Poslkým obyvatelům Dolních Bludovic a okolí,
okres Český Těšín v českém
Slezsku, již dávno velice schází, že
nemají v místě občanskou školu.
Již v roce 1910 usnesla se místní školní
rada, že tuto školu otevře, a požádala
o dovolení rakoušké vyšší
instance, které však tehdy polským obyvatelům
tuto žádost odmítly z důvodů
poněmčovacích tak, jak to soustavně
dělalay také s českými školami
ve Slezsku.
Po válce, v roce 1923, usnesla se znovu místní
správní komise a místní školní
rada, že podá žádost o otevření
polské občanské školy v Dolníchg
Bkludovicích. Ale opavská zemská školní
rada zamítla tento návrh prý pro nedostatek
kvalifikovaných učitelů. Tendy v roce 1924
v žádosti, pokud šlo o kvalifikované učitele,
byl uveden jako správce (ředitel) člověk
kvalifikovaný a jako učitelé lidé
s kursem pro občanské školy bez zkoušky
a takto se vyhovělo všeobecně přijatým
právnímpožadavkům. Ale i to zemská
školní rada zamítla. Bylo podáno odvolání
a v něm byli uvedeni všichni kvalifikovaní
učitelé. Jako na výsměch zamítá
i tuto žádfost samo ministerstvo školství
a národní osvěty, ale teprve skorem po roce
pod formální záminkou, že kvalifikovaní
učitelé nebyli původně uvedeni již
v žádosti, nýbrž teprve při podání
odvolání, to jest - prý - pozdě.
Nyní provádí se tato věc znovu od
začátku. "Macierz szkolna", spolek pro
podporování soukromých škol v česwkém
Slezsku, podal v červnu t.r. novu žádost, v
níž uvedl již všechny kvalifikované
učitele se všemi potřebnými přílohami
a s usneseními sousedních obcí v obvodu 4
km: Dolní Datyně, Šumbark, Životice, Dolní
a Horní Těrlicko, s plánem školy a s
vysvědčením správní komise
z roku 1923, že se školní budova hodí
pro školu. Žádosti tyto jsou bezvadné
po stránce formální i věcné
a vyhovují všem požadavkům právním
a formálním.
Počet dětí polských obecných
škol v obvodě 4 km činí: Dolní
Bludovice 352, Datyně 98, Životice 120, Šumbark
100, Dolní a Horní Těrlicko 240, úhrnem
910 dětí. A zákon vyžaduje jen 400 dětí.
Prozatímní soupis dětí do polské
občabské školy v Dolních Bludovicích,
která se měla otevříti, činil
v roce 1924 202 dětí pro první rok. Přes
to vládní činitelé nepovolují
otevření polské občanské školy,
ačkoliv obyvatelé o to prosí již po
mnoho let, bohužel marně.
V Dolních Bludovicích napočteno při
soupise lidu Poláků 79 %, Čechů 20,7
%, a příslušných okolních vesnicích
jest pravidelně úhrnem 80 % Poláků
a 20 % Čechů. Vláda uznala za vhodné
dovoliti otevříti českou občanskou
školu v Dolních Bludovicích, která ovšem
českým dětem patří, ale tím
spíše patří tam také polská
občanská škola polským dětem.
Dlužno poznamenati, že minulého roku ministr
školství p. Markovič sám doporučil,
aby odvolání bylo doplněno kvalifikovanými
učiteli, a slíbil zvláštní deputaci,
že dovolí otevříti zmíněnou
školu. Přes to odvolání bylo zamítnuto
asi proto, aby se její otevření protáhlo
a odložilo.
