Støeda 16. èervna 1926

Das ist ein gutes Wort gewesen, von dem wir nur gewünscht hätten im Interesse der Staatsbeamtenschaft, die wir an dieser Stelle hier zu vertreten uns bemühen, daß es in der Tat ausreichende Berücksichtigung gefunden hätte, "Im vollem Umfange", "die Gehaltsverhältnisse aller Kategorien", "aus Gründen der Staatsverwaltung" - diese Kardinalsätze der Rede des Herrn Ministerpräsidenten, sie mußten bei der praktischen Durchführung des Problems Berücksichtigung finden, wenn anders das Wort des Regierungschefs nicht Lügen gestraft werden sollte. Aber es war und ist so, wie ich schon bemerkte, der theoretischen Erkenntnis von der Notwendigkeit einer jeder Kritik standhaltenden Besoldungsreform folgte keine praktische Tat. Als eine solche - das sei uns verziehen oder mag uns unverziehen bleiben, es ist uns gleichgültig - können wir die vorliegende Besoldungsreform nicht bezeichnen. Vielleicht könnte behauptet werden, daß die heutige Regierung Èerný trotz der Kürze der Zeit, die zwischen ihr und dem vorangegangenen Kabinett des Herrn Švehla liegt, vor ganz neuen Verhältnissen steht, besonders vor verschlechterten volks- und staatswirtschaftlichen Verhältnissen, man bedeutet dies ja regierungsseitig in der letzen Zeit genügend stark und sowohl Herr Èerný wie Herr Engliš glauben sich damit irgendwie salvieren zu können.

Man hat regierungsseitig die Beamtengesetze, und das ist besonders auffallend, während der ganzen Wochen, die die Vorarbeiten dauerten, nicht so sehr als eine Standesangelegenheit aufzuzeigen sich bemüht, als vielmehr als eine hervorragend volkswirtschaftliche Angelegenheit. Die Beamtenbesoldung, so steht die Meinung der Regierung, kann in gar keinem anderen Maße erfolgen als in einem von der Volkswirtschaft tragbaren. Der mit der Erledigung der Gesetze verbundene Mehraufwand für den Staat darf die zugebilligte Grenze nicht überschreiten, wenn der Staat als solcher nicht in Gefahr geraten soll. So argumentiert man. Wir hören wieder die Töne, die schon in den Dezembertagen 1922 angeschlagen wurden, damals, als es sich um die Verabschiedung des Gesetzes 1922/394 handelte. Dessen Motivenbericht klang genau wie die heutigen Worte der Regierung. Ich erinnere besonders an eine Stelle des damaligen Motivenberichtes, welche lautete:... "daß die gegenwärtige allzugroße Belastung der Staatsfinanzen durch den Personalaufwand auf die Dauer unhaltbar ist, da eine weitere Erhöhung der Einkünfte durch Einführung neuer oder durch Erhöhung bisheriger Steuern nicht mehr möglich ist. Eher muß mit Rücksicht auf die gesamte Volkswirtschaftslage mit deren empfindlichem Rückgang gerechnet werden." Diese Worte, deren geistiger Schöpfer der seither verstorbene erste und auch damalige Finanzminister Dr Rašín war, wurden freilich gesprochen in der, Voraussetzung einer andauernden staatswirtschaftlichen Konsolidierung, einer fortschreitenden Verbilligung der Lebensführung, die man ja durch die damals erfolgte Regelung der Beamtengehälter sogar fördern wollte.

