Pondìlí 24. èervna 1929

3. Øeè posl. Zajièka (viz str. 12 tìsnopisecké zprávy):

Meine Herren! Wir sind mit der Opposition darin einig, daß die èechoslovakische Invalidengesetzgebung in vieler Beziehung ganz unzureichend ist. Wir haben schon im Sommer 1926 mehrere Initiativanträge eingebracht, in denen wir die hauptsächlichsten Wünsche der Invaliden verdolmetscht haben. Ich habe dann im November 1926 nach langen Verhandlungen mit den maßgebenden Herren jene Resolution eingebracht, die heute schon mehrmals verlesen worden ist, in der die Regierung aufgefordert wurde, das ganze Kriegsbeschädigtengesetz zu novellieren und dabei die in den Initiativanträgen dargelegten Wünsche weitestgehend zu berücksichtigen.

Wir haben schon damals, im Jahre 1926 und später, immer wieder gefordert, daß die Anmeldefristen verlängert werden sollen. Es ist ja richtig, daß in den früheren Jahren die Anmeldefrist einigemal, ich glaube dreimal, verlängert worden ist. Es steht aber fest, daß sich bis zum 31. Dezember 1923 nicht alle Invaliden gemeldet haben und daß es heute ungefähr 30.000 Personen gibt, die sich erst nach dem 31. Dezember 1923 gemeldet haben. Das heißt freilich nicht, daß alle diese 30.000 Personen auch wirklich unter das Invaliditätsgesetz fallen müßten.

Die zweite Forderung betraf die Besserstellung der Schwerstinvaliden. Es ist ja richtig, daß es Staaten gibt, in denen erst die zu 35% Invaliden eine Rente bekommen, während bei uns schon Renten für Invalide mit 20% gegeben werden. Aber auf der anderen Seite steht fest, daß bei uns die Schwerstinvaliden außerordentlich wenig bekommen. Es ist tief traurig, wenn wir hören, daß das arme Österreich einem Kriegsblinden fünfmal soviel gibt, wie die Èechoslovakei. Fürsorgeminister Dr. Šrámek hat heuer im Frühjahr aus den Ersparnissen den Kriegsinvaliden etwas gegeben. Aber wir sind mit dieser Summe nicht zufrieden, die er gegeben hat, und dann sind wir damit nicht zufriedes, daß das im Verordnungswege gegeben wird. Wir verlangen, daß diese Besserstellung durch ein Gesetz erfolge. Wir haben auch vor etwa 10 Tagen einen Entwurf zur Besserstellung der Schwerstinvaliden ausgearbeitet. Wir betrachten diesen Entwurf nicht als eine Lösung der ganzen Invalidenfrage, sondern nur als einen Schritt zur Lösung. In diesem Antrage habe ich verlangt, daß den Invaliden, deren Erwerbsunfähigkeit 75 bis 84% beträgt, zu ihren bisherigen Bezügen eine monatliche Zulage von 100 Kè, und den Invaliden, deren Erwerbsunfähigkeit 85 bis 100% beträgt, eine monattliche Zulage von 200 Kè gegeben werde. Wir hatten am 1. Jänner d. J. 5591 Invalide mit 75 bis 84% und 3.211 Invalide mit 85 bis 100%. Eine monatliche Zulage von 100 Kè für die erste Kategorie würde 6.6 Millionen, eine monatliche Zulage von 200 Kè für die zweite Kategorie würde 7.7 Mill. erfordern. Der Gesamtaufwand betrüge also 14.3 Mill. Kronen. Für 1928 waren für die Invaliden insgesamt 507 Millionen präliminiert. Dieser Betrag wurde nicht zur Gänze ausgegeben, es wurden 35 Millionen erspart. Nachdem die Ausgaben für die Invaliden infolge der Sterblichkeit von Jahr zu Jahr sinken, werden 1929 kaum 450 Millionen Kè für die Invaliden benötigt werden. Es ist ein offenes Geheimnis, daß wir dermalen mit unserem Antrag nicht durchgedrungen sind. Aber es ist selbstverständlich, daß wir deswegen den Antrag nicht vielleicht ad acta legen, sondern nach wie vor darauf beharren, daß er zur Verhandlung gelange. Wenn heute von einem Redner auf Grund einer Zeitungsnotiz erklärt worden ist, daß der Fürsorgeminister derjenige sei, der sich gegen die Besserstellung der Schwerstinvaliden stelle, muß ich sagen, daß diese Behauptung nicht richtig ist.

