Støeda 16. èervna 1926

Die Regelung der Dienstverhältnisse, die mit dieser Vorlage getroffen wird, ist ein gewaltiger Rückschlag bis in die Verhältnisse vor Jahrzehnten im alten Österreich. Das konstatieren nicht nur wir als Oppositionspartei, das haben sogar Vertreter der ehemaligen èechischen sozialistischen Regierungsparteien im sozialpolitischen Ausschuß ausdrücklich konstatiert. Sie sind sogar so weit gegangen, daß sie erklärt haben, es bedeute einen Rückfall auf 50 Jahre in die alten österreichischen Verhältnisse. Man kann begierig sein, ob diese Parteien, deren Vertreter im sozialpolitischen Ausschuß eine solche Stellung zu der Gesetzesvorlage eingenommen und derartige Erklärungen abgegeben haben, für dieses Gesetz stimmen werden. Was die Systemisierung betrifft, ist also keinerlei Gewähr gegeben, daß sie in gerechter Weise und nach Dienstbedürfnissen durchgeführt werden wird. Das wird alles beim grünen Tisch geschehen, ohne Rücksicht auf die Schwere und die Erfordernisse des Dienstes, draußen.

Eine weitere Verschlechterung gegenüber den bestehenden Verhältnissen bedeutet auch die Neuregelung der Aktivitätszulagen. Seit Jahren petitionieren die Staatsangestellten und es gibt wohl keine Partei in diesem Hause, die nicht Zuschriften und Eingaben in Hülle und Fülle von den Staatsangestellten und ihren Organisationen erhalten hätte, in denen eine Umreihung, eine Überstellung aus einer niederen in eine höhere Ortszulagenklasse verlangt worden ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurfe werden die Ortsoder Aktivitätszulagen, wie sie nunmehr genannt werden, nicht etwa nach den tatsächlichen Teuerungsverhältnissen, wie sie in den verschiedenen Gegenden und Orten bestehen, geregelt, sondern die Regelung der Ortszulagenklassen ist in der Vorlage wiederum nach dem alten System durchgeführt wie es im alten Österreich war und wie es bis in die jüngste Zeit gehandhabt wird. In Deutschland z. B. sind die Orts- oder Aktivitätszulagen nach den Teuerungsverhältnissen in den verschiedenen Gebieten, nach dem Index geregelt, wodurch allein eine gerechte Bemessung dieser Zulagen möglich ist. Bei uns geschieht die Regelung der Aktivitätszulagen wieder auf der Grundlage nach dem Bevölkerungsschlüssel und wir wissen doch alle, es weiß es auch die Regierung, daß die Teuerung oft in den kleineren Provinzstädten eine viel größere ist, als in der Metropole des Staates. Darunter haben insbesondere die Angestellten in den kleineren Städten, ganz vorwiegend aber die Lehrerschaft in den entlegenen Orten auf dem Lande zu leiden. Ihre Einkäufe müssen sie in den nächsten Provinzstädten besorgen, sie finden dort aber keine billigeren Preise, sondern im Gegenteil, weil die meisten Bedarfsartikel schon durch den Zwischenhandel gegangen sind, viel teuerere Preise vor, als in den größeren Städten, oder in der Hauptstadt. Es ist ja kein Geheimnis, daß auch die Wohnungsmieten heute auf dem Lande und in den Landstädten nicht billiger sind, als in den größeren Städten. Trotzdem hat man eine Abstufung nach vier Klassen durchgeführt, wobei nur das eine Zugeständnis seitens der Regierung gemacht wurde, daß unter Berücksichtigung der besonderen Teuerungsverhältnisse eine Überreihung aus der niedrigsten Ortszulagenklasse in die nächsthöhere erfolgen kann. Es bleibt also da alles beim alten, so wie früher werden die Staatsbediensteten petitionieren, um eine Umreihung zu erreichen. Das bleibt natürlich auch weiterhin der Willkür der Regierung überlassen, inwieweit derartigen berechtigten Verlangen entsprechen werden wird.

