Sehr geehrte Damen und Herren! Die beiden Gesetzentwürfe,
die wir heute hier verhandeln, der Staatsvertrag mit Serbien bezüglich
der Forderungen in alten Kronen und das dazugehörige Durchführungsgesetz,
geben uns wieder einmal Gelegenheit, auf die Art und Weise hinzuweisen,
wie man in diesem Staate mit unserer Volkswirtschaft umzugehen
beliebt und wie man von einer Partei und von einem Institut aus
die ganze Wirtschaft und den ganzen Staat zu beherrschen trachtet.
Die beiden Vorlagen, insbesondere die Vorlage des Staatsvertrages,
haben wir zu bemängeln sowohl dem Inhalt wie der Form nach,
aber auch in Bezug auf ihre parlamentarische Behandlung. Insbesondere
was den Inhalt betrifft, ist in der letzten Zeit von allen Beteiligten,
sowohl von der Regierung wie auch von Seiten der Mehrheitsparteien,
alles Mögliche getan worden, in Wort und Schrift, um den
eigentlichen Inhalt recht undeutlich zu machen, ich möchte
sagen, ihn zu vernebeln, so daß die breite Masse der Bevölkerung
draußen nicht recht weiß, was hier eigentlich vorgeht.
Man serviert ihr den Inhalt dieser Vorlage in einer Aufmachung,
die sie ihr schmackhafter erscheinen lassen will, während
sie doch durch und durch abzulehnen ist. Es bleibt demnach nichts
anderes übrig, als an der Hand der offiziellen Begründung
einmal die Geschichte der ganzen Angelegenheit durchzugehen und
auf Grund der in dieser Begründung enthaltenen Tatsachen
und der Informationen, die wir ja von da und dort auch bekommen
haben, zu versuchen, den eigentlichen Tatbestand zu rekonstruieren.
Es ist richtig: die Friedensverträge von St. Germain
und Trianon haben eine Lücke gelassen; sie haben zwar angeordnet,
daß die Èechoslovakei sich mit den Nachfolgestaaten
des jetzigen Österreich und Ungarn bezüglich der alten
Kronenforderungen und Kronenschulden auseinanderzusetzen hat,
sie haben aber vergessen, daß auch andere
Staaten entstanden sind und infolgedessen ein vertragsloser Zustand
eingetreten ist, ein Lücke, die entweder durch persönlichen
Verträge von Mann zu Mann oder durch zwischenstaatliche Auseinandersetzungen
der zwei beteiligten Staaten ausgefüllt werden kann. Es ist
schließlich außer dem Verhältnis zu Rumänien
eben das zu Serbien zu bereinigen gewesen, eine Bereinigung, die
eben Gegenstand der jetzigen Vorlage und Verhandlung ist. Nach
der uns vorliegenden Begründung ist bereits im Jahre 1921
versucht worden, zu einer Einigung zu kommen, diese ist aber eigentlich
nicht vollkommen erfolgt; man war froh, zum Schluß ein Protokoll
machen zu können, und zwar am 2. November 1921 - nachdem
man erst am 19. Oktober 1921 begonnen hatte um die karge
Tatsache dieser Vereinbarung festzuhalten. Nun müssen wir
aber hier in der Begründung einen Absatz genauer betrachten.