Die dritte Forderung, die wir immer gestellt haben, betrifft die Streichung der sog. Überzahlungen. Darüber ist heute schon viel gesprochen worden, das meiste muß ich unterstreichen. Wir müssen aber doch das eine zugestehen, daß es auch auf diesem Gebiete hie und da besser geworden ist, wenn wir auch auf der anderen Seite wiederum sagen müssen, daß es einzelne Ämter gibt, die absolut rigoroser sein wollen als selbst das Finanzministerium. Jetzt werden jeden Monat im Durchschnitt 500.000 Kè an Überzahlungen nachgesehen. Es ist das ein kleiner Fortschritt. Bis Ende 1928 sind 13 Millionen gestrichen worden, aber es fehlt noch viel bis zur völligen Durchführung der Resolution, von der heute schon einigemale gesprochen worden ist, der Resolution, die verlangt, daß solchen Invaliden, die ein Einkommen von unter 13.000 Kè hatten, diese Überzahlungen ohne weiters gestrichen werden.

Weiters verlangen wir eine Unifizierung der Einkommensgrenze. Wenn in diesem Staat für das Militär 2 Milliarden Kè ausgegeben werden, so muß auch das Geld gefunden werden, welches für die Invaliden unbedingt notwendig ist, umso mehr als andere Staaten, ich verweise da auf Frankreich und Österreich, in den letzten Jahren wiederholt die Lage ihrer Invaliden verbessert haben.

Es ist heute von drei Rednern der Fall Zahm besprochen worden. Meine Herren! Ich will von dieser Tribüne den Vorfall nicht nochmals schildern. Herr Zahm aus Chemnitz, der im Außenministerium verhaftet worden ist und den man beim Polizeipräsidium einem langen Verhör unterzogen hat, kam in unser Klublokal und ist dort buchstäblich zusammengebrochen. Er saß dort drei Stunden und alle, die ihn sahen, merkten, daß dieser Mann von einem schweren Nervenzusammenbruch heimgesucht worden ist. Wir haben schon damals gegen diese ungeschickte Behandlung eines èechoslovakischen Staatsbürgers, der sich im Ausland aufhält, protestiert und wir erwarten, daß das Außen - und das Innenministerium sich nicht auf den Justamentstandpunkt stellen, sondern daß die maßgebenden Herren alle Schritte tun werden, damit dieser Fall endlich befriedigend aus der Welt geschafft werde. (Posl. Horpynka: Der Zahm wird aber kein guter èechoslovakischer Patriot werden!) Sicherlich nicht, Herr Kollege.

Wir sind mit der Opposition darüber einig, welches die Hauptforderungen der Invaliden sind, nicht einig aber sind wir bei Beantwortung der Frage, wer die Erfüllung der Wünsche der Kriegsbeschädigten verhindert. Wenn wir uns die Frage stellen, müssen wir zuerst einmal fragen: Wer hat denn das geltende Invalidengesetz eigentlich geschaffen? Nicht eine Bürgerblockregierung war es, sondern eine Regierung, in der sozialistische Parteien die erste Geige spielten. Wenn man gegen dieses Gesetz spricht, und zwar mit vollem Recht spricht, dann hätten wir erwartet, daß alle Redner, nicht nur einige wenige, sich auch gewendet hätten gegen die Urheber dieses Gesetzes, gegen die sozialistischen Parteien. (Posl. L. Wenzel: Aber jetzt muß man das Gesetz aufwerten!) Sicherlich! Sie, Herr Kollege, haben das Recht, diesen Zwischenruf zu machen, aber ich meine, Sozialdemokraten haben nicht das Recht, so zu sprechen, weil sie seinerzeit das Gesetz geschaffen haben. Ich stelle weiter fest: zu einer Zeit, wo wir sozialistische Fürsorgeminister hatten, sind ja von der Opposition wiederholt Anträge auf Verbesserung der Lage der Invaliden gestellt worden und ich stelle fest, daß alle diese sozialistischen Fürsorgeminister und alle sozialistischen Referenten über das Kriegsbeschädigtengesetz immer und immer erklärt haben: Ja, die Forderungen sind sehr schön, wir können sie aber nicht durchführen, weil wir nicht das nötige Geld haben! Meine Herren! Es ist Demagogie, solche Gesetze zu schaffen und dann, wenn man in Opposition geht, auf einmal den wilden Mann zu spielen und den Freund der Kriegsbeschädigten zu mimen.

