Ètvrtek 7. bøezna 1929

2. Øeè posl. Horpynky (viz str. 19 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Mit großer Spannung wurde von der Öffentlichkeit die definitive Lösung der Wohnungsfrage in diesem Staate und das Gesetz erwartet, das die Frage des Mieterschutzes, der Bauförderung, eines langfristigen Bauplanes in großzügiger Weise regeln und lösen soll. Die Dezemberwahlen im vergangenen Jahre haben insofern eine große Enttäuschung gebracht, als es seit den Wahlen jedem Beobachter klar war, daß das Parlament vor dem 31. März eine Verlängerung der bisherigen gesetzlichen Provisorien wird vornehmen müssen. Und so stehen wir heute tatsächlich vor dem Problem, die Gesetze Nr. 43, 44 und 45 über den Mieterschutz, die Bauförderung und Exekutionsordnung bei der Räumung von Wohnräumen in unveränderter Form zu verlängern. Da ich bereits im vergangenen Jahre die Ehre hatte, in sachlicher Weise zu den Gesetzen Stellung zu nehmen, erübrigt sich heute für mich, noch irgendwie sachlich zum Inhalte dieser Gesetze einige Worte zu sprechen. Dennoch sind einige Bestimmungen der vorgelegten Gesetzesanträge so bemerkenswert, daß sich daraus Schlüsse nicht nur auf die gegenwärtige politische Situation, sondern auch auf deren Entwicklung in der Zukunft ableiten lassen. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Dezemberwahlen des Vorjahres eine große Verwirrung in der Regierungskoalition angerichtet haben. Unmittelbar nach den Wahlen traten die Agrarier mit der bestimmten Forderung nach Ausschreibung von Neuwahlen auf, sie begannen den Kampf gegen den Außenminister Beneš, erhoben die Forderung nach sofortiger Durchführung der Hagelversicherung, holten sich drei Niederlagen durch die klerikale Opposition, heute ist ihr Mitglied der Minister Hodža, auf dem Platze geblieben, und die Krise in der slovakischen Volkspartei wirkt hemmend auf die ganze Politik der Regierungskoalition. Bei einer solchen Uneinigkeit unter den regierenden Parteien ist es selbstverständlich, daß keine Zeit und Lust war, um sich mit der definitiven Lösung des Wohnungsproblems zu befassen. Daher heute die Notwendigkeit, die bestehenden Gesetzesprovisorien zu verlängern. Auffallend ist, daß diese Verlängerung bis 31. Oktober 1929 bestimmt wird. Wenn die Regierungsmehrheit es wirklich ernst mit dem Herausbringen eines definitiven langfristigen Wohnungsgesetzes meint, dann hätte eine Verlängerung bis 31. Juni d. J. vollständig genügt Das Gesetz ist im Ministerium für soziale Fürsorge fix und fertig und kann jeden Tag dem Parlament vorgelegt werden. Erfahrungsgemäß ist in den Sommermonaten niemals eine ausreichende parlamentarische Tätigkeit vorhanden, der heurige September soll den Wenzelsfeierlichkeiten vorbehalten bleiben und der Oktober wird bereits im Zeichen der Budgetdebatte stehen. Wenn also die Regierungskoalition wirklich das definitive Wohnungsgesetz herausbringen will, dann muß dies bis Ende Juni des heurigen Jahres gemacht sein. Die beantragte Verlängerung bis 31. Oktober d. J. beweist aber, daß das Gespenst der Neuwahlen immer noch drohend vor der Regierungsmehrheit steht, daß heute die Regierungsmehrheit gar nicht weiß, ob es gelingen wird die einzelnen Parteien zu einigen, daß heute die Regierungsmehrheit überhaupt noch nicht sagen kann, ob sieh die Regierungsparteien auf ein definitives Wohnungsproblem werden einigen können. Und sie kalkulieren, wenn der Herbst doch Neuwahlen bringen sollte, daß man dann vor dem 31. Oktober ja doch nichts anderes machen werde als das bestehende gesetzliche Provisorium wiederum zu verlängern. Und wenn