Da heißt es, daß vonseite der èechischen Unterhändler
alles daran gesetzt wurde, die gesamte Materie
einer gütlichen Regelung zuzuführen, daß aber
auf Seite der Serben dazu keine richtige Lust war. Die Serben
hatten lediglich im Sinne, jene Verhältnisse zu ordnen, welche
auf Schulden und Forderungen fußen, die zwischen den Geldanstalten
Serbiens und unseres Staates bestehen. Offenbar haben damals
die èechischen Unterhändler gesehen, daß der
Staatsvertrag, das Übereinkommen, nicht so ausfallen wird,
wie sie im ersten Augenblick gedacht haben, sie wußten also
bereits damals, im Jahre 1921, daß der hiesiege Staat und
die hiesige Wirtschaft offenbar den
kürzeren ziehen werden und sie haben als gute Patrioten eine
gewisse Vorsorge getroffen. Denn anders kann ich den dritten Absatz
nicht verstehen; ich ersehe daraus Folgendes: Die Regierung hat
offenbar den èechischen Banken einen Wink
gegeben; auf Grund dieses Winkes haben diese die Verbindungen
mit Serbien insofern umgeändert, als sie sich die Vereinbarungen,
soweit sie bereits am 2. November 1921 zustandegekommen waren,
zu Nutze machten, haben noch den weiteren Bedingungen und Anregungen
der Regierung entsprochen, haben infolgedessen neue Debetkontis
für ihre serbo-kroatischen Gläubiger eröffnet und
diese nunmehr bevorschußt, so daß sie beiläufig
die Hälfte ihrer Schuld auf diese Weise abgetragen haben.
Dadurch ist ein Teil der èechoslovakisehen
Schuldner aus dieser ganzen Geschichte herausgekommen, zumindest
ist er nur mit 50% in den Verhältnissen hängen
geblieben. Später werde ich ja noch ausführen, was das
in der Folgezeit für eine ganz besondere Bedeutung hatte.
Als man dann später an die Konskription aller dieser
Forderungen schritt, hat sich ergeben, daß die èechoslovakischen
Forderung beiläufig 28.4 Millionen, dagegen die èechoslovakischen
Schulden bloß 27.27 Millionen alter Kronen betrugen. Wir
haben infolgedessen etwas mehr zu fordern gehabt,
als wir schuldig waren. Nun, diejenigen Forderungen, die wir nach
Serbien hatten, waren in erster Linie einige nicht gerade besondere
Forderungen einiger hiesiger Banken, darunter aber zwei Forderungen,
welche in diesem Staatsvertrag ganz besonders behandelt worden
sind und eine Bevorzugung genossen haben, die einer besonderen
Beleuchtung würdig ist und aus der eben zu ersehen ist, wie
diese ganzen Verhandlungen sozusagen von hausaus auf diese zwei
Forderungen zugeschnitten waren. Es handelt sich um eine
Forderung der Zentralbank èechischer Sparkassen, der sogenannten
Sporobanka, im Betrage von etwa 5 Millionen, welche diese Bank
dem Krainer Land und dalmatinischen Gemeinden gegeben hatte, und
dann ganz merkwürdigerweise um eine Forderung der
Živnostenská banka im Betrage von etwa 300.000 Kronen,
welche aber nicht vielleicht einer Bank, einer Gemeinde, einem
Land oder sonst einer öffentlichen Körperschaft, sondern
der Firma H. Moster gegeben worden ist. Es ist auch hier der Name
des Ortes verzeichnet, wo diese Firma ist,
er ist aber serbisch und ich kann ihn nicht ins Deutsche übersetzen.