Nun sind gerade wir Menschen, welche jeweils die Gesamtheit im Auge behalten. Dafür ist wohl genügend Beweis unsere Haltung als Deutsche in diesem Parlament seit dem Jahre 1920, da wir das erstemal Gelegenheit hatten, von der Parlamentstribüne aus die finanzielle und wirtschaftliche Führung des Staates zu beleuchten und uns zu der Volkswirtschaftslage einzustellen. Aber gerade das gibt uns das Recht zu unserer heutigen Kritik. Wir meinen, daß es nicht angeht, die hohen Einsichten von dem Zusammenhang jeder Ausgabe des Staates mit seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage immer nur dann zu äußern, wenn es sich um die Behebung der Nöte von Menschen und um die Erhaltung der Leben handelt. (Sehr richtig! Výkøiky.) Wenn es gilt, Leben von Menschen, in diesem Falle von hunderttausenden Menschen zu erhalten, dann haben wir unserer bescheidenen Meinung nach in erster Linie wohl die Pflicht, Menschen zu sein. Es gibt aber ohne Zweifel Dinge, bei denen der brutale Hinweis auf die Staatsfinanzen ohne Schaden auch nur für einen Menschen angewendet werden kann. Sollen wir bei der Feststellung dieser Meinung wiederum, auch uns schon zum Überdruß, daran erinnern, daß 1919 bis 1926 nach den Staatsvoranschlägen 18 1/2 Milliarden Kronen Militärausgaben gemacht wurden, daß man 1919 bis 1921 für Mobilisierungszwecke weitere 1 1/2 Milliarden Kè verausgabte, daß man mit den Ausgaben für militärische Investitionen bis heute für militärische Zwecke rund 21 Milliarden Kè volkswirtschaftlicher Erträgnisse, heiligsten volkswirtschaftlichen Gutes verschleuderte? Wenn die Staatsführung die tatsächlich bestehende Überlastung der Volkswirtschaft und der Staatsbevölkerung ernstlich vermeiden wollte, dann wäre gerade in dem Falle der militärischen Ausgaben außerordentliches Maß zu üben gewesen. Hier liegen die Gründe des Übels, der Verelendung, und nicht etwa in einer jährlichen Ausgabe für die Regelung der Beamtengehälter, die nicht einmal ein Fünftel dessen beträgt" was der Staat an jährlichen Zinsen für die durch die ungeheuren Rüstungen mitprovozierten Staatsschulden von rund 40 Milliarden Kè zu leisten hat. (Souhlas na levici.)

Nun zur Bedeckungsfrage. Es darf behauptet werden, daß in dieser Arbeit die interessanteste Einzelheit der Stellungnahme der Opposition zur Besoldungsreform überhaupt gelegen ist. Die angeforderten Bedeckungsbeträge für die neuen Beamtengesetze sind unserer Meinung nach - und die Finanzverwaltung muß uns diese Meinung schon gestatten - gar nicht in jener Höhe nötig, als angegeben ist. Es ist das schließlich nicht nur unsere Meinung, sondern auch die Meinung bemerkenswerter èechischer Interessentenkreise. Ich persönlich machte auf diesen Umstand schon bei der Generaldebatte im sozial-politischen Ausschuß aufmerksam und Kollege Patzel hat im Budgetausschuß in das tiefste Geheimnis der finanziellen Seite der Beamten- und Lehrergesetze geleuchtet. Nach dem Motivenbericht der Gesetzentwürfe soll der durch das neue Gehaltsystem entstehende Mehraufwand für die Staatsangestellten 524,466.000 Kè, für die Lehrer 127,924.000 Kè, für die Gemeindexund Distriktsärzte 2,748.000 Kè jährlich ausmachen. Das ergäbe einen jährlichen Mehraufwand von rund 656 Millionen Kè, wozu weitere 50 Mill. Mehraufwand für vorzunehmende Neusystemisierungen und erhöhte Pensionen kommen., Sowohl der Motivenbericht zum Gesetzentwurf, wie Herr Dr. Engliš geben diese Zahlen an, ohne daß im besonderen dargelegt würde, wie und wodurch man zu diesen Ziffern gelangt. Es muß uns schon verziehen werden, wenn wir damit nicht ganz einverstanden sind. Wir nehmen von der Finanzverwaltung nichts mehr, aber auch gar nichts mehr auf Treu und Glauben hin. Die vielfache finanzielle Exzentrik, die hierzulande schon geschah, zwingt uns, auch im besonderen Falle der Bedeckung für die Gehaltsgesetze mißtrauisch zu sein. (Souhlas na levici.)