Neuwahlen nicht kommen, dann wird man vielleicht zur Not ein definitives Wohnungsgesetz herausbringen, weil die Regierungsparteien hoffen können, daß dann bis zur nächsten Wahl ein solcher Zeitraum verstreichen wird, der ausreicht, um die Unzufriedenheit sowohl der Hausherren als auch der Mieter mit einem solchen definitiven Wohnungsgesetz zu beseitigen und das Odium, die Vorwürfe von den Regierungsparteien fernzuhalten. Natürlich wird all dies nicht hindern, daß gewisse Parteien doch bei den nächsten Wahlen die Frage des Mieterschutzes als ein Schlagwort in die Wahlkampagne hineintragen werden. So können wir heute sagen, daß die Entwicklung der Frage der definitiven Lösung des Wohnungsproblems in diesem Staate in den kommenden Monaten das Barometer sein wird, das anzeigen soll, ob der Sturm der Neuwahlen bevorsteht, oder nicht. Aber auch die Tatsache, daß die drei Wohnungsgesetze ohne jegliche Änderung jetzt verlängert werden sollen, beweist, daß die Regierungsmehrheit es keineswegs ehrlich meint mit der definitiven Lösung der Wohnungsfrage, es keineswegs eilig hat, überhaupt an dieses Problem heranzugehen. Allgemeine Überzeugung ist, daß der Mieterschutz abgebaut werden muß, daß man zurückkehren muß zur freien Wirtschaft auf dem Wohnungsmarkt, und wenn heute eine Volksabstimmung über die Frage des Mieterschutzes zu entscheiden hätte, würde der Mieterschutz über Nacht beseitigt sein, denn die Statistik lehrt, daß 47% der Bevölkerung Mieter sind, während 53% eigene Wohnungen oder eigene Häuser besitzen. Stürmisch verlangt wird der Abbau des Mieterschutzes in den Kreisen der Hausherren, von den Angehörigen des Baugewerbes, und die Mieter stellen dem im großen und ganzen doch nur sehr bescheidene Abwehrforderungen entgegen. Sie verlangen, daß der Abbau des Mieterschutzes erst zu einer Zeit vorgenommen werde, wo Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt sich die Wage halten. Sie fordern, daß der Abbau des Mieterschutzes hinsichtlich der Höhe des Mietzinses derartig vorgenommen werde, daß die wirtschaftlich schwächeren Volksschichten nicht in ihrer Existenz erschüttert werden und sie verlangen, daß gleichzeitig mit der Valorisierung der Mietzinse in alten Häusern auch eine Regelung der Gehälter der Festbesoldeten und der Löhne der Arbeiter vorgenommen werde. Weil nun die allgemeine Tendenz schon seit Jahren zum Abbau des Mieterschutzes drängt, hat man bisher in diesem Parlament, immer wenn es sich um ein Provisorium von Wohnungsgesetzen gehandelt hat, einen langsamen, tropfenweisen Abbau des Mieterschutzes mit eingeflochten in die Gesetze. So wurde der Mietzins um 10 und 20% quartalsweise erhöht, da wurden die Kündigungsgründe erweitert u. a. m. Jetzt wird auf einmal an den Provisorien gar keine Änderung vorgenommen, der bisher langsam betriebene Abbau des Mieterschutzes wird auf die Dauer eines Jahres vollständig eingestellt. Und trotzdem wären an den bestehenden Gesetzesprovisorien, die heute bis zum 31. Oktober d. J. verlängert werden sollen, einige Änderungen unbedingt notwendig gewesen, wie sie sich schon aus den Erfahrungen ergeben, die man im vergangenen Jahre mit dem jetzt bestehenden Gesetz gemacht hat. Da wäre es z. B. notwendig gewesen, eine Änderung bei den Kündigungsgründen einzufügen hinsichtlich der Notwendigkeit der Beschaffung einer Ersatzwohnung. Das Gesetz besagt: "Wenn ein Vermieter für sich, seinen Gatten, oder seine Verwandten in auf- und absteigender Linie die Wohnung benötigt, ist er verpflichtet, dem gekündigten Mieter eine Ersatzwohnung zu beschaffen". Wenn der Gesetzgeber wirklich dem