Úterý 11. èervna 1929

Aber auch im allgemeinen hat sich hier, nicht nur in Schlesien, sondern im ganzen Staatsgebiet, eine besondere Eigentümlichkeit bemerkbar gemacht. Die Gendarmen, die man auf der einen Seite wie Militärpersonen behandelt, sind auf der anderen Seite wiederum eine bevorzugte Menschenklasse, deren Angaben von allen Behörden und Gerichten, ja selbst den höchsten Instanzen, unbedingter Glaube beigemessen wird. Diese unbedingte Glaubwürdigkeit ist fast jedesmal bei der Urteilsfällung für die unteren, aber auch für die oberen Gerichte entscheidend. Wir haben es erlebt, besonders beim Troppauer Landesgericht, daß gegen solche Gendarmen eine ganze Reihe von anderen Zeugen geführt worden ist, die unter Eid aussagten und daß der Nachweis erbracht wurde, daß diese Gendarmerieorgane die Sprache gar nicht beherrschen, außerstande sind, eine Sache so zu verfolgen, um als glaubwürdige Zeugen auftreten zu können, daß aber den Aussagen dieser Zeugen kein Glauben geschenkt wurde, während den Aussagen des Gendarmerieorgans unbedingte Glaubwürdigkeit beigemessen wurde und auf Grund dieser Aussagen Verurteilungen erfolgt sind. Diese unhaltbaren Rechtszustände tragen sicher dazu bei und müssen dazu beitragen, daß das Rechtsbewußtsein bei der gesamten Bevölkerung erschüttert werden muß.

Denn bei aller Anerkennung und Wertung der Aufgaben und der Dienstleistungen, die der Gendarmerie gestellt sind, wenn es sich um Aufgaben handelt, zu denen sie berufen erscheint, muß gesagt werden, daß auch die Gendarmen keine hundertprozentigen Edelmenschen sind, daß sie genau so wie andere Menschen Irrungen und Fehlern unterliegen, daß daher eine solche Art von Bevorzugung und die Beimessung unbedingter Glaubwürdigkeit das Rechtsbewußtsein sicherlich schwer erschüttern muß.

Wogegen wir uns auch bei Behandlung dieses Gesetzes auf das Schärfste aussprechen müssen, ist, daß man hier im èechoslovakischen Staate mehr als im rückständigen Österreich die Gendarmen als Schutztruppe der Unternehmer betrachtet, wenn die Arbeiter Kämpfe um Besserstellung ihrer Existenz führen. Nicht nur, daß die Gendarmen zum Schutze der Arbeitswilligen, wie man angibt, zum Schutze des Unternehmers, gerufen werden, leisten sie auch Assistenz, wenn es sich darum handelt, Arbeiter, die in Werkwohnungen wohnen, wenn sie nicht freiwillig, nicht bedingungslos das tun, was der Unternehmer will, aus den Wohnungen, wie es in Kunau der Fall war, herauszubefördern. Hier sieht man, daß der Grundsatz, daß alle Staatsbürger gleich zu behandeln sind, nicht zutrifft und daß die Gendarmen besonders den Unternehmern gegenüber eine andere Haltung einnehmen als gegenüber dem streikenden oder kämpfenden Arbeiter.