Meine Herren! Die Frau Abg. Kirpal der sozialdemokratischen Partei hat hier behauptet, die Regierungsparteien seien blind und wollten das große Elend der Kriegsbeschädigten überhaupt nicht sehen. Sie wurde dann persönlich und erklärte mich zu den größten Feinden der Kriegsbeschädigten. Weiters sagte die Kollegin Kirpal, den Christlichsozialen läge an einer Novellierung des Gesetzes nichts und den Christlichsozialen sei es um die Kriegsbeschädigten gar nicht ernst. Nun, ich glaube, ich kann hier ruhig von dieser Tribüne sagen, daß wir solche Tiraden der Koll. Kirpal auch nicht ernst nehmen können.

Es wurde heute von zwei Rednern das sogenannte Vetorecht besprochen. Nun, meine Herren, was wäre geschehen, wenn eine Regierungspartei erklärt hätte: wir sind gegen die Verlängerung dieses jetzigen Gesetzes? Es wäre ein Ex-lex-Zustand eingetreten, von dem sicherlich niemand entzückt gewesen wäre, auch die Invaliden nicht. Aber, meine Frauen und Herren, es ist von dem Vetorecht Gebrauch gemacht worden, als es sich darum gehandelt hat, den alten, von einem christlich-sozialistischen Minister entworfenen Antrag durchzubringen, daß man den sogenannten Leichtinvaliden, die 20 bis 35% invalid sind, die Rente einfach wegnimmt. Sehen Sie, damals haben wir vom Vetorecht Gebrauch gemacht. Und wenn heute Zehntausende von diesen Invaliden ihre Rente noch besitzen, verdanken sie es diesem Vetorecht. Selbstverständlich wird von sozialistischer Seite davon nicht gesprochen.

Meine Herren! Der Herr Koll. Horpynka hat heute selbst zugestanden, daß der Finanzminister Dr. Engliš im Jahre 1926, als er die Budgetrede hielt, eigens erklärt hat, daß ohne Restringierung der Versorgungsgenüsse der Invaliden der Staatshaushalt nicht aktiv sein könne. Koll. Horpynka hat gemeint, die Invaliden dürfen sich von der jetzigen Regierung gar nichts versprechen, die Invaliden sollten ihre Hoffnungen auf eine neue Regierung setzen und er hat auch gemeint am besten wären Neuwahlen. Ich weiß nicht, wie gerade die Partei des sehr geschätzten Herrn Koll. Horpynka aus Neuwahlen hervorginge, ich meine, sicherlich nicht stärker als heute, und wenn sie schwächer würde, könnte die Partei für die Invaliden noch weniger tun als heute. Es war interessant, heute den einzelnen Rednern der Opposition zuzuhören und ich muß sagen, von einer einheitlichen Front der Opposition war heute keine Spur. Auf der einen Seite sozialistische Parteien im wütendem Kampfe gegen die Regierungsparteien. Auf der anderen Seite hat z. B. der Vertreter der deutschen Nationalsozialisten ganz richtig erklärt, daß auch die deutschen Regierungsparteien für dieses Gesetz die Verantwortung tragen, auch wenn es ihnen innerlich nicht paßt, aber er hat uns wenigstens den guten Willen zuerkannt, den Kriegsbeschädigten zu helfen. Wenn von sozialdemokratischer und kommunistischer Seite aus dem Elend der Invaliden politisches Kapital geschlagen werden soll, sagen wir: Damit ist den Invaliden nicht geholfen. Meine Herren! Wenn wir für dieses Gesetz stimmen, tun wir das nicht vielleicht deshalb, weil uns das Gesetz ideal erscheint, sondern einfach nur aus Koalitionsdisziplin. (Potlesk poslancù nìmecké strany køes. sociální.)

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