Støeda 16. èervna 1926

Derartige Bedingungen wurden bei der Übernahme des Personales verstaatlichter Eisenbahnen in den Status der Staatsbahnen im alten Österreich niemals aufgestellt, sondern es wurde als eine Selbstverständlichkeit betrachtet, daß jeder Bedienstete, der die schriftliche Erklärung um Einreihung in den Staatsbahnstatus abgab, auch anstandslos übernommen wurde. Diejenigen Bediensteten, welche nicht in den Staatsbahnstatus übernommen werden wollten, verblieben einfach in ihrem früheren Stande und es galten für sie auch weiterhin die unter der Privatbahnverwaltung erworbenen Ansprüche und Rechte. Bei der Unifizierungsmethode, die sich die èsl. Staatseisenbahnverwtltung zurecht gelegt hat, muß im Zusammenhang mit dem herrschenden nationalistischen System die Befürchtung gehegt werden, daß die nicht unifizierten Bediensteten über kurz oder lang auf irgend eine Art aus dem Dienste entfernt werden. Welche Perspektiven sich für einen großen Teil des Personales der beiden verstaatlichten Bahnen dabei eröffnen, zeigt auch bereits das vorläufige Resultat der seit 1. Jänner 1926 durchgeführten Unifizierung, welches folgendermaßen ausschaut:

Bedienstete der A. T. E.

 

Stand der definiten Bediensten am
1. Jänner 1922
Stand der definiteven vor der Unifizierung am
1. Oktober 1925
Zusammen
Anzahl der unifizierten Bediensteten am
1. Jänner 1926
Insgesamt unifiziert an Bediensteten der ehem. A.T.E. am
1./I. 1926
Direktion
Direktion
Prag-Nord
Könniggrätz
Prag-Nord
Könniggrätz
Extra Status
Status I
2
52

13

5

18

5

3

8
Status IIa u. IIb
380
166
34
200
85
19
104
Status IIIa
615
259
65
324
95
39
133
Status IIIb
357
37
4
41
7
2
9
Unterbeamte
1590
669
128
797
244
58
302
Bedienstete
811
544
131
675
216
64
280
Zusammen
3807
1688
367
2055
651
185
836

 

Bedienstete der B. E. B.

Stand der definitiven Bediensten am
1. Oktober 1922
Stand der definitiven Bediensten vor der Unifizierung am
1. Oktober 1925
Anzahl der unifizierrten Bediensteten am
1. Jänner 1926
Direktion Prag-Nord
Status I
84
46
41
Status IIa und IIb
887
470
353
Status IIIa
Status IIIb
(679)
(217)
896
472
196
296
121
Unterbeamte
2203
1535
823
Bedienstete
1237
1133
678
Zusammen
5307
3852
2312

Die Aussig-Teplitzer Eisenbahn hatte am 1. Oktober 1922, dem letzten Jahre ihrer freien Verfügung, einen Gesamtstand an definitivem Personale - das ist ohne die provisorischen Hilfsbediensteten und Arbeiter von 3807 Bediensteten. Dieser definitive Stand ist in dem Zeitraume von 3 Jahren auf die Zahl von 2055 Bediensteten zusammengeschmolzen. 1752 Bedienstete, das sind gleich 45 Prozent des definitiven Porsonales, wurden also in diesen verhältnismäßig kurzen Zeitraume aus dem Bahndienste ausgeschieden. Von den am 1. Oktober 1925 noch im Dienste gestandenen 2055 definitiven Bediensteten brachten ungefähr 90 Prozent ihre Anmeldung um Unifizierung ein. Davon wurden bis jetzt aber nur 40 Prozent unifiziert.

Bei der Buschtehrader Eisenbahn betrug der Stand an definitiven Personalen am 1. Oktober 1922 5307 Bedienstete. Am 1. Oktober 1925 betrug der Stand nur mehr 3852 definitive Bedienstete. Der definitive Personalstand wurde also innerhalb dreier Jahre um 1455 Bedienstete, das ist um 27 Prozent vermindert. Von den am 1. Oktober 1925 verbliebenen Gesamtstande an 3852 definitiven Bediensteten sind bis nun 60 Prozent unifiziert worden.

Der gesamte Stand an definitiven Personale beider Bahnen wurde also in der Zeit vom 1. Oktober 1922 bis 1. Oktober 1925 von der staatlichen Verwaltung von 9114 Bediensteten auf 5907 Bedienstete gedrosselt, das ist um 3207 Bedienstete, somit um 35 Prozent. Kann sich jemand von Ihnen angesichts dieses kaum dreijährigen staatlichen Verwaltungsergebnisses des Eindruckes erwehren, daß gerade unter dem Personale dieser beiden verstaatlichten Bahnen" das zum überwiegenden Teile aus deutschen Bediensteten bestanden hat, die Abbauguillotine in geradezu erschreckenden Maße gewütet hat? Diese Zahlen sind eine flammende Anklage gegen das herrschende nationalistische Gewaltsystem, das bisher in diesem Staate geherrscht hat.