Hausbesitz entgegenkommen wollte, wenn er dem Hausherrn für den Fall, daß er die Wohnung in seinem Hause für Verwandte benötigt, wirklich die Möglichkeit zu einer Kündigung geben will, hätte diese Bestimmung über Beschaffung einer Ersatzwohnung zumindest mit gewissen Einschränkungen in das Gesetz kommen müssen; denn bei der jetzigen Fassung dieser gesetzlichen Bestimmung ist dieser Kündigungsgrund vollständig illusorisch, in der Praxis überhaupt nicht verwendbar, denn das Gesetz bestimmt selbst, daß ein solcher Mieter, der aus einer Wohnung auszieht, wo er unter Mieterschutz stand und in eine Ersatzwohnung einzieht, die sonst nicht mehr unter Mieterschutz steht, doch nur wiederum in dieser neuen Wohnung unter den Bedingungen gekündigt werden kann, welche im Gesetz als Kündigungsgründe anerkannt sind. Infolgedessen hütet sich ein jeder Hausherr, der eine solche Ersatzwohnung beistellen soll, den neuen Mieter aufzunehmen, der zwar hinsichtlich der Höhe des Mietzinses nicht mehr unter Mieterschutz steht, hinsichtlich der Kündigungsgründe aber denselben Schutz genießt, wie in einer Wohnung unter Mieterschutz. Es wäre überhaupt leicht möglich gewesen, wenn man schon diesen Begriff der Beistellung einer Ersatzwohnung in das Gesetz aufgenommen hat, allgemein die Kündigung bei Beistellung einer Ersatzwohnung zu ermöglichen. Aber es gibt natürlich auch andere Änderungen, die auf Grund der Erfahrungen notwendig gewesen wären. Ich verweise nur auf die Bestimmung des § 22, Abs. 2, der in seiner gegenwärtigen Fassung besagt, daß eine Überzahlung für die Vergangenheit nicht zurückverlangt werden kann. Diese gesetzliche Bestimmung hätte eine Ergänzung in dem Sinne gebraucht, daß in dem Paragraph ausdrücklich aufgenommen wird, daß Überzahlungen auch für die Zeit vor dem 1. April 1921 nicht zurückverlangt werden können. Die Erfahrung hat nämlich gelehrt, daß heute in der Rechtssprechung direkt eine Anarchie ausgebrochen ist, weil das eine Gericht auf dem Standpunkt steht, solche Überzahlungen dürfen nicht zurückgefordert werden nur für die Zeit nach dem 1. April 1928, wo das jetzige Gesetzesprovisorium Rechtskraft erhielt, während andere Gerichte diese Bestimmung auch pro präterito, auf die Zeit vor dem 1. April 1928 ausdehnen. So entscheidet das eine Gericht so, das andere so, es erwachsen nur Berufungen daraus, die Gerichte werden unnütz mit Agenden belastet. Durch ein paar Worte könnte Klarheit geschaffen werden, was gerade jetzt bei Verlängerung dieser Provisorien hätte geschehen können. Genau so, wäre noch manche Bestimmung notwendig zu ändern, ganz besonders der Grundsatz betreffend den Ersatz der Kosten bei gerichtlichen Stritten. Hier wäre es notwendig, den Grundsatz aus dem allgemeinen Prozeßverfahren zu übernehmen, daß der verlierende Streitteil die Kosten zu tragen hat. Heute sehen wir, daß viele Mieter ganz mutwilligerweise mit dem Hausherrn Prozesse führen, weil ihnen der Advokat sagt, sie können ruhig den Prozeß führen, letzten Endes muß ihn der Hausherr bezahlen, eine Erscheinung, die weder günstig für die ganze Auffassung über solche Gesetze wirkt, die aber auch äußerst ungünstig das gegenseitige Verhältnis von Mieter und Hausherr auch für die Zukunft beeinflussen muß. Unbegreiflich ist mir, daß auch im elften Jahre des Bestandes dieses Staates wir noch nicht einmal so weit sind, daß wir die Vertragsfreiheit zwischen Hausherr und Mieter in das Gesetz aufnehmen können. Ich kann die Befürchtungen, die mein Vorredner, der Herr Koll. Langr von hier gegen diese Vertragsfreiheit geäußert hat, nicht anerkennen, denn schließlich