Tento bezprávný, škodlivý a nespravedlivý
postup i zjevná sabotáž úřadů
vůči menšině způsobí pochopitelný
neklid a hnutí silné nespokojenosti, tím
spíše, že vláda Československé
republiky slavnostně zavázala vůči
republice Polské a naopak republika Polská vůči
republice Československé podle smlouvy česko-polské,
že budou zuachovávati k oběma menšinám
loyální a blahovolné stanovisko. Článek
17 smlouvy česko-polské ze dne 24. dubna 1925, podepsané
ve Varšavě, praví o tom výslovně:
"Obě smluvní strany (česká a
polská, poznámka interpelanta), zavazují
se také v okresech, kde podle platných předpisů
menšině nepříslušěí
právo zakládati samostatné veřejné
školy všeobecné (obecné i občanské),
dovoliti zakládati soukromé školy s vyučovacím
jazykem oné menšiny s právem veřejnosti,
pokud budou splněny zákonité podmíky
a poskytnouti jim podle možnosti také podpory, zvláště
vláda polská zajistí všemožné
úlevy při zakládání samostatných
škol s československým vyučovacím
jazykem na Volyňsku."
Takové jest znění smlouvy česko-polské,
přijaté slavnostně československou
sněmovnou v březnu t. r., ale jiná je prakse.
Přes to, že veškeré faktické právní
požřadavky jsou uspokojeny, že se vyhovělo
zákonu, přes to jistí úřední
činitelé bezprávně svou nenávistí
a odmítajíce polské menšině ve
Slezsku právo na polské školy, usilují
- což přesahuje všechny meze pocitu loyálnosti
a kulturní korektnosti - znásilniti právo
na osvětu a vyučování v mateřském
jazyku.
Proto se podepsaní táží pana ministra
školství a národní osvěty:
Ví o tomot faktu a o faktech jiných, tomuto podobných?
Co zamýšlí učiniti, aby učinil
přítrž sabotáži úřadů,
odpírajících polské menšině
v českém Slezsku, spravedlivě jí patřící
školy s mateřským vyučovacím
jazykem?
Co zamýšlíá vláda učiniti,
aby polská občanská škola v Dolních
Bludmohla býti otevřena ještě na počátku
školního roku 1926/27?
Pri sostavení jazyKového nariadenia zabudla zákonodarná
múdrosť, ako obvykle, na to, aby minimálné
práva, položené v jazykovom naridení,
rozšírila tiež na ministerstvo železníc.
I tu sa prejavilo šovinisticklé smýšľanie,
ktoré je vždy hotovo negligovat ustanovenia zákonov
a smlúv, len aby mohlo sebavedomie národností
uspané byť opiumom československej ideologie.
Stvoritelia jazykovéhonariadenia zrejme nedbali sanit-germainskej
smluvy a prvého §u jazykového zákona,
v ktorom je vyslovné, že ustanovenia, ktorými
sa zaisťujú práva národností,
vzťahujú sa tiéž na štátne
ústavy a podniky.
Železničné riaditeľstvo, vedené
na refazí vlády, prirodzene so slušnou "loyalitou"
si pospíšilo využiť túto medzeru
jazykového nariadenia a s obdivuhodnou mrštnosťou
prečarovalo ešte i tié zbylé nepočetné
maďarské názvy železničných
staníc na názvy slovenské.
Či i to patrí k duchu demokracie a ku konsolidácii
vnútorného mieru, aby z Nemessécsi stalo
sa Hodžovo, z Csalléközaranyošu Zlatna na
Ostrove, z Tornócu Trnovec nad Váhom, kdežto
stanicu v Szalatnyi premenili k vuoli vládnym oporám
súsednej obce v Hokovce?
Tážem se pána ministra:
Či ste ochotní brať zretel na ustanovenia jazykového
zákona bez odkladu zakročiť, aby maďarské
názvy boly reštaurované aspoň v staniciach,
kde prevažná čásť obyvateľstva
je maďarská?
Die Botschafterkonferenz vom 28. Juli 1920 zu Paris hat über
das Gebiet des Teschner Ostschlesien, Orava und der Zips entschieden,
die Staatsgrenzen zwischen der Tschchoslovakischen und Polnischen
Republik festgesetzt, im Zusammenhange damit wurden auch die sich
aus dieser Auseinandersetzung ergebenden staatsrechtlichen und
finanzrechtlichen Fragen und somit auch die Staatszugehörigkeit
der Bewohner dieser Gebiete das Recht der Option unter gewissen
Voraussetzungen mit allen seinen Rechtsfolgen un Wirkungen zugesprochen
wurde.
