Støeda 16. èervna 1926

Insgesamt sind in den Jahren 1921 bis 1925 rund 16.000 deutsche Eisenbahnbedienstete und Arbeiter teils durch Pensionierung, Entlassung und Abbau aus dem Staatseisenbahndiensteverdrängt worden, d. i. 37%, wogegen im gleichen Zeitraum nur 15% der Bediensteten der anderen Nationen aus dem Dienste ausgeschieden sind. Der Anteil des deutschen Volkes an dem Gesamtstande des staatlichen Eisenbahnpersonals, der nach der amtlichen Volkszählungsstatistik 23,5% zu betragen hätte, betrug mit Ende 1925 nur mehr 14%. Im Bereiche der Postverwaltung, der Tabakregie und anderer staatlicher Verwaltungszweige wurde beim Personalabbau in ähnlicher Weise vorgegangen und die deutschen Staatsangestellten und Arbeiter massenweise von ihren Arbeitsplätzen verdrängt. An diesen Tatsachen vermögen auch die unschuldsvollen Darstellungen und tabellarischen Ziffern des deutsch geschriebenen Regierungsorganes, der "Prager Presse" in der Nummer vom 11. April d. J. nichts zu ändern. Die "Prager Presse" hat über höheren Auftrag, wahrscheinlich deshalb, weil bereits im Ausland über das grenzenlose Unrecht, das an den deutschen Bediensteten verübt wurde, öffentlich geschrieben wurde, in ihrer Nummer vom 11. April 1926 eine Darstellung über den Angestelltenabbau gebracht, die natürlich nicht den Tatsachen entspricht, was ja bei einem Regierungsblatte selbstverständlich ist. In dieser Darstellung werden zuerst die Ursachen und Bestrebungen des Personalabbaues und der ganzen Verwaltungsreform in einigen Sätzen dargelegt und dann heißt es: "Als entscheidendes Moment für die Entlassung hat das Gesetz die Dienstqualifikation, die Arbeitsleistung, die Verwendbarkeit, wirtschaftliche und Familienverhältnisse des Angestellten und andere gewichtige Umstände normiert. Der Charakter des Gesetzes und seine Mission zeigen, daß es auf rein sachlichen Motiven aufgebaut war und auf allgemein gültige Prinzipien zurückgreift. Es kann nach keiner Richtung hin als Ausnahmsgesetz apostrophiert werden, das vielleicht in seiner Tendenz gegen eine Angestelltengruppe oder eine Nationalität gerichtet wäre. Es ist zu betonen, daß die Angestelltenrestriktion im Sinne des zitierten Gesetzes nicht auf das Jahr 1925 beschränkt blieb." Das spüren wir im Verbande der Eisenbahner besoders in den letzten Tagen wieder, wo neuerlich Hunderte von deutschen Arbeitern entlassen worden sind. "Immerhin können die Daten" heißt es dann weiter - "die aus den letzten Monaten des Vorjahres stammen, über die Methoden ein Bild abgeben, nach welchem der Abbau in den wichtigsten Ressorts durchgeführt wurde und über das Verhältnis, wie die Angestellten nach Nationalitäten von der Restriktion erfaßt wurden. Nach diesen Gesichtspunkten ergeben die absoluten Ziffern der in den wichtigsten Verwaltungsressorts Abgebauten folgende Tabelle". Da wird nun gesagt: "Einsenbahnen: Zahl der Angestellten vor dem Abbau zusammen 197.000, davon Deutsche 35.580." Das ist schon einmal nicht wahr. Ich habe hier bereits erklärt, daß nur 33.000 deutsche Bedienstete im Dienst der Eisenbahn gestanden sind. Da wird dann der Prozentsatz mit 18 angeführt. Bisher abgebaute Angestellte: zusammen 18.760, davon Deutsche 4430 oder 23,5%. Es müßte doch der Regierungspresse und jenen Organen, die diese Statistik zusammengestellt haben, schon selbst aufgefallen sein, daß 23,5% mehr als die 10% sind, wie es im Abbaugesetz vorgeschrieben waren. Es ist demnach in der offiziellen Regierungspresse selbst zugegeben, daß der Abbau der Deutschen 23,5% betragen hat, also nach dieser offiziellen Aufstellung schon um 13,5% mehr, als nach der vorgeschriebenen Quote auf das deutsche Personale zu entfallen gehabt hätten.

