtschaft die Verhältnisse am Wohnungsmarkt außerordentlich verschlechtert hat. Ich will nur darauf verweisen, daß wir hier in der Èechoslovakei, in diesem berühmten mitteleuropäischen Kulturstaat, hier auf der Insel der Seligen, noch Tausende von Menschen haben, die keine Wohnung besitzen, daß noch Tausende von Menschen in Baracken, Waggons oder in Ubikationen logieren, die sie sich selbst errichtet haben und die in hygienischer und sonstiger Beziehung jeder Beschreibung spotten. Diese vielen Tausende Menschen hatten infolge der Unbilden des heurigen schrecklichen Winters unsägliche Qualen zu ertragen.

Die Wohnungsgesetzgebung hat aber auch den Wohnungswucher ins Maßlose gesteigert. In den meisten Wohnungen oder in den meisten Häusern sind ja die Mietzinse, auch wenn die Wohnungen dem Mieterschutz unterstellt sind, nicht den gesetzlichen Normen angepaßt, sondern gewöhnlich wesentlich höher. Der Hausherr hebt eben höhere Mietzinse ein und die Parteien wagen nicht dagegen aufzumucksen. Kein Mensch, am allerwenigsten aber die Organe der Wuchergerichte kümmern sich darum, daß trotz aller Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes die Mietpreise heute schon bei weitem überstiegen werden. Es kümmert sich auch kein Mensch darum es fehlt leider auch die gesetzliche Handhabe dazu - daß leerstehende Wohnungen wieder vermietet werden müssen. Aber dieser Wucher, der mit den alten Wohnungen getrieben wird, blüht auch bezüglich der neuen Häuser. Wir wissen, daß viele Menschen das Opfer gebracht haben, einen Bauaufwand zu leisten, z. B. in der Form, daß sie den Zins für zwei oder drei Jahre vorausbezahlt haben. Wenn diese zwei- oder dreijährige Frist abgelaufen ist, steigert der Hausherr die Parteien, mit deren Hilfe es ihm überhaupt möglich geworden ist, den Neubau zu errichten. Wenn wir uns ferner die Mietzinse in den neuen Häusern ansehen, so finden wir, daß 15 bis 20% der Baugestehungskosten die heutige Norm der Mietpreise sind und daß natürlich kein Mensch imstande ist, ohne höheres Einkommen diese Mietzinse zu bezahlen. Die gegenwärtigen Lohn- und Arbeitseinkommenverhältnisse der Arbeiterschaft halten eine Mietzinssteigerung unter gar keinen Umständen aus. Zölle und indirekte Abgaben aller Art, die man auf die breiten Schichten der Arbeitenden überwälzt hat, haben deren Einkommens- und Lebensverhältnisse so herabgedrückt, daß es eine ganz unmögliche Sache ist, von den kleinen Angestellten oder Arbeitern, ja nicht einmal von den besseren Angestellten eine höhere Miete herauszupressen. Und wenn ein neues Gesetz tatsächlich den Hausbesitzern nach dieser Richtung hin wieder Konzessionen machen sollte, so müßte das natürlich schwere Lohnkämpfe zur Folge haben, um die Möglichkeit zu schaffen, den Mietzins hereinzubrigen, d. h. man würden die Arbeiter förmlich dazu zwingen, den Kampfboden um höhere Löhne zu betreten, in der Hauptsache eigentlich zu dem Zwecke, um die Hausherrenente zu erkämpfen. Ob die Arbeiter dazu Lust und Neigung haben, eben für die Hausbesitzer die Rente zu erkämpfen, ist eine andere Frage; wir selbst stehen auf dem Standpunkte, daß zu solchen Zwecken Lohnkämpfe nicht zu führen sind. Eine Regelung der Verhältnisse muß in anderer Richtung gesucht werden.