Ferner muß es als ein großes Unrecht bezeichnet werden, daß die Kinderzulagen und ebenso auch die Erziehungsbeiträge an weibliche Bedienstete nicht gewährt werden. Es wird hier wieder mit zweierlei Maß gemessen. Die weiblichen Bediensteten, die dem Staat genau so Dienste leisten wie die männlichen, werden ausgeschlossen von dem Bezug der Erziehungsbeiträge und der Kinderzulagen. Es wird auch da wieder dem Ermessen der Zentralbehörden überlassen, ob eine Zuerkennung von Erziehungsbeiträgen oder Kinderzulagen an weibliche Bedienstete in besonderen Fällen gerechtfertigt erscheint oder nicht. Protektion wird dabei ebenso wie bei den Umreihungen aus niederen Ortszulagenklassen in höhere eine große Rolle spielen. Weiters ist in der Regierungsvorlage auch keine Rücksicht auf die berechtigten Forderungen der Altpensionisten genommen worden. Zu wiederholtenmalen haben die verschiedensten Parteien dieses Hauses, insbesondere die ehemaligen Regierungsparteien, alle vormaligen Regierungen und sogar der Präsident des Staates den Altpensionisten eine gerechte Regelung ihrer Ruhegenüsse zugesagt, in dem Sinne, daß ein Ausgleich mit dem Neupensionisten erfolgen werde. Bis heute ist in dieser Beziehung noch so gut wie nichts geschehen. Das Gesetz vom Dezember 1924, das fälschlich als Ausgleichsgesetz bezeichnet wurde, hat diesen Pensionistenausgleich nicht gebracht, im Gegenteil, es ist sogar vielfach den Altpensionisten, ganz besonders den Witwenpensionistinnen eine Schädigung zugefügt worden, wodurch sie monatlich einen Verlust von 150 bis 200 Kronen erleiden. Und so etwas nennt man bei uns Ausgleich der Altpensionisten mit den Neupensionisten. Wir haben uns auch in dieser Beziehung im sozial-politischen Ausschuß angestrengt und von den Vertretern der Regierung eine bindende Erklärung darüber gefordert, wann und in welcher Weise die Regierung gedenke, endlich den gerechten Forderungen der Altpensionisten nachzukommen. Die Antwort, die wir darauf bekommen haben, war eine ausweichende, wahrscheinlich beabsichtigt die Regierung einen solchen Ausgleich, der alle alten Pensionistengruppen endlich einmal beseitigen und in eine einzige verwandeln würde, überhaupt nicht durchzuführen, oder aber wartet man in der Absicht, daß die alten Pensionisten einstweilen absterben und man ihnen überhaupt nichts mehr zu geben braucht. In gleicher Weise wurden auch die durch den Personalabbau pensionierten Staatsbediensteten von der Wohltat der durch die Stabilisierung der Bezüge erhöhten Pensionsbemessungsgrundlage ausgeschlossen. Ja es werden sogar alle jene Bediensteten davon ausgeschlossen, welche noch bis zur Erlassung - nicht etwa bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes, was ab 1. Jänner d. J. geschehen soll - den Bescheid über ihren Abbau zugestellt erhalten, sie werden kein Recht darauf haben, daß die Bemessung ihrer Ruhebezüge nach der Neuregelung dieses Gesetzes erfolgt. Diese Schädigung wird sich selbstverständlich wiederum im größten Maße gegen die unter dem nationalistisch en System dieses Staates verfolgten, vorzeitig in den Ruhestand gestoßenen Bediensteten und Beamten der national Minderheiten auswirken. Allein das wäre schon ein Grund, der unsere ablehnende Haltung zu dieser Gesetzesvorlage rechtfertigen würde.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß die Gehalts- und Dienstverhältnisse in den staatlichen Unternehmungen wesentlich von denen in der staatlichen Verwaltung abweichen. Da muß ich noch besonders die Eisenbahnbediensteten erwähnen. Die Eisenbahnbediensteten waren hinsichtlich ihrer Bezüge bis heute etwas besser daran, als die Staatsbediensteten im allgemeinen. Nach den Bestimmungen des § 210 der Regierungsvorlage müssen nun die Gehalts- und Dienstverhältnisse bei den staatlichen Unternehmungen nach den Grundsätzen dieser Gesetzesvorlage geregelt werden, nur lautet die bezügliche Bestimmung, daß dies unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse dieser Unternehmungen zu geschehen hat. Es hat also die Regelung der Bezüge und Dienstverhältnisse nicht etwa unter Rücksichtnahme auf die gegenwärtigen Gehalt- und Dienstverhältnisse des Personales zu erfolgen, sondern unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Unternehmens. Das bedeutet, daß die gegenwärtigen Bezüge und Dienstverhältnisse des Personals der Eisenbahnen dabei nicht berucksichtigt werden. Da gibt uns auch die Erklärung, welche der Regierungsvertreter im sozial-politischen Ausschuß auf Anfrage der Vertreter der èechischen sozialistischen Parteien gegeben hat, keinerlei Gewähr dafür, daß bei der zukünftigen Regelung der Bezüge der Eisenbahnbediensteten ihre früheren besseren Verhältnisse berücksichtigt werden.