und endlich soll ja nicht durch das Gesetz irgendein Mieter zu einem Vertrag gezwungen werden, es soll ihm freigestellt sein, einen Vertrag mit dem Hausherrn einzugehen, der ihn außerhalb der einzelnen Bestimmungen des Mieterschutzes stellt oder nicht. Es ist selbstverständlich, daß ein Mieter nur dann von dieser Vertragsfreiheit Gebrauch machen wird, wenn er sieh selbst einen Vorteil davon verspricht und daß irgendwie die Hausherren die Möglichkeit einer solchen Vertragsfreiheit zu Repressalien benützen könnten, das ist wohl nicht zu erwarten, zumal die Mieter immer die Möglichkeit haben, schon nach dem Wortlaute des Gesetzes selbst einen solchen Vertrag strikte abzulehnen und der Hausherr keine gesetzlichen Mittel besitzt, dem Mieter den Vertrag gegen seinen Willen irgendwie aufzuzwingen. Dieses ständige Ausschalten der Vertragsfreiheit kommt mir wie eine unberechtigte Bevormundung Erwachsener durch das Gesetz vor und hätte eliminiert werden können. Außer diesen notwendig gewesenen Änderungen der Gesetzesprovisorien wurden noch ganz andere Änderungen von der Öffentlichkeit erwartet. Die Öffentlichkeit hatte sich sogar schon mit dem Gedanken abgefunden daß wiederum am 1. Juli eine 20%ige Mietzinserhöhung kommen wird, die Öffentlichkeit hat sogar erwartet, daß im neuen Gesetzesprovisorium dem Hausherrn die Möglichkeit geboten wird, die durch die außerordentlichen Verhältnisse und die Frostschäden, die im heurigen Winter sich an den Häusern gezeigt haben, diese Schäden irgendwie auf die Mieter aufzuteilen. Nun, alles das ist nicht geschehen. Die Gesetzesprovisorien liegen heute vor uns und das Parlament soll diese Gesetzesprovisorien ohne jegliche Änderung bis zum 31. Oktober verlängern. Diese Tatsache ist auch ein Beweis dafür, daß die Koalition noch immer die Neuwahlen befürchtet und daß sie es daher für ratsam hält, an den Gesetzen überhaupt nicht zu rühren, weil wenn die Wahlen im Herbst kommen sollten, die Regierungsparteien dann demagogisch darauf verweisen könnten, daß sie für die Erhaltung des Mieterschutzes gewesen sind.

Unbegreiflich ist, daß auch an dem Gesetz über die Bauförderung überhaupt keine Veränderungen vorgenommen wurden. Die Baukatastrophen, die wir erlebt haben, haben deutlich die Gründe gezeigt, welche zu solchen Katastrophen führen, haben gezeigt, welche gesetzliche Bestimmungen an solchen Katastrophen schuld sind. Und der Gesetzgeber findet es jetzt nicht der Mühe wert, eine Vorlage ins Haus zu bringen, welche solche Ursachen des überhasteten Bauens, solche Ursachen von Baukatastrophen beseitigt, welche den Wucher mit Baugrund und Baumaterialien unmöglich zu machen versucht. Wenn wir daher die Vorlage anschauen, so müssen wir zu dem traurigen Ergebnis kommen, daß hier in diesem Staate nicht das Problem des Wohnens vom Standpunkte wirtschaftlicher Notwendigkeiten, vom Standpunkte sozialer Gesetze und Normen geregelt wird, sondern einzig und allein vom Standpunkte taktischer Notwendigkeiten der Parteidemagogie der Regierungsparteien.

Die deutsche Nationalpartei fordert, daß die Unordnung im Haushalte der Regierungskoalition nicht mehr dazu mißbraucht werde, um eine weitere Verschleppung in den Beratungen des Wohnungsgesetzes herbeizuführen, sie verlangt die sofortige Vorlage des definitiven Gesetzes und gründliche Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum des Parlamentes bis Ende Juni d. J. mit Rechtswirksamkeit vom 1. Juli 1929, sie verlangt, daß gleichzeitig, damit junktimiert, auch über die Gehaltsregelung der Festbesoldeten, der Staatsangestellten und Lehrer beraten wird.

