Pùvodní znìní ad II/92.

Interpellation

des Abgeordneten O. Horpynka und Genossen

an den Minister für Schluwesen und Volkskultur

in der Angelegenheit des Abbaues der Hilfsbeamten der Bezirksschulinspektoren.

Die Tages- und Fachzeitungen brachten im vegangenen Monate die Nachricht, daß ab 1. Jänner 1926 in mehreren Schulbezirken die bisher den Bezirksschulinspektoren zugeteilen Hilfsbeamten aus dem Stande der Volks- und Bürgerschullehrerschaft wieder ihres Amtes enthoben werden sollen. Diese Nachricht hat sich leider bewahrheitet und es steht zu befürchten, daß auch noch weitere Hilfsbeamten enthoben werden.

Die Bestellung der Hilfskräfte für Bezirksschulinspektoren geschah seinerzeit mit Ministerialerlaß vom 28. Feber 1921, Zahl 6374 in der richtigen Vefolgung des Bestrebens, den Bezirksschulinspektoren durch Erleichterung und Entlastung in den Kanzleiagenden die Möglichkeit eines häufigeren Verkehres mit den Schulen und Lehrern zu bieten, um damit eine Besserung und Hebung des gesamten Volksschulwesens zu gewährleisten. Seit dieser Zeit ist die Kanzleiagenda der Bezirksschulausschüsse bedeutend gestiegen und die Aufarbeitung derselben besonders durch die zweisprachigen Erledigungen ganz bedeutend erschwert worden.

Wenn es bei der in einzelnen Bezirken bereits durchgeführten Enthebung der Hilfskräfte der Bezirksschulinspektoren bleibt, so wird der Bezirksschulinspektoren bleibt, so wird der Bezirksschulinspektor den ganzen Akteneinlauf des Bezirksschulausschusses selbst erledigen müssen und wird damit seiner eigentlichen Aufgabe, der Schulaufsicht zum Zwecek der Vervollkommnung des Schulwesens, entzogen. Die Inspektionen werden auf das unumgünglich notwendigste Maß eingeschränkt werden müssen, der Bezirksschulinspektor wird sich nicht mehr mit dem Studium der Lehrerpersönlichkeiten, der Kinderseele, der neuzeitlichen pädagogischen Literatur befassen können, seine größte Sorge wird sein, den Einlauf rechzeitig zu erledigen. Und trotzden wird es unerledigte Aktenreste geben, sehr zum Schaden nicht nur der Lehrerschaft, sondern auch zum Schaden der Schule un ddamit des Staates. Denn der Zustand des Schulwesens ist von der größten Bedeutung für die kulturellen und sozialen Verhältnisse eines Staates.

Wird sind verpflichtet, jeden Rückschritt auf dem Gebiete des Schulwesens zu verhindern, wir müssen vielmehr trachten, unser Schulwesen weiterhin zu fördern und auszubauen. Aus diesem Grunde fragen wir den Herrn Minister:

  1. Ist der Herr Minister als oberste Anwalt des Schulwesen bereit, die Verfügung über die angeordnete Enthebung der Hilfskräfte der Bezirksschulinspektoren wieder rückgängig zu machen?

2.) Ist der Herr Minister bereit, zu verfügen, daß allen Bezirksschulinspektoren, auch dort, wo dies bisher nicht der Fall war, ein Hilfsbeamter zugewiesen werde, damit der Resolution der gesetzgeberischen Körperschaft zum § 34 des Gesetzes vom 9. April 1920, S. d. G. u. V. No. 292 entsprochen werde, welche besagt: "Dem Bezirksschulinspektor ist zur Erledigung der laufenden Agenden ein vom Vorsitzenden aus der Lehrerschaft zuzuteilen?"

Prag, am 15. Jänner 1926.

Horpynka,

Platzer, Dr. Spina, Weber, dr. Koberg, Wagner, Dr. Schollich, Böhm, Zeirhut, Dr. Lehnert, Kraus, Siege., Ing. Kallina, Heller, Böllmann, Matzner, Dr. Keibl, Mayer, Fischer, Szent-Ivány, Dr. Korláth, Eckert, Stenzl, Füssy, Dr. Holota, Koczor, Nitsch.

