Knihovňa reformátorskej vysokej školy v Sárospataku
(Maďarsko) dala na žiadosť Českej akademie
vied a umení v Prahe na jaro r. 1914 menovanému
pražskému ústavu k použitiu tieto knihy:
1. Primitiae laborum Scholasticorum J. Comenii 1650.
2. Schola Ludus Amstelodami 1657.
3. Schola Ludus Patakini 1656.
4. Joachimi Ringelbergii de ratione studii liber. Patakini 1652.
Knihovňa v Sárospataku, - ako to svojho času
bolo zvykom medzi všetkými knihovňami europskymi
- zaslala knihy bez akejkoľvek kaucie jako poštovný
balík na 1000 zlatých korún ocenený
do Prahy a o ich prevzatí dostala úradné
potvrdenie písomné.
Majiteľka kníh, knihovňa v Sárospataku
po dobu válečných rokov opätovne naliehala,
aby knihy boly vrátené, akademia v Prahe však
odpovedala vždy, že knihy sa ztratily a že je ochotná
platiť odškodné 1000 Kč.
Poneváč majiteľka kníh ani v najmenšom
neverila tomu, že knihy sa ztratily, čo so zreteľom
na také drahocené predmety znie veľmi pravde
nepodobné, preto ponúkaný smiešny obnos
odmietla a zároveň mňa jako bývalého
jej žiaka a advokáta požiadala, abych knihy vydobyl
zpäť, nutno-li i poradom práva.
Majúc túto písomnú plnú moc
a vidiac to, že knihy musím vydobyť od jednotlivcov,
ktorým právo vlastnícke nie je sväté,
neprikročil som ku sporu, lež nešetriac námahou
a peniazmi počal som pátrať po knihách.
Zistil som predovšetkým, že ztratené knihy
boly vystavené na výstave Komenského, poriadanej
v Prahe v r. 1920, ako to lzä zistiť z katalogu výstavy.
Ač vlastníci všetkých vystavených
kníh boli v katalogu uvedení, pro knihách
štyroch kníh Komeniusových zo Sárospataku
nie je uvedený ich vlastník, čo zjavne nasvedčuje
tomu, že vtedajší detentorovia kníh už
vtedy mali nepočestné úmysle.
Nechcem sa tu rozpovedať o historii pátrania po knihách,
ktorá by slušela do detektívného románu,
ani o tom, koľkokrát zahladili neoprávnení
držitelia stopy, keď pátranie vetrili, sdeľujem
iba výsledok pátrania, vyhraďujúc si
samozrejme nárok vysokej školy v Sárospataku
voči Českej akademii vied a umení na náhradu
útrat vyhľadávania ňou zavineného.
Jedna zo štyroch kníh už je v mojej držbe.
Dve druhé knihy sú teraz, potažne boly v auguste
r. 1925 v knihovni Čs. St. Pedagogického Ústavu
čo môžem dokázať soznamom, podpísaným
vlastnoručne jedným úradníkom tejto
knihovne. Soznam tento je u mňa.
Kniha štvrtá dľa opatrených informácií
je u istého nakladateľstva v Brne, a táto firma
zhotovuje z nej otisk.
Že ktorá zo štyroch kníh je u mňa,
potažne v knihovni a v Brne, nepokladám za nutné
uverejniť, mimo iných dôvodov už pre to
nie, lebo veď vysoká vláda má tiež
možnosť, a Akademia má priamo povinnosť
to zistiť.
Z vyšeuvedených vysvitá, že Česká
akademia vied vo svojich odpovediach jednala nielen povrchne,
ale spáchala zavinené opomenutie tým, že
sa ani nepokusila o to, aby ztratené knihy dostala nazpäť.
V dôsledku toho musím v celom postupe spatrovať
to, že niektorý funkcionár Českej ved.
akademie vedome zamýšľal neprávom nadobudnúť
zmienených kníh pre české národné
imanie, lebo veď knihy nikdy neboly ztratené, ba veď
i teraz ešte drží ich detentor pod dvoma zámkami
v ohňuvzdornej skrini.
Na základe horejších tážemem sa
vlády:
1. Či vie o veciach uvedených?