Diese Forderungen sind ganz eigentümlicher Art; wir müssen
auf sie etwas näher eingehen. Da müssen wir die Verhältnisse
rekonstruieren, wie sie vor dem Umsturz bestanden. Vor dem Umsturz
haben die Gemeinden Südsteiermarks und Krains, soweit sie
offenbar deutsch waren denn das kommt aus der ganzen Sache zum
Schluß heraus - ihre überschüssigen Gelder nach
Nordböhmen eloziert, weil sie damit unten offenbar nicht
viel anzufangen wußten; sie waren überzeugt, daß
die Gelder oben gut verwaltet werden. Daher sind in diesem Falle
die nordböhmischen Volksgeldanstalten Schuldner geworden
und die Krainer und südsteirischen Geldanstalten Gläubiger;
denn diese Gelder figurierten in unseren nordböhmischen
Geldanstalten als Einlagen. Anderseits haben offenbar die èechischen
Gemeinden bzw. in Südslavien die serbischen Gemeinden und
die südslavischen Länder Geld zu verschiedenen Dingen
gebraucht und dieses Geld haben sie aus den èechischen
Geldinstituten Böhmens bezogen, insbesondere diese 5 Millionen
seitens der Sporobanka, offenbar auch für öffentliche
Kredite. Die Sporobanka hat wie jedes große Institut dieses
Geld sich wieder dadurch herausgeholt, daß sie Pfandbriefe
ausgegeben hat. Wahrscheinlich waren es Kommunalpfandbriefe, so
daß aus diesem einfachen Darlehensverhältnisse eigentlich
ein doppeltes Darlehensverhältnis entstanden ist. Auf der
einen Seite waren die dalmatinischen Gemeinden und Krain Schuldner
der Sporobanka, auf der anderen Seite die Sporobanka wieder Schuldnerin
der Pfandbriefbesitzer. Diese Pfandbriefbesitzer - es ist nicht
notwendig, daß es die ursprünglichen Leute waren, denen
die Pfandbriefe übergeben worden sind, vielleicht al pari
des damals versprochenen und zugezählten Darlehens - diese
Pfandbriefbesitzer sind wohl vielleicht zu einem Teile festzustellen,
ob es heute noch Angehörige des serbischen Staates sind oder
nicht. Es ist klar, daß Wertpapiere, die auf den Inhaber
lauten, nicht so ohne weiters an einem Orte, in der Hand einer
Person festzuhalten sind, und infolgedessen ist es sehr die Frage,
ob die Pfandbriefe, die damals auf Grund dieser beiden Auslandsanleihen
von der Sporobanka ausgegeben worden sind, in ihrer Gänze
noch heute als Forderungen der serbischen Staatsangehörigen
gegen die unserem Staate angehörige Bank angesehen werden
können.
Ich bestreite aber ganz entschieden, daß die Živnobanka
auf Grund eines an eine Firma gegebenen Kredites derartige Kommunalschuldverschreibungen
oder Pfandbriefe hinausgegeben hat, und wenn es wirklich war,
so waren es doch nicht besonders auf Grund dieses
Darlehens hinausgehende Pfandbriefe, sondern es waren andere Pfandbriefe,
und es wurde vielleicht dieses hypothekarisch versicherte Darlehen,
was ich nicht bestreiten will, mit hineingenommen in den großen
Haufen, der mithaftet für die übrigen Pfandbriefe,
soweit sie die Živnobanka früher oder auch später
ausgegeben hat. Daß aber gerade dieses Darlehen Unterlage
einer besonderen Emission war, wage ich denn doch zu bestreiten.
Wer weiß, ob das Darlehen, diese 5 Millionen, das die Sporobanka
an die Serben, Dalmatiner und Krainer gegeben
hat, die Grundlage einer besonderen Emission war? Denn es ist
in diesem Umfange doch etwas klein. Solche kleine Darlehen gibt
man nicht, man gibt größere Darlehen, um sie dann in
Wertpapiere umzuwandeln. Man müßte ja sonst besondere
Wertpapiere drucken, und da erscheint mir der Betrag überhaupt
viel zu gering.
Aber wir wollen tatsächlich annehmen,
daß dem so ist, und wollen uns fragen, ob dieser Umstand
all die Folgerungen rechtfertigt, die daraus gezogen werden, rechtfertigt
einen ganz besonderen Schutz, den der hiesige Staat diesen Forderungen
hat angedeihen lassen.