Wo um des lieben Herrgottswillen sollen die Gründe für das kolossale Erfordernis gelegen sein, das Herr Engliš beansprucht? Sollte die Begründung in der Bestimmung des künftigen Gesetzes gelegen sein, daß kein Angestellter schlechter gestellt sein dürfe als bisher und daß etwaige Minderungen des Einkommens ausgeglichen werden müssen? Das ist doch wohl nur eine Illustration dafür, daß die Besoldungsreform keine Regulierung der Gehälter nach oben bedeutet. Wie bei einem solchen Meritum der Beamtengesetze zu deren Durchführung 700 Mill. Kronen verlangt werden können, ist uns trotz aller Worte der Regierungsvertreter bis heute ein Buch mit sieben Siegeln geblieben. Die Glaubwürdigkeit dieser Ziffern ist für uns immer noch fraglich, obwohl wir wissen, daß gewisse Gruppen der jüngeren Angestellten nach dem neuen Entwurf besser wegkommen, daß Gruppen der akademischen Beamten einen Mehrbezug garantiert erhalten, und daß vor allem die Herren in leitender Stellung recht gut bedacht werden. (Posl. Patzel: Weshalb das Gesetz auch den Namen Sektionschefgesetz erhalten hat!) Dieses Witzwort kursiert in breiten Kreisen der Öffentlichkeit. Es ist tatsächlich ein Sektionschefgesetz. Trotz alledem errechnen wir keine 700 Millionen Kronen als Mehrerfordernis für die Bedeckung der neuen Gesetze und wir wiederholen unsere Meinungen über diese großen Ziffern, die mit einer auffallenden Heftigkeit in der Öffentlichkeit breitgetreten wurden. Meine verehrten Damen und Herren! Ich frage Sie: Ist damit etwa der Zweck erreicht, diese Öffentlichkeit, die mit diesen Ziffern so sehr beschäftigt wird, gegen die Beamten und Lehrer nach altem Rezepte aufzureizen? (Výkøiky.) Ist der Zweck erreicht, durch Widerspruch der Steuerträger gegen eine allzugroße Ausgabe für die Administrative und Schule etwa den Beamten und Lehrer erschrecken zu machen und ihn zur Gefügigkeit zu bringen, weil er vielleicht durch den Widerspruch des Steuerträgers in die Furcht gedrängt werden könnte, alles zu verlieren, oder das zu verlieren, was er nicht bekommt? Hat es sich bei der Nennung solcher großer Zahlen, wie die des Herrn Finanzministers, an die wir und wir wollen das noch eingehend beweisen - nicht glauben können, nur darum gehandelt, solcherart für die Regierung eine Atmosphäre zu schaffen, aus der das Gesetz über die Besoldungsreform erledigt werden müsse mit allen seinen Unzulänglichkeiten, oder ist es so, wie wir ja auch hören, daß von den großen Summen, die zur Bedeckung dieser Gesetzentwürfe als notwendig verlangt werden, so und so viele Hunderte Millionen zur Bedeckung anderer Abgänge im Staatshaushalte verwendet werden sollen? (Sehr richtig!) Wir müssen daran erinnern, daß wir im Vorjahre eine Reihe neuer Steuern und Abgaben einführten, die ausdrücklich mit der Notwendigkeit der Regelung der Beamtengehälter begründet wurden. Diese Gesetze sind in Wirksamkeit und Millionen und Abermillionen Kronen sind in der Zeit ihrer Wirksamkeit schon in die Staatskassen geflossen. Darüber geht aber der Finanzminister zur Tagesordnung. Ja er sagt sogar, diese Sache ginge ihm eigentlich