Pùvodní znìní ad III/92.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Finanzminister

in Angelegenheit eines Sprachenerlasses der Finanzbezirksdirektion Reichenberg und der Finanzlandesdirektion in Prag.

Die Finanzbezirksdirektion in Reichenberg gab unter Zahl 1256/25 p. p. vom 20. November 1925 einen Runderlaß betreffend die Spachenfrage bei Aufstellung der Tatbeschreibung im Gefällsstrafverfahren heraus, der nachstehenden Wortlaut hat:

"An alle Gefällskontrollämter!

An alle Grenzfinanzwachinspektorate!

An alle Zollämter!

Auf eine vom hiesigen Amte am 5. Mai 1925 unter Zahl 569/p. p. erfolgte Anfrage tilte das Präsidium der Finanzlandesdirektion in Prag mit Erlaß vom 16. November 1925, Z. 82/64 ai 1925 mit, daß es vollkommen mit der hiesigen Ansicht übereinstimme, daß die Tatbeschreibung im Gefällsstrafverfahren unbedingt in der Staatssprache abgelaßt sein müsse, u. zw. aus den im hieramtlichen Berichte angeführten gründen und beauftragte mich, darüber zu wachen, daß diese Praxes im hiesigen Bezirke eingehalten werden möge.

Das Sprachen gesetz vom 29. Feber 1920, Z. 122 S. d. G. u. V. löst in seinem § 2 nicht die angedeuteten Fragen und spricht nur von der Annahme und der Erledigung von Eingaben bie Ämter, in deren Bereiche mindestens 20% der gleichen, aber von der Staatssprache verschiedenen Sprache leben. Es sollte also in dieser Angelegenhiet noch die alte Vorschrift des Gefällsstrafgesetzes im § 20 gelten. Dieser besagt: "Die Tatbeschreibung ist der Person, die angehalten oder bei der der beanständete Gegenstand gefunden wurde, vorzulesen und, wenn sie der Sprache, in welcher die Tatbeschreibung aufgenommen wurde, nicht mächtig sein sollte, zu verdolmetschen.

Aus dieser Vorschrift kann man mit Recht ableiten, daß die Tatbeschreibung, auch wenn es sich um eine Partei deutscher nationalität handeln sollte, in der Amtssprache, also in der tschechischen Sprache abzufassen ist.

Aus dem Angeführten geht hervor, daß die ganze erste Seite der Drucksorte für die Tatbeschreibung - Kleinkonzept 360/b in der Staatssprache d. i. der tschechischen auszufüllen ist. In derselben Sprache ist diese Drucksorte auch in den Rubriken 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 9 auszufüllen. Nur in den Punkten 7 und 8 ist die Drucksorte in der Sprache auszufüllen, deren sich die Partei bedient. Allerdings ist auch in der Sprache der Partei ihre Äußerung zum Punkte 1 der Tatbeschreibung aufzunehmen.

Hievon gebe ich Ihnen Kenntnis mit der Aufforderung, auf das oben Angeführte die unterstellten Organe mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß ich auf einer sprachlich einwandfreien Ausfertitigung der Tatbeschreibung in jedem eindarauf nicht achten, gegebenenfalls im Disziplinarwege einschreiten werde.

Die Inspektorate der Grenzfinanzwache sollen die unterstellten Abteilungen verständigen.

Der Regierungsrat: Olžbut e. h."

Dieser wörtlich wiedergegebene Erlaß steht im krassesten Widerspruche mit dem Sprachengesetz vom 29. Feber 1920, das im § 9 sagt, daß durch Herausgabe des Sprachengesetzes alle vor dem 28. Oktober 1918 giltigen Gesetze und Verordnungen, welche die sprachlichen Angelegenheit regeln, ungiltig sind. Die im obigen Erlaß zitierte Stelle des § 20, Abs. 10 des Gefällsstrafgesetzes ist somit nicht mehr in Rechtswirksamkeit, da dieselbe ebenfalls durch das Sprachengesetz aufgehoben erscheint. Mit ihr werden aber auch alle logischen Schlußgerungen hinfällig, welche die Finanzlandesdirektion in Prag und die Finanzbezirksdirektion in Reichenberg daraus ableiten.

