Původní znění ad 1993/V.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen an den Finanzminister in Angelegenheit der unhaltbaren Zustände beim Karlsbader Steueramte.

Im Motivenberichte zur Steuerreformvorlage wurde die Zweckmäßigkeit der Steuerreform besonders damit begründet, daß es notwendit sei, das System der direkten Steuern der Steuertragfähigkeit, also den wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Es soll nicht untersucht werden, ob die neue gesetzliche Regelung in dieser Richtung den berechtigten Erwartungen entsprochen hat, sondern nur festgestellt werden, daß die besten Gesetze unwirksam bleiben müssen, wenn sich die Administrative Übergriffe erlaubt, wie sie beim Karlsbader Steuersummen aufzubringen hat, entgegenzukommen ist. Seine Pascha-Allüren lassen erkennen, daß er zu jenen Beamten gehört, die nicht begreifen wollen, daßdie Staatsämter wegen der Bevölkerung da sind. Der Steuerträger kann mit Recht verlangen, daß eine vernünftige Amtsgebahrung platzgreift; die es dem Steuerträger ermöglicht, die Steuervorschreibungen auch gründlich zu überprüfen, um nicht einseitigen Steuerdiktaten ausgesetzt zu sein. Es ist für die in Karlsbad - seit dem Amtsantritte des Steuerdirektors František Richter - beim Steueramte eingerissenen Zustände bezeichnend, daß z. B. Mahnungen für die Erwerbsteuer 1927 ja selbst schon für 1928 herausgehen, bevor den Steuerpflichtigen überhaupt noch Zahlungsaufträge zugekommen sind. Man kann also offen von einer Mißwirtschaft sprechen und feststellen, daß sich der Karlsbader Steuerdirektor als Vybormann ruhig über die Intentionen des Herrn Finanzminister hinwegsetzen zu können glaubt, welcher den strengen Auftrag gegeben hat, der Bevölkerung in jeder Richtung entgegenzukommen. Die Herausgabe von Mahnungen auf Steuerbeträge, die letzte Vorschreibung bedeutend überschreiten, bevor noch Zahlungsaufträge zugestellt werden, ist gesetzwidrig und beweist, daß der verantwotliche Leiter des Steueramtes entweder unfähig ist, oder bewußt Anordnungen trifft, die den gesetzlichen Bestimmungen und den Intentionen des Herrn Finanzministers widersprechen. Auch bei der Eintreibung der Einkommensteuer werden die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten, so wird z. B. auch für das Jahr 1928 die unmittelbare Einzahlung von 2/12 der vom Dienstgeber zu entrichtenden Einkommensteuer angefordert, obgleich f\ur das Jahr 1928 bereits der ganze Abzug von 12/12 (im Jahre 1927 erfolgte nur ein Abzug von 10/12) platzgegriffen hat. Weiters wird die Einkommensteuer bei höheren Einkommen entgegen der Vorschrift unter Zugrundelegung eines ungesetzlichen 5%igen Aufschlages (in dieser Richtung arbeitet besonders Konzipient Dr. Ráb) eingetrieben und läßt dieses Vorgehen erkennen, daß auch bei der Karlsbader Steueradministration Beamte tätig sind, die sich über die gesetzlichen Bestimmungen im Unklaren befinden, oder sich bewußt über die gesetzlichen Bestimmungen zum Nachteil der Steuerträger hinwegsetzen. Das Wirken des Oberfinanzrates Karel Etscher, Vrostand der Steueradministration, besonders die Verquickung amtlicher und privater Interessen (Unterbringung seiner Angehörigen) soll einer eigenen Interpellation vorbehalten bleiben. Die Bevölkerung verlangt mit Recht, die sofortige Abstellung dieser Übelstände und die Herbeiführung einer sachlichen und entgegenkommenden Zusammenarbeit zwischen Beamtenschaft und Bevölkerung, die dem Steuerzahler es in früheren Jahren ermöglichte, jederzeit bereitwillige Aufklärung in Steuerangelegenheiten zu erhalten. Daß solche unhaltbare Zustände überhaupt einreißen konnten, daran trägt in erster Linie Steuerdirektor Richter Schuld, welcher statt seinen dienstlichen Obliegenheiten restlos nachzukommen, die wenigen deutschen Beamten und Angestellten dahingehend überwacht, daß kein deutsches Wort gesprochen wird. Hier sei nur bemerkt, daß, obwohl der Bezirk Karlsbad 97,26% deutsche Bevölkerung aufweist, unter den Beamten und Angestellten kaum mehr 50% Deutsche zu finden sind. Die berechtigte Forderung der Bevölkerung geht vor allem dahin, daß ihr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen restlos entgegengekommen wird, und hier ist vor allem die Forderung zuerheben, daß mindestens die Eintragungen in den Akten soweit sie der steuerzahlenden Partei, auf Grund ihres Einsichtsrechtes zugänglich zu machen sind, also vor allem die Ermittlungen der Bemessungsgrundlagen - in der Sprache der Partei, also in daß deutschen Sprache abgefaßt werden. Ewiters, daß für die Abwicklung des Parteienverkehrs eine entsprechende Anzahl von die deutssche Sprache voll beherrschenden Beamten bereit gestellt wird, damit in Zukunft kein Anlaß zu berechtigten Klagen vorliegt. Vor allem erscheint es auch notwendig, für die Rechtsanwälte einen eigenen Auskunftstag einzurichten, (karlsbad zählt ungefähr 70 Rechtsanwälte), die im Interesse der Steuerträger schon mit Rücksicht auf die oben geschilderten Verhältnisse, zahlreiche Interventionen vornehmen müssen. Auch wird die Frage zu entscheiden sein, ob nicht Vorkenhrungen zu treffen sind daß den Rechtsanwälten eine entsprechende Einsichtnahme in die Kontoblätter ermöglicht werden soll. Bei dieser Gelegenheit sei auch auf die eigenartige Zusammensetzung der Steuerkommission verwiesen, die durchaus nicht ein Spiegelbild der Zusammensetzung der steuertragenden Bevölkerung bildet. Für die Berufung der Mitglieder in die Steuerkommission scheint weder Wissen noch Fachkenntnisse, noch die wirtschaftliche Struktur der Bevölkerung eine Rolle gespielt zu haben. Beweis dafür, allein die Feststellung, daß in der Karlsbader Steuerkommission vier Tschechen sitzen.