gar nichts an, er habe das Recht, von der Notwendigkeit der Aufbringung neuer 700 Millionen Kronen zu sprechen, weil die Mehrausgaben für die Angestellten im Staatshaushalte noch nicht aufgenommen werden konnten. Für uns aber, und das hat Koll. Patzel ja schon im Budgetausschuß gesagt und ausgeführt und ich kann es nicht unterlassen, es auch von dieser Stelle aus zu wiederholen, für uns steht die Sache so: Durch das Gesetz Nr. 287 vom Jahre 1924 wurden allen öffentlichen Angestellten und Lehrern Zuwendungen, und zwar für das Jahr 1924 in der Höhe von 170 Millionen, für das Jahr 1925 in der Höhe von 215 Millionen Kronen bewilligt, wodurch im Hinblick auf die Teuerungsverhältnisse das den Angestellten und Beamten durch das Dezembergesetz vom Jahre 1922 zugefügte schwere Unrecht einigermaßen ausgeglichen werden sollte, (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Slavíèek.) Die Kosten dieser Aushilfen waren nach dem Wortlaute der Gesetze durch die Ersparungsmaßnahm en zu decken. Diese 215 Millionen Kronen aber sind für das Jahr 1925 in jenen Mehraufwand mit eingerechnet, der angeblich aus der neuen Gehaltsregulierung erfolgen soll. Wenn wir also selbst die Ziffer von 650 Millionen Kronen des Herrn Dr. Engliš mangels anderer Grundlagen hinnehmen und zum Ausgangspunkte der weiteren Betrachtungen nehmen, so folgt selbst für den Fall der Richtigkeit dieser Ziffer ein wirklicher Mehraufwand von 435 Millionen Kronen. Nur wurde im Vorjahre, wie schon erwähnt, eine Reihe neuer Abgaben eingeführt, die ausdrücklich für die Gehaltsregulierung bestimmt waren und bereits in Kraft sind. Ihr voraussichtlicher. Ertrag ist daherbereits in den Staatsvoranschlag für das Jahr 1926 eingestellt. Derselbe beträgt z. B. bei der Abgabe von Telegrammgebühren 26,800.000 Kronen, bei Verwaltungsabgaben 79,200.000 Kè, bei der neuen Abgabe von Eisenbahnfahrkarten 49,935.000 Kè. Diese drei Einnahmsposten sind neu. Die zu gleicher Zeit im Jahre 1925 beschlossene Erhöhung der Stempelgebühren soll laut Voranschlag für das Jahr 1926 einen Mehrertrag von 16 Millionen Kronen liefern. Das ergibt allein an schon für den vorliegenden Zweck bestimmten Mehreinnahmen 216 Millionen Kè. Rechnet man hiezu die aus den Ersparungsmaßnahmen des Gesetzes über die Verwaltungsreform fließenden weiteren 215 Millionen, so ergibt das bereits, ich sage bereits, eine Bedeckungsziffer von 431 Millionen Kè für diese augenblicklich zur Behandlung liegenden Gesetze. Wenn man also auch die Ziffer von 650 Millionen, bezw. 700 Millionen, plus 50 Millionen für die Neusystemisierungen, des Herrn Finanzministers Dr. Engliš als authentisch hinnimmt, so schmilzt selbst für diesen Fall das wirkliche Mehrerfordernis auf 220 Millionen Kè zusammen. Zur Aufbringung dieses Betrages aber will der Finanzminister aus der Erhöhung der Zuckersteuer ein jährliches Mehrergebnis von 200 Millionen Kè und aus der erhöhten Spiritussteuer jährlich 75 Millionen Kè, aus den Zöllen 16 Millionen. (Posl. Patzel: Das sind nur die alten Zölle!) Die neuen werden wahrscheinlich einen wesentlich höheren Betrag ausmachen.