Wenn wir die geschichtliche Entwicklung dieser
Dinge weiter verfolgen, finden wir, daß in den Jahren 1925
bis 1928 die Verhandlungen unterbrochen waren und daß nunmehr
die einzelnen Schuldner und Gläubiger darangingen, ihre Geschäfte
auszugleichen, sieh privatim ihrer Schulden zu entledigen, die
Forderungen zu bezahlen. Auf diese Weise ist eine ganze
Menge von Fällen erledigt worden, bis schließlich èechische
Forderungen im Betrag von 9 1/2
und èechische Schulden im Betrag von 7 Millionen Kronen
geblieben sind. Es ist klar, daß die Länge der Zeit
manche Geldinstituts und auch physiche Personen
zu schärferen Maßregeln zwang, insbesondere dort, wo
Vereinbarungen nicht möglich waren. Es kam zu Klagen und
die Folge davon war, daß sich Serbien aufeinmal geneigt
zeigte, wieder in Unterhandlungen einzutreten. Sie wurden auch
tatsächlich begonnen und führten schließlich zu
dem Ergebnis, das wir nun vor uns haben. Ich gebe ohne weiters
zu, daß gerade diese Verhandlungen, die im vorigen Herbst
ihren Abschluß fanden, die hiesige Regierung zwangen, einen
gewissen Strich unter die ganze Sache zu ziehen und einen Termin
festzusetzen, nach dem private Ausgleiche nicht mehr gestattet
waren. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda
Horák.) Dieser Termin war mit dem
3. Oktober 1928 festgesetzt. Aber es muß dabei wieder gesagt
werden, daß dieser Termin ungemein rasch und plötzlich
den einzelnen Beteiligten bekanntgegeben wurde, so daß es
in einer ganzen Reihe von Fällen nicht mehr möglich
war, rechtzeitig die Vereinbarung abzuschließen, sondern
daß er mitten in die sich abspielenden Verhandlungen fiel,
diese Ministerialverordnung hineinplatzte, sonach private Ausgleiche
hinderte, die für beide Teile, zumindest aber für unsere
Schuldner, viel günstiger ausgefallen wären, als es
jetzt der Staatsvertrag überhaupt möglich macht.
Nun müssen wir feststellen, der Staatsvertrag
regelt immer noch nicht alle Forderungen und Schulden, so sie
auf alte Kronen lauten und zwischen den Staatsbürgern beider
Länder bestehen, sondern er regelt Forderungen nur, insoweit
sie noch vor dem 26. Feber 1919, also vor der Währungstrennung,
entstanden sind und noch am 3. Oktober 1928 aufrecht waren, und
soweit sie im Artikel 9 des Staatsvertrages überhaupt nicht
von der Regelung ausgenommen sind. In diesem Artikel 9 sind ausgenommen
alle Forderungen und Schulden aus Wertpapieren, weiters
Forderungen und Schulden, die sich gründen auf Versicherungsverträge,
sei es öffentlichen oder privaten Rechtes. Es ist infolgedessen
Folgendes zu beachten: Wir werden später sehen, daß
die Živnobank und die Sporobank deswegen eine ganz bevorzugte
Stellung eingenommen haben, weil von ihnen behauptet wird, ihre
Forderungen, die sie eloziert haben, seien die Grundlage zu den
Wertpapieremissionen gewesen, und man müsse ihnen diese Wertpapiere,
die draußen herumlaufen und sozusagen den Stempel des èechoslovakischen
Staates tragen, schützen, man müsse auf diese Weise
das Prestige des èechoslovakischen Staates schützen
und deshalb ihnen mehr zukommen lassen als anderen. Anderseits
steht im Artikel 9, daß die Forderungen und Schulden aus
Wertpapieren überhaupt nicht unter diesen
Staatsvertrag fallen, daß sie erst einer künftigen
besonderen Regelung vorbehalten sind. Daraus sieht man, daß
das, was als Grund vorweg angegeben worden ist, durch den Inhalt
des Staatsvertrages sich einfach als unrichtig erweist.