Die Unterzeichneten fragen daher an,

1.) ist der Herr Minister bereit, sofort eine strenge Untersuchung der beim Karlsbader Steueramte eingerissenen Mißtände anzuordnen und mitzuteilen, welche Vorkehrungen getroffen wurden, um in Zukunft die Bevölkerung vor solchen Übergriffen zu schützen?

2.) ist der Herr Minister bereit, entsprechende Anordnungen zu treffen, daß auch seitens des entgegenkommende Auskunftserteilung gesichert wird?

Prag, am 10. Jänner 1929.

Inž. Kallina, dr Keibl, Siegel, Szentiványi, Nitsch, Weber, dr Schollich, Matzner, Schneider, dr Holota, Füssy, Koczor, Horpynka, dr Koberg, dr Korláth, dr Lehnert, inž. Jung, Wenzel, Knirsch, dr Wollschack, Geyer, Simm.

Původní znění ad 1993/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Koberg und Genossen an den Eisengahnminister betreffs widerrechtlicher Ausschaltung der deutschen Sprache im Eisenbahnverkehr.

In letzter Zeit häufen sich die Fälle, daß im Bereiche der Staatsbahndirektion Olmütz auch in Gerichtsbezirken mit 98% deutscher Bevölkerung von den Bahnämtern nur einsprachig tschechische Frachtbriefe, statistische Scheine, Arbeiterlegigimationen u. a. Drucksorten ausgefolgt werden. Solche Beschwerden kamen z. B. aus den Bezirken Freiwaldau, Römerstadt und Freudenthal, wosolbst auch deutsch ausgefüllte Frachtbriefe nach deutschen Bestimmungsstationen zurückgewiesen wurden, obwohl das den Bestimmungen der Eisenbahnverkehrsordnung offenkundig widerspricht. Denn darnach sind ausschließlich deutsch ausgefertigte Frachtbriefe ohne Hinzufügung einer Übersetzung zuläßig, soferne die Versand und Bestimmungsstation mehr als 20% Deutsche zählt. Darum kümmern sich aber einzelne Bahnbeamte nicht im mindesten.