Aber auch noch aus einem anderen Grunde ist dieser Erlaß eine Umgebung und Verletzung des Sprachenrechtes. Die in Frage stehende Tatbeschreibung bildet eine Anklageschrift, welche das den Gefällsanstand erhebende Organ mit der beanständeten Partei aufnimmt, die nich nur die Rubriken 7 und 8, sondern auch die gesamte Tatbeschreibung nach der Verlesung, bezw. Verdolmetschung mit ihrem Namen zu fertigen hat. Als öffentlicher Ankläger sind das Gefällsgericht, bezw. die mit der Überwachung der Gefällsvorschriften betrauten Organe zu betrachten. Nach § 2, Abs. 4 des Sprachengesetzes muß jedoch die vom öffentlichen Ankläger erhobenen Anklage in der Sprache des Angeklagten erstattet werden. Mit der Logik der Prager Finanzlandesdirektion mußman notwendigerweise daraus schließen, daß nicht nur die Aussage der Partei und die Rubriken 7 und 8, sonder Srpache der Partei auszufüllen ist.

Schließlich kann die Übersetzung oder Verdolmetsung der Anklgeschrift der angehaltenen Partei keineswegs genügen. Denn winn die Partei die Staatssprache nicht versteht, so kann ihr auch eine Erzählung verdolmetsch werden, die in der Tatbeschreibung gar nicht enthalten ist, so daß die Partei endlich etwas unterschreibt, was ihr im Verfahren den größten Nachteil bringen kann. Und außerdem darf jede Partei, welcher die hiesige Praxis bei Aufnahme und Anstellung tschechischer Staatsbeamter hinlänglich bekannt ist, den Übersetzungskünsten dieser Organe ein berechtigtes Mißtrauen entgegenbringen.

Aus diesen Gründen fragen die Unterzeichneten den Herrn Finanzminister ob er bereit ist

1.) den obrigen Erlaß nochmals einer genauen Prüfung zu unterziehen und als widersprechend dem Sprachengesetze außer Rechtswirksamkeit zu setzen,

2.) anzuordnen, daß die ganze Tatbeschreibung im Gefällsstrafverfahren nur in der Sprache der Partei aufzunehmen ist, wenn es sich um tschechoslowakische Staatsbürger handelt,

3.) anzuordnen, daß die ganze Tatbeschreibung in der von der angehalteten Partei gewünschten Sprache aufzunehmen ist, wenn es sich um ausländische Staatsbürger handelt.

Prag, am 23. Jänner 1926.

Horpynka,

Fischer, Hodina, Dr. Hanreich, Böhm, Dr. Koberg, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Weber, Matzner, Kraus, Ziegel, Dr. Schollich, Zierhut, Weisser, Schubert, Böllmann, Heller, Dr. Spina, Mayer.

Pùvodní znìní ad IV/92.

Interpellation

des Abgeordneten Eckert, Mayer, Fischer, Stenzl, Tichi und Genossen

an den Finanzminister

wegen groben Vergehen von Gefällskontrollorganen.

Am 8. Jänner 1926 erstattete der Gastwirt Josef Fassmann, wohnhaft in St. Joachimstal, Rauschererb Nr. 393 im Polizeiamte die Anzeige, daß am Tage vorher um cirka 1/2 4 Uhr nachm. die Gefällskontrollbeamten Fridolin Mužík und Franz Bouda zu ihm zwecks Kontrolle der Getränke kamen.

Die Beiden beanständeten 5 Flaschen Champagner und 1 Flasche Himbeersaft wegen nicht genügender Versteuerlung, worauf der Gastwirt erklärte, am nächsten Tage in die Kanzlei der Gefällskontrolle zur Regelung dieser Angelegenheit kommen zu wollen.

Die beiden Beamten bestellen hierauf Getränke und unterhielten sich bis gegen 10 Uhr in ruhiger Weise. Um diese Zeit erklärte der Vorstand des Gefällskontrollamtes, Mužík, dem Gastwirte, er möge sogleich den Betrag von 150 Kè erlegen, womit die Angelegenheit dann erledigt sei, anderenfalls habe der Wirt eine Bestrafung bis zu 3000 Kè zu gewärtigen.