Wir haben im sozial-politischen Ausschuß namens unseres Klubs einen Antrag, den wir vom Zentralvertrauensmännerausschuß, von der offiziell gewählten Zentralen Vertretungskörperschaft der Eisenbahnbediensteten zugesendet bekommen haben, gestellt und uns bemüht, eine Abänderung des § 210 im Sinne dieses Antrages herbeizuführen. Leider haben uns bei der Abstimmung die Vertreter von drei èechischen Parteien im Stiche gelassen, denen selbst Eisenbahnerorganisationen nahestehen, deren Vertreter im Zentralausschuß beim Eisenbahnministerium ebenfalls an der Ausarbeitung dieses Abänderungsantrages mitgewirkt haben. Durch die Gesetzwerdung der Bestimmung des § 210 der Vorlage werden die Bediensteten der Staatseisenbahn empfindlich geschädigt werden und es wird ihre Sache sein, mit Hilfe ihrer Organisationen dahin zu wirken, daß ihre alten Rechte, die sie bisher besessen haben, ihnen erhalten bleiben.

Der § 213 der Vorlage beinhaltet, wie dies auch schon in früheren Gesetzen, insbesondere auch im Gesetz 394 vom Dezember 1922 geschehen ist, einen neuerlichen schweren Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltungskörper. Wir haben uns auch gegen diese Bestimmung gewehrt und da kann ich sagen, daß die sozialistischen Parteien beider Nationen bei der Abstimmung über unsere Abänderungsanträge - auch seitens der èechischen Sozialdemokraten wurden solche eingebracht - in einer Linie gestanden sind. (Posl. de Witte: Wer hat da die Mehrheit gebildet?) Was ich nicht unterlassen kann, hier öffentlich zur Kenntnis zu bringen, ist, daß bei der Abstimmung des Antrages, wonach die Selbstverwaltungskörper und die öffentlichrechtlichen Korporationen aus den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgeschieden werden sollen, daß es wie bisher ihrem autonomen Ermessen überlassen bleiben soll, die Bezugs- und Gehaltsverhältnisse im eigenen Wirkungskreise und ohne Rücksicht auf die Regelung der Bezugs- und Gehaltsverhältnisse der Staatsangestellten zu regeln, unsere Herren Landbündler (Hört! Hört!) und unsere Christlichsozialen es waren, die gegen diese Anträge gestimmt haben. (Výkøiky posl. de Witte.) Dadurch haben sie ihre wahre Natur offenbart. Diese Parteien sind durch die Haltung ihrer Vertreter bei der Abstimmung im sozialpolitischen Ausschusse zu Verrätern an der Autonomie der Selbstverwaltungskörper geworden. (Výkøiky posl. de Witte.)

Was das Lehrergehaltsgesetz anlangt, müssen wir konstatieren, daß die Lehrerparität in dem Entwurf nicht vollständig gewahrt ist. Wir haben auch in dieser Richtung nichts unterlassen, damit eine Sicherung der Parität, so wie sie das Paritätsgesetz vom 23. Mai 1919 beinhaltet, gewahrt bleibe. (Pøedsednictví ujal se pøedseda Malypetr.) Auf die Einwendungen meines Parteifreundes Taub, daß die Lehrerparität nicht gesichert sei, erklärte der Regierungsvertreter Ministerialrat Dr Fischer im sozialpolitischen Ausschusse, daß das Gesetz nicht nur die Gehaltsverhältnisse der Lehrer regle, sondern auch die Dienstpragmatik derselben darstelle, sich nicht bloß auf die Regelung der materiellen Verhältnisse beschränke, sondern auch im allgemeinen den Grundsatz der Parität durchführe, wie die im sog. Lehrergehaltsgesetz zum Ausdrucke gelangt sei.