Weiters sagt das deutsch geschriebene Regierungsorgan Folgendes: "Im übrigen wurden von Seiten der Behörden seit Bestand der Republik Angestellten, die der offiziellen Sprache nicht mächtig waren, weitreichende Erleichterungen gewährt. Angestellte, die sich in dieser Situation befanden, erhielten reichlich Gelegenheit, die offizielle Sprache in öffentlichen und unentgeltlichen Sprachkursen zu erlernen und auf diesem Wege ihre Dienstqualifikation zu ergänzen". Da kann ich darauf nur erklären, daß es nicht wahr ist, daß den deutschen Bediensteten diese Möglichkeit, insbesondere nicht unentgeltlich, wie hier gesagt wird, gegeben worden ist. Es hat vielmehr einen langen Kampf gekostet, bevor man Sprachkurse errichtet hat und die Bediensteten selbst hatten für die Kosten dieser Kurse mit aufzukommen.

Es wird dann noch zum Schluß gesagt: "Übrigens ist die Zahl jener Angestellten, die wegen Unkenntnis der offiziellen Sprache abgebaut worden sind, verhältnismäßig gering, sie erreicht nur im Bereiche der Postverwaltung eine größere Ziffer. Dort wurden von zusammen 1138 abgebauten deutschen Angestellten 386 wegen mangelnder Sprachqualifikation restringiert. In anderen Verwaltungsressorts ist diese Ziffer viel niedriger gehalten". Das Gegenteil ist richtig. Im Eisenbahnbetriebe wurde die große Mehrzahl von den 6700 Abgebauten wegen Unkenntnis der Dienstsprache abgebaut.