Nun zuerst Artikel 1 des Staatsvertrages, zur allgemeinen Regelung
überhaupt. In der allgemeinen Regelung wird glücklich
das Resultat erzielt, daß für jede alte österreichische
Krone der èechoslovakische Staatsbürger an die Serben
eine halbe èechische Krone zu zahlen
hat und für jede alte österreichische Krone der serbische
Staatsbürger an uns eine halben Dinar. Was bei dieser angeblichen
Gleichung gleich ist, das sind nur die Ziffern, nicht aber die
Worte, und es ist ganz merkwürdig, wenn man z. B. auch heute
wieder die Herren Berichterstatter von "rovnost" und
"spravedlnost" reden und behaupten hörte, daß
eine wunderbare Parität und gleiche Behandlung beider Teile
vorliege, wenn man doch feststellen muß, daß die halbe
Krone eben 50 Heller ist, während ein halber Dinar
bloß 30 Heller ist. Mit andern Worten: die èechoslovakischen
Staatsbürger haben die Verpflichtung, für jede alte
österreichische Krone den Serben 50 Heller zu zahlen, haben
sie aber von den Serben etwas zu fordern, müssen
sie sich mit 30 Hellern für eine Krone zufrieden geben.
Ich weiß nicht, ob das etwas besonders Großartiges
ist, es ist möglich, daß nichts besseres zu erzielen
war, es ist möglich, daß die serbischen Unterhändler
bessere Unterhändler waren, daß die èechoslovakischen
Unterhändler den Schauplatz, wenn ich
sosagen darf, des Schlachtfeldes allzufrüh verließen.
Es ist aber auch möglich, meine Herren, daß hier wiederum
ein Stück von Größenwahn unterlaufen ist; denn
auch da gibt die Begründung des Staatsvertrages, den wir
da haben, gewissen Aufschluß, indem auf der einen Seite
erzählt wird, was für ein armes Land Serbien nunmehr
nach dem Kriege ist und wie es erst langsam seine Volkswirtschaft
aufbauen muß, was für Zinsen es bezahlen muß
und wie schwer es ihm wird, überhaupt etwas zu zahlen, während
auf der andern Seite wiederum von uns behauptet wird, wir seien
ein reiches Land, wir hätten die Nachkriegszeit so ziemlich
überwunden, es seien insbesondere unsere Geldinstitute in
der Lage gewesen, alle diese Nachteile und Verluste abzuschreiben,
sie befänden sich vollkommen im Gleichgewicht und so sei
es ganz gerechtfertigt, wenn wir eben für eine alte Krone
50 Heller als die Reichen und die armen Serben für eine alte
Krone nur 30 Heller bezahlen. Freilich, meine Herren, hört
man diese Gesänge wiederum in einer anderen Tonart, besonders
dann, wenn es sich darum handelt, daß der hiesige Staat
für die Invaliden, die Beamten usw. etwas hergeben muß,
dann tönt dieses Lied etwas in Moll und da heißt es:
Wir haben kein Geld. Aber jetzt natürlich ist es anders.
Aber, item, diese 20 Heller Unterschied würden nichts so
Großartiges bedeuten, wenn diese Gleichheit wirklich eine
solche wäre, daß sie zumindest überall und ohne
Ausnahme durchgeführt würde. Nun komme ich schon etwas
auf die Form zu sprechen. Bis hieher ist der Vertrag zwischen
dem hiesigen Staat und Jugoslavien ein richtiggehender Staatsvertrag,
der die Verhältnisse zwischen den unsern und den Staatsbürgern
des anderen Staates regelt.
Im Artikel 2 werden aber Verhältnisse
geregelt, welche lediglich im Inlande bestehen, Verhältnisse,
wo beide Vertragspartner Inländer sind, infolgedessen ich
gar nicht einsehe, warum dieser Artikel 2 überhaupt im Staatsvertrag
drinnen steht. Ja, wenn wenigstens dem Artikel 2 ein ähnlicher
Artikel gegenüberstünde auf Seite der Serben, wenn es
auch dort z. B. eine Sporobanka und eine Živnobanka
gäbe, die auf dieselbe Weise behandelt würden, dann
würde man sagen können: Bitte, solches ist eine Art
Parität. Warum dieser Ausnahmsartikel, welcher für uns
ja der Stein des Anstoßes ist, in einen Staatsvertrag hineinkommt,
das ist mir nicht recht erfindlich und ich glaube, daß da
schon ein bischen das schlechte Gewissen mitgespielt hat. An einem
Staatsvertrag kann das Parlament nichts ändern, es kann ihn
entweder als Ganzes genehmigen oder als Ganzes ablehnen, aber
es geht nicht an, daß man einzelne Teile darin ändert.