Bezüglich der materiellen Parität erklärte Ministerialrat Dr Fischer, daß die Lehrer im Vergleich mit den Staatsbeamten mit Mittelschulbildung zu je 1800 Kè bis zum Höchstgehalt von 27.000 Kè aufsteigen, beim Vergleich der Beamtengehälter mit den Lehrergehältern werde übersehen - meinte der Regierungsvertreter Dr Fischer daß die Direktorenzulage eine Ergänzung des in der Gehaltstufe ausgedrückten Gehaltes darstelle, es sei dies eigentlich eine Form des Avancements, ein administrativer Beamter mit Avancement habe das, was ein Lehrer ohne Avancement hat, ein mit der Leitung einer Schule betrauter Lehrer erhalte die Mindestzulage von 600 Kè, und deshalb meinte der Regierungsvertreter Dr Fischer, wenn man erwäge, daß fast ein Viertel der Lehrerstellen mit der Schulverwaltung verbunden sind, daß also fast 25% der Lehrer Direktorenzulagen habe, so gehe daraus hervor, daß Lehrer vielfach mehr haben werden als administrative Beamte, die einmal avanciert sind. Mit Rücksicht darauf, daß die 6. Gehaltsstufe teilweise parallel läuft mit der 5., so geschehe es, daß der Lehrer als Schulverwalter mehr haben kann, als ein zweimal avancierter Verwaltungsbeamter. Wenn das die Lehrerparität darstellen soll, so glauben wir mit Recht entgegen zu halten, daß sich damit die Lehrerschaft wird nicht abfinden können. 25% der Lehrerschaft werden die Möglichkeit haben, als Schulleiter zu fungieren und die Zulage zu beziehen. Wie aber sieht es um die anderen 75% aus, die diese 600 Kè Zulage nicht beziehen werden? Wir haben also Recht mit unserer Behauptung, wenn wir erklären, daß die Parität der Lehrerschaft in der Vorlage nicht im vollen Ausmaße gewahrt ist. Was haben sich in der ersten ernannten Nationalversammlung nach dem Umsturz, als das Lehrerparitätsgesetz in Verhandlung gestanden ist, die. èechischen Parteien nicht alles darauf zugute getan, daß sie den Lehrern die Parität zuerkannt haben! Ich erinnere da an einen gemeinsamen Antrag, der von den Abgeordneten Udržal, Bechynì, Houser, Koneèný, Dr Budínský, Dr Lukavský, Nohel und Genossen eingebracht wurde. Es wird in diesem Antrage von der Bedeutung der Volksschule, von der Wichtigkeit der Sendung der Lehrerschaft gesprochen, es wird der Kampf im alten Österreich um die Gleichstellung wahrheitsgemäß geschildert und der Auffassung Ausdruck gegeben, daß die gerechte Forderung der Lehrer deshalb nicht realisiert wurde, weil das Bestreben nach freier Schule, nach einer unabhängigen Lehrerschaft nicht im Einklang mit den Absichten der Herrschenden im alten Österreich gewesen sei. An dem Nichtzustandekommen der Lehrerparität war also nach der Meinung der Überreicher dieses gemeinsamen Antrags das altösterreichische System schuld. In diesen Anträgen heißt es z. B.: "In der Gleichberechtigung der Lehrerschaft mit den Staatsbeamten ist weit mehr ein moralischer als materieller Erfolg zu erblicken. Die Gleichstellung bringt den größten Vorteil für Schule und Volk. Der Kostenaufwand der Gleichberechtigung wird unserer freien Republik vielfältigen Nutzen bringen."