Weiters aus der Erhöhung der Personentarife auf den Eisenbahnen 160 Millionen Kè, das sind rund 500 Millionen Kè. Das bedeutet 280 Millionen Kè Mehraufbringung für andere, nicht dargelegte Zwecke, abgesehen von den Erträgnissen, die aus den Steueremtreibungen der rückständigen Steuern der abgelaufenen Jahre fließen werden. (Výkøiky posl inž. Junga.)

Meine verehrten Damen und Herren! Man will also ein elendes Gehaltsgesetz dazu benützen" um unvolkstümliche Verbrauchssteuern auf die Schultern der Allgemeinheit zu wälzen, (Souhlas na levici.) die Beamten und Lehrer mit dem Odium dieser Dinge zu belasten und die Augen des Staatsbürgers von den wirklichen Vorgängen, auf die sie selbstverständlich zu richten wären, abzulenken. Die Staatsangestellten sollen, wie Koll. Patzel im Budgetausschuß bemerkte, der Finanzverwaltung das Schutzschild abgeben, damit sie dadurch gedeckt, in der Zeit der angekündigten Steuerreform für andere Zwecke Steuergelder herausholen kann. Die Stichhältigkeit der Ziffer des Herrn Finanzministers von 650 Millionen vorausgesetzt, erfordert in Wahrheit die neue Gehaltsregulierung einen Mehraufwand von 435 Millionen Kè. (Hört! Hört!) Da aber für diesen Zweck bereits 216 Millionen neue Abgaben im Staatshaushaltsplan vorhanden sind, beträgt der aus öffentlichen Geldern aufzubringende Mehraufwand lediglich nurmehr 220 Millionen Kè. Um diese hereinzubringen, verlangt der Finanzminister mit dem Eisenbahnminister 500 Millionen Kè durch Erhöhung von Steuern und Tarifen, fürwahr eine exzentrische Finanzwirtschaft. Wir gedenken bei der Feststellung dieser Dinge auch der Kritik, die unsere Finanzwirtschaft von anderer" als von deutscher Seite erfährt, ich erinnere insbesondere an den Artikel in der "Nová Doba" vom 16. April d. J., der ebenso wie unsere An" klagen gegenüber der Finanzverwaltung, bis zum Augenblick unwidersprochen blieb, Es ist eine Art Wiederholung des Experimentes vom Jahre 1922, nach welchem man die Staatsangestellten und Lehrer zum Objekte gewisser zu erzielender wirtschaftlicher Veränderungen machen wollte. Ich erinnere an den heute schon einmal erwähnten Motivenbericht des Gesetzes 394/1922, besonders an die eine Stelle, die lautet: "Die Staatsangestellten bilden mit den Haushaltungsangehörigen eine große Zahl von Konsumenten, sind demnach ein gewichtiger Faktor für die Regulierung der Nachfrage. Die Einkünfte der Staatsangestellten der sinkenden Preistendenz anzupassen ist eine wichtige Aufgabe der Volkswirtschaft und damit auch der Finanzpolitik." So grausam, wie sich damals der Plan im Jahre 1922 auswirkte an Hunderttausenden von Staatsangestelltenund Lehrerexistenzen, so grausam, und das stellen wir von dieser Tribüne hier fest, um all jene, die vielleicht glauben von diesem, Gesetze gewisse Vorteile zu gewinnen, zur rechten Zeit aufzuklären - so grausam werden sich die meritorischen Bestimmungen dieses Beamtengesetzes an Tausenden und Abertausenden von Beamten und Lehrern auswirken.