Und um jede Änderung von Haus aus unmöglich zu machen,
hat man eine derartige Regelung, die sich lediglich auf die eigenen
Staatsbürger bezieht und auf das Verhältnis zu Jugoslavien
gar keine Beziehung hat, offenbar auch in den Staatsvertrag hineingenommen,
vielleicht auch in der Hoffnung, daß man einen Staatsvertrag
gemeiniglich als etwas hinnimmt, was unabänderlich ist, das
man eben schlucken muß und von Haus aus nicht so kritisch
unter die Luppe nimmt als vielleicht andere Gesetzesvorlagen.
(Posl. Horpynka: Aber das Durchführungsgesetz kann doch
den Artikel 2 außer Rechtskraft setzen!) Im Durchführungsgesetz
ist Artikel 2 überhaupt nicht enthalten, darin sind lediglich
die Konsequenzen des Artikels 2. Das Durchführungsgesetz
ist genau so wie diese Vorlage zur Gänze unannehmbar für
uns. Nun kommen wieder die bekannten Forderungen der Sporobanka
und Živnobanka, die im Artikel 2 eine besondere Ausnahmsstellung
erhalten. Um zu illustrieren, um wielviel es sich
handelt, möchte ich kurz Folgendes erwähnen. Eingangs
meiner Ausführungen habe ich erwähnt, daß Kapitalien
von Südsteiermark und Krain nach Nordböhmen, überhaupt
in die historischen Länder wanderten, um dort zu arbeiten,
u. zw. haben meist deutsche Volksgeldanstalten diese Einlagen
bekommen. Es waren gewiß auch einige èechische dabei,
aber heute ist es schwer festzustellen, wie groß die ursprünglichen
Beträge waren. Heute kennen wir ja nur jene Beträge,
mit denen diese Volksgeldanstalten bis jetzt in der ganzen
Klemme hängen geblieben sind. Ich habe ausdrücklich
hervorgehoben, daß die Regierung einer Reihe von Geldanstalten
rechtzeitig den Wink gegeben hat, wie sie sich aus der Sache herausziehen
sollen und daß diese Volksgeldanstalten diesen Wink zum
größten Teil verstanden haben. Diejenigen Anstalten
aber, die in Nordböhmen sind und deutsch sind, die haben
keinen Wink von der Regierung bekommen und sind infolgedessen
mit ihrem ganzen Betrag hängen geblieben, während die
anderen nur mit einem Rest hängen geblieben sind. Es sind
24 Banken da, deren einzelne Namen ich nicht anführen will,
mit einem Rest von zusammen 2 Mill. Kronen, dann sind 5 nordböhmische
Volksgeldanstalten da, welche zusammen mit 3,068.477 Kronen hängen
geblieben sind und dann eine ganze Reihe von kleinen èechischen
Anstalten mit zusammen 127.128 Kronen. Dabei möchte ich noch
erwähnen: In diesem Ausweis sind z. B. die Sparkasse Budweis
mit 28.500 Kronen, die Sparkassa in Königinhof mit 35.000
Kronen als èechische Volksgeldanstalten angeführt
und stehen in der Reihe der èechischen Geldanstalten. Da
es sich aber um eine Sache aus der Friedenszeit handelt und, so
viel ich weiß, in Friedenszeiten die nationalen Verhältnisse
in Budweis und Königinhof noch andere waren als heute, behaupte
ich, daß man selbst diese Zahlen ruhig
in die Reihe der deutschen Zahlen einzurechnen hätte, und
während z. B. die deutschen Forderungen der deutschen Geldanstalten
sich bewegen in den Ziffern 2 1/2 Mill., 454.000 und
102.000 Kronen, so bewegen sich die èechischen Ziffern,
wie 893 Kronen, 2000 Kronen, 9000 Kronen, 4642 Kronen im geringen
Ausmaß, aus denen hervorgeht, daß es sich nicht mehr
um die alten Kapitalsziffern handelt, sondern um Reste, die eben
übrig geblieben sind, als man über Weisung der Regierung
damals im Jahre 1921 diese neuen Debetkonti eröffnete
und sie bevorschußte und sie so zum größten Teil
aus diesem Falle herausgestiegen sind. Aus diesen Ziffern allein
ist zu ersehen die doppelte Behandlung, denn èechischen
Sparkassen hat man es ermöglicht, sich
zu salvieren, die deutschen hat man hängen lassen.