Weil ich gerade beim Worte bin, will ich die Gelegenheit ergreifen, um auch über einen Vorfall zu berichten, der sich gerade jetzt vor einer Woche zugetragen hat. Genau an demselben Tage, eine Woche früher, um dieselbe Zeit, stand ich hier auf der Tribüne des Hauses und habe eine Erklärung zum 4. März abgegeben, gedachte der deutschen Blutopfer des Selbstbestimmungsrechtes vom 4. März 1919. Ich war mir vollständig der Feierlichkeit einer solchen Erklärung bewußt und habe meine Erklärung in einer Form abgegeben, wodurch ich absolut nicht die Würde dieses Hauses verletzt habe, und durch meine Ausführungen konnten auch die Gefühle der èechischen Parteien in keiner Weise verletzt werden. Ich habe mich rein nur auf Tatsachen beschränkt; und dennoch ist meine Rede an 13 Stellen vom Präsidium des Hauses beschlagnahmt worden(Výkøiky poslancù nìm. strany národní.) [Další vìty byly usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 7. bøezna 1929 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèeny z tìsnopisecké zprávy. Viz str. 36 této tìsnopisecké zprávy.] (Výkøiky poslancù nìm. strany národní.) Ist schon dieser Vorgang nahezu unerhört, so ist es umso unglaublicher, daß selbst Sätze, die die programmatische Einstellung meiner Partei klartun sollen, in meiner Rede beschlagnahmt wurden. Es ist jedem bekannt, daß wir eine großdeutsche, eine alldeutsche Parte sind, und es hat noch niemand, nicht einmal in einer öffentlichen Volksversammlung daran Anstoß genommen, wenn ich von der Schaffung, von dem Auferstehen eines gesamtdeutschen Vaterlandes gesprochen habe. (Sehr gut!) Es hätte auch der Immunitätsausschuß, selbst wenn ein Staatsanwalt wegen eines solchen Ausdruckes meine Auslieferung verlangt hätte, diese abgelehnt, weil das selbstverständlich nur Sätze sind, die dem Parteiprogramm entnommen sind, die irgendwie die Einstellung der ganzen Partei charakterisieren. Das Präsidium des Abgeordnetenhauses hat es für notwendig gefunden, auch solche programmatische Sätze einer Partei zu beschlagnahmen, aus dem stenographischen Protokoll zu streichen. Ich erhebe entschiedensten Protest gegen einen solchen Vorgang, weil schließlich und endlich durch eine solche Haltung des Parlamentspräsidiums der Parlamentarismus überhaupt zur Farce wird, wenn diese Tribüne auch den letzten Rest der Freiheit des Wortes verliert. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)

3. Øeè posl. L. Wenzela (viz str. 22 tìsnopisecké zprávy):

Meine sehr geehrten Herren! Der Herr Koll. Horpynka hat sich zu der in Beratung stehenden Vorlage grundsätzlich kritisch eingestellt. Selbstverständlich hat auch die deutsche nationalsozialistische Arbeiterparei ein besonderes Interesse an dieser Vorlage und dies schon aus dem Grunde, weil wir ja alle wissen, daß diese Vorlage gerade wegen der Stellungnahme der einen politischen Parteien nicht nur von der Mieterschaft sondern auch von allen Hausbesitzern in der Entwicklung und Beeinflussung kritisch verfolgt wird. Aber es war gewiß eine ganz geraume Zeit gewesen, wo die Möglichkeit bestand, dieses wichtige Problem nicht nur theoretisch und oberflächlich zu lösen, wie dies mit der eben vorliegenden Vorlage gedacht ist, sondern man hätte die Möglichkeit gehabt, während der ganzen verflossenen. Zeit zumindest jene Wege einzuschlagen, die naturgemäß die richtigen gewesen wären, um die bestehende Spannung zwischen der Mieterschaft und den Hausbesitzern zu beseitigen. Wenn wir die Bautätigkeit und ihre Entwicklung in allen anderen Staaten beobachten, so müssen wir feststellen, daß es nicht immer der Mieterschutz allein gewesen ist, der die Dinge regeln sollte, sondern man legte Wert auch auf die freie Bautätigkeit, auf die Möglichkeit dem Bauhandwerk geregelte Grundlagen zu schaffen, damit sich die Bautätigkeit auf dieser Basis entsprechend entwickeln könne. Schon seit den ersten Tagen, wo das kritische Problem vor allen anderen auf der Tagesordnung stand, wie die Bauförderung gehoben werden könnte, waren an der Lösung dieses wichtigen Problems nicht nur die Mieter und Hausbesitzer interessiert, sondern es legte auch der größte Teil der Bauhandwerkerschaft Wert auf einen erfolgreichen Weg, den Häuserbau rationell zu gestalten. Von der ständigen Delegation der Baukommission wurde vor ungefähr vier Jahren auf der Sophieninsel in Prag ohne Unterschied der nationalen Zugehörigkeit von sämtlichen Interessenten zu diesem wichtigen Problem der Bauförderung Stellung genommen. Von dem praktischen Handwerksmann, wie vom Baumeister und dem Handwerker wurden die Wege gezeigt, wie man die gegenseitigen