Aber nicht nur das. Im alten Österreich hätte man sich wahrlich geschämt, die politische Versammlungstätigkeit einer derartigen Kontrolle zu unterwerfen, wie *es hier im demokratischen Staate der Fall ist. Bis in die entlegensten Gebirgsdörfer werden Gendarmerieorgane entsandt, die unbedeutendsten Sitzungen werden überwacht, selbst zu Arbeiterfestlichkeiten sucht man Gendarmerieorgane zu mobilisieren. Kurzum ein System, das die schärfste Kritik herausfordert und wogegen wir bei Behandlung dieses Gesetzes aufs Schärfste protestieren müssen. Unser Kampf - das möchte ich ganz besonders hervorheben - richtet sich vor allem gegen dieses System und seine Auswirkungen, richtet sich aber nicht gegen die einzelnen Menschen, die gezwungen sind, diesem System zu dienen, wo vielleicht ein Teil von ihnen sich nur mit Widerwillen für diese Aufgaben mißbrauchen läßt, wozu er durch die gegenwärtigen Machtverhältnisse gedrängt wird. Deshalb verlangen wir auch, daß diese Personen, die den Gendarmerieabteilungen unterstellt sind und die vielleicht gegen ihre Überzeugung ein System mitmachen müssen, gegen das sie sich aufbäumen, entmilitarisiert und nicht unter die Zucht- und Disziplinarbestimmungen dieses Gesetzes, das für sie entwürdigend ist, gestellt werden, sondern daß sie den Disziplinarbestimmungen unterstellt werden, die für alle Staatsangestellten gelten. So sehr wir das System und seine Auswirkungen bekämpfen, so sind wir auch bestrebt, alles zu tun, um den Menschen, die diesem System dienen, das zu geben, was sie mit Recht beanspruchen und fordern können. Das müssen wir feststellen, daß man zwar ein Zucht- und Disziplinargesetz schafft, das für die Menschen, die es angeht, entwürdigend ist, daß man dem Gendarmen aber bis heute noch immer das ihnen den Raub des Wahlrechtes durchgeführt hat, daß man bei den Gendarmen die Standesorganisation verboten hat und daß man sie überhaupt als Staatsangestellte II. Klasse behandelt. Ihre Bezüge sind bis heute noch nicht gesetzlich festgelegt und geregelt, sondern durch besondere Vorschriften des Ministeriums, sie haben also noch lange nicht die sicheren Ansprüche wie die Staatsangestellten. Deshalb sind wir dafür, daß auch diese Menschen, wenn sie auch einem System dienen, das wir bekämpfen, das Recht gesichert wird, auf das sie Anspruch besitzen. Wir wenden uns gegen diese unerhörte Behandlung, wie sie den Gendarmerieorganen zuteil wird und auch sonst im vorliegenden Gesetz zum Ausdruck kommt. Dieses Gesetz ist überhaupt interessant. Es sollen die Dienstverhältnisse der Gendarmen doch nach etwas anderem geregelt werden als nach den militärischen Bestimmungen. Ich habe schon darauf verwiesen, daß unseres Erachtens nicht die militärischen Disziplinarbestimmungen, sondern die der Staatsangestellten für die Gendarmerieorgane in Betracht kommt, (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín) daß ihr Dienstverhältnis auf einem öffentlichrechtlichen Vertrag beruht und daß daher die Forderung nach Etmilitarisierung dieser Personen selbstverständlich sein müßte. Das vorliegende Gesetz ist wahrlich nicht von demokratischem Geist erfüllt; § 2 legt fest, was alles unter die Zuchtgewalt fällt, welches die Handlungen und Unterlassungen sind, die dabei in Betracht kommen. Aber entscheidend ist, daß nicht der Vorgesetzte, die Charge, bestimmend ist, ob die Zuchtgewalt ausgeübt wird oder nicht, sondern daß nach einer Dienstvorschrift, die der Minister erlassen wird, festgesetzt wird, wer die Zuchtgewalt besitzt. Es ist also vollständig der Laune und Willkür irgendeines Ministerialbeamten überlassen, einen Menschen, der das Vertrauen dieser hohen Bürokraten besitzt, mit der Zuchtgewalt zu betrauen und es ist daher die Möglichkeit geboten, die Zuchtgewalt gegenüber diesen Menschen willkürlich zur Anwendung zu bringen. Wenn auch der § 6 dieses Gesetzes erklärt, daß die Strafe, sei es nun die Zucht- oder