Es ruft dies einem jene Manipulation mit der sogenannten neunten
Kriegsanleihe seitens der Živnostenská banka ins Gedächtnis
zurück, wo sie auch rechtzeitig, sagen wir durch ein Geschäft
in sich, aus der ganzen Sache herausgestiegen
ist. Aber damals konnte man schließlich sagen, die Herren
sind unter sich geblieben. Aber hier sind doch zwei Nationen an
der ganzen Sache beteiligt. Nun kommt da beste. Die Begründung
sagt: Auf Grund der Kredite, welche die deiden Anstalten,
die Sporobanka und die Živnosteská banka nach Südslavien
gegeben haben, wurden Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen
ich weiß es nicht genau, es heißt im allgemeinen Wertpapiere
- herausgegeben und diese hätten einen Kurs von 80% gehabt.
Da sie nun auf ihre Forderungen nur 30% bekommen, so fehlen
50%. Diese 50% sind die andere halbe Krone und diese müssen
sie nun ersetzt bekommen. Diese Logik verstehe ich offen gestanden
nicht, denn wenn heute jemand irgendeine Forderung auf irgendeine
Währung, sagen wir im Grundbuch eingetragen hat, so muß
er wohl oder übel alles das mitnehmen, was in der Zukunft
mit dieser Währung geschieht. Das haben wir in der Zeit der
Inflation gesehen. Da sind auch Forderungen auf weiß Gott
wieviel Kronen oder Mark in wenigen Augenblicken in nichts
zerflattert. Das ist ein Risiko, das jeder auf sich nehmen muß,
der Private wie der andere. Wenn heute infolgedessen die Živnostenská
banka und die Sporobanka dort hinunter Forderungen in alten Kronen
gegeben haben, so müssen sie es
sich eben als Gläubiger gefallen lassen, daß ihnen
diese Forderungen genau so eingelöst oder bezahlt werden
von den Serben, wie den übrigen Gläubigern. Warum gerade
die Živnostenská banka und die Sporobanka eine Ausnahme
bilden sollen, sehe ich beim besten Willen
nicht ein. Wenn es sich da um Wertpapiere handelt, wenn es wirklich
wahr ist, daß auf Grund dieser Forderungen Wertpapiere herausgegeben
worden sind, so sind doch diese Wertpapiere nicht eine Art Spezialmassa
im Konkurs, die nur auf diesen Forderungen haften und sonst gar
nichts hinter sich haben (Výkøiky posl.
Horpynky.) und sie haben ihren 80% Kurs
nicht deswegen, weil sie diese einzelnen Forderungen als Grundlage
ihrer Wertigkeit haben, sondern weil man eben der Živnostenská
banka und der Sporobanka traut und ihr 80%
an öffentlichem Vertrauen zubilligt,
wenn ich mich so ausdrücken darf. Infolgedessen ist es nicht
wahr, was hier in der Begründung steht, daß man den
Kurs schützen müsse. Der Kurs wird dadurch nicht geschützt.