Schwierigkeiten leicht überbrücken könnte. Es wurde darauf verwiesen, daß es eine logische Notwendigkeit sei, den sogenannten Bodenwucher auf der ganzen Linie zu unterbinden. Es wurde weiter darauf verwiesen, daß die Gemeinden sich bisher in Verfolgung dieses Problems bemühten, den Bodenwucher zu unterbinden und zwar durch Finanzierung in der Weise, daß die Gemeinden Grund und Boden billig hergaben. Es wurden große Flächen parzelliert und mit den nötigen Kommunikationen versehen und zum Selbstkostenpreis abgegeben. Der Verkauf dieser Gründe wurde nicht in der Form gemacht, um vielleicht der Bauspekulation zu dienen, sondern der Bauherr mußte sich verpflichten, innerhalb eines Jahres auf den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten billigen Boden zu bauen. Dieser Weg der Baubetätigung war solange möglich, als sich nicht die katastrophalen Folgen des Gemeindefinanzgesetzes auswirkten. (Sehr richtig!) Wir haben aus der letzten Statistik der gesamten Bauförderung in diesem Staate, durch das statistische Amt bewiesen, gesehen, daß einzelne Städte auf dem Gebiete der Bauförderung und Bautätigkeit geradezu Musterhaftes geleistet haben. In jüngster Zeit wurde auch dieser Weg unterbunden, ganz abgesehen davon, daß man auch nicht mehr die Möglichkeit hat, den Bodenwucher zu unterbinden, trotzdem sich darum die gesamte Handwerkerschaft seit Jahr und Tag bemüht, ohne Unterschied, ob es sich um Baumeister, Kunsttischler, Spengler, Installateure, Schlosser, Schmiede, Zimmerleute, Maler und Anstreicher handelt. Sie alle hatten ein Interesse daran, daß die Bautätigkeit auf eine gesunde Basis gestellt wird. Es ist erwiesen, daß in Nordamerika ein solches Gesetz zur Förderung der Bautätigkeit und zur Sicherstellung der gewerblichen Förderungen der Bautätigkeit besteht. Dieses Gesetz ist bereits 60 Jahre alt. In Deutschland besteht ein solches Gesetz seit dem Jahre 1909. In der See- und Binnenschiffahrt wurden ebenfalls solche Gesetze geschaffen, die die gewaltigen Werke des Schiffraums auf eine sichere Basis im Finanzleben stellen sollten. Logischer Weise hegt die gesamte Handwerkschaft im ganzen Lande berechtigte Hoffnungen, ein solches Gesetz auch bei uns zu erreichen. Seitens der deutschen Nationalsozialisten wurde bereits im Jahre 1925 ein solcher Entwurf bezüglich der Sicherung der Bauforderungen eingebracht, bis zum heutigen Tage hat sich nichts gerührt. (Posl. Simm: Es wird mehr Anträgen so ergehen!) Sehr richtig.

Anläßlich der letzten Baukatastrophe in Prag haben wir auf die Notwendigkeit hingewiesen - es sei dabei festgestellt, daß es sich hier nicht um eine parteipolitische Forderung der deutschen Nationalsozialisten handelt, sondern um die Interessen des gesamten Handwerkes, und wie schon mitgetlt, haben es die gesamten Fachverbände anläßlich der gegenwärtigen Baunot gefordert - im Sinne einer rationellen Lösung der Bauförderung dieses Problem zu lösen und die aus den Arbeiten und Lieferungen an Neu- und Ubauten erwachsenen Forderungen zu sichern. Die gegenwärtige Unsicherheit des Bauhandwerkes bezüglich der baugewerblichen Lieferungen in finanzieller Hinsicht wurden in wiederholten Fällen ganz öffentlich in der Presse nachgewiesen und diskutiert. Das Haupthindernis, die Bautätigkeit eben noch lebendiger zu gestalten und neue Wohnungen erstehen zu lassen, liegt darin, daß die gegenwärtige Geldbeschaffung immer auf gewisse Schwierigkeiten stößt. Erstens einmal ist das Geld sehr teuer und zweitens ist auch hier eine Regelung im Interesse der Bauförderung notwendig. Jede einzelne Kleinbank, jede gewerbliche Kreditgenossenschaft wäre in der Lage, ohne weiters die einzelnen Kosten der Bauarbeiten sofort zu bezahlen, wenn eben ein Gesetz zur Sicherstellung der baugewerblichen Forderungen in dieser Form bestände. Es kommt das Frühjahr und tausende junge Ehepaare werden infolge des Wohnungsmangels vergeblich nach dem von ihnen erträumten Heim suchen. Wir geben zwar zu, daß es in einzelnen Städten bereits eine Menge Wohnungen gibt, andererseits bilden jedoch die zu niedrigen Löhne und die zu geringen Gehälter eigentlich die Ursache, daß solche Wohnungen von einer Arbeiter- oder Beamtenfamilie nicht bezogen werden können. (Posl. Simm: Die materielle Seite des Problems!) Die materielle Seite des Problems, wie Koll. Simm hier ganz richtig bemerkt hat, ist es, die vor allem anderen hier geregelt werden muß. Wenn heute die Gewerkschaften versuchen, in neuen Lohnforderungen das Problem zu einer Lösung zu bringen, so liegt das vor allem daran, daß sie es einem praktischen Ziele zuführen wollen.

