Ètvrtek 13. èervna 1929

Bittet jemand um die Zuerkennung des Schadenersatzbetrages, so erfolgt die Erledigung in der Weise, daß er eine Drucksorte bekommt, in der es heißt: Ihr Gesuch wird abgewiesen, nachdem Ihre Existenz nicht bedroht ist.

Spricht man beim Ministerium vor, so bekommt man die Antwort: Die Akten sind bei der Landesregierung in Troppau - jetzt natürlich in Brünn - spricht man dort vor, so heißt es: Die Akten sind beim Ministerium, ohne dessen Weisung wir nichts tun könen. (Výkøiky posl. Geyera, Krebse a Knirsche.) Das ist das bekannte System.

Nun heißt es weiter: "Zu ihren Schäden haben diese Leute durch ihre Versprechungen noch bedeutende nutzlose Auslagen.

Kann man sich denn wundern, wenn in den breiten Volksschichten ein solches Einhalten der Versprechungen und Verpflichtungen seitens der hohen Stellen eine verbitterte Stimmung hervorruft? Für andere, weniger wichtige Zwecke, z. B. für Sportausflüge ins Ausland und andere nutzlose Zwecke ist Geld immer da. Aber zum versprochenen Schadenersatze aus dem Kampfe um die Zugehörigkeit des Teschener Gebietes zur Èechoslovakischen Republik, der gelobt wurde, kann das Geld nicht aufgebracht werden. Unerklärlich wird dieses Vorgehen auch dadurch, daß die Èechoslovakische Republik den Plebiszitvorbereitungsarbeiten das Kohlengebiet Ostschlesiens, welches alljählich Milliarden dem Staatssäckel zuführt, zu verdanken hat.

Ein geringfügiger Bruchteil der Jahreszinsen von diesen Einnahmen würde zur Deckung des in Rede stehenden Schadenersatzes vollkommen hinreichen. Laut Zeitungsberichten sollen zwei Lieblinge gewisser Kreise im Freistädter Bezirk sehr bedeutende Schadenersatzbeträge erhalten haben, obwohl diese Schäden im Vergleich zu den anderen nur geringfügig sein sollen.

Im Parlament wurde in dieser Angelegenheit wiederholt interpelliert, so durch Herrn Abg. Sladký, Špaèek, die Sen. Lukeš, Stolberg und H. Scholz.

Die letzte Interpellationsbeantwortung lautete wörtlich: Antwort des Ministers des Innern auf die Anfrage der Senatoren Fr. Stolberg und H. Scholz in der Angelegenheit der Entschädigung für diejenigen Personen, welche infolge ihrer Plebiszittätigkeit im Teschener Gebiet nachweisbaren Schaden erlitten haben.

Die Gesuche derjenigen Personen, welche wegen ihrer Plebiszittätigkeit zugunsten der Èechoslovakischen Republik nachweisbaren Schaden erlitten haben, wurden individuell behandelt und überprüft. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen wurde eine entsprechende Entschädigung bereits gewährt.

Sonst wurden die Gesuche um Schadenersatz vorläufig im Sinne des Beschlusses des Ministerrates vom 27. Feber 1920 über die Gewährung von Vorschüssen auf die durch den Teschener Streitfall verursachten Schäden erledigt, welche Aktion bisher einen Aufwand con ca. 2 Mill. Kè erfordert hat. Prag, am 12, September 1928. Der Minister: Èerný m. p.

Durch diese Antwort, die auf eine endgültige Austragung dieser Angelegenheit hoffen ließ, glaubte man die Sache abgetan zu haben, zu einer definitiven Erledigung kam es jedoch nicht.

Aus dem vorangeführten geht hervor, daß man weder dem Versprechen eines Ministers, noch eines Ministeriums und des Ministerrates Glauben schenken darf, daß die Interventionen, Interpellationen und Betteleien nutzlos sind und der einstimmige Volkswille ignoriert wird. Und dies soll demokratisch sein?

Ob sich dieser Vorgang mit dem Gewissen, der Gerechtigkeit und mit dem Begriffe der bürgerlichen Ehre vereinbaren läßt und in der Bevölkerung Zufriedenheit hervorzurufen geeignet ist, wollen wir nicht erörtern, wir wollen aber, daß die der Bürgerschaft feierlich gegebenen Versprechungen endlich realusiert werden möchten. Wie kommen die Geschädigten dazu, daß sie außer den für die Èechoslovakische Republik gebrachten verschiedenen persönlichechen Opfern auch noch so große materielle Schäden, deren Ersatz ihnen versprochen wurde, erleiden und durch 10 Jahre um ihr gutes Recht des versprochenen Schadenersatzes nebst Zinsen betteln sollen? Dies ist direkt ein Skandal." (Posl. Knirsch; Die bekommen das nächste Jahr Orden, die brauchen kein Geld!) Möglich, daß man sie auf diese Weise entschädigt.

"Es würde in der ganzen Èechoslovakischen Republik keinen einzigen Steuerträger geben, der zu dem in Rede stehenden Zwecke nicht einen geringfügigen Betrag gerne leisten würde, denn so viel Gerechtigkeitsgefühl würde jeder besitzen, daß es nicht angeht, daß gerade diejenigen, die sich für die Èechoslovakische Republik aufopferten, ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel setzten, gerade sie auch noch so bedeutende materielle Schäden erleiden sollten. Es gilt als Grundsatz eines jeden Menschen von Charakter, daß er treu seine Pflichten erfüllt und seine Versprechungen einhält. Und was geschieht im vorliegenden Falle?

Nachdem wir schon unzähligemale durch 9 Jahre hindurch um Austragung dieser Angelegenheit vergeblich gebettelt haben und nachdem dem Vernehmen nach in der nächsten Zeit ein diesbezügliches Gesetz, dessen Entwurf bereits fertig sein soll, erscheinen soll, erlauben wir uns die ergebenste Bitte, sich dafür eisetzen zu wollen, daß diese Angelegenheit in einer der Gerechtigkeit und den gegebenen Versprechungen entsprechenden Weise baldigst geregelt werde, und die hohe Regierung kann des Dankes der schwer geschädigten Bürgerschaft sicher sein. È. Tìšín, den 15. März 1929. Hochachtungsvoll Verein der durch die Plebiszitvorbereitungen Geschädigtegten in È. Tìšín."

Ich habe den Wortlaut, wie erwähnt, wörtlich vorgelesen. Er spricht für sich, und ich habe den darin enthaltenen Kennzeichnungen nichts hinzuzufügen, nur zum Schlußsatz das eine, daß man keinerlei Hoffnung auf eine Einsicht im Regierungslager setzen darf. Aber dieses Memorandum ist besonders kennzeichnend für die Verhältnisse hierzulande, besonders für den Umstand, daß Versprechungen, die gemacht werden, nie eingehalten werden, daß man hierzulande mit dem Gummiknüppel und mit gebrochenen Ministerworten regiert. Ein Grund mehr für uns, diese Vorlage ebenfalls abzulehnen. (Souhlas a potlesk poslancù nìm. strany nár. socialistické.)

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