Dieselben Parteien, die damals so von der Schule und der Lehrerschaft gesprochen haben, sind, ich werde nicht fehlgehen, heute dazu bereit, die Lehrerparität zum Teil aufzugeben, denn da eine vollständige Sicherung in der Lehrergehaltsgesetzvorlage selbst nicht vorgesehen ist, bürgen auch die Auslegungen und Erklärungen von Regierungsvertretern nicht für die ungeschmälerte Aufrechterhaltung des bisherigen Rechtszustandes. Uns haben die Erklärungen des Herrn Ministerialrates Dr Fischer nicht von deren Richtigkeit überzeugt und wir wiederholen es von dieser Stelle aus nochmals, daß nach unserer Auffassung die Lehrerparität in dem Gehaltsgesetzentwurf nicht vollständig gesichert ist.

Was uns aber zu dieser Gesetzesvorlage mit ganz besonderem Mißtrauen erfüllen muß und uns bestimmt, eine ablehnende Haltung einzunehmen, das ist der Umstand, daß in dieser Vorlage nicht weniger als 62 Regierungsermächtigungen enthalten sind. In 62 Bestimmungen dieses Gehaltsgesetzes bleibt es der Regierung überlassen, die verschiedenen Paragraphen auszulegen, in Verordnungen nach eigenem Gutdünken zu verfügen. Schon dieser Umstand allein entscheidet vollständig unsere Haltung gegen diese Vorlage und er sollte auch alle jene èechischen sozialistischen Parteien, die heute - ich möchte sagen - in der glücklichen Lage sind, nicht gebunden zu sein, veranlassen, ebenfalls Sturm zu laufen gegen diese Gesetzesvorlage. Man hat diese Parteien der alten allnationalen Koalition von Seiten der Regierung eingeschüchtert, indem man erklärte, daß bei einer etwaigen zu langen Verhandlung der Vorlage oder gar bei Einnahme einer Gegenstellung die Regierung die Vorlage zurückziehen werde, worauf die Staatsbediensteten dann weiter auf die Regelung ihrer Gehaltsverhältnisse warten könnten. Es ist derselbe Trick, den der Finanzminister Dr Engliš, der auch heute wieder die Finanzen des Staates verwaltet, im alten Staatsangestelltenausschuß im Herbste 1920 angewendet hat, als die Gefahr bestand, daß die Mehrheit für unseren Antrag auf Verdoppelung der Teuerungszulagen stimmen könnte. Damals erklärte er und der gleiche Herr Ministerpräsident Èerný, daß die Staatsbediensteten, wenn die Regierungsvorlage nicht angenommen werde, am Ersten des nächsten Monats keine Bezüge auszahlt bekommen würden. Die èechischen sozialistischen Parteien haben sich damals einschüchtern lassen und haben für die Regierungsvorlage gestimmt, und es scheint auch diesmal so zu sein, daß die Drohung des Finanzministers und der Regierungsvertreter bei den èechischen sozialistischen Parteien dieselbe Wirkung ausgelöst hat, was ihre heutige Haltung gegenüber der Gesetzesvorlage beweist. Lassen sie es doch einmal darauf ankommen, ob es die Regierung wagen wird, ihre Drohung in die Tat umzusetzen! So wie es die Regierung damals nicht gewagt hat, den Staatsbediensteten am Ersten des nächsten Monats keine Gehälter auszuzahlen, so würde sie es auch jetzt nicht wagen, die Vorlage zurückzuziehen. Hat doch die Regierung ein ganz besonderes Interesse daran, diese Vorlage endlich durchzubringen und in Wirksamkeit zu setzen, weil sie in der Hauptsache die Denivellisierung bedeutet, die seit Jahren von den höheren Beamtenkreisen betrieben wird. Sie würde es sich also wohlweislich überlegen, die Vorlage zurückzuziehen, und wenn es geschähe, würde sie sich wahrscheinlich sehr tummeln, eine neue bessere einzubringen.