Aus einer solchen Einstellung der Regierung zum Problem der Gehaltsregelung der Lehrer und Beamten ergibt sich eine Fülle schwerer sozialer Mängel der Gesetze, die wir schon gelegentlich der Beratungen in den Ausschüssen aufzeigten, die wir aber auch heute wieder nennen. Sie abzustellen bezwecken unsere Abänderungsanträge. Die Verantwortung für ihre Ablehnung- und wir haben Abänderungsanträge genügend eingebracht, frei von jeder demagogischen Haltung - diese Verantwortung für deren Ablehnung liegt nicht bei uns. Ich betone hier eines: Die Vorlagen können sich nur fälschlicherweise Vorlagen zur Regelung der Gehaltsverhältnisse der Beamten und Lehrer nennen. Sie sind im Grunde genommen nichts anderes als eine schlechte Stabilisierungsaktion. Am schwersten werden durch die Durchführung der vorliegenden Gesetze die Familienväter getroffen. Das ist ein unerhörtes Symptom des Inhalts dieses Gesetzes, das sich sozusagen anzupassen scheint den Bemühungen, die in der jetzigen Zeit so vielfach zu erblicken sind, den Pendelschlag größerer Einsicht der Kriegs- und Umsturzzeit wieder zurückzuschlagen. Es ist so, als ob man den Staatsbeamten jede Familiengründung aus dem Sinn schlagen wollte. Einige Zahlen: Die Anwärter gewinnen durchschnittlich jährlich 1270 Kronen, die Ledigen 3348 Kronen, Verheiratete ohne Kinder 678 Kronen, Verheiratete mit einem Kind 484 Kronen, mit zwei Kindern 439 Kronen im Jahre. Das sind Jahresbeträge, meine Verehrten! Dagegen verlieren nach diesem Gesetz verheiratete Staatsbeamte und Lehrer mit drei Kindern 595 Kronen, mit 4 Kindern 474 Kronen, mit 5 Kindern 669 Kronen und mit 6 Kindern 1700 Kronen. Man nennt das kaltblütig "Durchbrechung des sogenannten Alimentationssystems". Auf eine deutlichere Formel gebracht heißt das allerdings: Staatsbeamte und Lehrer, vermeidet den Luxus der Familiengründung, ganz aber des Kindersegens, er ist nicht erwünscht. (Výkøiky na levici.) Die Staatsführung scheint sich in Robert Maltus, Bevölkerungsgesetz verirrt zu haben. Der Typ des Staatsbeamten und Lehrers hat sich ihrer Meinung nach zu erhalten, niemals aber zu vermehren. Von diesen Wünschen der Regierung zeugt die Dekretierung des Zweikindersystems. Unerforschlich - muß ich schon sagen und sage es mit meinen Kollegen - sind die Wege der Staatsführung. Wir erklären offen, daß wir mit unserem bescheidenen Untertanenverstande der Staatsführung auf diesem Wege nicht zu folgen vermögen. Solche soziale Ungerechtlichkeit des neuen Gehaltsgesetzes läßt sich auch noch durch andere Beispiele beweisen. Ich führe deren noch einige an: Bei Staatsbeamten, denen das dritte bis sechste Kind erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes geboren wird, beträgt der Verlust 1495 Kronen, bei vier Kinder 2274 Kronen, bei 5 Kindern 4369 Kronen. Nach dem Berichte des Gehaltsberichterstatters des deutschen Lehrerbundes gibt es 4458 Lehreranwärter, 18.294 weibliche Lehrpersonen, 5611 verheiratete Lehrer ohne Kind, 6777 verheiratete mit einem Kind, 4387 mit zwei Kindern, 1741 mit 3 Kindern, 625 mit 4 Kindern, 214 mit 5 Kindern und 146 mit 6 Kindern. Nach diesen Zahlen würden erspart, allerdings nach Wegfall der Ausgleichszulagen - aber diese Zulage ist ja keine ewige Institution, sie wird ja von selbst aufhören, wenn die lebende Generation ausgestorben sein wird - nach diesen Zahlen erspart der Staat an den Verheirateten mit 3 Kindern 2,601.000, mit 4 Kindern 1,421.000, mit 5 Kindern 934.000, mit 6 Kindern 637.000 Kronen, wobei ich bemerke, daß ich nur den Komplex Lehrerschaft betrachte, und nur auf sie sich die genannten Zahlen beziehen. Für Verheiratete mit zwei Kindern würde nach dem neuen Gesetz, wenn ich wieder nur im Rahmen des Beispiels mich bewege, 1,925.000, für Verheiratete mit einem Kind 3,231.000 Kè gebraucht werden. Man nimmt also den Verheirateten mit 3 bis 6 Kindern 5,593.000 Kronen, gibt den Verheirateten mit 1 bis 2 Kindern 5,156.000 Kronen, mit anderen Worten, den Staat kostet die Regelung der Bezüge für die Verheirateten mit, Kindern gar nichts, und was der größere Vorteil ist, der scheinbar für die Staatsführung besteht, man gewöhnt den Staatsbeamten und Lehrern das Kinderbestellen einfach ab. Das ist wohl die originellste Ersparungstaktik und Ersparungsaktion, die, sich die, Staatsführung für die Zukunft zurechtgelegt, hat. (Výkøiky na levici.)