Gänzlich ungerechtfertigt ist ferner das wiederholt vergekommene Verlangen verschiedener Bahnorgane, daß Arbeiter und Schülerlegitimationen in Gebieten mit einer mehr als 20%igen deutschen Bevölkerung nur tschechisch auszufüllen sind. Die Inhaber solcher Fahrtausweise verfügen oft nicht über die dazu notwendigen Tschechischkenntnisse, sodaß es ihnen geradezu unmöglich ist, diesem Verlangen zu entsprechen. Glaubt die Bahnverwaltung ohne tschechische Übersetzung deutsch ausgefüllter Legitimationen auch im deutschen Sprachgebiete nicht das Auslangen finden zu können, so ist es ihre Sache, die Übersetzung durch ihre eigenen Organe beifügen zu lassen. Jedenfalls sollte ein kommerzielles Verkehrsunternehmen, das doch in erster Linie dem Publikum zu dienen hat, solche Erschwerungen des Betriebes durch seine Angestellten nicht dulden.

Da die bisherigen Vorstellungen gegen derartige Übergriffe tschechischer Bahnbediensteter nichts fruchteten, fragen die Gefertigten nunmehr den Herrn Eisenbahnminister:

Was gedenken Sie zu tun, um zu verhindern, daß die Bestimmungen der Eisenbahnverkehrsordnung zum Nachteile deutscher Staatsbürger derart willkürlich ausgelegt und vielfach gänzlich außeracht gelassen werden?

Sind Sie bereit, der deutschen Sprache im Bahnverkehre endlich die ihr gebührende Geltung zu verschaffen?

Prag, am 4. Feber 1929.

Dr. Koberg, dr Lehnert, inž. Kallina, dr Keibl, inž. Jung, Geyer, Szentiványi, Koczor, Nitsch, Knirsch, Horpynka, Weber, Matzner, Siegel, Schneider, dr Schollich, Simm, Wenzel, dr Wollschack, Füssy, dr Korláth, dr Holota.

Původní znění ad 1993/VII

Interpellation

des Abgeordneten Franz Matzner und Genossen an den Justizminister in Angelegenheit der Beschlagnahme der periodischen Druckschrift "Deutscher Bauernverlag" des Sudetendeutschen Landesbundes.

Das Kreisgericht als Preßgericht in Olmütz hat nach Anhörung des Staatsanwaltes die Stelle des Artikels der periodischen Druckschrift "Deutscher Bauernverlag des sudetendeutschen Landesbundes", gedruckt in der Buchdruckerei Albrecht in Sternberg, beginnend mit den Worten beschlagnahmt:

"Deutsche Bauern! Könnt Ihr die Leute wählen, die bei zwei Staatsvoranschlägen für die tschechischen Heeresforderungen gestimmt haben, dabei für Neuanschaffungen von Tanks und für Luft und Gaskriegswaffen, Waffen, die in Deutschland überhaupt verboten sind. Der Bund der Landwirte stimmte für den tschechischen Rüstungsfond von Kč 11 Miliarden, wovon der Kriegsminister jährlich Kč 350 Milionen ausgeben kann, ohne das Parlament um Erlaubnis zu fragen oder zu sagen wofür? Könnt Ihr die wählen, die für die tschechischen Wehrgesetze stimmen, welche über das Rekrutenkontingent hinaus Ersatzreservisten ausbilden lassen und die tschechische Wehrmacht stärken? Die für die französische Militärmission in Prag stimmten, die nach der tschechisch-französischen Militärkonvention darüber zu wachen hat, daß Geist und Ausbildung der tschechischen Armee im französischen Sinne erfolgt?

Für dieses alles hat der "Bund der Landwirte" gestimmt, obzwar der tschechische Referent heuer wie im Vorjahre ausdrücklich sagte, der Feind, gegen den diese Rüstungen bestimmt seien, stehe in Deutschland.

Und das sollen Bauernverteter sein, die Euch Bauern, Euer mühsam zusammengeschundenes Geld aus der Tasche stibitzen um es dem Moloch des tschechischen Militärismus zu opfern".

Es ist doch unerhört, daß die Feststellung von Tatsachen von der Staatsanwaltschaft mit Beschlag belegt werden konnte.