Ich möchte nun auf die Ausführungen einiger Vorredner zurückkommen, insbesondere darauf, was Koll. Schubert heute und Koll. Böhm vom Bund der Landwirte in der Vorwoche hier anläßlich der Behandlung des Zollantrages gesagt haben. Beide hielten es für am Platze zu erklären, daß jene Abhandlung, die im Fachblatte der deutschen Staatsangestelltenvereinigungen vom 10. Mai 1926 erschienen ist, nicht von allen deutschen Staatsangestellten gutgeheißen werde. Es entzieht sich meiner Kenntnis, woher und auf welche Art der Herr Koll. Böhm sich solche schriftliche Erklärungen beschafft hat, mit denen er hier die Sache abzuschwächen versuchte, eines steht jedoch fest, und das weiß ich bestimmt, daß die Staatsbeamten mit der Haltung der deutschen Zollparteien durchweg nicht einverstanden sind. Der deutsche Staatsbeamte weiß ebenso gut wie der èechische und die gesamte Arbeiterschaft, daß ihnen durch die Gesetzwerdung der Zollvorlage eine Verteuerung ihrer Lebenshaltung droht. Ich kann nicht unterlassen, den Artikel des Fachblattes des Verbandes der deutschen Staatsangestelltenvereinigungen vom 10. Mai 1926 zu zitieren, damit er dem Protokoll des Hauses einverleibt wird.

Der bezügliche Artikel lautet: "Bedenkliche Zeichen! Das bisherige Regierungssystem, das sich für uns deutsche Staatsangestellte nicht bloß in wirtschaftlichersondern insbesondere in nationaler Beziehung unheilvoll ausgewirkt hat, stand am Ende seiner Kunst. Es war zwar nicht zu erwarten, daß sofort ein rigoroser Umschwung erfolgt, aber immerhin konnte man hoffen, daß ein Kurs eingeschlagen werden muß, der den Minderheiten die ihnen gebührenden Rechte gibt und auch uns deutsche Staatsangestellte nicht mehr um unseren Arbeitsplatz bangen läßt. Allein die letzten innerpolitischen Ereignisse haben in der Richtung alle Hoffnung wieder zuschanden gemacht. Die deutschen Landwirte und Christlichsozialen sind mit den èechischen Standesparteien in der Frage der Getreidezölle zusammengegangen, haben den Regierungskarren wieder flott gemacht und der nationalen Koalition wieder die Wege zu weiterem löblichem Tun geebnet. Wir müssen es den übrigen politischen Parteien überlassen, den Schritt der genannten deutschen Parteien im gegenwärtigen Augenblick für die deutsche Sache zu werten und diese Parteien selbst werden in Zukunft die Verantwortung dafür zu tragen haben, ob es klug war, unter diesen Umständen die reinen Standesforderungen über die nationalen Grundforderungen zu stellen.

Wir deutschen Staatsangestellten haben aber das Recht und die Pflicht darauf hinzuweisen und festzustellen, daß der Schritt dieser deutschen Parteien für unsere nationalen und ebenso wirtschaftlichen Belange einen "Dolchstoß von rückwärts" bedeutet. Mag sein, daß diese Parteien für unseren Stand seit jeher wenig Interesse hatten, ihre Voreingenommenheit gegen das Beamtentum sich in den manigfachsten und oft seltsamsten Formen äußert, mit Vorliebe von ihrer Seite oft gegen die Beamtenschaft das Schlagwort von der Unproduktivität unserer Arbeit, ja auch von unserer Gottlosigkeit ausgespielt wurde. Wir haben das nicht übel genommen, weil wir wußten, es ist nicht jedermans Sache, sich frei und ungetrübt, nicht verhetzt durch die goldenen Reden der Parteibonzen, in der Jetztzeit ein Urteil zu bilden über die Arbeit und Denkungsweise eines anderen Standes. Aber das muß der deutsche Bauer und auch der deutsche Christlichsoziale, welchen Standes immer, wissen, daß wir deutsche Staatsangestellte ein Teil des deutschen Volkes sind, der schwerer ringt um seine nationale Existenz, um seinen Arbeitsplatz, da er seine Scholle bedeutet, als alle anderen Stände. Es kann ihm nicht unbekannt geblieben sein, daß das Abbaugesetz sich nur gegen uns deutsche Staatsangestellte auswirkt, daß Sprachengesetz und Sprachenverordnung nur den Zweck haben, alle Deutschen aus dem Staatsdienste hinauszudrängen und keine mehr aufzunehmen. Er muß auch wissen, daß nur die nationale Koalition im Staate dieses Unrecht verschuldet hat und darf dieser, ohne gewichtige Garantie dafür zu haben, daß dieser deutschfeindliche Kurs gegen uns Angestellte aufhört, nicht seine Stimme geben. Wenn es dennoch geschehen ist, ohne diese Zusage, so sehen wir uns von diesem Teile unserer deutschen Volksgenossen verraten und verkauft und werden dies zu werten wissen.