2. Jestliže áno, akým spôsobom pokladá
to vláda za srovnateľné s národnou česťou,
že jeden z reprezentantov národy českého,
Česká akademia vied takýmto spôsobom
chce zveľaďovať národné imanie?
3. Nevie-li o tom, či je ochotná zaviesť v
tejto veci prísné vyšetrovanie a Akademiu v
Prahe každým prostriedkom, ktorý má
pri ruke, v prvom rade však odňatím štátnej
subvencie trestať?
4. Či je ochotna zakročiť, aby uvedené
knihy dostaly sa do držby svojho oprávneného
vlastníka a tým aby sa vyhlo nejakému väčšiemu
škandálu a bola ochránená národná
česť, a aby vlastníkovi dostalo sa najúplnejšieho
morálného i hmotného odškodnenia, menovite,
aby Akademia hradila útraty pátraním vzniklé?
V Prahe, dňa 8. marca 1926.
Nicht genug mit dem Unrecht der Sprachenverordnung, bemüht
sich, zuverläßingen Mitteilungen zufolge, die Regierung
auch die vergebung öffentlicher Lieferungen zu nationalen
Zwecken zu mißbrauchen, indem sie Unternehmungen, denen
sie staatliche Lieferungen aufgibt, verpflichtet, nur tschechische
Arbeiter und Angestellte in ihren Betrieben zu verwerden. Ein
solches Vorgehen widerspricht Recht und Gesetz und muß unter
allen Umständen und unbedingt eingestellt werden.
Die Unterzeichneten richten daher an die Gesamtregierung die Anfrage:
1.) Ist es richtig, daß bei der Übergabe staatlicher
Lieferungen Unternehmungen verpflichtet werden, nur tschechische
Arbeiter und Angestellte in den Betrieben zu verwenden?
2.) Ist die Regierung bereit, solchen Versuchen mit aller Energie
entgegenzutreten und alle in Betracht kommenden staatlichen Organe
auf die Unsgesetzlichkeit und Ungehörigkeit eines solchen
direkten oder indirekten Vorgehens hinzuweisen?
Prag, am 4. März 1926.
Mehr als Jahresfrist ist verflosen, seit dem die Besitzer der
Kriegsanleihe, die Anspruch auf Umtausch haben, die entsprechenden
mühseligen Schritte dazu unternommen haben. Schon wiederholt
wurde von verschiedenen Seiten auf die unverantwortliche Verschleppung
der Einlösung hingewiesen. Trotzdem wird noch immer vergeblich
darauf gewartet.
Die Unterzeichneten richten daher an der Herrn Finanzminister
die Anfrage:
Ob er geneigt ist, daß Geeignete zu veranlassen, daß
die Kriegsanleihebesitzer endlich in den Besitz der ihnen gebührenden
Umtauschrenten gelangen und die rückständigen Zinsen
ausbezahlt erhalten?
Prag, am 4. März 1926.
In den nächsten Tagen sollen die Verhandlungen des Staatsbodensamtes
mit dem Unterrichtsministerium über die den Zwecken der Bodenreform
zu überlassenden Teile des Theresianischen Fondgutes Dürnholz,
bez. Nikolsburg, zum Abschluß gelangen.
Angeblich ist das Unterrichtsministerium nicht gesonnen, soviel
Boden zur Verfügung zu stellen, daß auch nur an eine
halbwegs genügende Befriedigung des allgemeinen Bodenbedarfes
in den betreffenden Gemeinden gedacht werden kann. Die in den
Gemeinden Dürnholz und Bratelsbrunn bestehenden Ortsstellen
des deutschen Bodenbewerbervereines "Heimstätte"
zählen 237 bezw. 102 Mitglieder, die zugleich Bodenbewerber
sind. In Bratelsbrunn entfällt auf ein Familienmitglied der
Bodenbewrber durchschnittlich 1.71 Metzen.
Die bisherigen Erfahrungen mit der tschechoslovakischen Bodenreform
lassen mit Bestimmtheit annehmen, daß bei dieser bevorstehenden
Bodenaufteilung wieder nur Bewerber tschechischer Volkszugehörigkeit
berücksichtig werden, während dei deutschen Bewerber
vollständig leer ausgehen.