Da diese Beschlagnahme eine vollständig einseitige Bahandlung, gerichtet gegen eine oppositionelle Partei darstellt, fragen die Gefertigten an, was gedenkt der Herr Minister zu tun, um in Hinkunft eine solche einseitige Behandlung hintanzuhalten?

Prag, am 18. Jänner 1929.

Matzner, Ing. Kallina, Weber, Horpynka, Simm, Knirsch, Nitsch, Dr. Korláth, Dr. Holota, Füssy, Wenzel, Dr. Wollschack, Geyer, Dr. Keibl, Siegel, Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Schneider, Dr. Koberg, Ing. Jung, Szentiványi, Koczor.

Původní znění ad 1993/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen an den Innenminister betreffend ungesetzliche Weisungen zur Feier des Staatsjubiläum in Komotau.

Der Leiter der politischen Bezirksverwaltung in Komotau, Oberrat Dr. Wagner schickte einen Angestellten der politischen Bezirksverwaltung zu allen Hausbesitzern in der Stadt mit einer Liste, um Zusagen zu erreichen, daß die betreffenden Hausbesitzer am Sonntag, den 28. Oktober d. J. ihre Häuser mit der Staatsfahne behängen werden. Da trotz des dabei ausgeübten Druckes doch nicht der gewünschte Erfolg eintrat, wurden mehrere Hausbesitzer, darunter auch Ausländer, auf das politische Bezirksverwaltungsamt vorgeladen.

Dieses Vorgehen des Leiters der politischen Bezirksverwaltung ist eine unerlaubte Nötigung und ein bisher nie dagewesener Druck. Oberrat Dr. Wagner kann diese Anordnungen und Verfügungen, durch welche die persönliche Freiheit Einzelner eingeschränkt wird, durch kein Gesetz und durch keine Verordnung begründen. Dr. Wagner hat somit nicht nur seinen eigenen Wirkungskreis überschritten, sondern auch gegen die bestehenden Gesetze verstoßen.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Innenminister:

1.) In welcher Weise gedenkt der Herr Innenminister den Leiter der politischen Bezirksverwaltung in Komotau in die gesetzlichen Schranken zu weisen?

2.) In welcher Weise gedenkt der Herr Innennminister, den Leiter der politischen Bezirksverwaltung in Komotau zur Verantwortung wegen seines ungesetzlichen Vorgehens zu ziehen?

Prag, am 26. Oktober 1928.

Horpynka, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Wber, Szentiványi, Koczor, Ing. Jung, Wenzel, Knirsch, Dr. Korláth, Nitsch, Dr. Keibl, Siegel, Matzner, Dr. Lehnert, Dr. Koberg, Schneider, Geyer, Füssy, Dr. Holota, Dr. Wollschack.

Původní znění ad 1993/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen an den Minister des Innern betreffend die Regelung des Tragens von Uniforman und Abzeichen.

Wie die Tagespresse meldete, hat die Landesbehörde in einem bestimmten Falle der Polizei einer größeren Stadt das Tragen der Uniforman so lange verboten, bis die Gemeinde die Genehmigung zur Uniformierung der Polizeimannschaft erwirkt hat.

Die Landesbehörde beruft sich dabei auf die Verordnunt des Ministers des Innern vom 26. Feber 1917, R. G. Bl. Nr. 79 über die Regelung des Tragens von Uniformen und Abzeichen.

Nun hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 17. Dezember 1926, Zahl 6187 (Bohuslav, Sbírka, ročník VIII.-1926, část IL, č. 6162 Seite 1662), die oben zitierte Verordnung des Ministers des Innern nach ausführlicher Begründung als vollkommen ungiltig schon im Augenblick ihrer Erlassung erklärt. Es ist daher jede Entscheidung einer Landesbehörde, die sich auf die genannte Verordnung beruft oder aus ihr abgeleitet wird, ungiltig und muß daher angefochten werden. Daraus ergibt sich aber eine Verzögerung und Verteuerung in der Erledigung derartiger Angelegenheiten, die vermieden werden könnte, wenn das Ministerium des Innern sich gleich im Jahre 1926 bewogen gefühlt hätte, diese ungiltige Verordnung außer Kraft zu setzen.