Wir Staatsangestellte müssen unsere kargen Bezüge lediglich für den notwendigen Lebensbedarf verbrauchen. Im Kriege und in der Nachkriegszeit haben wir allen entbehrlichen Hausrat, manch wertvolles, ererbtes Stück zum Bauer getragen, um einige Kartoffel für unsere hungernden Kinder zu erhalten. Wir wollen verschweigen, wie oft so mancher von uns mit seiner Bitte barsch abgewiesen wurde, trotzdem die Scheune voll und das Geld im Bauernhof in Säcken gemessen werden konnte. Trotz allem Ungemach haben wir Staatsangestellte aber nie die volkswirtschaftliche Bedeutung einer leistungsfähigen Landwirtschaft unterschätzt und haben demgemäß auch ihre zur Zeit schwierige Lage mit Sorgen betrachtet. Wir müssen uns aber dagegen auflehnen, daß die bevorstehende karge Aufbesserung unserer Bezüge dazu benützt wird, einen Hochzoll für landwirtschaftliche Produkte zu erreichen, dessen Höhe in keiner Hinsicht begründet, und der uns eine Verteuerung der Lebenshaltung bringt, die in umgekehrtem Verhältnis zu der beabsichtigten Gehaltsaufbesserung steht".

So weit das Fachblatt der deutschen Staatsangestellten. (Výkøiky posl. Horpynky.) Dem Herrn Kollegen Schubert vom Bund der Landwirte hat es heute, nachdem die Zollvorlagen im Abgeordnetenhause verabschiedet sind, beliebt, zur Abwechslung wieder einmal eine nationalistische Rede zu halten. Ich glaube, wenn die Staatsbeamtenvorlage vorher und die Zollvorlage nachher zur Verhandlung gekommen wäre, würde es der Herr Kollege Schubert wohlweislich unterlassen haben, sich nach dieser Richtung hin allzuweit zu engagieren. Daß die deutschen Landbündler und auch die deutschen Christlichsozialen seit Jahren gegen die Staatsbediensteten und insbesondere gegen die Einsenbahner hetzen und Sturm laufen, das haben Ihre agrarischen Blätter und das hat nicht zuletzt auch einer der Ihrigen, Herr Dr Medinger, der nunmehr christlich-sozial geworden ist, bei der Budgetbehandlung am 24. November 1921 von dieser Stelle aus schon verkündet. Herr Dr Medinger hat damals gesagt: "Da der Staatsbetrieb mit einem Balast von Beamten und Angestellten arbeitet und nicht kaufmännisch gelenkt wird, wird von uns jede weitere Verstaatlichung bekämpft, ja man wird sogar gut tun, rechtzeitig über den Verkauf oder die Verpachtung der meisten Staatsbetriebe nachzudenken. Es geht auf die Dauer nicht an, daß das Bahnpersonal über den Wert seiner Leistung bezahlt wird, indem es einen Zuschuß aus dem Steuersäckel bezieht." Hier ist also von einem Vertreter der Christlichsozialen, der damals noch in der deutschen Nationalpartei gestanden ist, was auch bezeichnend für diese Partei ist, schon die Absicht unserer guten Christen und Landbündler verkündet worden, die darin besteht, daß die Beamtenschaft und die Eisenbahner abgebaut werden müssen, damit die Gewinne der Großgrundbesitzer- und Kapitalistenklasse nicht allzuviel angetastet werden. Diese Parteien und insbesondere die Christlichsozialen, haben sich also in Konsequenz dieser Bestrebungen, die sie schon seit jeher im Herzen getragen haben, jetzt in ihrer wahren Gestalt gezeigt.