Ein unwiderleglicher Beweis für die Richtigkeit der von mir angeführten Tatsachen wurde erst in jüngster Zeit, und zwar auf der Generalversammlung der Jednota zamìstnancù èsl. drah, der èechischen nationalsozialistischen Eisenbahnerorganisation am 29. Mai d. J. erbracht. Der Sekretär dieser Organisation namens Plot erstattete auf dieser Generalversammlung den Bericht über das Resultat des Personalabbaues. Hören Sie, meine Herren! Dieses Dokument muß dem stenographischen Protokoll einverleibt werden, weil es unwiderleglich nachweist, was wir während des ganzen Personalabbaues gesagt haben und auch heute noch behaupten. Sekretär Plot führte aus: "In der Geschichte der gewerkschaftlichen Eisenbahnerbewegung ist nirgends vermerkt, daß die Durchführung eines Gesetzes, das weit in die Existenzverhätnisse der Bediensteten eingreift, auf die politischen Parteien, resp. die Fachorganisationen übertragen worden wäre". Da hat der Herr Sekretär Plot wirklich recht gesprochen. In keinem Lande der Welt, wo ein Personalabbau vorgenommen wurde, ist das den politischen Parteien übertragen worden, wie es in der Èechechoslovakei geschehen ist. Weiter berichtete Herr Plot: "Erst das Gesetz 286 vom Jahre 1924, das sogenannte Restriktionsgesetz bestimmte" - Plot sagte: "Es bestimmte", im Abbaugesetze steht aber nirgends eine Bestimmung, daß die Durchführung des Personalabbaues den politischen Parteien zu übertragen ist. Das haben sich die èechischen politischen Parteien selbst in der allnationalen Koalition ausgemacht - "bestimmte, daß einer seiner wichtigsten Teile, und zwar der unpopulärste aus der Kompetenz der Eisenbahnveraltung herausgenommen werden soll. Wenn wir uns erinnern, daß die beiden vorhergehenden Gesetze die Bediensteten gleichfalls in den Ansprüchen und Rechten kürzen, und zwar sowohl das Gesetz Nr. 395 als auch 394, ohne daß die Vertreter des Personales einen Einfluß auf die Durchführung der Restriktion der Gehälter hatten, so bedeutet diese übertragene Wirksamkeit bei dem Gesetze 286 doch nur eine große bedeutende Anerkennung der Fachorganisation und eine Degradierung der Zentralämter zu einer Rolle von Statisten, welche untergeordnete Stellung viele hohen Bürokraten sehr schwer trugen und sich mehreremale deshalb beschwerten". Hier wird also deutlich ausgesprochen, daß die Zentralämter des Staates bei der Durchführung des Personalabbaues zu Statisten degradiert worden sind. "Das eine kann nur bedauert werden", sagte Herr Plot, "daß auch für die Durchführung der anderen Bestimmungen, die gleichwichtig sind wie die Herabsetzung der Anzahl der Bediensteten, in dem Gesetze die Mitwirkung der Fachorganisationen nicht festgesetzt wurde. Die Bestimmung des Absatzes 4 des Gesetzes Zahl 286 über die Herabsetzung der Zahl der Bediensteten wenigstens um 10% hat das gesamte Eisenbahnpersonal mit Besorgnis erfüllt, die Mitgliedschaft der Jednota nicht ausgenommen. Die Leitung unserer Organisation hat die Stimmung der Mitgliedschaft sehr gut gekannt, nachdem sie auf den Konferenzen, die am 1. und 2. Feber v. J. in den Bereichen der einzelnen Direktionen abgehalten wurden, sich äußerte, und die Nervosität der Mitgliedschaft war auch auf den im Mai v. J. in Prag, Brünn und Ganowitz stattgefundenen Kongressen vernehmbar. Die Leitung der Organisation war sich bewußt, daß mit den Restriktionsbestimmungen ihr zahlreiche Aufgaben übertragen wurden, wobei die Nichterfüllung einer derselben ganz sicher das Vertrauen nicht nur zu jenen, in deren Hände das Schicksal der geliebten Jednota gelegt ist, sondern auch zur eigenen Kraft unterwühlt hätte. Wir sind zwar eine Organisation, welche nach den Statuten bloß die wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder verteidigen soll, es hat sie jedoch die geschichtliche Entwicklung bereits in der ehemaligen Monarchie weit über diese fixierten Grenzen der Wirksamkeit hinaus getragen und die Jednota hatte sich aktiv an allen nationalen Aktionen beteiligt, die zu der nationalen Selbständigmachung führten und sie war durch Vermittlung ihrer Vertreter im Reichsrat in Wien auch an der Lösung der politischen Probleme der damaligen Zeit beteiligt. Die Jednota hat unzweifelhaft bisher nicht gewertete Verdienste um die Hebung der nationalen, politischen, wie auch gewerkschaftlichen Moral in den Reihen der Eisenbahner. Und wenn zur Zeit der nationalen und politischen Unterwürfigkeit die Jednota ihre Wirksamkeit über die erlaubten Grenzen erweiterte, dann wäre sie der Sendung ihrer Geschichte und Tradition untreu, wenn sie im eigenen Staate nur die wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Mitgliedschaft verteidigen würde. Deshalb wurde auch die der Jednota bei der Durchführung der Restriktion übertragene Aufgabe von der Leitung der Organisation bis zu einem gewissen Grade anders aufgefaßt, als es sich viele einzelne ausgelegt haben. Die Wahrung der Mitgliedschaft vor der harten, gefährlichen und nicht durchdachten Bestimmung über die Herabsetzung der Anzahl der Beediensteten war eine selbstverständliche Pflicht, und in dieser Richtung erhielt die Mitgliedschaft auf den Kongressen und Konferenzen schon voraus sichere Bürgschaften. Die Leitung der Organisation hat jedoch auch begriffen, daß die unmoralische Bestimmung über die Vernichtung der Existenz auf eine solche Weise durchgeführt werden muß, aus der hervorgehen würde, daß die Organisationsorgane, die sich mit der Restriktion befassen und die Organisation selbst mehr Sinn für Moral hat, als jene, deren Werk das Gesetz war und insbesondere jene, denen die erste Verarbeitung des Materials der Restriktionskommission auferlegt wurde". Ferner hebt Herr Plot in seiner Rede hervor: "Hier muß betont werden, daß nur durch Anstrengung und festen Willen und durch die Hilfe des ehemaligen Ministers Dr Franke es uns glückte, in die Restriktionskommission die Überzeugung hineinzutragen, daß sich diese auch auf die höchsten Beamten zu beziehen habe, nicht ausgenommen die Sektionschefs und Direktoren". Das waren nämlich jene Beamte aus der altösterreichischen Zeit, die unparteiisch und gewissenhaft ihre Pflicht taten, die diesen nationalistischen Herrschaften nicht gepaßt haben, die ihnen nicht zu willen waren. Sie wurden vorzeitig abgebaut, obzwar sie auch noch lange nicht ausgedient hatten.