die Disziplinarstrafe, bloß nach reiflicher Erwägung verhängt werden darf und daß diese Strafe nicht der Ausdruck einer persönlichen Feindschaft oder einer augenblicklichen Stimmung sein darf, so weiß man doch, was man von einer solchen Bestimmung, wonach nicht eine Körperschaft, sondern ein einzelner Mann die Strafe verhängt, zu halten hat. Ebenso finden wir, daß der Bestrafte wohl eine Beschwerde einbringen kann, daß er sie binnen 8 Tagen einbringen muß, daß er sie selbst einbringen und begründen muß und bei dem Vorgesetzten überreichen muß, der die Strafe verhängt hat. Das wird nun schon oft aus Furcht nicht geschehen. Das Interessanteste ist, daß dieser Vorgesetzte, der die Strafe verhängt hat, dann einen Strafaufschub aussprechen kann, wenn er glaubt, daß der Beschwerde des Bestraften Rechnung getragen werden dürfte. Wozu hat der Mann dann erst die Strafe verhängt, wenn er glaubt, daß eine höhere Instanz oder ein höherer Vorgesetzter zur Erkenntnis kommen kann, daß die Strafe zu Unrecht verhängt worden ist? So gibt es eine Reihe von Bestimmungen in dieser Vorlage, und wenn auch der Versuch unternommen wird, deren Sinn durch einzelne Worte zu mildern, so ist doch dieser Versuch bedeutungslos und es bestehen so viele Unklarheiten und Auslegungsmöglichkeiten für den einzelnen Vorgesetzten, es können so viele Strafmöglichkeiten gegen die in Betracht kommenden Personen zur Anwendung gebracht werden, daß sie sich nicht zur Wehr setzen können und die genannten Milderungsversuche daher vollständig illusorisch sind. Die Disziplinarausschüsse und besonders die in der ersten Instanz werden aus vier Mitgliedern und deren Stellvertretern zusammengesetzt. Wir sind nicht der einzige Staat, der für die militärischen Formationen, auch wenn ich diese Gendarmerieorgane nicht als Staatsangestellte betrachte, solche Disziplinarausschüsse hat, aber in anderen Staaten wird den in Betracht kommenden Menschen die Möglichkeit gegeben, diese Disziplinarkommissionen entweder selbst zu wählen oder ihre Vertrauensmänner hinein zu entsenden. Hier werden aber die Mitglieder der Kommissionen einfach ernannt und zwar vom Ministerium des Innern und vom Landesgendarmeriekommando, ohne daß die Leute, die es angeht und für die eine solche Untersuchung eine Schicksalsfrage bedeutet, etwas dazu sagen dürfen. Hier fehlt jeder Gedanke einer Demokratie, hier müßte den in Betracht kommenden Menschen das Recht eingeräumt werden, bei diesen für sie so entscheidenden Schicksalsfragen durch ihre Vertrauensmänner vertreten zu sein und ihre Angelegenheiten von Menschen abgeurteilt zu wissen, die nicht von Bürokraten ernannt werden, sondern durch das Vertrauen der in Betracht kommenden Personen gewählt werden. Das ist von großer Bedeutung, weil in dem Gesetz die versteckte Bestimmung enthalten ist: wenn einer gestraft wurde, sei es nun auf Grund der Bestimmungen der Zuchtgewalt oder der Disziplinarvorschriften, so wird ihm die Strafe eingetragen. Sie bedeutet einen schwarzen Fleck, aber es besteht die Möglichkeit der Wiedergutmachung, und wenn er eine Zeit lang keine Strafe bekommt, so wird die Strafe gestrichen und der Mann kann in seine alten Rechte wieder eingesetzt werden. Gerade deshalb müßte eine Kontrolle bestehen, ob die Strafe gerecht oder ungerecht war und es dürfte nicht der vom Ministerium oder vom Landesgendarmeriekommando bestimmte Bürokrat die Entscheidung fällen, sondern die Vertrauensmänner, die von den Leuten gewählt werden, für die die Entscheidung eine Schicksalsfrage bedeutet. So gibt es eine Reihe von anderen Bestimmungen, die zum schärfsten Widerspruch herausfordern, vor allem im Verfahren vor dem Ausschuß, vor allem, daß das Verfahren vor dem Ausschuß, das sehr umfangreich ist, vollkommen geheim bleibt, daß die Öffentlichkeit davon nichts erfährt und die Bürokraten in der Lage sind, vollständig allein und für sich das entscheidende Wort zu reden.