Der dadurch eingeschüchterte Wirt erlegte daraufhin tatsächlich einen Betrag von 150 Kè 30 h zu Händen des Herrn Assistenten Bouda.

Nach kurzer Zeit verlangte der Vorstand das Geld, welches ihm auch ausgefolgt wurde. Der Gastwirt erhielt über Verlangen eine Bestätigung.

Um cirka ½ 11 Uhr nachts verlangte Mužík vom Gastwirte neuerlich einen Strafbetreg von 500 Kè, welcher Betrag sogleich zu erlegen sei, widrigenfalls die Strafe morgen viel höher ausfallen werde. Als sich der Gastwirt entschieden weigerte, den Betrag zu bezahlen und erklärte, das Strafurteil abwarten zu wollen, holte Mužík aus seinem Winterrocke einen Revolver, den er in Gegenwart der Wirtsleute lud, wobei er dieselben auf das Laden ausdr[cklich aufmerksam machte. Dem Ersuchen des Gastwirtes den Revolver yu versorgen, kam Mužík dei Waffe und zielte damit auf den Wirt, wobie er den Ausdruck gebrauchte: "Ich schieß dich nieder, Du Hund!" Dies wiederholte er einigemale, wobei er auch seine Forderung nach 500 Kè wiederholte.

Der Gastwirt verbat sich diese Behandlung entschieden, verweigerte aber ebenso entschieden die Bezuahlung der Strafe. Um ½ 12 Uhr begannen die beiden Beamten unter sich zu streiten, es kam zu einem Handgemenge, wobei Mužík den Bouda zu Boden warf. Letzterer erlitt eine blutende Rißwunde aur der linken Schläfenseite. Dei Gastwirten wollte Bouda, der sich auf ein Kanape gelegt hatte vom Blute reinigen. Als sie sich ihme näherte, traktierte er sie mit Fußtritten.

Dabei hatte die Wertin, wie ärztlich nachgewiesen ist, erst in letzter Zeit eine schwere Unterleibsoperation durchgemacht.

Der Wirt machte darauf hin den Szenen ein Ende, indem er die weiteren Abgaben von Getränken verweigerte und die beiden Beamten aus dem Lokale wies. Diese kamen der Aufforderung nach, worauf der Wirt absperrte.

Als die Wirtin und Schwester nach einer Weile vor die Haustür sahen, bemerkten sie den Mužík, wie er auf das erleuchtete Fenster der Küche zielte, in welcher der Wirt auf einem Stuhle saß. Als die Frauen um Hilfe reifen, fiel Mužík statt zu schießen, mit der Faust in die äußere Fensterscheibe hinein, die dabei in Trümmer ging. Fassmann dadurch aufmerksam gemacht, kam vo die Türe und rief den beiden zu: "Wenn ihr nicht bald schaut, daß Ihr weter kommt, werde ich Euch helfen!"

Er ging ins Haus und kam von dort mit einem Gewehre zurück, konnte jedoch die beiden Beamten nicht mehr erreichen. Mužík und Bouda hatten zusammen 22 Flaschen Bier, je einen Tee und ein Viertel Wein, weiters mehrere schwarze Kaffees getrunken. Am Heimwege drang Bouda dann noch in den Hof der staatlichen tabaksfabrik ein, wurde von den Wächtern festgonommen und von dem Direktor, dem er vorgeführt wurde, als betrunken wieder entlassen.

Dei Rohheit des Vorfalles veranlaßt die Gefertigten, an den herrn Finanzminister die Fragen zu stellen:

1.) Ob ihm der Tatbestand bekannt ist?

2.) Ob er bereit ist die Schuldigen einer gerechten Strafe zuzuführen?

3.) Was er zu tun gedenkt, um derartige brutale Akte von Gefällskontrollbeamten für die Zukunft zu verhindern?

Prag, am 27. Jänner 1926.

Eckert, Mayer, Fischer, Stenzl, Tichi,

Böhm, Weisser, Wagner, Schubert, Szent-Ivány, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Korláth, Dr. Spina, Dr. Hanreich, Platzer, Zierhut, Heller, Böllmann, Hodina, Füssy, Koczor.

Pùvodní znìní ad V/92.