Und fragen wir uns nach dem finanziellen Ergebnis dieser Vernichtung tausender von Arbeiter- und Bedienstetenexistenzen. In den Beratungen des Sechser- und Zwölferausschusses der vorläufig in die Brüche gegangenen allnationalen Koalition selbst über die Staatsangestelltengesetzentwürfe wurde von verschiedenen Seiten wiederholt und mit Recht darauf hingewiesen, daß Hunderte von Millionen Kronen durch den unsinnigen Personalabbau verpulvert wurden.

In Anbetracht aller dieser Verfolgungen und des grenzenlosen begangenen Unrechtes an tausenden unschuldiger Menschen sowie des ganzen herrschenden nationalistischen Systems und den neuerlichen Rechtsraub, der mit der vorliegenden Gesetzesvorlage an den Staats- und Eisenbahnbediensteten verübt wird, kann ich zusammenfassend nur damit schließen, daß unser Standpunkt zu dem in Verhandlung stehenden Gegenstande in seiner jetzigen Gestalt kein anderer als ein ablehnender sein kann. Namens der deutschen sozialdemokratischen Arbeiterpartei habe ich daher folgende Erklärung abzugeben:

Meine Partei hat sich seit jeher mit aller Energie dafür eingesetzt, daß die Dienst- und Entlohnungsverhältnisse der Angestellten des Staates, der staatlichen Betriebe und Unternehmungen und der übrigen öffentlich rechtlichen Körperschaften in sozialem Sinne geregelt und den Angestellten für ihre Arbeitsleistung angemessene, den herrschenden Lebensverhältnissen angepaßte Bezüge zu teil werden. In dem vorliegenden Gesetzentwurfe vermögen wir jedoch eine solche Regelung keineswegs zu erblicken. Denn den geringfügigen Verbesserungen, die das Gesetz einigen Angestelltenkategorien für die Gegenwart bietet, stehen infolge Festsetzung ungenügender Anfangsbezüge, verlängerter Anwärterfristen, verschlechterter Ernennungs- und Vorrückungsbedingungen, willkürlicher Einreihungsnormen und eines ungerechten Aktivitätszulagenklassensystems schwere Nachteile für die Zukunft gegenüber. Überdies wurden die Altpensionisten mit ihren berechtigten Forderungen auf Gleichstellung aller Pensionistengruppen einschließlich die Abgebauten neuerlich übergangen. Unsere entschiedenste Ablehnung aber fordert die Auslieferung der Dienststellensystemisierung an die Willkür der Regierung, die neuerliche Einschränkung der Rechte der Selbstverwaltungskörp er und die Aufhebung der den Sozialversicherungsinstituten bei der Regelung der Dienstverhältnisse ihrer Angestellten bisher zustehenden Autonomie unsere schroffste Ablehnung heraus, und schon gar die Fülle von Ermächtigungen für eine Regierung, zu der wir unmöglich Vertrauen haben können. Wir können ruhig aussprechen, daß wir alles getan haben, um die schweren Mängel des Entwurfes durch gründlich ausgearbeitete und sachlich wohl fundierte Abänderungsanträge zu beheben. Alle unsere Bemühungen wurden aber von der Mehrheit, die sich sonst gern ein Mäntelchen der Angestelltenfreundlichkeit umhängt, durchkreuzt. Wir wollen trotzdem auch bei der Beratung der Vorlage im Plenum des Hauses unsere Bemühungen fortsetzen. Sollte aber die Mehrheit in ihrem unsozialen Beginnen fortfahren, dann müßten wir ihr auch die alleinige Verantwortung für die in ihrer jetzigen Gestalt unannehmbare Vorlage überlassen und unserem Urteil über diese durch ein negatives Votum Ausdruck geben. Wir befinden uns dabei in voller Übereinstimmung mit der Stellungnahme der freigewerkschaftlichen Organisationen, mit welchen wir in allen Phasen der parlamentarischen Verhandlungen in ständigem Einvernehmen gearbeitet haben. Vereint mit diesen werden wird den Kampf für eine gerechte und soziale Regelung der Dienstbezüge und Rechtsverhältnisse der öffentlichen Angestellten mit aller Entschiedenheit fortführen. (Souhlas a potlesk nìm. soc. demokratických poslancù.)

3. Øeè posl. Horpynky (viz str. 1923 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Wenn die Güte eines èechoslovakischen Gesetzes direkt proportioniert wäre zur Länge der Verhandlungszeit, dann müßte dieses Gesetz, mit welchem die Besoldungsverhältnisse der Staatsangestellten neu geregelt werden, das Maximum an Vorteilen enthalten. Denn 1 1/2 Jahre wurde daran herumgearbeitet und wenn man jetzt ein abschließendes Urteil darüber fallen will, dann kann man sich des klassischen Dichterortes bedienen, das von kreisenden Bergen spricht, wobei nur eine kleine Maus herauskommt. Der Vergleich ist insoferne noch zutreffender, als hier wirklich ein ganz schädliches Nagetier das Licht der Welt erblickt, das die Wurzeln der Berufsfreudigkeit, ja die Wurzeln der Beamtenexistenz zu zernagen bestimmt ist.