Nach all dem ist es wohl klar, daß sich unsere Fraktion gegen dieses Gesetz aussprechen muß. Wir haben eine ganze Reihe von Abänderungsanträgen gestellt. Diese sind, auch wenn sie angenommen werden, noch immer nicht jenes Gesetz, dem wir unsere Zustimmung geben könnten. Sie wird nur einen Großteil der unklaren und für die in Betracht kommenden Menschen unerträglichen Bestimmungen mildern und sie würden dieses Gesetz wenigstens etwas demokratischer gestalten, als es gegenwärtig vorliegt. Unsere Stellungnahme zu diesem Gesetz kommt darin zum Ausdruck, daß wir gegen die Auswirkungen dieses Systems, das sich hier in diesem Staate besonders über höheren Auftrag bemerkbar macht, den schärfsten Protest erheben, daß wir dieses System auf das schärfste bekämpfen, was uns aber nicht hindert, für die Rechte dieser Menschen einzutreten, die gezwungen sind, vielleicht gegen ihren Willen diesem System Dienste zu leisten. Aus diesem Grunde werden wir gegen dieses Gesetz stimmen. (Souhlas a potlesk nìm. soc. demokratických poslancù.)

3. Øeè posl. Neuratha (viz str. 16 tìsnopisecké zprávy):