Gefertigten stelln an den Ministerrat folgende Anfragen:
1.) Was gedenkt der Ministerrat zu tun, um ein hinreichendes Ausmaß
für die Bodenzuteilung im vorliegenden Fall sicherzustellen?
2.) Was wird der Ministerrat veranlassen, um endlich einmal dem
Grundsatze dr Gleichberechtigung aller Bürger ohne Unterschied
der Nationaltät auch bei der Bodenzuteilung Geltung schaffen?
Prag, am 4. März 1926.
Am 27. Februar fand in Iglau eine von der deutschen sozisldemokratischen
Partei einberufene öffentliche Versammlung statt. Die Iglauer
Staatspolizei hat sich nun bemüht, diese Versammlung durch
alle möglichen Schikanen zu erschweren, Schon vor der Versammlung
wurden vom Text des Plakates die Schlußzeilen:
"Arbeiter, Arbeiterinnen, Angestellte, Gewerbetreibende,
erscheint in Massen und protestiert gegen die reaktionären
und nationalistischen Einflüsse des neuen Regierungssystems"
konfisziert.
Obwohl die Versammlung als öffentliche Volksversammlung angemeldet
war, gestattete der anwesende Regierungskommisär lediglich
die Abhaltung einer Vereinsversammlung und verbot daher ganz gesetzwidrig
die Wahl eines Präsidiums. Während des Referates forderte
er den Vorsitzenden zur Erteilung von Ordungsrufen auf und da
dieser begreiflicherweise einem solchen ungerechtfertigten Verlangen
nicht nachkam, kündigte er ihm die Einleitung eines Strafverfahrens
an. Die seitens der Einberufer beantragte Resolution ließ
er sich zur Zensur vorlegen und gestatette sodann zwar die Verlesung
der Entschließung, ließ aber eine Abstimmung darüber
nicht zu.
Dieses eigenmächtige, zum Teil direkt gesetzeswidrige Vorgehen
ist geeignet, die größte Erbitterung hervorzurufen
und schlägt den Grundsätzen daher den Herrn Minister:
1.) Ist er bereit, eine Untersuchung des dargestellten Vorfalles
zu veranlassen?
2.) Ist er geneigt, den ihm unterstellten Polizeiorganen die Weisung
zu geben, daß sie das staatsbürgerliche Recht der Versammlungsfreiheit
entsprechenden zu respektieren haben?
Prag, den 4. März 1926.
Die Gemeinde Neumühl Bez. Auspitz, hat am 3. Feber 1926 mit
der Liechtensteinischen Zentraldirektion in Olmütz einen
Kaufvertrag über das vom Bodenamt zu vergebende Restgut in
Neumühl abgeschlossen und denselben dem Srratsbodenamt am
6. Feber l. J. zur Genehmigung eingesendet.
Sicheren Vernehmen nach, beabsichtigt aber das Bodenamt dieses
Restgut nicht der Gemeinde, sondern einem gewissen Herrn Veverka,
zuzuerkennen, der sich ebenfalls darum bewirbt.
Es kann wohl keinem Zweifel unterliegen, welcher der beiden Ansprüche
moralisch und im Sinne des Bodenreformgesetzes gerechtfertigter
erscheint.
Herr Veverka ist Besitzer der ehemals Lichtensteinischen Mühle
in Neumühl und hat diese vor nicht langer Zeit scheinbar
ebenfalls auf dem Wege der Bodenreform erworben. Nach allgemeinem
Dafürhalten ist die Existenz des Herrn Veverkas durch den
Mühlenbetrieb reichlich gesichert.
Hingegen sind die Bodenbesitzverhältnisse unter den Gemeindeinsaßen
derart unzulänglich, daß sie nicht einmal die normale
Ernährung des Einzelnen gewährleisten.
Somit entfallen auf die 250 Seelen bezw. 59 Nummern der Gemeinde
insgesamt 115 ha landw. Nutzfläche, also auf 1 Seele 0.50
ha. Dazu ist die Bodenqualität eine mindere. Erwerbsmöglichkeiten
außerhalb der Landwirtschaft sind mangels jeglicher Industrie
an Ort und Stelle und infolge der großen Entfernung von
der Bahn nicht gegeben. Aus diesen Tatsachen sind klare Schlüsse
auf die sozialen und kulturellen Verhältnisse möglich.