Aber auch das Wohnungsräumungsgesetz hat seit seiner Schaffung außerordentliche Verschlechterungen erfahren, und wenn es auch diesmal gleich den übrigen Gesetzen in unveränderter Form weiterbelassen wird, so wissen wir ganz genau, daß bei diesem Gesetze Kräfte sehr wirksam am Werke sind, um es endgültig zu beseitigen. Da die Hausbesitzer das Bedürfnis fühlen, in Hinkunft, so wie es früher einmal der Fall gewesen ist, die Mieter kleiner Wohnungen aufs Pflaster zu setzen, so wird es auch hier notwendig sein, ein neues Gesetz zu schaffen, um dafür Sorge zu tragen, daß der Mieterschutz entsprechend erhalten wird. Wir sind auch mit dem gegenwärtigen Wohnungsgesetz nicht einverstanden, weil es viele unerträgliche Härten für die Mieter enthält. Wenn wir wünschen, daß ein neues Mieterschutzgesetz geschaffen werden möge, so geschieht das aus dem Grunde, damit es ein Gesetz werden soll, das den Mietern tatsächlichen und wirklichen Schutz in ihren Wohnungen bringt.

Nun einige Worte zu dem Bauförderungsgesetz. Als dieses Gesetz im Jahre 1921 entstand, trug man sich allenthalben mit der Hoffnung, daß es mit seiner Hilfe möglich sein wird, der Wohnungsnot einigermaßen Herr zu werden. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Es ist allerdings auf Grund dieses Gesetzes in den èechischen Gebieten der Republik ganz außerordentlich viel gebaut worden, im deutschen Gebiet war der Bauerfolg ein sehr geringer. Ich will nicht die Schuld, daß dem so ist, dem Gesetze beimessen, es haben vielmehr andere Umstände mitgewirkt. Als die Wirksamkeit des alten Baugesetzes erlosch und nach zweijährigem Interregnum das gegenwärtige Baugesetz geschaffen wurde, war es sofort für jeden auf dem Gebiete der Bauförderung einigermaßen Bewanderten klar, daß dieses neue Gesetz selbstverständlich noch weniger fruchtbare Erfolge bringen werde. Und wenn auch während der zwei Jahre, seit dieses Gesetz in Wirksamkeit getreten ist, nach den Angaben des Herrn Berichterstatters Dubický für etwa 360 Millionen Kè staatliche Garantie übernommen worden ist, so muß doch gesagt werden, daß diese, gemessen an der furchtbaren Wohnungsnot, sehr wenig bedeutet. Der Staat, bezw. die Regierung hat zwar in der gegenwärtigen Vorlage des Bauförderungsgesetzes den staatlichen Garantiefond von 150 Millionen Kè auf 200 Mill. Kè erhöht. 50 Mill. Kè mehr, das ist nichts als eine noble Geste, die übrigens dem Staate momentan nichts, und selbst wenn er später zahlen müßte, nicht allzuviel kosten wird. So gut das Bauförderungsgesetz in seiner finanziellen Auswirkung gemeint sein mag, so ist doch der Betrag viel zu gering und es darf dabei nicht daran vergessen werden, daß auch diese Förderung nur jenen Menschen zugute kommt, die erstens baulustig sind und zweitens doch etwas Vermögen besitzen, um bauen zu können. Jene Menschen, die kein Vermögen haben, sind auch heute noch nicht in der Lage, solche Wohnungen mieten zu können, weil sich auch eine Zweizimmerwohnung, auf Grund dieses staatlichen Garantiefondes errichtet, immerhin noch auf 6000 bis 7000 Kè stellt, ein Mietzins, den natürlich ein Minderbemittelter nicht erschwingen kann.

Der Herr Berichterstatter über die Baugesetznovelle hat im sozialpolitischen Ausschuß und auch hier im Hause gestern erklärt, das neue Bauförderungsgesetz werde außerordentlich großzügig sein. Ich fürchte sehr, daß diese Großzügigkeit am Papier bleiben wird. Großzügig soll es angeblich deshalb werden, weil nach dem Ausspruch des Herrn Dubický, der ja der Agrarpartei angehört, es ein dringendes Bedürfnis sei, daß draußen am flachen Lande mehr gebaut werde. Dagegen haben wir gewiß nichts einzuwenden, daß draußen am flachen Lande die Wohnung verhältnisse der landwirtschaftlichen Arbeiter und der Dienstboten gebessert werden. Wir wissen sehr genau, daß auch die landwirtschaftlichen Arbeiter unter außerordentlich tristen Verhältnissen wohnen und es ist kein Geheimnis, daß vielfach Dienstboten noch in Ställen, Futter- und Heukammern logieren müssen. Wir wünschen also selbstverständlich ebenfalls, daß draußen am Lande eine entsprechende Bautätigkeit stattfinden kann und daß auch dort bessere Wohnungsverhältnisse geschaffen werden. Allerdings besteht nicht allzu große Hoffnung, daß den Versprechungen die Tat folgen werde.