Wenn wir die Aufbesserungen der Bezüge, der Anwärter übersehen wollen, hat an der Besoldungsreform als Gewinnender nur der höhere Beamte oder besser gesagt der höchste. Beamte teil. Es scheint so, als ob man das in der brutalen Privatwirtschaft vorkommende. System in die Staatsführung übernehme wollte, lediglich eine Klasse gut bezahlter Beamter zu schaffen. Das Gros des Beamtentums, die Mittellage desselben wird proletarisiert. Über sie wird nach in der Privatwirtschaft gepflogenen Methoden die Peitsche geschwungen werden und sie werden trotz ihrer Lage, trotz ihrer geringen Bezüge arbeiten, ja höchste Arbeitsleistungen verrichten. Um nur einigermassen in der Hoffnung leben zu können, durch diese Mehrleistungen und Höchstleistungen jenen, die vielleicht einen Beförderungsgrund für den betreffenden Beamten konstruieren könnten, zu Gefallen zu sein, um eine Beförderung zu erleben.

In Hinkunft wird es keine Zeitvorrückung mehr geben, keine Ernennung ad personam. Jede Vorrückung in eine höhere Gehaltsklasse wird nur durch individuelle Ernennung erfolgen. Bisher war die Sache so: Jeder Staatsangestellte rückte gewissermaßen durch eine Ersitzung in die höhere Gehaltsstufe vor, also automatisch, nach der laut dem Gesetz für den Verbleib in einer Rangsklasse bestimmten Zeit. Diese automatische Vorrückung ist ein Erfolg der jüngeren Zeit gewesen. Im alten Österreich kämpfte man Jahrzehntelang um diese automatische Vorrückung. Erst 1912 kam dieselbe mit der Dienstpragmatik. Jedenfalls war die Durchsetzung dieser Forderung der größte Erfolg der Beamtenpolitik der letzten Generation. Wir müssen uns die ganze Willkür und Protektionswirtschaft der alten Zeit bei der Beurteilung des Beamtentums im Bezug auf Vorrückung und Beförderung vor Augen halten, um zu ermessen, wie begründet das Aufatmen Hunderttausender von Menschen war, als die automatische Zeitvorrückung gesetzlich festgelegt wurde. Wir werden dann ermessen, ein wie ungeheurer Atavismus in der Beamten- und Lehrergesetzgebung durch die neuen Vorlagen zur Durchführung gelangt. Damals, als durch gesetzliche Regelungen die automatische Zeitvorrückung festgelegt wurde, fühlten sich Hunderttausende von einem schweren Druck befreit. Sie sollten nicht mehr abhängig sein von der Protektion ihrer maßgebenden Vorgesetzten, von parteipolitischen Einflüssen und Hemmungen der jeweils am Ruder befindlichen Machthaber. Das war die große Wohltat, die durch die Zeitvorrückung kam und die bedeutsam war, trotz aller Mängel, welche zugestandenerweise auch dieses System aufwies.

Kaum 7 Jahre der demokratischen Herrschaft genügten, um neuerlich Bresche zu legen in die Errungenschaft. Man hat dafür als Begründung die Schattenseiten der Nivellisierung und Automatisierung angeführt. Aber es mußte deshalb nicht zur Aufhebung dieses Systems kommen. Wir erblicken in der Tat in der Absicht der neuen dienstpragmatikalischen Bestimmungen der neuen Gesetze einen Atavismus, einen Rückschlag. Langsam, ganz langsam, wie ich schon einleitend sagte, leitet sich der Abbau der Neuerungen ein, zwingt man den Pendelschlag der Zeit zurück. Wir aber sind aus sozial-politischen Erwägungen heraus gegen das Verlassen der von Einsicht in die Menschlichkeit getragenen Grundsätze der neuen Zeit.