Die einzige Gelegenheit und Möglichkeit, der Gemeinde auf
dauernde Zeiten zu helfen, liegt in der Zuerkennung des Restgutes.
Die Gefertigten stellen an den Ministerrat folgende Anfrage:
Was gedenkt der Ministerrat zu tun, um einerseitz zu verhindern,
daß sich der Genannte bezw. ein anderer Einzelbewerber mit
Hilfe des Staattsbodenamtes maßlos bereichert, andererseit
die allein zu rechfertigende Bewerung der Gemeinde Neumühl
tatkräftigst zu unterstützen?
Prag, den 4. März 1926.
Das staatliche Bodenamt hat vor kurzem von dem ehemals herbersteinischen
meierhof in Urspitz, Bez. Pohrlitz 30 Hektar an nur tschechische
Bewerber aus den Gemeinden Mohleis und Pohrlitz zugeteil und 10
Hektar wieder ausschließlich tschechischen Bewerbern in
Pacht gegeben.
Der Ortsstelle Pohrlitz des deutschen Bodenbewerbervereines "Heimstätte"
gehören zur Zeit 106 Mitglieder an, der Ortsstelle der Heimstäte
in Mohleis 36 und der Ortsstelle der Heimstäte in Urspitz
41 Mitglieder. Alle diese sind zugleich auch Bodenbewerber. In
einer im vergangegen Parlamente bereits eingebrachten, bisher
leider unbeantwortet gebliebenen Anfrage, hat der Anfragesteller
die Besitzverhältnisse der vorgenannten Gemeinden, wie des
ganzen Bezinkes genau geschildert. Es ist daher umso unverständlicher,
daß beu der Durchführung der Bodenzuteilung die Bodenbewerber
der Gemeinde Urspitz unberücksichtigt blieben.
Erkundigungenergaben, daß die Bodenaufteilung im Vorliegenden
Falle nicht in der vom Bodenreformgesetz vorgeschriebenen Weise
kundgemacht wurde, was zur Folge hatte, daß die deutschen
Bodenbewerber der genannten Gemeinden weder von einem Einreichungstermin
noch von sonstigem etwas wußten. Auch wurde keine Orts-
oder Sprengelberatungs - Kommision vom Aufteilungskommissär
gebildet, welcher die Vertreten der deutschen Bodenbewerber beigezogen
worden wären.
Gerüchtweise verlautet, daß an die tschechischen Bewohner
der Urspitz benachbarten Gemeinden die Aufforderung ergengen sein
soll, sich um Bauplätze vom Meierhofe in Urspitz zu bewerben.
Dieses Gerücht stimmt mit seinerzeitigen Mitteilungen überein,
nach welchen in Urspitz eine tschechische Kolonie zur Tschechisierung
der Gemeinde angelegt werden soll.
Die Gefertigten fragen an:
1.) Wie rechtfertig der Ministerrat den ungesetzlichen Vorgang
bei der Bodenaufteilung im verliegenden Falle?
2.) Welche Aufklärung kann der Ministerrat darüber geben,
daß nur tschechische Bewerber und nicht auch deutsche Boden
zugeteilt erhielten?
3.) Ist es richtig, daß in der Gemeinde Urspitz mit Hilfe
der Bodenzuteilung aine ausschließlich tschechische Kolonie
errichtet werden soll?
Prag, den 4. März 1926.
Das Ministerium für Landwirtschaft hat seinerzeit Entschädigungen
von 1000 Kč per Stück Rind, das durch die Maul- und
Klauenseuche gefallen ist, an die unterstützungsbedürfstigsten
Kleinlandwirte mit einem Viehstande von 3 Stück gewährt.
Die an das Landwirtschaftsministerium gerichteten Gesuche waren
von der Gemeindevertretung und von der politischen Bezirksverwaltung
zu bestätigen.