Nun sagt Herr Plot weiter: "Betrachten wir das Resultat der Restriktion vom nationalen Standpunkt, so, kann nicht geleugnet werden, daß die Angehörigen der èechoslovakischen Nation keine Ursache zu Beschwerden haben, sondern die anders nationalen Bediensteten, die in einem Umfang erreicht wurden, der sie zu Protesten und zur Unzufriedenheit berechtigt. Erwägt man, daß in der Gesamtanzahl aller Bediensteten etwa 27% Deutsche, Magyaren und Polen sind, jedoch die Angehörigen dieser Nationen in der Gesamtzahl der Restringierten 65% darstellen, (Hört! Hört!) dann spricht dieses Verhältnis der restringierten Èechoslovaken gegenüber den anders nationalen Bediensteten für sich selbst Belege. Diese Reinigung des Eisenbahnbetriebes von den antistaatlich gesinnten Elementen ist, wenn auch nicht vollkommen, so doch ganz bedeutend und die gegen uns erhobenen Vorwürfe, insbesondere von den Kommunisten, sind unberechtigt, daß wir mit unserem Vorgang uns an unserer sozialistischen Sendung vergangen haben. "Es muß als ein Mißbrauch des Ehrenbegriffes Sozialist bezeichnet werden, wenn solche Parteien oder, Gewerkschaftsorganisationen sich diesen Titel beilegen." Und Herr Plot sagte weiter: "Wenn die Deutschen, Magyaren oder Polen das Recht auf eine Beschäftigung im Staatsunternehmen reklamierten, möge uns entschuldigt werden, daß wir den Anspruch auf unsere nationale Selbstbestimmung, die Souverenität der Èechoslovakei im eigenen Staat und seine unbedingte Integrität reklamieren. Es waren dies nicht nur nationale Motive, von denen wir uns bei der Restriktion leiten ließen, sondern unser Nationalismus wurde auch von sozialen Bestrebungen ergänzt, wenn wir kalkulierten, daß eine bedeutende Anzahl von Posten, die durch den Abgang von Deutschen, Magyaren und Polen frei wurden, von Angehörigen unserer Nation besetzt werden muß und wir dadurch in bedeutendem Maße auch die Arbeitslosigkeit bekämpften, die bei der ständigen Produktionskrise noch weiter ziemlich groß ist. Also auch in dieser Beziehung war unser Vorgang in vollkommener Harmonie mit dem Programm der Jednota und ihrem nationalen und sozialistischen Charakter". Die andersnationalen Arbeiter brotlos machen, damit èechische Arbeiter auf ihre Arbeitsplätze gestellt werden können, das also nennen diese Chauvinisten sozialistisch gehandelt. "Das Resultat der Restriktion" sagte Herr Plot "muß von einem zweifachen Standpunkt aus beurteilt werden: Einerseits vom allgemeinen, anderseits vom parteiorganisatorischen Standpunkt. Vom allgemeinen Standpunkt blicken wir auf diese Aktion und fassen insbesondere die einzelnen Dienststellen ins Auge, und da wird es uns gewiß nicht befriedigen. Hie und da blieben viele, die zur Entlassung oder Pensionierung reif gewesen wären, aber hier muß in Erwägung gezogen werden, daß eine Ziffer festgesetzt worden war, um welche sich der Gesamtstand herabsetzen sollte. Wenn jedoch jeder zum Abgang gezwungen werden sollte, der politisch unzuverlässig ist, müßte die festgesetzte Quote keineswegs die Ziffer von 18.000, sondern von 40.000 erreichen". Es war also dem Herrn Plot diese Ziffer noch zu gering, die im Abbaugesetz festgesetzt war und er hat der unschuldigen Opfer noch zu wenig. "Der Umfang der Restriktion" fährt er fort "müßte also weitaus größer sein. Dies wird sicherlich zur Erklärung dienen, warum nicht alle vom Dienst enthoben wurden, die volle Bedingungen hatten. Vom Standpunkte des Parteiorganisatorischen ist das Resultat der Restriktion ein solches, welches die Brüder Delegierten auf den vorjährigen Kongressen und Konferenzen sicherlich nicht erwartet haben. 4300" - hören Sie meine Herren - "4300 zur Restriktion beantragte Jednotáøi ist der beste Beweis der Verpflichtung und der Aufgaben, die unserer Organisation auferlegt wurden. Wurden bereits in der ersten Verhandlung 2250 unserer Mitglieder gerettet, so ist dies ein Beweis der großen Energieanspannung von Anbeginn der Restriktionsdurchführung. Zu diesen Ziffern ist in ein em günstigen Verhältnis die Zahl der rekurierenden Jednotáøi, deren es 630 gab. Wurden bis zum heutigen Tage 416 Rekurse günstig erledigt, und bloß 157 abgewiesen, so ist dies ein weiterer Beweis der Schlagfertigkeit und des Einflusses unserer Organisation, wenn wir erwägen, daß von der Gesamtzahl der Rekurse bloß 25% günstig erledigt wurden, wogegen den Rekursen unserer Mitglieder zu 70% entsprochen wurde. Wird darauf Rücksicht genommen, daß viele unsere Mitglieder, die volle Bedingungen zu einem zwangsweisen Abbau gehabt haben, doch nur deshalb rekurierten, damit sie sich den aktiven Dienst um einige Monate verlängern, dann kommen wir zu einer endgültigen Ziffer von restringierten Jednotáøi, die nicht volle Bedingungen hatten, und deren gab es insgesamt nur 17".