Die Unterzeichneten fragen daher den Derrn Minister des Innern, ob er bereit ist, die Verordnunt des Ministers des Innern vom 26. Feber 1917, R. G. Bl. Nr. 79 über die Regelung des Tragens von Uniformen und Abzeichen sofort außer Kraft zu sezten und alle Landesbehörden davon zu verständigen, ferner alle Erlässe und Entscheidungen der Landesbehörden als ungiltig aufzuheben, welche unter Berufung auf diese Verordnung herausgegeben wurden?

Prag, am 24. Jänner 1929.

Horpynka, Weber, Dr. Schollich, Siegel, Schneider, Matzner, Dr. Koberg, Dr. Keibl, ing. Jung, Simm, Szentiványi, Koczor, Dr. Korláth, Dr. Holota, Nitsch, Füssy, Geyer, Knirsch, ing. Kallina, Dr. Lehnert, Wenzel, Dr. Wollschack.

Původní znění ad 1993/X.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen an den Minister des Innern in Angelegenheit der Ernenungen in die Verwaltungsausschüsse der Krankenversicherungsanstalten.

Gegenwärtig werden die Ernenungen der Mitglieder der Verwaltungsausschüsse, Aufsichtsausschüsse der Krankenversicherungsanstalten von den politischen Bezirksbehörden vorbereitet. Im Zuge dieser Vorbereitungen richten nun einige Bezirksbehörden an die Leitungen der Krankenversicherungsanstaltendie Aufforderung, die politische Zugehörigkeit der iv Vorschlag gebrachten Dienstgeber und Dienstnahmer bekannt zu geben.

Dieses Vorgehen der Bezirksbehörden ist nachgeahmt dem Vrogehen des Ministeriums des Innern und der Landesbehörden bei der eben erst vorgenommenen Ernennung von Landesvertretern in die neugeschaffenen Landesvertretungen. Diese Art der Ernennung von Mitgliedern der Landesvertretungen wurde mit Recht von der gesamten Öffentlichkeit verurteilt, weil die Zentralämter dabei die ihnen durch das Gesetz gegebene Macht dazu mißbraucht haben, um, im Dienste der gegenwärtigen Regierungsmehrheit stehend, das Wahlergebnis zugunsten der Regierungsparteien zu korrigieren und jenen Parteien auch die Mehrheit in den Laandesvertretungen zu verschaffen, denen diese Mehrheit auf Grund des Wahlergebnisses nicht gebührt.

Genau so ungesetzlich ist nun auch das Vorgehen der Bezirksbehörden bei den Ernenungen in die Verwaltungsausschüsse der Krankenversicherungsanstalt. Die politische Zugehörigkeit irgend einer Person geht niemanden etwas an, also auch nicht einen Beamten dieses Staates. Das Vorgehen der Bezirksbehörden kann daher nur als eine ungesetzliche Einschränkung der geringen politischen Freiheit der Staatsbürger betrachtet werden. Das Vorgehen der Bezirksbehörden birgt aber auch die Gefahr in sich, daß die Arbeitsfähigkeit der Krankenversicherungsanstalten, beeinträchtigt wird und diese Anstalten Schädigungen erfahren.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister des Innern:

1.) Wer hat den Bezirksbehörden den Auftrag erteilt, bei den Ernenungen in die Verwaltungsausschüsse der Krankenversicherungssanstalten die politische Zugehörigkeit der Vorgeschlagenen bekannt zu geben?

2.) Ist der Herr Minister des Innern geneigt und bereit, sofort die Landes und Bezirksbehörden anzuweisen, dieses ungesetzliche Vorgehen der Bezirksbehörden einzustellen?

Prag, am 4. Feber 1929.

Horpynka, Dr. Keibl, Siegel, Dr. Lehnert, Wenzel, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Füssy, Geyer, Dr. Wollschack, Ing. Jung, Weber, Schneider, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Koberg, Knirsch, Simm, Koczor, Dr. Korláth.

Původní znění ad 1993/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen an den Minister für Schulwesen und Volkskultur wegen der Schulverhältnisse in Oberschlag im Böhmerwald.