Es geht nicht an, daß hier eine Vorlage aufliegt, die die innere Schwäche des Staates selbst zeigt und die vor allem anderen immer wieder das gute Beispiel des Staates vermissen läßt, wenn festgestellt wird, daß gerade die Regelung die er Frage eine der wichtigsten Fragen ist; und die gegenwärtige Arbeitslosigkeit würde zweifellos sehr rasch gelöst werden, wenn die finanzielle Sicherung auf dem Gebiete des Bauwesens in die richtigen Wege geleitet würde. Die gegenwärtige Vorlage, zu der wir deutschen Nationalsozialisten Stellung zu nehmen haben, hat nach unserer Auffassung viel zu viel provisorischen Charakter. Dieser provisorische Charakter läßt erkennen, daß die entsprechende Verantwortung fehlt, die drängenden Probleme des Mieterschutzes, der Wohnungserstellung und Bauförderung einer alle beteiligten Kreise befriedigenden Lösung zuzuführen. Das Argument der Regierung, zu einer solchen Lösung nicht durch überstürzte Behandlung gelangen zu wollen, ist insofern nicht stichhältig, als Jahre zur Verfügung gestanden sind, sich mit diesem Problem eingehend zu befassen und ein definitives Mieterschutzgesetz zu verabschieden. Eine solche Ausrede ist nicht nur sehr kleinlich, sie beruht nicht auf Wahrheit, und es ist lediglich der Mangel an Einsicht, Verantwortung und Mut, dem Probleme auf den Grund zu gehen und es der praktischen Lösung zuzuführen. Meine Partei ist der Meinung, daß bei Fortsetzung der sozialen Wohnungsbautätigkeit die Probleme des Mieterschutzes rein materiellen Charakter erhalten werden. Die von den Hausbesitzern verlangten Zinserhöhungen können von der Masse der sozial schwachen Mieter nur aufgebracht werden, wenn diese vorher eine genügende materielle Hilfe erhalten. Über die Art derselben hat meine Partei bei ihrer vorjährigen Stellungnahme Vorschläge gemacht. Danach hätte der Staat zunächst für seine Angestellten genügend Wohnvorrat zu schaffen, andernfalls er durch Wohnungszulagen das Mieten von Privatwohnungen ermöglichen müßte. Die Gewährung solcher Zulagen wird schon wegen der im Jahre 1928 stattgefundenen Mietzinssteigerung dringlich, um so mehr als die Besoldungsverhältnisse durch die allgemeine Preissteigerung sich als ungenügend herausstellen. In derselben Weise ist von der privaten Wirtschaft die Schaffung von Wohnräumen für die Angestellten und Arbeiter als Pflicht zu erklären, der sie nur enthoben wären, wenn sie für ihre Arbeiter und Angestellten durch Wohnungszulagen ein Äquivalent für das Herabgleiten des Realeinkommens schaffen würden.

Dem gegenüber ist der vermögende Mieter zu jenen Leistungen heranzuziehen, welche dem Hausbesitzer die Rentabilität seiner Hausanlagen ermöglicht.

Für die vorliegenden Vorlagen werden wir notgedrungen stimmen, jedoch nur deshalb, weil wir in dieser Angelegenheit kein gesetzliches Vacuum wünschen.

Die Angelegenheit des Mieterschutzes habe ich nun nach einigen Richtungunge hin gekennzeichnet, ich habe nun namens meines Klubs noch folgende Erklärung abzugeben:


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