Hier ist also der deutlichste Beweis dafür erbracht, daß sich der Abbau der Staatsbediensteten hauptsächlich unter den Deutschen und den Bediensteten der anderen Minderheitsnationen ausgetobt hat. Der Herr Koll. Buøíval hat mir einmal gelegentlich einer Auseinandersetzung im Beisein des früheren Eisenbahnministers Støíbrný gesagt, daß die Jednota mit 6000 Abzubauenden betroffen sei. Durch den Bericht des eigenen Sekretärs der Jednota Herrn Plot ist nun unwiederleglich dargetan, daß dies nur leeres Geflunker zur Verdeckung der Schandtaten dieser Organisation war, damit das Fallbeil der Restriktion weiter ungestört auf die Bediensteten und Arbeiter der nationalen Minderheiten niedersausen konnte. Zur Illustration, in welch einseitiger Weise beim Personalabbau vorgegangen wurde, will ich eine Reihe von Beispielen aus einigen Stationen und Dienststellen aufzeigen, wobei deutsche und èechische Stationen zu einander in Vergleich gestellt sind, welche annähernd den gleichen Personalstand aufweisen.

Bahnerhaltungssektion:
Personalstand
Abgebaut
D.
È.
Deutsches Gebiet: Komotau
307
51
49
2
Èechisches Gebiet: Kladno
365
10
3
7
Deutsches Gebiet: Karlsbad II
338
46
46
0
Èechisches Gebiet: Prag II
404
14
2
12
Deutsches Gebiet: Aussig II
899
65
61
4
Èechisches Gebiet: B. E. S. Kralup
850
37
4
33
Deutsches Gebiet: Leitmeritz I
373
26
26
0
Èechisches Gebiet: B. E. S. Laun
376
10
1
9
Deutsches Gebiet: Falkenau
445
47
47
0
Èechisches Gebiet: Prag VI
427
26
6
20
Deutsches Gebiet: Heizhaus Eger
226
66
61
5
Èechisches Gebiet: Prag Wilson-Bf
249
7
0
7

Oder man vergleiche:

Deutsches Gebiet:
Èechisches Gebiet:
Pers.-Stand
D.
È.
Pers.-Stand
D.
È.
Heizhaus Aussig
1111
117
5
Station Prag-Masar
340
2
12
Werkstätte Aussig
620
102
13
Heizhaus Laun
671
25
47
Werkstätte Komotau
778
113
7
B. E. S. Kralup
850
4
33
Werkstätte Bodenbach
369
84
2
B. E. S. Mìlník
380
3
25

Von den anderen Direktionen und Strecken führen wir als Beispiel an:

Personalstand
Abgebaut
D.
È.
Deutsches Gebiet: B. E. S. Rumburg
259
103
99
4
Èechisches Gebiet: B. E. S. Neubydžov
270
34
7
27
Deutsches Gebiet: B. E. S. Leipa
426
121
116
5
Èechisches Gebiet: B. E. S. Jungbunzlau
496
53,7
46
Deutsches Gebiet: B. E. S. Eger
239
87
86
1
Èechisches Gebiet: B. E. S. Klattau
288
16
6
10
Deutsches Gebiet: Stat. Karlsbad ob. Bf
166
27
27
0
Èechisches Gebiet: Station Kladno
272
22
3
19
Deutsches Gebiet: Stat. Karlsbad unt. Bf
135
22
21
1
Èechisches Gebiet: Dubí bei Kladno
124
10
6
4
Deutsches Gebiet: Stat. Niederlindewiese
90
48
47
1
Èechisches Gebiet: Station Doubrava
99
5
4
1
Deutsches Gebiet: B. E. S. Olmütz III
335
35
31
1
Èechisches Gebiet: B. E. S. Oderberg
362
12
3
4
Deutsches Gebiet: B. E. S. Olmütz I
619
60
37
23
Èechisches Gebiet: B. E. S. Olmütz II
686
13
4
9
Deutsches Gebiet: B. E. S. Jägerndorf
306
39
39
0
Èechisches Gebiet: Heizhaus M. Ostrau
1010
31
16
15
Deutsches Gebiet: Station Eger
217
52
52
0
Èechisches Gebiet: Stat. Pilsen
2659
50
16
34

Diese Beispiele könnten noch um viele vermehrt werden. Sie zeigen, daß in einzelnen Stationen die deutschen Bediensteten bis auf die Hälfte dezimiert wurden.

An Stelle der abgebauten deutschen Bediensteten werden èechische neu aufgenommen Arbeiter èechischer Nationalität, die sich in Stellungen befinden, werden direkt dazu aufgefordert, ihre Arbeitsposten in Privatunternehmungen aufzugeben und in den Staatsdienst zu treten, wie dies im Falkenauer Gebiet geschehen ist, wo èechische Arbeiter in den Bahndienst angeworben wurden. Die an Stelle abgebauter deutscher Arbeiter neu eingestellten èechischen Arbeiter weigern sich häufig für den zu geringen Vertragslohn zu arbeiten, was selbstverständlich nur zu begrüßen ist. Sie können auch unmöglich mit dem Vertragslohn ihr Auskommen finden, da sie in vielen Fällen einen doppelten Haushalt führen müssen. Sie werden aus entlegenen èechischen Gebieten in deutsche Gebiete gebracht, wohin sie ihre Familien mangels an Wohnungen nicht mitnehmen können.

Wie die Ersparnisse aussehen, welche durch solche Maßnahmen erzielt werden und womit die Regierung und die herrschenden Parteien die Öffentlichkeit seit Jahr und Tag zu täuschen suchen, dafür nur ein Beispiel: Nach Jägerndorf in Schlesien wurden 37 èechische Arbeiter aus entlegenen Gebieten gebracht und an Stelle der abgebauten deutschen Arbeiter in den Dienst neu eingestellt. Diese èechischen Arbeiter erklärten, daß sie für den Vertragslohn von 20 Kronen nicht arbeiten können und verlangten einen Taglohn von 24 Kronen. Dieser Taglohn von 24 Kronen wurde ihnen auch ohneweiters bewilligt, nur damit sie dort blieben und nicht wieder davon liefen. Sie hätten wahrscheinlich noch einen höheren Lohn bewilligt bekommen, wenn sie ihn gefordert hätten. Dagegen läßt die Staatsbahnverwaltung die dort ansässigen deutschen Arbeiter um üblichen Vertragslohn nicht arbeiten. Sie wirft sie unbarmherzig aus ihren Stellungen hinaus und stürzt sie solchermaßen mit ihren Familien in größte Not und Elend. So wurden am 1. d. M. in Jägerndorf aus verschiedenen Dienstzweigen wieder 103 deutsche Arbeiter, die jahrelang in gewissenhafter Weise ihren Dienst versehen hatten und sich nichts zu Schulden kommen ließen, entlassen und mit ihren Familien einem ungewissen Schicksal überantwortet. Bei der gesteigerten Wirtschaftskrise können sie nun nirgends eine Arbeit finden und sind so mit ihren Familien der größten Not preisgegeben. Darunter befinden sich Familienväter mit schwerkranken Frauen und Kindern, für die die Entlassung direkt eine Katastrophe bedeutet und die der Verzweiflung nahe sind. Es ist ein himmelschreiendes Unrecht und es grenzt schon an Barbarei, was von den staatlichen Machtfaktoren hier an unschuldigen Menschen verübt wird. Wir klagen die schuldigen Machtfaktoren ob dieses barbarischen verbrecherischen Vorgehens vor aller Welt an und werden in der Bekämpfung dieses Gewaltsystems des Unrechts und der brutalen Zugrunderichtung zahlloser Existenzen nicht erlahmen bis zu dessen Beseitigung.