Meine sehr Verehrten! Es gibt kein Gesetz in der Èechoslovakischen Republik, das nicht mehr oder minder sich gegen uns als Deutsche verwenden ließe und zu diesem Zwecke ja auch gebraucht wird. Es ist auch mit den Beamtengesetzen so. Gerade die jetzt von mir besprochene Seite derselben, der Umstand, daß die Zeitvorrückung von der Beförderung vollständig getrennt wird, ist der nationalpolitische Pferdefuß. Es wird freilich beteuert, die neuen Grundsätze des Beamtengesetzes trägen keine Spitze gegen die Deutschen. (Posl. Patzel: Das hat man 6 Jahre beteuert!) Jawohl, aber wir haben viel zu trübe Erfahrungen, als daß wir den Beteuerungen der Regierungen und den Versicherungen auf Treue und Glauben vertrauen dürften.

Die automatische Zeitvorrückung schützte auch den deutschen Beamten wenigstens in der Erlangung der höheren Dienstbezüge vor der völligen Ausschaltung von der Beförderung. Ohne die Zeitvorrückung, die jetzt fehlt, ist diese Sicherung nicht mehr gegeben. Der deutsche Beamte, der traditionell gute Arbeit verrichtet, wird diese zu schlecht befunden bekommen. Sein dienstliches Wissen, seine Eignung, seine Unbestechliehkeit werden Dinge sein, welche der èechische Vorgesetzte, von dessen Wohlwohlen die Beförderung abhängen wird, nicht anerkennen wird. (Posl. Patzel: Wir sehen es ja jetzt wieder bei den Sprachprüfungen!) Sehr richtig! Wir sind zu diesem Pessimismus verhalten in Erinnerung an alle jene Maßnahmen, welche gegen das deutsche Beamtentum die letzte Zeit über sich auswirken, jene Gesetze, die gleich dem heutigen geschaffen wurden mit dem Versprechen, sie nicht als Instrumente gegen die Deutschen zu verwenden, die aber dann doch so gehandhabt worden sind. Ich führe zum Beweise nur die Erinnerung an die Tragik an, welche in Durchführung des Gesetzes über die Sparmaßnahmen in der Staatsverwaltung, das sogenannte Abbaugesetz, Tausende und Zehntausende unserer braven, bestqualifizierten deutschen Staatsbeamten getroffen hat. Auch damals haben wir dieselben Zusicherungen erhalten, wie wir sie heute bei diesem Gesetze erhalten, das uns hier präsentiert wird, mit der Versicherung, es wäre nicht möglich, dieses Gesetz etwa ungerecht gegenüber den deutschen Beamten zu handhaben. (Výkøiky.)

Wir protestieren also sowohl aus sozialpolitischen Erwägungen gleichwie aus nationalen Gründen gegen die Aufhebung der Automatik und die von mir auch schon besprochene Festlegung dieser Grundsätze. Die Umreihung wird nicht nach den derzeitigen Bezügen, nicht nach dem Dienstalter erfolgen, sondern nach der erreichten Rangsklasse. Alle Beamten einer Rangsklasse, z. B. der VII., werden mit gleichen Bezügen umgereiht, ob sie gestern erst in diese Rangsklasse gekommen sind, oder ob sie schon 5 bis 7 Jahre in ihr waren. Das ist eine schwere Ungerechtigkeit für viele. Und weiter: Auf der einen Seite will das Gesetz mit den Personalzulagen aufräumen, auf der anderen schafft es neue solche, wie die Überdienstzulagen, die Funktionszulagen, die Ausgleichszulagen. Hier liegt eine weitere Gefahr für das deutsche Beamtentum. Und noch etwas: Beamten und Beamtenanwärter sind abhängig von systemisierten Stellen. Solche sind dermalen nicht genügend vorhanden. Wir hoffen, daß für die rechtzeitige Systemisierung genügender Beamtenposten Sorge getragen ist. Und es wird in Bezug auf diese Forderung ja auch vom Finanzminister ein Betrag von 50 Millionen Kè bewilligt.


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