Die obgenannte Entscheidung de Botschafterkonferenz vom 28. Juli
1920 wurde von der Regierung bezeichnenderweise erst am 11. Februar1925
Fpůge 11, Nr. 20 in der Gesetzessammlung publiziert, ein
Vorgehen, welches der Aufklärung dringend bedúrftig
ist. Infolge dieser späten Verlautbarung begfann die einjährige
Frist zur Abgabe der Optionserklärung auf Grund des Absatzes
2, Art. III dieser Entscheidung der Botschafterkonferenz erst
am 11. Februar 1925 zu laufen. Diesem Standpunkt hat auch der
Oberste Vewaltungsgerichtshof bereits zweimal in dieser Sache
selbst u. zw. in den Entscheidungen 1298/26 vom 27. Jänner
1926 und Nr. 188 laufende Zahl 4232 vom 15. Dezember 1924 eingekommen.
Entgegen dieser klaren und eindeutigen Stellungnahme hast das
Ministerium des Innern unzählige Erklärungen, die vor
dem 11. Februar 1926 bei den zuständigen politischen Bezirksstellen,
Konsulaten resp. Gesandtschaften überreicht waren, als verspät
überreicht abgewiesen, ohne deren materielle Voraussetzungen
zu prüfen und dadurch im Wilderspruch mit der Judiaktur,
also offenbar rechtswidrig eine grosse Anzahl von Personen um
ihre Staatsbürgeschaft gebracht, woraus diesen Personen auch
schwere materielle Nachteile erwachsen. Dieses Vorgehen des Ministeriums
wird einerseits eine ganze Reihe von neuerlichen Verwaltungsbeschwerden
zur Folge haben und somit das ohnehin mit Arbeit überlastete
Verwaltungsgericht belasten, andererseits aber fügt das ungesetzliche
Verhalten des Ministeriums jenen Personen, welche die hohen Kosten
der Beschwerden nicht erschwingen können, unwiderbringlichen
Schaden zu.
Wir fragen daher die Regierung, ob sie gewillt ist, alle diese
rechtswidrigen Entschedungen in Sachen der Ostschlesischen Optionen
rückgängig zu machen und das Ministerium des Innern
zu beauftragen, alle bis zum 11. Februar 1926 überreichten
Optionserklärungen meritorisch zu erledigen.
In Jauernig werden von tschechischer Seite Versuche gemacht, in
dieser rein deutschen Gemeinde eine tschechische Minderheitsschule
zu errichten.
Vor den Osterfeiertagen erschien de Gendarmeriewachtmeister Johann
Futura - zumeist dienstlich und forderte sie auf, ihre schulplichtigen
Kinder im Alter von 6 - 8 Jahren in die in Jauernig neuzuerrichtende
Schule mit tschechischer Unterrichtssprache einschreiben zu lassen.
Dabei liess er sich die Geburtsdaten dser Kinder angeben und schrieb
sie in ein Verzeichnis ein. Durch Vorstellungen, dass der Schulbesuch
ganz kostenlos sei, dass die Kinder unterstützt und beschenkt
werden, dass talentierte Kinder unentgeltich weiterstudieren können,
dass sie binnen drei Jahren die tschchische Sprache, die zu ihrem
Fortkommen unbedingt notwendig sei, perfekt erlernen und dass
das Tschechische, welches in den deutschen Schulen gelehrt werde,
nicht das richtige sei, suchte er die Eltern für die Einschreibung
in die Minderheitsschule zu gewinnen. Obwohl die Eltern keine
schriftliche Zustimmungserklärung abgaben und auch nicht
gewillt sind, ihre Kinder die tschechische Schule besuchen zu
lassen, betrachtete der Wachtmeister die gemachten Angaben über
die Daten der Kinder als bindend. Die Richtigkeit dieser Vorkommnisse
kann im Bedarfsfalle durch Zeugen bestätigt werden.