Wenn nun ein neues Baugesetz geschaffen wird, so möchte ich hier kurz einige Dinge in den Vordergrund rücken, die bei diesem Anlaß von uns schon wiederholt vorgebracht wurden. Das Baugesetz enthält die sogenannten lohnschiedsgerichtlichen Bestimmunge, die im letzten Baugesetz derartig sind, daß sie unter Umständen zu einer außerordentlich schweren Gefahr für die Bauarbeiter werden können. Die Straf- und Streikhemmungsbestimmungen des Bauförderungsgesetzes widersprechen dem Rechtssinn der Bauarbeiterschaft, während andererseits jene Bestimmungen, die der Bauarbeiterschaft zugute kommen, außerordentlich kärglich bemessen sind. Schon vor zwei Jahren hat man uns versprochen, daß die Kompetenz der Schiedsgerichte ausgebaut werde, daß die Sprengel kleiner gemacht und daß mehr Schiedsgerichte errichtet werden. Wir haben schon vor Jahren verlangt, daß die Lohnschiedsgerichte am Sitze der Handelskammern, nicht nur in Prag, Brünn und Bratislava bestehen. Diesen Wünschen hat man bisher nicht Rechnung getragen. Wir wollen hoffen, daß es künftighin nach dieser Richtung besser wird und daß die drakonischen Bestimmungen, die sich gegen die Bauarbeiterschaft richten, aus einer künftigen Vorlage verschwinden. Es ist gestern auch bei der Berichterstattung davon die Rede gewesen, daß sich das Bauen leider verteuert hat. Ich habe bei einer Beratung hier im Hause, ich glaube im November des Vorjahres anläßlich einer Teilverlängerung des Baugesetzes bei Besprechung der Poøièer Katastrophe darauf hingewiesen, daß die Verteuerung des Bauens vor allem mit den ungeheueren Wucherprofiten der Zement- und Eisenindustrie innig zusammenhängt, bei letzterer, soweit sie Baustoffe erzeugt, und daß hier die Regierung einzuschreiten hätte. Der Baukostenindex betrug im Jahre 1926 906 und ist bis Oktober 1928 auf 1042, also um rund 15% Brutto gestiegen. Diese Verteuerung der Baukosten sucht man nach außenhin damit zu rechtfertigen, daß angeblich die Löhne höher geworden sind. Die Löhne sind aber nicht höher geworden. Erst seit ganz kurzer Zeit hat die Bauarbeiterschaft in den deutschen Gebieten eine 5%ige Lohnerhöhung erhalten, die sie faktisch noch gar nicht bekommen hat, weil es ja infolge des furchtbaren Winters zu einer Bautätigkeit nicht gekommen ist. Es können sich also diese Lohnerhöhungen in den angeführten Ziffern gar nicht ausgewirkt haben und die Erhöhung der Baugestehungskosten ist darauf zurückzuführen, daß in der Zement- und Eisenindustrie ein ungeheuerlicher Wucher getrieben wird, gegen den einzuschreiten Sache der berufenen Regierungsorgane wäre.

Im übrigen müssen wir verlangen, daß natürlich die Produktion und die Einfuhr von Baustoffen gefördert wird. Wir leiden Mangel an Baustoffen und müssen einen Teil derselben einführen. Die Produktionsförderung unserer Regierung besteht aber lediglich darin, daß sie verschiedene Baustoffe mit hohen Zöllen belegt, damit sie schwer zu uns hereinkommen können. Dadurch wird natürlich die Baubewegung nicht unterstützt, sondern gehemmt.