Ich bin kein Bankfachmann, sondern bloß Jurist, aber ich
stelle mir vor, wenn heute eine Bank auf Grund eines Realkredits
diesen mobilisiert, so wird sie nicht jede einzelne Forderung
nennen, sondern es wird eine Masse sein, und die kann auch größer
oder kleiner werden, weil doch die einzelnen Forderungen wachsen,
eventuell durch Bezahlung auch wieder abgestoßen
werden. Nun habe ich ausdrücklich und absichtlich diese Summen
genannt, um welche es sich handelt, die sozusagen abgabepflichtig
für die Živnostenská banka und die Sporobanka
werden. Wenn man diese Summen zusammenzählt, kommt
man zu einer Summe von 5,195.605 Kronen. Ich habe gleich am Anfang
mitgeteilt, daß es sich angeblich um 5 Millionen Kronen
Forderungen der Sporobanka und um 300.000 Kronen der Živnostenská
banka handelt, das sind 5,300.000 Kronen. 80%
davon ergeben den Betrag
von 4,240.000 Kronen. Sie bekommen infolgedessen beinahe die Hälfte.
5,195.605 Kronen haben die Volksgeldanstalten zu bezahlen - eine
Krone ist gleich eine Krone - infolgedessen ist nicht nur die
Živnostenská banka und die Sporobanka voll gedeckt,
sondern sie haben dadurch auch einen hübschen Überschuß,
denn die Clearing-Anstalt, die alles zu verrechnen hat, hat den
Auftrag, sowohl den Nutzen, an den ich schon gedacht habe, wie
eventuell ein neues Manko gleichmäßig auf Grund dieser
ganzen Sache aufzuteilen. Ich kann infolgedessen beim besten Willen
den Zweck nicht einsehen, warum man gerade diese zwei Institute
herausnimmt und schützt und ich behaupte, daß dieser
Schutz einmal überflüssig ist und daß er auch
unmoralisch ist, aus dem Grunde, weil er ja nicht vom Schuldner
oder von öffentlicher Seite genommen wird, sondern weil er
aufgetragen wird einem anderen Menschen, der mit diesen Dingen
rein nichts zu tun hat. Es ist dies ein Raubzug auf die Taschen
der nordböhmischen Volksgeldanstalten, die sozusagen diesen
Interessen tributpflichtig gemacht werden und aus deren Rücken
werden nun die Riemen geschnitten, um die Sachen dort wieder zu
bessern. Dabei will ich gar nicht darauf hinweisen, daß,
wenn es sich wirklich um Wertpapiere gehandelt hat, die Banken
doch gleich bei der Emission wissen, wo sie bleiben, so daß
von einem damnum emergens, von einem Schaden, den sie durch die
Sache erleiden, wirklich nicht die Rede sein kann. Infolgedessen
ist es mir auch offen gestanden unerfindlich, was in der letzten
Sitzung des Budgetausschusses gesagt worden ist, daß es
sich hier um den Kredit der èechoslovakischen Papiere handelt.
Ich habe es schon erwähnt, mit dem Kredit der èechoslovakischen
Papiere hat diese ganze Transaktion nichts gemein.
Nun möchte ich noch etwas über die
parlamentarische Behandlung dieser Vorlage sagen. Wir sind gewohnt,
daß eine Vorlage entweder im Senat oder im Abgeordnetenhause
aufgelegt wird und daß, wenn das Abgeordnetenhaus die Vorlage
genehmigt, sie dann in den Senat kommt und umgekehrt. Hier ist
ein merkwürdiger Vorgang eingehalten worden. Man hat den
Staatsvertrag, bezw. die Vorlage, die den Staatsvertrag umfaßt,
sowohl im Abgeordnetenhaus wie im Senate vorgelegt. Nur das Durchführungsgesetz
hat man zuerst im Senat und dann erst im Abgeordnetenhaus durchberaten.
Das hat einigermaßen Verwirrung in die Sache hineingebracht
und ich glaube, es ist das erstemal, daß sich diese zwei
Wege kreuzen. Ich möchte auch da sagen, es ist das nur offenbar
geschehen, weil man die ganze Sache durchpeitschen wollte und
weil man gehofft hat, daß niemand auf die verschiedenen
Pferdefüße kommen wird, die in der Vorlage drin sind.