Nach der letzten Volkszählung gehören in Jauernig 99,8
% der Bewohner zur deutschen Nation, also höchstens 0,2 %
zur tschechischen. Unter den letzteren sind 2 schulpflichtige
Kinder vorhanden. Für diese 2 Kinder muss in der heutigen
Zeit der allgemein gehandhabten "staatlichen Ersparung"
eine eigene Schule errichtet werden. Damit sie aber doch wenigstens
den Schein der Berechtigung aufweist, werden auf obige Weise deutsche
Kinder geworben.
Es liegt nun die Vermutung nahe, dass die wenigen Bewohner tschechischer
Volkszugehörigkeit durch den genannten Gendarmeriewachtmeister
bereits ein Ansuchen um die Errichtung einer tschechischen Minderheitsschule
in Jaurenig - belegt mit der eingangs erwähnten Liste fast
durchwegs deutscher Kinder - an das Ministerium eingebracht haben.
Nach den bisher in solchen Angelegenheiten gemachten Erfahrungen
genügt jede wie immer dem Ministerium vorgelegte Liste, ganz
gleichgültig, ob sie auf Wahrheit beruht oder nicht und ob
die Kinder die Schule später tatsächlich besuchen oder
nicht. Bei deutschen Minderheitsschulen werden, wie im Falle Braunbusch,
jahrelang genaue Untersuchungen über die Nationalität
der angemeldeten Kinder angestellt, deutsche Schulen werden, wie
die Schule in Libinsdorf, mit der Begründung aufgelassen,
dass die Kinder nicht deutscher Nationalität seien. Bei tschechischen
Schulen aber gelten alle diese Einschränkungen nicht.
Unter Hinweis auf das unwahre und ganz willkürlich verfasste
Verzeichnis der für diese Schule in Betracht kommenden Kinder
nehmen die Gefertigten gegen die Errichtung dieser überflüssigen
Schule entschieden Stellung un fragen den Herrn Minister, ob ihm
von dem Plan der Errichtung dieser Schule etwas bekannt ist und
ob es auch nach seiner Ansich zur Aufgabe der Gendarmerie gehört,
Agitation für die Errichtung tschechischer Minderheitsschulen
zu betreiben und ob er gewillt ist, die Entfernung der deutschen
Kinder aus dem Verzeichnis vorzunehmen und erst unter Berücksichtigung
der dann erübrigenden rein tschechischen Kinder über
die notwendige Errichtung der tschechischen Minderheitsschule
in Jauernig zu entscheiden?
Die Prager Zeitschrift "Wirtschaft" vom 29. Mai 1926
Nr. 22 verfiel der Beschlagnahme durch den Staatsanwalt, weil
sie unter dem Titel "Die Bankbilanzen" und dem Untertitel
"Tschechoslowakische Agrarbank" eine Besprechung der
Bilanz des erwähnten Finanzinstitutes enthalten hat.
Die Konfiskationen wirtschaftlicher Besprechungen mehren sich
in der letzten Zeit in einer überaus bedenklichen Weise,
namentlich dort, wo eine die Öffentlichkeit in ausgedehntem
Masse berührende Frage, nämlich die Verteilung des Fopndes
zur Linderung der Nachkriegsverluste zur Sprache kommt. Dieser
Fond wird bekanntlich zum Teil aus öffentlichen Mitteln gespeist
und vom Standpunkt der Kontrolle der Staatsverwaltung ist die
Information der Öffentlichkeit über die bei der Verteilung
der vorhandenen Mittel obwaltenden Grundsätze nur zu besonderes
Interesse an dieser Frage, da allgemein verlautet, dass die tschechischen
Institute unverhältnismässig günstig behandelt
wurden.
Ganz besonders auffallend ist es, dass in dem Artikel der "Wirtschaft"
nicht nur die kritischen Bemerkungen des Verfassers, sondern auch
alle Ziffennangaben, die zum Teil wörtlich dem Geschäftsbericht
entnommen waren, der Beschlagnahme verfielen, woraus klar hervorgeht,
dass die Behörde ohne den Inhalt des beschlagnahmten Aufsatzes
näher zu prüfen und ohne auf den Schaden, der dem Blatte
dadurch erwächst, Rücksicht zu nehmen, blind darauf
loskonfisziert hat.