Meine Herren! Wir müssen auf den Gegenstand, der zur Verhandlung steht, in einem andern Zusammenhang zu sprechen kommen, als es die Tagesordnung erfordert. In Odrau ist vor einigen Tagen ein großer sozialer Konflikt ausgebrochen. Die Firma Optimit, eine ausländische Aktiengesellschaft, beutet dort über 600 Arbeiter aus. Diese Firma erzielt Jahr für Jahr außerordentlich hohe Profite. Mit dem erzielten Gewinn sind die Herren Aktionäre nicht zufrieden, sie rechnen mit einem erhöhten Profit und zu diesem Zwecke versucht die Firma, mit Hilfe der Rationalisierung mehr aus den Arbeitern herauszuschinden, als es bis jetzt möglich war. Nebst der Rationalisierung der Arbeitsmethoden will die Firma daran gehen, die Löhne der Arbeiter unverzüglich um ein beträchtliches abzubauen. Die Forderungen der Firma werden nicht mehr wie bisher von der Direktion vertreten, sondern um den Forderungen einen entsprechenden Nachdruck zu verleihen, versteckt sich die Firma hinter den Industriellenverband, dem sie sich angeschlossen hat, und dieser verfügte sofort die Kündigung des Vertrages mit der Arbeiterschaft und überreichte den Arbeitern bezw. deren Vertrauenspersonen eine Reihe von krassen, besser gesagt von unverschämten Forderungen. Die Forderungen, die der Unternehmerverband den Vertrauenspersonen der Arbeiter überreichte, sehen wie folgt aus: Eine direkte Lohnherabsetzung um 30 bis 50%, eine Herabsetzung der Lohnsätze für Überstunden um 25%, für Sonntagsüberstunden um 50%, von den sieben bezahlten Feiertagen sollen fünf gestrichen werden. Ferner wird die Urlaubszeit, die jetzt bei den meisten Arbeitern über das gesetzliche Maß hinaus festgesetzt war, auf das Ausmaß der gesetzlichen Bestimmungen reduziert. Weiters fordert die Firma die Einführung einer Arbeitsordnung. Obwohl die hier angeführten Forderungen außerordentlich scharf sind, kann man nicht sagen, daß sie die Hauptsache in dem Lohnkonflikt darstellen. Der Firma geht es um etwas anderes, um etwas Wichtigeres. Im Unternehmen der Optimitwerke sind die Arbeiter seit Jahren außerordentlich gut organisiert. Es gab und gibt bis zur Stunde keine Erschütterung der Festigkeit dieser Organisation und das ist für den Unternehmerverband ein unerträglicher Zustand. Dem Unternehmerverband geht es nicht allein und nicht so sehr um die Herabsetzung der Löhne, als vielmehr darum. Mittel ausfindig zu machen, mit deren Hilfe die Firma eine gelbe Betriebs-Organisation züchten könnte. Und daher richtet sich der Hauptangriff des Industriellenverbandes auf die Errungenschaft der Odrauer Arbeiter, die in der Tatsache zum Ausdruck kommt, daß auf die Arbeitsvermittlung bis jetzt die Vertrauenspersonen einen entscheidenden Einfluß ausgeübt haben. Das, was die Firma bzw. der Industriellenverband verlangt, ist nicht mehr und nicht weniger als eine Preisgabe dieser Errungenschaft. Die Firma verlangt, daß dem Zustand ein Ende gesetzt werde, demzufolge die Vertrauespersonen der in den Optimitwerken beschäftigten Arbeiter das Recht haben, auf die Vermittlung der Arbeiter entscheidenden Einfluß zu nehmen. Bei den Verhandlungen, die am 26. und am 29. Mai stattfanden, sind die Direktoren der Firma hinter die Vertreter des Industriellenverbandes zurückgetreten. Als Wortführer des Industriellenverbandes trat ein gewisser Herr Ingenieur Klatovský auf. Er war nicht wenig überrascht, als er merken konnte, daß die Vertrauenspersonen der Arbeiterschaft auf die unerhörten Provokationen des Industriellenverbandes nicht hineinfallen wollten. Die Arbeiter haben sich vielmehr bereit erklärt, auf gewisse Forderungen der Direktion einzugehen. Sie haben sich zu einem Lohnabbau von 3 bis 15% bereit erklärt, in der Frage der Herabsetzung der Löhne für gewönhliche Überstunden haben sie die Bedingungen des Unternehmerverbandes überhaupt anerkannt, soweit es sich um Überstunden bis 8 Uhr handelt. Ferner waren sie bereit, von den sieben Feiertagen, die bis jetzt bezahlt wurden, drei preiszugeben und sie waren schließlich damit einverstanden, daß die Urlaube auf das Ausmaß der gesetzlichen Bestimmungen reduziert werden, ausgenommen bei jenen Arbeitern, die länger als 10 Jahre im Betriebe beschäftigt sind. Auch mit der Einführung einer Arbeitsordnung erklärten sich die Vertrauenspersonen der Arbeiterschaft im Prinzip einverstanden. Es ist aber selbstverständlich, daß sich die Vertrauenspersonen entschieden weigerten, ein Diktat des Industriellenverbandes entgegenzunehmen, soweit es sich auf die Frage der Arbeitsvermittlung bezieht, obwohl man nicht sagen kann, daß die Vertrauenspersonen auch hier einen allzu schroffen Standpunkt eingenommen hätten. Die Vertrauenspersonen erklärten sich vielmehr bereit, auf diesem Gebiete ein Zugeständnis in dem Sinne zu machen, daß sie sich damit begnügten, bei der Aufnahme von Arbeitern eine doppelte Anzahl der erforderlichen Arbeiter vorzuschlagen und es der Direktion zu überlassen, aus den Vorgeschlagenen die entsprechende Auswahl zu treffen. Als der Vertreter des Unternehmerverbandes erkannte, daß seine Provokation zu dem gewünschten Ergebnis nicht führt, setzte er sie fort, indem er sogleich die Forderungen verschärfte, neue Lohnreduktionen ankündigte und neue Forderungen stellte. Daraufhin wurden die Verhandlungen von Seiten des Unternehmerverbandes sofort abgebrochen, als die Vertreter der Arbeiter diese zweite Provokation entschieden zurückwiesen. Und nun hat die Direktion unter Führung des Iidustriellenverbandes sozusagen kurzen Prozeß gemacht. Sämtliche Arbeiter, über 600 Personen, wurden unverzüglich auf die Straße geworfen. Die sofortige Kündigung erfolgte mit Berufung auf eine Arbeitsordnung, die seit 1905 überhaupt nicht mehr besteht. Außerdem hat die Firma gezeigt, daß sie sich wie jedes andere kapitalistische Unternehmen erlauben kann, auf alle gesetzlichen Bestimmungen zu pfeifen, auch auf die gesetzliche Bestimmung, die die Mitglieder des Betriebsrates schützt, auch auf jene gesetzlichen Bestimmungen, die sich auf die Kündigungsklausel beziehen, die bei Arbeitern anzuwenden ist, die länger als drei Jahre im Betriebe beschäftigt sind. Die Firma hat nicht nur alle diese Arbeiter mit sofortiger Wirkung entlassen, sondern auch den Betriebsrat unverzüglich auf die Straße gesetzt.