Bei diesem Anlaß will ich auch darauf hinweisen, daß selbstverständlich in den uns umgebenden Staaten, vor allem in Deutschland, die Bautätigkeit eine viel regere ist, daß dort die Bauarbeiter auch viel mehr verdienen und daß dies naturgemäß dazu führen muß, daß, wenn hier nicht andere Verhältnisse platzgreifen, eine Landflucht der Bauarbeiter eintreten wird, daß sie nach Deutschland auswandern, weil sie ja dort viel günstigere Arbeitsverhältnisse finden.

Ich will nun an dieser Stelle noch einmal wiederholen, was wir auf dem Gebiete des Wohnungsmarktes für die Arbeiterschaft vor allen Dingen fordern. Was wir am dringendsten benötigen, sind Kleinwohnungen, Arbeiterwohnungen. Diese Wohnungen wurden durch das bisherige Bauförderungsgesetz nicht geschaffen, sie können nur geschaffen werden, wenn die Gemeinden in die Lage versetzt werden, selbst zu bauen, wenn sie materiell die Möglichkeit bekommen, für die ärmsten Schichten ihrer Bürger Wohnungen zu errichten. Zunächst müssen die Gemeinden von der furchtbaren Fessel des Gemeindefinanzgesetzes befreit werden. Es ist notwendig, eine andere Steuerreform zu machen, als die Engliš'sche. Wenn heute erklärt wird, daß kein Geld vorhanden ist und man nicht weiß, woher man es nehmen soll, so müssen wir dem entgegenhalten, daß man nur die hohen Einkommen kräftiger besteuern soll und die großen Vermögen, dann wird sich Geld zum Bauen finden. Wir müssen darauf verweisen, daß man sich nur beim Militarismus einige Sparsamkeit aufzuerlegen braucht und aus den Ersparungen kann eine große Anzahl von Wohnungen kleinster Art für die Arbeiter geschaffen werden. Was uns hierzulande für das Wohnungswesen fehlt, ist ein Breitner. Wir benötigen einen Mann, der dort, wo unsere Finanzpolitiker erklären, es sei nichts mehr zu holen, noch fette Weideplätze findet und manchen Patzen Geld herausholt, der für die Wohnungsfürsorge dienstbar gemacht werden könnte.

Wir haben natürlich von der staatlichen Wohnungsfürsorge und von der versprochenen Großzügigkeit nicht allzuviel zu erwarten. Wir erwarten unser Heil auf dem Gebiete der Wohnungsfrage in der Lösung durch die Kommunen, selbstverständlich unter Einwirkung und Mitwirkung der Arbeiterschaft. Wir wissen ganz genau, daß wir nicht nur an dieser Stelle einen harten schweren Kampf um die Wohn- und Baugesetzgebung zu führen haben und wir wissen auch sehr genau, daß dieser Kampf um den Mieterschutz, um das Dach über dem Kopf nur von den sozialistischen Parteien geführt wird. In den kleinbürgerlichen Parteien wird zwar vor den Mietern gejammert, mitunter auch geschimpft, aber sonst wagt man nicht aufzumucksen und wenn die harte Faust des Hausherrn wieder einmal kommt, so duckt man sich geduldig, um bei passender Gelegenheit wieder einmal zu schimpfen, aber sonst nichts zu tun. Mit Schimpfen allein ist aber nichts getan. Wenn der Kampf um den Mieterschutz Erfolg haben soll, muß er auf der ganzen Linie von allen daran interessierten Bevölkerungsklassen mit Vehemenz geführt werden, vor allem von jenen Parteien, die sich zum Anwalt und Schützer der armen Mieter aufgeworfen haben. Der Staat, das Zwangsorgan der Gesellschaft, der die Menschen unter seine Gesetze preßt und unter seine Anordnungen pfercht, dieser Staat hat auch die Pflicht, nicht nur dafür zu sorgen, daß jeder Bürger dieses Staates, und sei er auch der ärmste, wisse, wo er abends sein Haupt hinlegen kann. Um zu ermöglichen, daß jeder sein Dach über den Kopf bekommt, werden wir sozialistischen Parteien auch fürderhin den Kampf führen. (Potlesk poslancù nìm. soc. dem. strany dìlnické.)


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