In Oberschlag, Bezirk Prachatitz, erfror am 15. Jänner d. J. die achtjährige Schülerin Anna Kieweg aus dem Ortsteil Butin auf dem Heimweg aus der Schule. Zufällig fand ihre ältere Schwester, die in der Dorfschule zu tun hatte, das mit dem Tode ringende Mädchen in einer Schneeverwehung. Da die ältere Schwester aber wegen des starken Schneesturmes das Mädchen nicht tragen konnte, so eilte sie ins Dorf um Hilfe. Sofort gingen die Dorfbewohner heraus und bargen das Schulkind. Fast 4 Stunden mühten sich dr Lehrer und die Ortsbewohner mit Wiederbelebungsversuchen ab. Doch vergeblich, das Kind war tot.

Die Schuld an dem Tod dieses Schulkindes tragen die Schulbehörden, welche die geradezu unerhörten Schulverhältnisse in Oberschlag stillschweigend dulden und nichts zu deren Behebung unternehmen.

Der Ort Oberschlag besteht aus einigen zerstreut liegenden Ortsteilen wie Auhäuser, Kubern, Windschnur, Spetn und Butin. Die Mutterschule ist in Schneiderschlag. Seit dem Jahre 1914 besteht eine Schulexpositur in Oberschlag, die aber kein eigenes Schulgebäude besitzt. Die Schule wird abwechselnd in nicht entsprechenden Stuben untergebracht. Derzeit zählt die Schule 58 Kinder, die in einer Stube sitzen, die 5 1/2 m lang, 5 m breit und 2.3 m hoch ist. In dieser Stube, die Herrn Stefan Robl in Windschnur gehört, steht außerdem ein Herdofen und ein Backofen, die auch noch einen größeren Raum wegnehmen. In diesem Raume sitzen die 19 Schüler des ersten Jahrganges in 2 Bänken, während die übrigen Schüler auf 4 Bänke verteilt sind.

Soll ein Schüller der letzten Schuljahre zur Schultafel kommen, so muß er über 5 Bänke gehen, um des ersten Schuljahres müssen, wenn sie zum Tisch des Lehrers kommen wollen, unter den Bänken und zwischen den Tischfüssen hervorkriechen.

Das bei solchen Verhältnissen die Schulkinder erkranken, daß alle an Kurzsichtigkeit und Rückgratsverkrümmung leiden, ist selbstverständlich. Der Unterricht ist vollkommen wertlos, die Arbeit des Lehrers überhaupt unmöglich gemacht. Die Kinder der einzelnen Ortsteile bleiben über Mittag ohne warmes Essen in der Schule und treten nach 6stündiger Arbeitszeit um 4 Uhr nachmittags mit hungrigem Magen und ermüdetem Körper den weiten und beschwerlichen Heimweg an.

Anna Kieweg ist nun das Opfer dieser schändlichen Schulverhältnisse geworden. Die staatliche Schulverwaltung sieht ruhig zu, wie 58 deutsche Kinder unter derartig schmachvollen Schulverhältnissen leiden, während sie für zwei bis zehn tschechische Schulkinder im deutschen Sprachgebiet herrliche Schulpaläste baut.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur:

1.) Ist der Herr Minister bereit, sofort eine Untersuchung anzustellen und diejenigen staatlichen Schulämter und Schulaufsichtspersonen zur Verantwortung zu ziehen, die bisher die geschilderten Schulverhältnisse in Oberschlag geduldet haben?

2.) Ist der Herr Minister bereit, die Gemeindevertretung, in welcher die schulfeindlichen Elemente die Mehrheit haben, mit gesetzlichen Mitteln zu zwingen, sofort ein entsprechendes Schulgebäude zu bauen?

Prag, am 4. Feber 1929.

Horpynka, Matzner, Dr. Koberg, Simm, Füssy, Geyer, Dr. Wollschack, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Siegel, Weber, Schneider, Ing. Jung, Knirsch, Szentiványi, Nitsch, Koczor, Dr. Korláth, Dr. Holota, Wenzel.

Původní znění ad 1993/XIV.

Interpelláció

A Belügyminiszter Hanes Emil rimaszombati járási főnek által elkövetett nemzetiség elleni izgatás tárgyában.

Beadják: Szent-Ivány József és társai.