Interpellation

des Abgeordneten O. Horpynka und Genossen

an den Finanzminister

wegen unqualifizierbaren Verhaltens zweier Amtsorgane der Gef§llskontrolle in Joachimsthal.

Dei St. Joachimsthaler zeitung brachte am 13. Jänner 1926 in ihrer Nummer 3 des 23. Jahrganges unter der Überschrift "Wildwest in Rauschererb" einen langen Artikel, in welchem nachstehende öffentliche Anklagen gegen 2 Amtsorgane der dortigen Gefällskontrolle vorgebracht werden:

Am 7. jänner 1926 um 5 Uhr nachmittags kamen der Vorstand der Gefällskontrolle Fridolin Mužík und der Assistent Franz Bouda in das Gasthaus Rauschererb in joachimsthal, um dort eine Kontrolle der steuerpflichtigen Getränke vorzunehmen. Sie beanständeten 5 Flaschen Champagner und eine Flasche Himbeersaft, worauf der Gastwirt erklärte, daß er am nächsten Tage in die Kanzlei der Tatbeschreibung und Erlegung der Strafgebühr kommen werde.

nach vollzogener Amtshandlung verließen die beiden Genannten aber nicht das Gastlokal, sondern blieben dort und veanstalteten dort ein Zechgelage. Um 10 uhr abends verlagte der Beamte Mužík vom Wirte den Betrag von 150 Kè unter der Androhung, daß er sonst dem Wirte eine Strafe von 2000-3000 Kè diktieren werde. Der Wirt zahlte den verlangten Betrag von Kè 150, um von den betrunkenen Staatsbeamten Ruhe zu bekommen. Den Betrag nahm der Beamte Bouda in Empfang und händigte denselben erst nach längerem Streiten dem Beamten Mužík ein. Dei vom Wirte verlangte Empfangsbest§tigung verweigerten beide Beamten.

Kurze Zeit darauf verlangte der Beamte Mužík noch einen Betrag von 500,- Kè, den alter der Wirt nicht ausfolgte.Darauf lud Mužík in Anwesenheit der Wirtsleute und eines naderen zeugen eine Browning-Repetierpistole, legte dieselbe gegen die Brust des Wirtes an und schrie:

"Ich schieße Dich nieder, Du deutscher Hund!"

Dies wiederholte er einigemale und verlangte dabei immer den Betrag von 500,- Kè. Der Wirt blieb aber trotz der Bedrohung an Leib und Leben standhaft und verweigerte die Ausfolgung des Betrages.

Hierauf gerieten Mužík und Bouda untereinander in Streit, wobie Mu6ík den Bouda zu Boden warf, wobei sich Bouda eine strke blutende Kopfwunde zuzog.

Trotz dieses sauberen Benehmens der beiden Amtsorgane wollte die Wirtin dem Bouda die Wunde zu binden. Bouda versetzte aber der Wirtin einen derartigen Stoß in die magengegend, daß die erst kürzlich operierte Frau sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußte.

Der Wirt verweigerte hierauf die weitere Ausfolgung von Getränken an die beiden Verbrecher, worauf dieselben dal Lokal verließen.

Vor dem Wirtshaus veranstalteten die beidenBeamten noch einen Exzeß und zeztrümmerten eine Fensterscheibe des Gastlokales, worauf sie entflohen.

Auf dem Heimwege wollten Mužík und Bouda noch in die Tabakfabrik eindringen wurden aber vom Feuerwächter gestellt und von bissigen Wachhunden vertrieben.

Schließlich machten die beiden Beamten nohc vor dem Kurhause "Elektra" Lärm.

Trotzdem dieser Vorfall in der Presse veröffentlicht war und daher allgemein bekannt ist, befinden sich die beiden Beamten heute noch im Dienste, wie wenn nichts geschehen wäre,

Infolge dieser fast unglaublichen Tatsachen und des gemeinen und verbrecherischen Vorgehens zweiter tschechischer Staatsbeamten im deutschen Sprachgebiet, fragen die Unterzeichneten den Herrn Finanzminister, ob er

1.) in Kenntnis dieses ganzen Vorfalles ist;

2.) bereit ist, sofort die beiden genannten Beamten vom Dienste zu suspendieren, eine strenge Untersuchung anzuordnen und die Bestrafung der Schuldigen zu veranlassen;

3.) bereit ist, den beiden Beamten sofort den weiteren Aufenthalt in Joachimsthal zu verbieten?