Bemerkenswert ist, dass bereits im Vorjahre die Bilanzbesprechung
der Tschechoslowakischen Agrarbank, der Beschlagnahme durch den
Staatsanwalt vefiel.
Der beschlagnahmte Artikel hat folgenden Wortlaut:
Die Bankbilanzen.Tschechoslowakische Agrarbank.
Der Geschäftsbericht der Tschechoslowakischen Agrarbank ist
in mancherlei Hinsicht interessant. Zunächst deswegen, weil
er offen, - was rückhaltlos anerkannt werden soll - zugibt,
das die Bank den Sanierungsfonds, der durch die Oktobergesetze
des Jahres 1924 gebildet worden ist, muss man sich mit ihm schlecht
und recht abfinden. Sein Hauptfehler bleibt, dass er seinen populären
Namen: Sanierungfonds zu Unrecht trägt. Die hilfsbedürftigen
Banken werden durch ihn nicht saniert. Wenn es nähmlich richtig
ist - was verschieden erseits behauptet wird - dass den sanierungsbedürftigen
Banken gestattet wird, z. B. ihre Bestände an Mehlanleihe
mit 100 zu bilanyieren, zu einer Zeit, wo diese Anleihe mit einem
Disagio von rund 20 Prozent notiert, wenn es z. B. gestattet sein
wird, dass die vom Fonds ausgegebenen Schuld verschreibungen gleichfalls
mit 100 in die Bilanz eingestellt werden, obgleich ihr augenblicklicher
Liquidationswert kaum 50 übersteigt, so ist klar, dass die
Bilanz eines derart offiziell sanierten Institutes nicht den geringsten
Anspruch auf Glaubwürdigkeit hat, wenngleich sie der Wahrheit
näherkommt als in der Zeit vor dem Sanierungsversuch.
Wie die Öffentlichkeit mit den Bilanzen getäuscht wird,
ist an dem Fall der Tschechoslowakischen Agrarbank deutlich nachweisbar.
Die Bank schüttete dauernd Dividenden aus, die Bank weist
ein Aktienkapital von 60 Milionen K und rund 27 Millionen Reserven
aus, obzwar nach den Ausweisen, die die Bank dem Sanierungsfonds
übergeben hat, sowohl das Aktienkapital wie auch die Reserven
vorloren waren. Die Bank hat beim Sanierungsfonds fast genau das
Doppelte ihres Aktienkapitals und ihrer Reserven als zu sanierende
Verluste angemeldet und etwa 60 Prozent ihrer Forderungen und
rund 116 Prozent des ausgewiesenen Aktienkapitals zuzüglich
der Reserven zugeteilt erhalten. Nach dem gegnwärtigen Stande
der Dinge sind also Kapital und Reserven wieder vorhanden, vorausgesetzt,
dass die über den Zuteilungsbetrag hinaus einbekannten Verluste
andeweitig gedeckt sind. Aus all dem geht hervor, das die in dem
Vorjahren an dieser Stelle gegen die Bilanz erhobenen Einwendungen
nur allzu berechtigt waren und dass auch deren auf Betreiben der
Bank, bzw. ihres Vizepräsidenten Dr. Švehla, erfolgte
Beschlagnahme das Schicksal der Bank nicht hintanhalten konnte.
Mit dem Staatsanwalt saniert man keine Bank.
In der vorliegenden Bilanz sind einige der im Vorjahre von uns
beanständeten Mängel behoben worden. So ist z. B. das
Warenlager, das im Vorjahre aus der Bilanz überhaupt nicht
ersichtlich war, aber in die Liquiditätsberechnung doch aufgenommen
wurde, in der Berechnung für das abgelaufene Jahr nicht mehr
eingestellt, obzwar es zum Teil noch vorhanden ist. Ferner ist
der im Vorjahre unternommene Versuch, vom vorgeschriebenen Bilanzierungsschema
abzu weichen, jetzt wieder aufgegeben worden.
Über die Gründe, die zu den Leitungsveränderungen
des Vorjahres geführt haben, wird natürlich geschwiegen.
Die bilanzmässige Liquidität ist infolge der vorangeführten
Verhältnisse noch geringer als im Vorjahre. Während
im Vorjahre etwa 61 Millionen an liquiden Mittel zur Verfügung
standen, sind es jetzt nur noch etwa 46 Millionen K. Wie oberwähnt,
hat die Bank im Vorjahre in ihre Liquiditätsberechnung nicht
nur nicht alle Effekten aufgenommen, sie hat auchdas Warenlager
als zum Bilanzwert liquidierbar angesehen. Diesmal geschieht das
zwar nicht, dagegen werden aus den in der Bilanz ausgewiesenen
54,9 Millionen K an eigenen Wertpapieren und Coupons im Geschäftsbericht
95,1 Millionen K, weil in diese Ziffer die Konsorten, denen aber
ein anderer Liquiditätscharakter zukommt als den übrigen
Wertpapieren, hineineskamotiert werden. Solcher Mittelchen müsste
man sich bei Abfassung des Geschäftsberichtes natürlich
enthalten.
Der Bestand an 6prozentigen Staatsschatzbons hat sich gegenüber
dem Vorjahre noch erhöht. Er beläuft sich auf dies für
die Verhältnisse der Agrarbank überaus stattliche Summe
von rund 113 Millionen K. Der Effenktenbesitz ist wieder geglidert,
da dies im Vorjahre nicht der Fall war, fehlt die Vergleichsgrundlage.
Es ist nur ersichtlich, dass er von 36,1 Millionen K Bilanzwert
im Vorjahre auf rund 54,9 Millionen K im Berichtsjahre gestiegen
ist.
In der Bewertung der Konsorten ist nur eine geringfügige
Änderung eingetreten. Der Geschäftsbericht verschweigt
deren Name und Art, man weiss abe, dass weder "Dobrý"
-A.-G. noch "Agroferra", weder "Silika" noch
Pressburger Sensenfabrik glänzende Beteiligungen sin. Ob
also auf diesem Konto die 40 Millionen Kč richtig bewertet
ode überwertet sind, lässt sich ohne Kenntnis genauer
Details nicht feststellen. Auf alle Fälle ist die Gleichstellung
des Liquiditätsgrades der Konsorten mit jenem von Staatswšerten
falsch.
Die Debitoren sind stark abgebaut worden - eine begrüssenwete
Erscheinung. Sie sind von 666,6 Millionen K im Vorjahre auf 556,4
Millionen K im Berichtsjahre zurückgegangen. Die Effektenlombarddebitoren
bewegen sich auf ungefähr gleicher Höhe.
Die Immobilienbewertung ist von 29,3 Millionen K auf 30,4 Millionen
K gestiegen. Bekanntlich betreibt die Bank auch das Realitätengeschäft,
wobei sie sich auch gewisse politische Ziele setzt. In ihrem Geschäftsbericht
heisst es von Jahr zu Jahr dass sie Immobilien in tschechische
Hände zu bringen bestrebt ist. So steht es auch wieder im
letzten Geschäftsbericht. Im Invetar ist auch der Besitz
von zwei Kohlengruben (Grube Johann in Brüx und Grube Oskar
bei Aussig) berücksichtigt.
Die Landwirtschaftliche Maschinenabteilung wurde liquidiert und
ihre Tätigkeit an eine neu gegründete Gesellschaft m.
b. H. "SAB" übertragen.
Eine verhältnismässig gute Stütze in ihren schwierigen
Verhältnismäsig gute Stütze in ihren schwierigen
Verhälůtnissen hat die Bank an ihren Zuckerabteilung,
die von der Rustifizierung der Zuckerindustrie möglicher
Weise profitieren konnte. Der Umsatz dieser Abteilung ist von
1036 Millionen K im Jahre 1924 auf 2413 Millionen K im Jahre 1925
gestiegen. Die Bank finanziert die Kampagne von 20 Zuckerfabriken
und Raffinerien, für die sie auch das Kommissionsgeschäft
inne hat. Neu hinzugekommen ist die Zuckerfabrik Rossitz bei Brünn
und Daschitz bei Pardubitz. Die vorbereitenden Arbeiten zur Rustifizierung
der Rohzuckerfabriekn von Hostačov und Rossitz bei Chrast
und der Raffinerie in Žleb sidn beendet.
Wie die Ziffern der Passivseite der Bilanz aufzufassen sind, wurde
schon eingangs hervorgehoben. Die Einlagen sind von 127 Millionen
K auf 136 Millionen K gestiegen, die übrigen Kreditoren jedoch
empfindlich von rund 746 Millionen K auf 624 Millionen K gefallen,
so dass die der Bank zur Vefügung stehenden fremden Mittel
rund 760 Millionen K gegen 873 Millionen K im Vorjahre betragen.
Aus welchem Grunde angesichts der beträchtlichen Minderung
der fremden Mittel die ausgewiesenen Passivzinsen von 53 Millionen
auf über 58 Millionen K steigen konnten, ist unerfindlich.
Der Zinssatz hat im vergangenen Jahre keine, denartige Steigerungen
begründenden Variationen mitgemacht und es ist auch nicht
anzunehmen, dass die fremden Mittel eine vorübergehende,
geradezu sprunghafte Aufwärtsbewegung gezeigt haben. In dieser
Post dürfte Aufklärungsarbeit notwendig sein.
In der Regie wurde ansehnlich abgebaut, sie ist von 13,6 Millionen
K auf 11,2 Millionen K gefallen.
Die Steuert sin um über 200.000 K gestiegen. Die Abschrebungen
sind geringer geworden. Die schon im Gewinn- und Verlustkonto
berücksichtigten Verluste betragen 666.000 K gegen rund 4
Millionen im Vorjahre.
Bilanzmässige Verluste der letzten vier Jahre.
Bilanzmässige wurden in den ltzten vier Jahren, sei es auf
Gewinn- und Verlustkonto, sei es durch Entnahme vom Reingewinn,
folgende Verluste einbekannt:
Unter diesen Umständen ist es natürlich auch müssig,
sich mit der Besprechung der ausgewiesenen Gewinne näher
zu befasen. Sie sind ebenso willkürlich zusammengestellt
wie die anderen Ziffern.
Die Bank verteilt auch heuer wieder 4 Prozent Dividende, obzwar
es bei den gegebenen Verhältnissen klüger gewesen wäre,
die ursprüngliche und berechtigte Forderung des Finanzministers
Dr Engliš nach Sistierung der Dividendenzahlung zu befolgen
und die erforderlichen 2,4 Millionen K dem Reservefonds zuzuführen.
Prestige hat über Vernunft gesiegt. Tantiemen wurden - rühnend
sei es erwähnt - seit drei Jahren nicht mehr gezahlt.
Über ministeriellen Auftrag führt die Bank nun die Liquidation
der Braubank durch, deren Bilanzvorlage gezeigt hat, dass diese
Bank unrettbar verloren ist.
Der Inhalt des Artikels zeigt, dass es sich hier um eine rein
sachliche Kritik von Vorgägen im Bankenleben handelt, und
dass eine strafbare Handlung in dem Artikel nirgends gefunden
werden kann. Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister
folgende Fragen:
1. Kann der Herr Minister die Beschlagnahme des angeführten
Artikels billigen und gutheissen.
2. Ist der Herr Minister bereit, Vorsorge zu treffen, dass solche
ungeheuerliche Einschränkungen der Pressfreiheit sich nicht
wiederholen?
3. Ist der Herr Minister bereit, von amtswegen Vorsogre zu treffen,
damit die Beschlagnahme des genannten Artikels wieder aufgehoben
wird?