Az 1928 október 11.-én beadott s a képviselőház 1863/ nyomtatványszám alatt közölt interpellációnk téves információn alapult, mert meggyőződtünk réla, hogy Hanes Emil rimaszombáti ideiglenes járási fönök az ott kifogásolt kijelentést nem tette illetve nem ugy tette, amint velünk közölték s amint azt mi mint tényállást interpellációnkban előadtuk. A jóhiszemü információ tévedése azon alapult, hogy informátoraink nem jól erről a tényről meggyőződtünk, az idézett interpellációnkat az alábbiakban helyesbítjük:

Nevezett ideiglenes járási főnöknek a jelzett időpontban tőrtént nyilatkozata és viselkedése mégis annyira helytelen volt és annyira a magyar nemzeti kisebbség ellen irányult, hogy ezért kénytelenek vygyunk az általunk most már helyesen ismert tényállás alapján ujból interpellálni.

Nézetünk szerint ugyanis az a kormány, amely a nemzetgyülésen egy kormány nyilatkozatában a nemzeti egyenjoguság és a nemzetiségi béke megteremtését írta elő a kormány első kőtelességévé, nem türheti azt, hogy egy közigazgatási hivatalnok a nyilvánosság előtt akár aktiv akár passiv viselkedésével szembe helyezkedjék a kormánynak a nemzetgyüllés előtt vállalt kötelességével! Az ideiglenes járási főnök pedig ezt teszi akkor, amikor a maga dodonainak gondolt, de valójában nyilt ellenséges érzelmet tartalmozó felhivást intéz a szlováksághoz, hogy a gazdasági függetlenséget szerezzék meg, amely - szerinte sajnos! - csak a magyarság rovására történhetik.

Ezt teszi akkor, amikor mint elnök türi azt, hogy elnöklete alatti hivatalos jubileumi ünnepélyen a hivatalos szónok egy magyar városban a magyarság történelmi multját és nagy férfiait becsmérelje s igy engedi, hogy a jubileumi ünnep a nemzetiségi béke létrejöttének a lehetőségét is meghiusitsa.

Az az ideiglenes járási fönök aki ezt teszi nem alkalmas egy járás kőzigazgatásának a vezetésére, mert az a saját tapintatlan nyilatkozatával és viselkedésével a nemzetiségi gyülöletet teszi életképessé. Az ilyen ideiglenes megbizottat, mint járási fönököt véglegesíteni nem szabad és mindenestre abb=l a járásból, ahol a nemzetiségi béke létrejöttét már másodizben akadályozta, át kell, más oly járásba helyezni, ahol a nemzetiségi béke létrejöttének meghiusítására alkalma nem nyilik.

Van-e tudomása a Belügyminszter Urnak arról, hogy a rimaszombati járás ideiglenes járási főnőke Hanes Emil az 1928 október 28-kát megelőző napok egyikén Rimaszombatban a jubileumi ünnepélen mint elnök azt a nyilatkozatot tette, hogy "a szlovákságnak az anyagi függetlenség megteremtésére kell törekednie, ami sajnos csak a magyarság rovására történhet".

Van-e tudomása a Belügyminiszter Urnak arról, hogy a nevezett ideiglenes járási fönök ugyanakkor az elnöklése mellett megtartott hivatalos járási jubileumi ünnepélyen minden ellenmondás nélkül, hogy a hivatalos szónokot csak egyszer is figyelmezttette volna, engedte, hogy a hivatalos szónok a magyarság történelmi multját és nagy férfiait becsmérelő, igazságtalan, a történelmi tényekkel ellenkoző beszédet tartson!

Azzal a kormánynyilatkozattal, mely a nemzeti egyenjoguság és a nemzetiségi béke megreremtését szükségesnek tartotta, összeegyezthetőnek tartja-e a Kormány illetve a Belügyminiszter Úr azt, hogy egy a járás fönöki teendökkel ideiglenessen megbizott járási fönök oly tapintatlan nyilatkozatot tegyen, mint az idézett nyilatkozat. Összeegyezthetönek tartja-e azt, hogy ez az ideiglenes járási fönök egy gyülölködö, chowinista beszéd elhangzását éppen oly községben (városban) ahol a magyarság a lakosságnak a népszámlálás szerint 79%-a, mint elnök, elnöki jogköréből kifolyólag meg ne akadályozza, illetve azt minden elnöki helyreigazitó vagy helytelenitö megjegyzés nélkül hagyja elhangzani.

Nem tartja-e a Belügyminiszter Ur helyévnalónak az illető ideiglenes járási fönök ellen a fegyelmi eljárást elrendelni és intézkedni, hogy nevezett a nemzetiségi békét lehetetlenné tévő viselkedése miatt más helyre helyeztessék át?