Daraufhin haben sich die Vertrauenspersonen der Odrauer Arbeiterschaft zunächst an das Gewerbeinspektorat gewendet und diese Behörde auf diese krasse Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht. Auf die Antwort dieser Behörde warten die Vertrauenspersonen jetzt noch. Es versteht sich von selbst, daß auch im Ministerium für soziale Fürsorge sich bis jetzt keine Neigung zeigt, das Geringste zu unternehmen, um darauf zu sehen, daß wenigstens dem Scheine nach seitens des Unternehmerverbandes und der Direktion der Optimit-Werke die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wenn sich nun nicht das Gewerbeinspektorat auf die Beine bringen ließ und natürlich erst recht nicht das Ministerium für soziale Fürsorge, hat sich dafür eine andere Instanz in Bewegung gesetzt, nämlich das Innenministerium.

Kaum hatte die Firma die Arbeiter auf die Straße geworfen, den Betriebsrat wider die Bestimmungen des Gesetzes hinausgeworfen, als auch schon die Behörden den Aufmarsch der bewaffneten Macht verfügten. Eine Abteilung von 70 Gendarmen ist nach Odrau gekommen, die Hälfte davon hat den Betrieb besetzt und der andere Teil soll, wie der berühmte Satz lautet, für die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung sorgen. Das ist eine neue Provokation, veranlaßt nicht nur vom Unternehmer, sondern auch von den Behörden, die sogleich der Öffentlichkeit zu zeigen suchten, daß in diesem sozialen Konflikte, wie in jedem sozialen Konflikte die Staats macht hinter den Kapitalisten, den Unternehmern steht.

Nun, es soll hier ausdrücklich gesagt werden, daß alle Provokationen, soweit sie von den Unternehmern veranlaßt wurden, plus den Provokationen, die jetzt noch von den Behörden organisiert werden, die Arbeiterschaft aus ihrer Ruhe nicht zu bringen vermochten. Die Arbeiterschaft ist einig und geschlossen, der Kampf wird einig und geschlossen organisiert und geführt. Die Spekulation der Firma und der Behörden und die Spekulation anderer Faktoren immer auf die Uneinigkeit der Odrauer Arbeiterschaft wird fehlschlagen. Aber nicht nur die Spekulation, soweit es sich um die Arbeiterschaft in Odrau handelt, auch jene Spekulation ist unbegründet, die von der Erwägung ausgeht, daß man die Differenzen innerhalb der KPÈ ausnützen könnte, um die Einheit der Arbeiter im Kampfe zu erschüttern. Es unterliegt nicht dem geringsten Zweifel, daß trotz aller Provokation die Einheit der Arbeiterschaft, die in Odrau in den Kampf getreten ist, gewahrt bleibt. Es gibt in Odrau neben jenen in den Reihen des DHV organisierten Arbeitern keine anderen Arbeiter, alle Arbeiter stehen in geschlossener Front, neben den kommunistischen Arbeitern auch andere Arbeiter. Es denkt niemand daran, sich irgendwie provozieren zu lassen, um die Einheit in diesem Kampfe zu stören. Außerdem soll ausdrücklich festgestellt werden, daß alle Hoffnungen auf die Möglichkeit einer Erschütterung der Reihen des kämpfenden Proletariats, sowohl in Odrau wie auch bei anderer Gelegenheit durchaus auf Sand gebaut sind.

Wir erklären hier ausdrücklich, daß die Odrauer Arbeiterschaft nicht nur darum entschlossen in diesen Kampf zieht, weil sie in Odrau selbst einig ist, sondern auch deshalb, weil hinter ihr die Entschlossenheit und die Kraft des klassenbewußten Proletariats der Èechoslovakischen Republik zur Geltung kommt und die Entschlossenheit aller Kommunisten der Èechoslovakischen Republik, in diesem Kampfe auf Seiten der Arbeiterschaft so lange auszuharren und sie zu unterstützen, bis die Direktion der Optimit-Werke, verbündet mit dem Industriellenverband, erkennt, daß sie vergeblich auf eine Erschütterung der Einheit der kämpfenden Arbeiterschaft in Odrau hofft. Solange dieser Kampf währt, steht hinter der Arbeiterschaft in Odrau das gesamte klassenbewußte Proletariat der Èechoslovakischen Republik. (Potlesk komunistických poslancù.)

Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP