Støeda 26. èervna 1929

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 212. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve støedu dne 26. èervna 1929.

1. Øeè posl. dr Keibla (viz str. 12 tìsnopisecké zprávy):

Sehr geehrte Damen und Herren! Die beiden Gesetzentwürfe, die wir heute hier verhandeln, der Staatsvertrag mit Serbien bezüglich der Forderungen in alten Kronen und das dazugehörige Durchführungsgesetz, geben uns wieder einmal Gelegenheit, auf die Art und Weise hinzuweisen, wie man in diesem Staate mit unserer Volkswirtschaft umzugehen beliebt und wie man von einer Partei und von einem Institut aus die ganze Wirtschaft und den ganzen Staat zu beherrschen trachtet. Die beiden Vorlagen, insbesondere die Vorlage des Staatsvertrages, haben wir zu bemängeln sowohl dem Inhalt wie der Form nach, aber auch in Bezug auf ihre parlamentarische Behandlung. Insbesondere was den Inhalt betrifft, ist in der letzten Zeit von allen Beteiligten, sowohl von der Regierung wie auch von Seiten der Mehrheitsparteien, alles Mögliche getan worden, in Wort und Schrift, um den eigentlichen Inhalt recht undeutlich zu machen, ich möchte sagen, ihn zu vernebeln, so daß die breite Masse der Bevölkerung draußen nicht recht weiß, was hier eigentlich vorgeht. Man serviert ihr den Inhalt dieser Vorlage in einer Aufmachung, die sie ihr schmackhafter erscheinen lassen will, während sie doch durch und durch abzulehnen ist. Es bleibt demnach nichts anderes übrig, als an der Hand der offiziellen Begründung einmal die Geschichte der ganzen Angelegenheit durchzugehen und auf Grund der in dieser Begründung enthaltenen Tatsachen und der Informationen, die wir ja von da und dort auch bekommen haben, zu versuchen, den eigentlichen Tatbestand zu rekonstruieren. Es ist richtig: die Friedensverträge von St. Germain und Trianon haben eine Lücke gelassen; sie haben zwar angeordnet, daß die Èechoslovakei sich mit den Nachfolgestaaten des jetzigen Österreich und Ungarn bezüglich der alten Kronenforderungen und Kronenschulden auseinanderzusetzen hat, sie haben aber vergessen, daß auch andere Staaten entstanden sind und infolgedessen ein vertragsloser Zustand eingetreten ist, ein Lücke, die entweder durch persönlichen Verträge von Mann zu Mann oder durch zwischenstaatliche Auseinandersetzungen der zwei beteiligten Staaten ausgefüllt werden kann. Es ist schließlich außer dem Verhältnis zu Rumänien eben das zu Serbien zu bereinigen gewesen, eine Bereinigung, die eben Gegenstand der jetzigen Vorlage und Verhandlung ist. Nach der uns vorliegenden Begründung ist bereits im Jahre 1921 versucht worden, zu einer Einigung zu kommen, diese ist aber eigentlich nicht vollkommen erfolgt; man war froh, zum Schluß ein Protokoll machen zu können, und zwar am 2. November 1921 - nachdem man erst am 19. Oktober 1921 begonnen hatte um die karge Tatsache dieser Vereinbarung festzuhalten. Nun müssen wir aber hier in der Begründung einen Absatz genauer betrachten. Da heißt es, daß vonseite der èechischen Unterhändler alles daran gesetzt wurde, die gesamte Materie einer gütlichen Regelung zuzuführen, daß aber auf Seite der Serben dazu keine richtige Lust war. Die Serben hatten lediglich im Sinne, jene Verhältnisse zu ordnen, welche auf Schulden und Forderungen fußen, die zwischen den Geldanstalten Serbiens und unseres Staates bestehen. Offenbar haben damals die èechischen Unterhändler gesehen, daß der Staatsvertrag, das Übereinkommen, nicht so ausfallen wird, wie sie im ersten Augenblick gedacht haben, sie wußten also bereits damals, im Jahre 1921, daß der hiesiege Staat und die hiesige Wirtschaft offenbar den kürzeren ziehen werden und sie haben als gute Patrioten eine gewisse Vorsorge getroffen. Denn anders kann ich den dritten Absatz nicht verstehen; ich ersehe daraus Folgendes: Die Regierung hat offenbar den èechischen Banken einen Wink gegeben; auf Grund dieses Winkes haben diese die Verbindungen mit Serbien insofern umgeändert, als sie sich die Vereinbarungen, soweit sie bereits am 2. November 1921 zustandegekommen waren, zu Nutze machten, haben noch den weiteren Bedingungen und Anregungen der Regierung entsprochen, haben infolgedessen neue Debetkontis für ihre serbo-kroatischen Gläubiger eröffnet und diese nunmehr bevorschußt, so daß sie beiläufig die Hälfte ihrer Schuld auf diese Weise abgetragen haben. Dadurch ist ein Teil der èechoslovakisehen Schuldner aus dieser ganzen Geschichte herausgekommen, zumindest ist er nur mit 50% in den Verhältnissen hängen geblieben. Später werde ich ja noch ausführen, was das in der Folgezeit für eine ganz besondere Bedeutung hatte. Als man dann später an die Konskription aller dieser Forderungen schritt, hat sich ergeben, daß die èechoslovakischen Forderung beiläufig 28.4 Millionen, dagegen die èechoslovakischen Schulden bloß 27.27 Millionen alter Kronen betrugen. Wir haben infolgedessen etwas mehr zu fordern gehabt, als wir schuldig waren. Nun, diejenigen Forderungen, die wir nach Serbien hatten, waren in erster Linie einige nicht gerade besondere Forderungen einiger hiesiger Banken, darunter aber zwei Forderungen, welche in diesem Staatsvertrag ganz besonders behandelt worden sind und eine Bevorzugung genossen haben, die einer besonderen Beleuchtung würdig ist und aus der eben zu ersehen ist, wie diese ganzen Verhandlungen sozusagen von hausaus auf diese zwei Forderungen zugeschnitten waren. Es handelt sich um eine Forderung der Zentralbank èechischer Sparkassen, der sogenannten Sporobanka, im Betrage von etwa 5 Millionen, welche diese Bank dem Krainer Land und dalmatinischen Gemeinden gegeben hatte, und dann ganz merkwürdigerweise um eine Forderung der Živnostenská banka im Betrage von etwa 300.000 Kronen, welche aber nicht vielleicht einer Bank, einer Gemeinde, einem Land oder sonst einer öffentlichen Körperschaft, sondern der Firma H. Moster gegeben worden ist. Es ist auch hier der Name des Ortes verzeichnet, wo diese Firma ist, er ist aber serbisch und ich kann ihn nicht ins Deutsche übersetzen. Diese Forderungen sind ganz eigentümlicher Art; wir müssen auf sie etwas näher eingehen. Da müssen wir die Verhältnisse rekonstruieren, wie sie vor dem Umsturz bestanden. Vor dem Umsturz haben die Gemeinden Südsteiermarks und Krains, soweit sie offenbar deutsch waren denn das kommt aus der ganzen Sache zum Schluß heraus - ihre überschüssigen Gelder nach Nordböhmen eloziert, weil sie damit unten offenbar nicht viel anzufangen wußten; sie waren überzeugt, daß die Gelder oben gut verwaltet werden. Daher sind in diesem Falle die nordböhmischen Volksgeldanstalten Schuldner geworden und die Krainer und südsteirischen Geldanstalten Gläubiger; denn diese Gelder figurierten in unseren nordböhmischen Geldanstalten als Einlagen. Anderseits haben offenbar die èechischen Gemeinden bzw. in Südslavien die serbischen Gemeinden und die südslavischen Länder Geld zu verschiedenen Dingen gebraucht und dieses Geld haben sie aus den èechischen Geldinstituten Böhmens bezogen, insbesondere diese 5 Millionen seitens der Sporobanka, offenbar auch für öffentliche Kredite. Die Sporobanka hat wie jedes große Institut dieses Geld sich wieder dadurch herausgeholt, daß sie Pfandbriefe ausgegeben hat. Wahrscheinlich waren es Kommunalpfandbriefe, so daß aus diesem einfachen Darlehensverhältnisse eigentlich ein doppeltes Darlehensverhältnis entstanden ist. Auf der einen Seite waren die dalmatinischen Gemeinden und Krain Schuldner der Sporobanka, auf der anderen Seite die Sporobanka wieder Schuldnerin der Pfandbriefbesitzer. Diese Pfandbriefbesitzer - es ist nicht notwendig, daß es die ursprünglichen Leute waren, denen die Pfandbriefe übergeben worden sind, vielleicht al pari des damals versprochenen und zugezählten Darlehens - diese Pfandbriefbesitzer sind wohl vielleicht zu einem Teile festzustellen, ob es heute noch Angehörige des serbischen Staates sind oder nicht. Es ist klar, daß Wertpapiere, die auf den Inhaber lauten, nicht so ohne weiters an einem Orte, in der Hand einer Person festzuhalten sind, und infolgedessen ist es sehr die Frage, ob die Pfandbriefe, die damals auf Grund dieser beiden Auslandsanleihen von der Sporobanka ausgegeben worden sind, in ihrer Gänze noch heute als Forderungen der serbischen Staatsangehörigen gegen die unserem Staate angehörige Bank angesehen werden können.

Ich bestreite aber ganz entschieden, daß die Živnobanka auf Grund eines an eine Firma gegebenen Kredites derartige Kommunalschuldverschreibungen oder Pfandbriefe hinausgegeben hat, und wenn es wirklich war, so waren es doch nicht besonders auf Grund dieses Darlehens hinausgehende Pfandbriefe, sondern es waren andere Pfandbriefe, und es wurde vielleicht dieses hypothekarisch versicherte Darlehen, was ich nicht bestreiten will, mit hineingenommen in den großen Haufen, der mithaftet für die übrigen Pfandbriefe, soweit sie die Živnobanka früher oder auch später ausgegeben hat. Daß aber gerade dieses Darlehen Unterlage einer besonderen Emission war, wage ich denn doch zu bestreiten. Wer weiß, ob das Darlehen, diese 5 Millionen, das die Sporobanka an die Serben, Dalmatiner und Krainer gegeben hat, die Grundlage einer besonderen Emission war? Denn es ist in diesem Umfange doch etwas klein. Solche kleine Darlehen gibt man nicht, man gibt größere Darlehen, um sie dann in Wertpapiere umzuwandeln. Man müßte ja sonst besondere Wertpapiere drucken, und da erscheint mir der Betrag überhaupt viel zu gering.

Aber wir wollen tatsächlich annehmen, daß dem so ist, und wollen uns fragen, ob dieser Umstand all die Folgerungen rechtfertigt, die daraus gezogen werden, rechtfertigt einen ganz besonderen Schutz, den der hiesige Staat diesen Forderungen hat angedeihen lassen.

Wenn wir die geschichtliche Entwicklung dieser Dinge weiter verfolgen, finden wir, daß in den Jahren 1925 bis 1928 die Verhandlungen unterbrochen waren und daß nunmehr die einzelnen Schuldner und Gläubiger darangingen, ihre Geschäfte auszugleichen, sieh privatim ihrer Schulden zu entledigen, die Forderungen zu bezahlen. Auf diese Weise ist eine ganze Menge von Fällen erledigt worden, bis schließlich èechische Forderungen im Betrag von 9 1/2 und èechische Schulden im Betrag von 7 Millionen Kronen geblieben sind. Es ist klar, daß die Länge der Zeit manche Geldinstituts und auch physiche Personen zu schärferen Maßregeln zwang, insbesondere dort, wo Vereinbarungen nicht möglich waren. Es kam zu Klagen und die Folge davon war, daß sich Serbien aufeinmal geneigt zeigte, wieder in Unterhandlungen einzutreten. Sie wurden auch tatsächlich begonnen und führten schließlich zu dem Ergebnis, das wir nun vor uns haben. Ich gebe ohne weiters zu, daß gerade diese Verhandlungen, die im vorigen Herbst ihren Abschluß fanden, die hiesige Regierung zwangen, einen gewissen Strich unter die ganze Sache zu ziehen und einen Termin festzusetzen, nach dem private Ausgleiche nicht mehr gestattet waren. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Horák.) Dieser Termin war mit dem 3. Oktober 1928 festgesetzt. Aber es muß dabei wieder gesagt werden, daß dieser Termin ungemein rasch und plötzlich den einzelnen Beteiligten bekanntgegeben wurde, so daß es in einer ganzen Reihe von Fällen nicht mehr möglich war, rechtzeitig die Vereinbarung abzuschließen, sondern daß er mitten in die sich abspielenden Verhandlungen fiel, diese Ministerialverordnung hineinplatzte, sonach private Ausgleiche hinderte, die für beide Teile, zumindest aber für unsere Schuldner, viel günstiger ausgefallen wären, als es jetzt der Staatsvertrag überhaupt möglich macht.

Nun müssen wir feststellen, der Staatsvertrag regelt immer noch nicht alle Forderungen und Schulden, so sie auf alte Kronen lauten und zwischen den Staatsbürgern beider Länder bestehen, sondern er regelt Forderungen nur, insoweit sie noch vor dem 26. Feber 1919, also vor der Währungstrennung, entstanden sind und noch am 3. Oktober 1928 aufrecht waren, und soweit sie im Artikel 9 des Staatsvertrages überhaupt nicht von der Regelung ausgenommen sind. In diesem Artikel 9 sind ausgenommen alle Forderungen und Schulden aus Wertpapieren, weiters Forderungen und Schulden, die sich gründen auf Versicherungsverträge, sei es öffentlichen oder privaten Rechtes. Es ist infolgedessen Folgendes zu beachten: Wir werden später sehen, daß die Živnobank und die Sporobank deswegen eine ganz bevorzugte Stellung eingenommen haben, weil von ihnen behauptet wird, ihre Forderungen, die sie eloziert haben, seien die Grundlage zu den Wertpapieremissionen gewesen, und man müsse ihnen diese Wertpapiere, die draußen herumlaufen und sozusagen den Stempel des èechoslovakischen Staates tragen, schützen, man müsse auf diese Weise das Prestige des èechoslovakischen Staates schützen und deshalb ihnen mehr zukommen lassen als anderen. Anderseits steht im Artikel 9, daß die Forderungen und Schulden aus Wertpapieren überhaupt nicht unter diesen Staatsvertrag fallen, daß sie erst einer künftigen besonderen Regelung vorbehalten sind. Daraus sieht man, daß das, was als Grund vorweg angegeben worden ist, durch den Inhalt des Staatsvertrages sich einfach als unrichtig erweist.

Nun zuerst Artikel 1 des Staatsvertrages, zur allgemeinen Regelung überhaupt. In der allgemeinen Regelung wird glücklich das Resultat erzielt, daß für jede alte österreichische Krone der èechoslovakische Staatsbürger an die Serben eine halbe èechische Krone zu zahlen hat und für jede alte österreichische Krone der serbische Staatsbürger an uns eine halben Dinar. Was bei dieser angeblichen Gleichung gleich ist, das sind nur die Ziffern, nicht aber die Worte, und es ist ganz merkwürdig, wenn man z. B. auch heute wieder die Herren Berichterstatter von "rovnost" und "spravedlnost" reden und behaupten hörte, daß eine wunderbare Parität und gleiche Behandlung beider Teile vorliege, wenn man doch feststellen muß, daß die halbe Krone eben 50 Heller ist, während ein halber Dinar bloß 30 Heller ist. Mit andern Worten: die èechoslovakischen Staatsbürger haben die Verpflichtung, für jede alte österreichische Krone den Serben 50 Heller zu zahlen, haben sie aber von den Serben etwas zu fordern, müssen sie sich mit 30 Hellern für eine Krone zufrieden geben. Ich weiß nicht, ob das etwas besonders Großartiges ist, es ist möglich, daß nichts besseres zu erzielen war, es ist möglich, daß die serbischen Unterhändler bessere Unterhändler waren, daß die èechoslovakischen Unterhändler den Schauplatz, wenn ich sosagen darf, des Schlachtfeldes allzufrüh verließen. Es ist aber auch möglich, meine Herren, daß hier wiederum ein Stück von Größenwahn unterlaufen ist; denn auch da gibt die Begründung des Staatsvertrages, den wir da haben, gewissen Aufschluß, indem auf der einen Seite erzählt wird, was für ein armes Land Serbien nunmehr nach dem Kriege ist und wie es erst langsam seine Volkswirtschaft aufbauen muß, was für Zinsen es bezahlen muß und wie schwer es ihm wird, überhaupt etwas zu zahlen, während auf der andern Seite wiederum von uns behauptet wird, wir seien ein reiches Land, wir hätten die Nachkriegszeit so ziemlich überwunden, es seien insbesondere unsere Geldinstitute in der Lage gewesen, alle diese Nachteile und Verluste abzuschreiben, sie befänden sich vollkommen im Gleichgewicht und so sei es ganz gerechtfertigt, wenn wir eben für eine alte Krone 50 Heller als die Reichen und die armen Serben für eine alte Krone nur 30 Heller bezahlen. Freilich, meine Herren, hört man diese Gesänge wiederum in einer anderen Tonart, besonders dann, wenn es sich darum handelt, daß der hiesige Staat für die Invaliden, die Beamten usw. etwas hergeben muß, dann tönt dieses Lied etwas in Moll und da heißt es: Wir haben kein Geld. Aber jetzt natürlich ist es anders. Aber, item, diese 20 Heller Unterschied würden nichts so Großartiges bedeuten, wenn diese Gleichheit wirklich eine solche wäre, daß sie zumindest überall und ohne Ausnahme durchgeführt würde. Nun komme ich schon etwas auf die Form zu sprechen. Bis hieher ist der Vertrag zwischen dem hiesigen Staat und Jugoslavien ein richtiggehender Staatsvertrag, der die Verhältnisse zwischen den unsern und den Staatsbürgern des anderen Staates regelt.

Im Artikel 2 werden aber Verhältnisse geregelt, welche lediglich im Inlande bestehen, Verhältnisse, wo beide Vertragspartner Inländer sind, infolgedessen ich gar nicht einsehe, warum dieser Artikel 2 überhaupt im Staatsvertrag drinnen steht. Ja, wenn wenigstens dem Artikel 2 ein ähnlicher Artikel gegenüberstünde auf Seite der Serben, wenn es auch dort z. B. eine Sporobanka und eine Živnobanka gäbe, die auf dieselbe Weise behandelt würden, dann würde man sagen können: Bitte, solches ist eine Art Parität. Warum dieser Ausnahmsartikel, welcher für uns ja der Stein des Anstoßes ist, in einen Staatsvertrag hineinkommt, das ist mir nicht recht erfindlich und ich glaube, daß da schon ein bischen das schlechte Gewissen mitgespielt hat. An einem Staatsvertrag kann das Parlament nichts ändern, es kann ihn entweder als Ganzes genehmigen oder als Ganzes ablehnen, aber es geht nicht an, daß man einzelne Teile darin ändert. Und um jede Änderung von Haus aus unmöglich zu machen, hat man eine derartige Regelung, die sich lediglich auf die eigenen Staatsbürger bezieht und auf das Verhältnis zu Jugoslavien gar keine Beziehung hat, offenbar auch in den Staatsvertrag hineingenommen, vielleicht auch in der Hoffnung, daß man einen Staatsvertrag gemeiniglich als etwas hinnimmt, was unabänderlich ist, das man eben schlucken muß und von Haus aus nicht so kritisch unter die Luppe nimmt als vielleicht andere Gesetzesvorlagen. (Posl. Horpynka: Aber das Durchführungsgesetz kann doch den Artikel 2 außer Rechtskraft setzen!) Im Durchführungsgesetz ist Artikel 2 überhaupt nicht enthalten, darin sind lediglich die Konsequenzen des Artikels 2. Das Durchführungsgesetz ist genau so wie diese Vorlage zur Gänze unannehmbar für uns. Nun kommen wieder die bekannten Forderungen der Sporobanka und Živnobanka, die im Artikel 2 eine besondere Ausnahmsstellung erhalten. Um zu illustrieren, um wielviel es sich handelt, möchte ich kurz Folgendes erwähnen. Eingangs meiner Ausführungen habe ich erwähnt, daß Kapitalien von Südsteiermark und Krain nach Nordböhmen, überhaupt in die historischen Länder wanderten, um dort zu arbeiten, u. zw. haben meist deutsche Volksgeldanstalten diese Einlagen bekommen. Es waren gewiß auch einige èechische dabei, aber heute ist es schwer festzustellen, wie groß die ursprünglichen Beträge waren. Heute kennen wir ja nur jene Beträge, mit denen diese Volksgeldanstalten bis jetzt in der ganzen Klemme hängen geblieben sind. Ich habe ausdrücklich hervorgehoben, daß die Regierung einer Reihe von Geldanstalten rechtzeitig den Wink gegeben hat, wie sie sich aus der Sache herausziehen sollen und daß diese Volksgeldanstalten diesen Wink zum größten Teil verstanden haben. Diejenigen Anstalten aber, die in Nordböhmen sind und deutsch sind, die haben keinen Wink von der Regierung bekommen und sind infolgedessen mit ihrem ganzen Betrag hängen geblieben, während die anderen nur mit einem Rest hängen geblieben sind. Es sind 24 Banken da, deren einzelne Namen ich nicht anführen will, mit einem Rest von zusammen 2 Mill. Kronen, dann sind 5 nordböhmische Volksgeldanstalten da, welche zusammen mit 3,068.477 Kronen hängen geblieben sind und dann eine ganze Reihe von kleinen èechischen Anstalten mit zusammen 127.128 Kronen. Dabei möchte ich noch erwähnen: In diesem Ausweis sind z. B. die Sparkasse Budweis mit 28.500 Kronen, die Sparkassa in Königinhof mit 35.000 Kronen als èechische Volksgeldanstalten angeführt und stehen in der Reihe der èechischen Geldanstalten. Da es sich aber um eine Sache aus der Friedenszeit handelt und, so viel ich weiß, in Friedenszeiten die nationalen Verhältnisse in Budweis und Königinhof noch andere waren als heute, behaupte ich, daß man selbst diese Zahlen ruhig in die Reihe der deutschen Zahlen einzurechnen hätte, und während z. B. die deutschen Forderungen der deutschen Geldanstalten sich bewegen in den Ziffern 2 1/2 Mill., 454.000 und 102.000 Kronen, so bewegen sich die èechischen Ziffern, wie 893 Kronen, 2000 Kronen, 9000 Kronen, 4642 Kronen im geringen Ausmaß, aus denen hervorgeht, daß es sich nicht mehr um die alten Kapitalsziffern handelt, sondern um Reste, die eben übrig geblieben sind, als man über Weisung der Regierung damals im Jahre 1921 diese neuen Debetkonti eröffnete und sie bevorschußte und sie so zum größten Teil aus diesem Falle herausgestiegen sind. Aus diesen Ziffern allein ist zu ersehen die doppelte Behandlung, denn èechischen Sparkassen hat man es ermöglicht, sich zu salvieren, die deutschen hat man hängen lassen. Es ruft dies einem jene Manipulation mit der sogenannten neunten Kriegsanleihe seitens der Živnostenská banka ins Gedächtnis zurück, wo sie auch rechtzeitig, sagen wir durch ein Geschäft in sich, aus der ganzen Sache herausgestiegen ist. Aber damals konnte man schließlich sagen, die Herren sind unter sich geblieben. Aber hier sind doch zwei Nationen an der ganzen Sache beteiligt. Nun kommt da beste. Die Begründung sagt: Auf Grund der Kredite, welche die deiden Anstalten, die Sporobanka und die Živnosteská banka nach Südslavien gegeben haben, wurden Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen ich weiß es nicht genau, es heißt im allgemeinen Wertpapiere - herausgegeben und diese hätten einen Kurs von 80% gehabt. Da sie nun auf ihre Forderungen nur 30% bekommen, so fehlen 50%. Diese 50% sind die andere halbe Krone und diese müssen sie nun ersetzt bekommen. Diese Logik verstehe ich offen gestanden nicht, denn wenn heute jemand irgendeine Forderung auf irgendeine Währung, sagen wir im Grundbuch eingetragen hat, so muß er wohl oder übel alles das mitnehmen, was in der Zukunft mit dieser Währung geschieht. Das haben wir in der Zeit der Inflation gesehen. Da sind auch Forderungen auf weiß Gott wieviel Kronen oder Mark in wenigen Augenblicken in nichts zerflattert. Das ist ein Risiko, das jeder auf sich nehmen muß, der Private wie der andere. Wenn heute infolgedessen die Živnostenská banka und die Sporobanka dort hinunter Forderungen in alten Kronen gegeben haben, so müssen sie es sich eben als Gläubiger gefallen lassen, daß ihnen diese Forderungen genau so eingelöst oder bezahlt werden von den Serben, wie den übrigen Gläubigern. Warum gerade die Živnostenská banka und die Sporobanka eine Ausnahme bilden sollen, sehe ich beim besten Willen nicht ein. Wenn es sich da um Wertpapiere handelt, wenn es wirklich wahr ist, daß auf Grund dieser Forderungen Wertpapiere herausgegeben worden sind, so sind doch diese Wertpapiere nicht eine Art Spezialmassa im Konkurs, die nur auf diesen Forderungen haften und sonst gar nichts hinter sich haben (Výkøiky posl. Horpynky.) und sie haben ihren 80% Kurs nicht deswegen, weil sie diese einzelnen Forderungen als Grundlage ihrer Wertigkeit haben, sondern weil man eben der Živnostenská banka und der Sporobanka traut und ihr 80% an öffentlichem Vertrauen zubilligt, wenn ich mich so ausdrücken darf. Infolgedessen ist es nicht wahr, was hier in der Begründung steht, daß man den Kurs schützen müsse. Der Kurs wird dadurch nicht geschützt. Ich bin kein Bankfachmann, sondern bloß Jurist, aber ich stelle mir vor, wenn heute eine Bank auf Grund eines Realkredits diesen mobilisiert, so wird sie nicht jede einzelne Forderung nennen, sondern es wird eine Masse sein, und die kann auch größer oder kleiner werden, weil doch die einzelnen Forderungen wachsen, eventuell durch Bezahlung auch wieder abgestoßen werden. Nun habe ich ausdrücklich und absichtlich diese Summen genannt, um welche es sich handelt, die sozusagen abgabepflichtig für die Živnostenská banka und die Sporobanka werden. Wenn man diese Summen zusammenzählt, kommt man zu einer Summe von 5,195.605 Kronen. Ich habe gleich am Anfang mitgeteilt, daß es sich angeblich um 5 Millionen Kronen Forderungen der Sporobanka und um 300.000 Kronen der Živnostenská banka handelt, das sind 5,300.000 Kronen. 80% davon ergeben den Betrag von 4,240.000 Kronen. Sie bekommen infolgedessen beinahe die Hälfte. 5,195.605 Kronen haben die Volksgeldanstalten zu bezahlen - eine Krone ist gleich eine Krone - infolgedessen ist nicht nur die Živnostenská banka und die Sporobanka voll gedeckt, sondern sie haben dadurch auch einen hübschen Überschuß, denn die Clearing-Anstalt, die alles zu verrechnen hat, hat den Auftrag, sowohl den Nutzen, an den ich schon gedacht habe, wie eventuell ein neues Manko gleichmäßig auf Grund dieser ganzen Sache aufzuteilen. Ich kann infolgedessen beim besten Willen den Zweck nicht einsehen, warum man gerade diese zwei Institute herausnimmt und schützt und ich behaupte, daß dieser Schutz einmal überflüssig ist und daß er auch unmoralisch ist, aus dem Grunde, weil er ja nicht vom Schuldner oder von öffentlicher Seite genommen wird, sondern weil er aufgetragen wird einem anderen Menschen, der mit diesen Dingen rein nichts zu tun hat. Es ist dies ein Raubzug auf die Taschen der nordböhmischen Volksgeldanstalten, die sozusagen diesen Interessen tributpflichtig gemacht werden und aus deren Rücken werden nun die Riemen geschnitten, um die Sachen dort wieder zu bessern. Dabei will ich gar nicht darauf hinweisen, daß, wenn es sich wirklich um Wertpapiere gehandelt hat, die Banken doch gleich bei der Emission wissen, wo sie bleiben, so daß von einem damnum emergens, von einem Schaden, den sie durch die Sache erleiden, wirklich nicht die Rede sein kann. Infolgedessen ist es mir auch offen gestanden unerfindlich, was in der letzten Sitzung des Budgetausschusses gesagt worden ist, daß es sich hier um den Kredit der èechoslovakischen Papiere handelt. Ich habe es schon erwähnt, mit dem Kredit der èechoslovakischen Papiere hat diese ganze Transaktion nichts gemein.

Nun möchte ich noch etwas über die parlamentarische Behandlung dieser Vorlage sagen. Wir sind gewohnt, daß eine Vorlage entweder im Senat oder im Abgeordnetenhause aufgelegt wird und daß, wenn das Abgeordnetenhaus die Vorlage genehmigt, sie dann in den Senat kommt und umgekehrt. Hier ist ein merkwürdiger Vorgang eingehalten worden. Man hat den Staatsvertrag, bezw. die Vorlage, die den Staatsvertrag umfaßt, sowohl im Abgeordnetenhaus wie im Senate vorgelegt. Nur das Durchführungsgesetz hat man zuerst im Senat und dann erst im Abgeordnetenhaus durchberaten. Das hat einigermaßen Verwirrung in die Sache hineingebracht und ich glaube, es ist das erstemal, daß sich diese zwei Wege kreuzen. Ich möchte auch da sagen, es ist das nur offenbar geschehen, weil man die ganze Sache durchpeitschen wollte und weil man gehofft hat, daß niemand auf die verschiedenen Pferdefüße kommen wird, die in der Vorlage drin sind.


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