Prága, 5. Február 1929.

Szentiványi, Nitsch, Koczor, dr Keibl, Siegel, Matzner, dr Lehnert, Krebs, Horpynka, Geyer, dr Koberg, Weber, ing. Kallina, Simm, ing. Jung, dr Schollich, Knirsch, Wenzel, dr Korláth, Füssy, dr Holota.

Původní znění ad 1993/XXXIV.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Koberg, Ing. Jung und Genossen an die Regierung betreffs Umreihung der Stadt Jägerndorg in die Ortszulagenklasse B.

Durch das Gesetz Nr. 103/26 wurde Jägerndorf in die Ortsklasse C eingereiht, weil die Stadt Jägerndorf nach der letzten Volkszählung im Jahre 1921 nicht die im erwähten Gesetze vorgesehene Zahl von 25.000 Einwohnern hatte, um in die Ortsklasse B eingereiht zu werden. Das bedeutete gegen den früheren Zustand und gegenüber dem Verhältnis im alten Österreich, woselbst Jägerndorf trotz seiner damals noch weit geringeren Einwohnerzahl in die zweite Aktivitätszulagenklasse eingereiht war, eine Zurücksetzung und Verschlechterung der Lebensbedingungen für die in Jägerndorf stationierten öffentlichen Angestellten. Mit Rücksicht darauf und besonders wegen der in Jägerndorf herrschenden Teuerung überreichten die Organisationen aller deutschen und tschechischen Angestellten im September 1926 dem Ministerratspräsidium ein ausführlich begründetes Ansuchen, das sich uf den Punkt 7 des § 12 des hielt das Ministerratspräsidium ein neuerliches Gesuch in der gleichen Angelegenheit, außerdem sprach gleichzeitig eine Abordnung wegen dieser Sache im Finanzministerium vor, wobei der Herr Minister Dr. Vlasák ausdrücklich versprach, daß Jägerndorf bei einer spätech stattfindenden Umreihung als erste Stadt berücksichtigt werden solle. Ztrotzdem wurde bei der im Jahre 1928 verlautbarten Umreihung von 36 Gemeinden in Höhere Ortsklassen Jägerndorf wieder übergangen, während andere kleinere Orte wie Jaktar, Katarein usw. mit bedeutend geringerer Teuerung in höhere Klassen vorrückten. Deshalb fand am 21. September 1928 eine Protestversammlung der Jägerndorfer öffentlichen Angestellten statt, auf Grund deren abermals eine Eigabe an das Ministerratspräsidium gerichtet und eine neuerliche Abordnung nach Prag entsendet wurde. Dieser Abordnung wurde am 25. September 1928 vom Sektionschef des Finanzministeriums Dr. Pavlík mitgeteilt, daß die Regierung nochmals eine Umplane. Ende Oktober 1928 forderten mehrere Abgeordnete während der Budgetdebatte die endliche Beseitigung dieses Unrechtes und klärten auch den damaligen Finanzminister Dr. Engliš persönlich über die Berechtigung dieser Forderung auf, worauf dieser ausdrücklich einebaldige Überprüfung und Entscheidung zusagte. Trotzdem ist bis heute noch immer keine Antwort herabgelangt. Nicht nur die öffentlichen Angestellten, sondern auch die Handels und Gewerbetreibenden Jägerndorfs, bei denen die Beamten arbeiten lassen und einkaufen, haben ein begreifliches Interesse an der angestrebten Umreihung, deren Notwendigkeit durch die verschiedennen Denkschriften wohl zur Genüge dargetan ist. Deshalb stellen die Gefertigen an die Regierung nunmehr die Anfrage:

Warum wird die Umreihung der Stadt Jägerndorf in die Ortsklasse B immer weiter hinausgeschoben und wann werden die diesbezüglichen Versprechungen einzelner Regierungsmitglieder endlich eingelöst werden?

Prag, am 12. Feber 1929.

Dr. Koberg, Ing. Jung, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Horpynka, Knirsch, Wenzel, Dr. Wollschack, Simm, Szentiványi, Nitsch, Koczor, Dr. Holota, Dr. Korláth, Füssy, Krebs, Geyer, Weber, Siegel, Dr. Lehnert, Schneider, Matzner.

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