Prag, am 27. Jänner 1926.

Horpynka,

Weber, Matzner, Dr. Schollich, Böhm, Böllmann, Wagner, Dr. Korláth, Füssy, Koczor, Nitsch, Dr. Holota, Szent-Ivány, Fisher, Mayer, Kraus, Dr. Koberg, Siegel, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Zierhut, Heller, Platzer.

Pùvodní znìní ad VI/92.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Mayr-Harting und Genossen

an den Justizminister

betreffend die praktische Vorbereitung der Advokaten.

Nach § 5 des Gesetzes vom 31. Jänner 1922, Nr. 40 Slg. haben Bewerber um die Eintragung in die advokatenliste unter Umständen den Nachweis eines einjährigen Gerichtsdienstes zu erbringen. Schon nach dem früheren Rechte war es gleichgiltig, ob dieser Gerichtsdienst als praxis im Sinne des § 2 lit. A der Advokatenordnung oder im richterlichen Vorbereitungsdienst zugebracht war. Auch der erwähnte § 5 macht in dieser hinsicht keinen Unterschied. Trotzdem stellen sich die Advokatenkammern anscheinend auf den Standpunkt, daß nur eine Praxis im Sinne des § 2 lit. A nicht aber der sogenannte richterliche Vorbereitungsdienst einzurechnen sei. Diese Unterscheidung scheint in jeder Hinsicht ungerechtfertig und bedeutet insbesondere eine härte gegenüber solchen Bewerbern, die aus finanziellen Gründen die unkonnten und darum den sachlich bei weitem anstrengenderen richterlichen Vorbereitungsdienst versahen.

Die Unterzeichneten richten daher an den Herrn Justizminister die Anfrage:

Ist er geneigt, im Sinne des Wortlautes des Gesetzes die Advokatenkammern zu einer entsprechenden Praxis zu veranlassen?

Prag, am 6. Feber 1926.

Dr. Mayr-Harting,

Heller, dr. Luschka, Oehlinger, Dr. Petersilka, Krumpe, Greif, Fischer, Wagner, Dr. Hanreich, Weisser, Böllmann, Budig, Zajicek, Halke, Bartel, Böhm, Bobek, Schrnagl, Hodina, Dr. Feierfeil, Dr. Spina.

Pùvodní znìní ad VII/92.

Interpellation

des Abgeordneten Erwin Zajicek und Genossen

an den Minister des Innern,

betreffend eine Dankadresse der tschechichen städtischen Beamten und Angestellten Iglaus an den ehemaligen Regierungskommissär Výborný.

Die tschechischen städtischen Beamten und Angestellten Iglaus haben an den ehemaligen Regierungskommissär Výborný folgende Dankadresse gerichtet:

"Dem herrn Regierungskommissär der Stadt Iglau, Josef Výborný, zur Erinnerung; Dank und Verständnis bewahren Ihnen aus ganzen herzen und ganzer Seele die tschechischen Beamten und Angestellten der Stadt Iglau.

Das tschechische herz schrie auf unter den Ketten der Iglauer Deutschen und tschechisches Blut, vergossen auf dem kühlen Pflaster des Platzes, ätzte die Bande und rief nach Vergeltung! Beständiges Unrecht, begangen am tschechischen Volke, ließ den Leidensbecher voll werden und die Klagen und Beschwerden aus unserer Gegnd zerrissen das herz des tschechischen Volkes!

Es kam die Zeit der Befreiung unseres Volkes von der knechtschaft der Fremdlinge! Die feindlichen Bollwerke standen; aber an der Grenze der tschechischen Gegenden und drohten durch ihren Haß das vom tschechischen Volke geschaffene und mit seinem Blute geheiligte Werk zu zerstören!