Was den Personalabbau betrifft, der schon wiederholt Gegenstand der Verhandlung in diesem Hause war, so kann ich es bei der gegenwärtigen Behandlung der Staatsangestelltenvorlagen auch nicht unterlassen, noch einmal an der Hand einiger Zahlen aufzuzeigen, in welchem Maße das deutsche Volk am Staatsdienste Anteil hat. Es steht mir leider nur eine Unterlage in Bezug auf den staatlichen Eisenbahnbetrieb zur Verfügung. Aber das allein gibt uns schon ein annäherndes Bild dafür, wie es im Allgemeinen ausschauen mag. Wenn wir da das Ergebnis der Volkszählung zur Grundlage für die Beurteilung nehmen, wieviel Eisenbahnbedienstete deutscher Nationalität heute vorhanden sein müßten, so ergibt sich Folgendes: Nach den amtlichen Daten der Volkszählung vom 15. Feber 1921 betrug die Gesamtzahl der Bevölkerung der èechoslovakischen Republik - die hier lebenden Ausländer sind nicht mit eingerechnet 13,372.406, davon waren Èechen und Slovaken zusammen 8,760.957, d. i. 65,4%, Deutsche 3,123.448, das ist 23,4%, Magyaren 747.609 oder 5,6%, Ukrainer 461.460, d. i. 3,5%, Juden 180.535, d. i. 1,3%, Polen 75.852, das ist 0,6% und sonstige 23.052 oder 0,2%, insgesamt also 13,372.406. Würde es bei uns so etwas wie eine Gleichberechtigung für alle den Staat bewohnenden Nationen geben, die in einem polyglotten Staate, wie es die Èechoslovakei ist, der sich außerdem nach außenhin als ein demokratischer Staat zu gebärden sucht, als selbstverständlicher Grundsatz gelten sollte, so würde der auf Grund der amtlichen Volkszählungsstatistik auf die deutsche Bevölkerung entfallende Anteil von der Gesamtzahl der bei den Staatsbahnen - inklusive der durch die Verstaatlichung der Kaschau-Oderberger, der Aussig - Teplitzer und Buschtìhrader Bahn übernommenen 27.400 Bediensteten - beschäftigt gewesenen 194.400 Personen rund 46.000 betragen. Nach sorgfältiger Berechnung waren es aber tatsächlich nur annähernd 33.000, also um 13.000 Bedienstete deutscher Volkszugehörigkeit weniger als ihnen nach dem Bevölkerungsschlüssel zugekommen wäre. Ich mache dabei darauf aufmerksam, daß diese Statistik bereits vor dem Abbau aufgestellt worden ist. Schon in den Jahren 1921 bis 1924 erfolgte eine Herabsetzung des gesamten Personalstandes um rund 16.000 Bedienstete und schon diese Herabsetzung wurde zu einem unverhältnismäßig großen Teil auf Kosten der deutschen Bediensteten durchgeführt. In geradezu aufreizender und empörender Weise aber wurde in der letzten Zeit beim Personalabbau gegen die Bediensteten deutscher Nationalität gewütet. Auf Grund der mit dem Abbaugesetze für 1925 festgesetzten 10%igen Gesamtquote abzubauender Staatsbediensteter entfielen auf die Eisenbahnen als das größte staatliche Unternehmen 18.881 abzubauende Bedienstete. Bei dem zu Beginn des Personalabbaues noch vorhandenen Personalgesamtstande von annähernd 177.600 Bediensteten und bei Berücksichtigung des Bevölkerungsschlüssels nach der Volkszählungsstatistik, also bei gerechter Vorgangsweise, wären von den rund 33.000 noch vorhandenen deutschen Bediensteten äußerstenfalls nur 3500 Bedienstete abzubauen gewesen, während auf die Èechen und anderen Nationen 15.381 zu entfallen gehabt hätten. Wir können jedoch nach sorgfältigen Ermittlungen heute feststellen, daß rund 6700 Bedienstete und Arbeiter deutscher Volkszugehörigkeit abgebaut worden sind, während alle übrigen Nationen nur mit rund 12.000 abgebauten Bediensteten betroffen wurden. Es fielen somit von je 100 deutschen Bediensteten 20 und von je 100 Bediensteten der anderen Nationen nur 8 dem Abbau anheim oder von den deutschen Bediensteten wurde jeder fünfte, von den Bediensteten der anderen Nationen jeder zwölfte abgebaut.


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