Von den 2.000 Gesuchstellern um die Erteilung einer Unterstützung
(und zwar für ein Stück Rindvieh 1000 Kč und
für eine Ziege 50 Kč), wurden die Dürftigsten,
ungefährt 850 Gesuchsteller ausgewählt, denen schrittweise
die Unterstützungen in der Höhe von 1,000.000 Kč
erteilt wurden.
Dadurch erscheinen zahlreiche Landwirte, die einen größener
Viehstand besitzen, von der Unterstützung ausgeschlossen,
was ganz gewiß eine ungerechtfertigte Benachteiligung der
bäuerlichen Landwirte bedeutet.
Es ist nur zu gut bekannt, daß in vielen Bezirken des deutschen
Gebietes die Maul- und Klauenseuche in der schwersten Form (sogen.
asiatische Form) aufgetreten ist und zahlreiche der wervollsten
Zucht- und Nutztiere dahingerafft hat, für die ein vollwertiger
Ersatz bisher noch nicht beschaft werden konnte. Anfänglich
stand man auch von Seite der Tierärzte der mit dem plötzlichen
Verenden der befallenen Rinder verbundenen Form der Maul- und
Klauenseuche ra- und machtlos gegenüber und erst, als von
Bayern aus durch private Initiative die Blutimpfung zur Anwendung
kam, konnten erkrankte Tiere durch Notinpfungen geretten werden.
Da die plötzlichen Todesfälle das Umstehen der erkrankten
Tiere befürchten ließen, wurden zahlreiche Tiere notgeschlachtet
und das Fleisch zu einem außerordentlich billigen Preise
verkauft, sodaß der Erlös gegenüber dem Werte
der Tiere ein ganz minimaler war.
Es gibt Stallungen , in welchen fast alle Rinder umgekommen sind
oder notgeschlachtet wurden. Die Einbuße an dem Vermögen
der betroffenen Besitzer erreicht in manchen Fällen viele
Tausende von kronen, welcher Verlust überhaupt nicht mehr
hereingebracht werden kann und die Besitzer um den wervollsten
Teil ihres Besitzstandes gebracht ind in Schulden gestürzt
hat. Diese Verluste sind unbedingt für die Bemessung der
Vermögensabgabe und der Steuerleistung zu berücksichtigen.
Es geht nicht an, die Unterstützung aus öffentlichen
Mitteln für Schäden, gegen die sich der Einzelne nicht
schützen kann, nur einer Kategorie von Landwirten zukemmen
zu lassen und gerade die eigentlichen Viehzüchter, die bäuerlichen
Besitzer absolut auszuchließen. Wenn man sich hiebei auf
die beschränkten Mittel beruft, so kann dieser Grund für
die Vertreter der Lanwirte nicht maßgebend sein, sondern
es muß verlangt werden, daß der Staat zu diesem Zwecke
so hohe Mittel zur Verfügung stelle, daß die nachweisbaren
Schäden alle ausgeglichen werden können.
Die Gefertigten stellen daher folgende Anfragen:
1.) Ist Herr Minister geneigt, in allen Bezirken durch die politischen
Bezirksverwaltungen im Einvernehmen mit den landwirtschaftlichen
Bezirksorganen und den Gemeindeämtern genaue Erhebungen über
die einzelnen Schadenfälle infolge der Maul- und Klauensauche
uzw. Todesfälle und Notschlachtungen mit dem Nachweise der
erlittenen Schadenhöhe pflegen und dem Landwirtschaftsministerium
vorgelen zu lassen und zwar betreffend die Jahre 1919, 1920, 1921
bis Ende 1925.
2.) Die Unterstützungen nach einem gleichen Schüssel
an die bäuerlichen und Kleilandwirte aufteilen zu lassen?
3.) Zu veranlssen, daß die Schadensummen bei der Vermögensabgabe
und bei der Personaleinkommensteuer und Umsatzsteuerbemessung
nachträglich in Anrechnung gebracht werden können?
4.) Für die Entschädigubgen verläusig außerordentliche
Mittel in der Höhe von 5,000.000 Kč zur Verfügung
zu stellen, welche durch Einschränkung der Militärausgaben
und aus den Beständen des Kunstdüngerfondes zu erzielen
wären?
Prag, am 4. März 1926.