Auch die künstlich erhaltene Mehrheit in Iglau - eine jener Bastionen der Fremdlinge - trat unsere heiligen Rechte mit Füßen und ihr Haß gegen uns und das ganze tschechische Volk hüllte sich in schwarzgelbe Wolken, deren Entladung den armen südwestlichen Winkel unseres teueren Mährens ertränken sollte! Sie täuschte sich aber in ihrer Sehnsucht und wurde aufgescheucht aus ihren riesenhaften Träumen durch einen mann, einen Tschechen, der sich, ergriffen von den eisigen Stürmen der Iglauer Tyrannenherrschaft und durchglüht von nationalem Fühlen, fast allein in den kampf gegen die herrschenden Feinde begab. Er führte ihn nicht mit blutiger Gewalt, sondern durch seine unermüdliche Arbeit, mit Entschiedenheit, Fleß und Kenntnissen, durch die beispiellose Tätigkeit siegte er über die Feinde und gab Iglau dem tschechischen Volke wieder! Für diesen Sieg gebührt Ihnen heißer Dank nicht nur unsererseits - sondern seitens des ganzen Volkes - Sie Unvergeßlicher!

Iglau, am 1. Dezember 1925."

Diese Adresse hat unter der Bevölkerung Iglaus, die, wie letzten Parlamentswahlen gezeigt haben, zu fast 50 prozent deutsch ist, große Entrüstung hervorgerufen. Die Adresse steht überdies mit dem Diensteide der Beamten und ihrer Objektivität in Schärfsten Widerspruche.

Die Unterzeichneten stellen daher folgende Anfragen:

1.) Ist dem Herrn Minister des Innern diese Adresse bekannt?

2.) Ist er geneigt, die entsprechenden maßnahmen gegen die Urgeber zu treffen?

3.) Ist er geneigt, vorzusorgen, damit sich künftighin derlei Volkommisse nicht mehr wiederholen?

Prag, am 6. Feber 1926.

Zajicek,

Dr. Luschka, Krumpe, Oehlinger, Kunz, Budig, Greif, Mayr-Harting, Dr. Feierfeil, Dr. Petersilka, Böllmann, Weisser, Heller, Halke, Wagner, Platzer, Scharnagl, Zierhut, Hodina, Bobek, Dr. Spina, Böhm.

Pùvodní znìní ad VIII/92.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Mayr-Harting, Dr. Spina und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Wiederbesetzung erledigter Lehrkanzeln an der deutschen Universität in Prag.

Die deutsche universität in prag, die sich seit dem Umstruze in vielfacher Hinsicht verkürzt und bedrängt sieht, leidet insbesondere unter der Schwierigkeit, für erledigte Lehrkanzeln neue angemessene Kräfte zu gewinnen. Eine der größten Schwierigkeiten entsteht aus dem Verhalsten der unterrichtsverwaltung, die mit der amtlichen Behandlung der Vorschläge unverhältnismäßig lange Zeit zögert. So kam es, daß Berufungen hervorragender auslädischer Kräfte deshalb nicht zu Stande kamen, weil die Valutaverhältnisse inzwischen gemessenes finanzielles Angebot nicht mehr möglich war. Eine zweite Schwierigkeit bereitet das mangelnde Entgegenkommen der Unterrichtsverwaltung in Sachen der deutschen Universität in unerhörter Weise zu schädigen. Besonders deutlich sind diese Übelstände im Falle Eppinger zu Tage getreten. Aber dieser Fall ist nur einer aus einer erheblichen Reihe ganz ähnlicher und muß dager geradezu als typisch bezeichnet werden.

Dei Unterzeichneten richten daher an den herrn Minister für Schluwesen und Volkskultur die Anfrage:

Ist er geneigt, in sachlicher und persönlicher Beziehung das Geeignete vorzukehren, damit Berufungsangelegenheiten der deutschen Universität in Hinkunft rasch und befriedeigend erledigt werden und daß die deutsche Universität in Prag künftig in jeder Hinsicht die ihr angemessene Behandlung durch die Unterrichtsverwaltung erfahre.

Prag, am 6. Feber 1926.

Dr Mayr-Harting, dr. Spina,

Krumpe, Greif, Dr. Luschka, Bartel, Dr. Feierfeil, Oehlinger, Scharnagl, Böhm, Zajicek, Budig, Böllmann, Windisch, Halke, Dr. Petersilka, Fischer, Heller, Bobek, Wagner, Weisser, Schubert.

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