In West-, Nord- und Südböhmen wurden in jüngster Zeit gleichfalls wieder viele deutsche Eisenbahnarbeiter entlassen und zum Teil durch neue èechische Arbeiter ersetzt. Allein in den Bahnerhaltungssektionen Falkenau-, Karlsbad, Komotau, Teplitz-Waldthor und Bodenbach wurden insgesamt 93 deutsche Arbeiter entlassen. Darunter waren solche mit 10-17jähriger Dienst- und Pensionsfondsteilnahmszeit und mit zahlreichen Familien. Zu den Mitteln des § 17 der Arbeitsordnung greifen die Bahnorgane deshalb, weil dadurch die entlassenen Arbeiter samt ihren Familien aller ihrer erworbenen Ansprüche auf Ruhegenüsse und Regiebegünstigungen verlustig gemacht werden können. Nur mit schwerer Mühe und Überwindung großer Schwierigkeiten gelang es der Organisation, dem "Verbande der Eisenbahner" in derart krassen Fällen diesen bedauernswerten armen Menschen ihre erworbenen Rechte zu sichern und sie vor größerer Not und Elend zu bewahren. In der Bahnerhaltungssektion Lobositz wurden 2 deutsche Arbeiter mit 5jähriger Dienstzeit entlassen und am gleichen Tage 4 andere Arbeiter neu aufgenommen. Der finanzielle Effekt dieser Maßnahmenist eine Verdoppelung der Ausgaben an Arbeitslöhnen. Die entlassenen Arbeiter gaben sich die größte Mühe in der Erlernung der èechischen Sprache, legten sich Opfer an Geld und Zeit auf, besuchten den Sprachkurs, all das aber schützte sie nicht vor der Entlassung. Es werden vielfach sogar deutsche Arbeiter entlassen, die die èechische Sprache beherrschen, was auch ein klarer und unwiderleglicher Beweis dafür ist, daß es dem herrschenden nationalistischen System um nichts anderes geht, als die Arbeiter und Bediensteten nichtèechischer Volkszugehörigkeit aus dem Staatsdienste zu verdrängen und brotlos zu machen.

Das aller jüngste Kapitel in der Geschichte der Verdrängung der deutschen Bediensteten und Arbeiter aus dem Staatseisenbahndienste bildet die seit 1. Jänner d. J. in Durchführung begriffene Unifizierung des Personales der beiden verstaatlichten Bahnen Aussig-Teplitzer Eisenbahn und Buschtìhrader Eisenbahn. Die Staatseisenbahnverwaltung hat sich hiezu einen Vorgang zurecht gelegt, der bei der Unifizierung von Personal verstaatlichter Bahnen im alten Österreich niemals beobachtet wurde und der ein Novum bildet. Sie hat zu diesem Zwecke einen Erlaß fabriziert, der unter anderem folgende Bestimmung enthält: "Durch Übergabe der Anmeldung zur Unifizierung entsteht für den Bediensteten kein Anspruch, daß auf ihn die Gültigkeit der Vorschriften der Staatsbahnen ausgedehnt werden und über jede Anmeldung entscheidet die Staatsbahndirektion. Bei der Entscheidung wird insbesonders die Staatsbürgerschaft, die Dienstqualifikation und Kenntnis der Dienstsprache in Betracht gezogen."


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