Es wird wohl heute kein Mensch behaupten können, daß die Vorteile, die dieses Gesetz angeblich bringt, auch nur irgendwie ein Äquivalent für all das sein können, was die Beamten, insbesondere die deutschen Beamten sei *en Tagen des Staatenumsturzes hier erlebt haben. In der Begeisterung der Revolutionstage, in der Freude über den neuen selbständigen èechischen Staat, den Sie keineswegs irgendwelchen großen Befreiungstaten, sondern einzig und allein nur der haßerfüllten Einkreisungspolitik des deutschfeindlichen Galliers zu danken haben, wuchs sozusagen über Nacht das èechische Beamtenheer zu riesenhaften Dimensionen an. Einmal drängte sich eine Menge von Leuten zum Staatsdienst, nicht um hier Arbeit zu finden, sondern um für irgendwelche vergegebenen Verdienste um die Entstehung dieses Staates belohnt zu werden. Dann aber mußten anderseits die Amtsstuben mit Leuten von ganz bestimmter Parteizugehörigkeit gefüllt werden, um den einzelnen politischen Parteien den entsprechenden Einfluß auf die Gebarung dieser Ämter zu wahren. Schließlich galt es da auch noch, daß geschlossene deutsche Sprachgebiet mit der zweckmäßigen Menge èechischer Beamten zu durchsetzen, um überall wenigstens èechische Minderheiten zu schaffen und die angeblich unverläßliche deutsche Bevölkerung ständig unter Kontrolle zu halten. Und weil Ihnen dieses Wachstum ihres Beamtenheeres doch ein wenig zu rasch erschien, so sorgten Sie schon dafür, daß in gleicher Weise die Deutschen aus den Arbeitsplätzen im Staatsdienste verdrängt wurden. So wurde eine Menge deutscher Angestellter unter Aberkennung des erworbenen Rechtes auf den Ruhegenuß ganz einfach entlassen, nur weil diese noch vor Klärung der Verhältnisse durch die Friedensdiktate den Diensteid nicht rechtzeitig geleistet oder gar im Vertrauen auf das in den Wilsonschen Friedensgrundsätzen allen Völkern dieser Erde zugesprochene Selbstbestimmungsrecht den Eid auf die Republik Deutsch-Österreich abgelegt hatten. Weil aber dieser Vorgang auch nicht die beabsichtigte Erleichterung brachte, so erfanden Sie dann die Sprachprüfungen, die das geeignete Mittel sein sollten, um auch noch den letzten Rest deutscher Beamter langsam, aber sicher von ihren Dienstplätzen zu entfernen und so neue Unterkunftstellen für den èechischen Beamtennachwuchs zu schaffen.

Dieses riesige Beamtenheer hatte aber während der Geld- und Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit keineswegs ein rosiges Dasein. Wenn die elende wirtschaftliche Lage die Beamten zwang, nach einer materiellen Besserstellung zu rufen, dann wurden immer reichlich spät irgendwelche Zulagen eingeführt, Teuerungszulagen, Notaushilfen, Familienzulagen, Kinderzulagen und wie derlei Dinge sonst noch benannt werden. Ganz abgesehen davon, daß diese Zulagen wegen ihrer geringen Höhe und ihrer verspäteten Bewilligung immer unzureichend waren, lernten die Beamten auch noch deren Unzuverläßigkeit kennen, als im Vertrauen auf das Versprechen des gewesenen Finanzministers Rašín hin, daß auf Grund seines Finanzexperimentes sofort die Preise aller Lebensmittel und Bedarfsartikel sinken werden, der Staat daran ging, zuerst seinen Staatsangestellten die Teuerungszulagen um 20% zu kürzen und ihnen ihre Bezüge auch dadurch noch zu schmälern, daß er sie die Personaleinkommensteuer und die Pensionsbeiträge wieder leisten ließ, von denen sie während der Kriegszeit bis zum Beginn des Jahres 1922 befreit waren. Aber der Index der Lebensführung sank keineswegs, auch trotz der Versprechungen eines Finanzministers nicht, und so mußten neuerdings Zulagen eingeführt werden, für die Beamten mit Hochschulbildung im Ausmaße von 20% des Grundgehaltes, für die übrigen Staatsangestellten im Ausmaß von 20% der Ortszulage. Dieser labile Zustand im Besoldungswesen der Staatsangestellten ließ es erklärlich erscheinen, daß die Beamten und Angestellten immer deutlicher ihre Wünsche äußerten, endlich ein fixiertes Besoldungssystem zu erhalten, das ihnen mit einer gewissen Sicherung die den Friedensbezügen valutarisch angeglichenen neuen Gehälter zuerkennt. Auf die Dauer konnte sich die Regierung diesem berechtigten Wunsche nicht verschließen, zumal sie ja sehen mußte, daß alle näher und weiter gelegenen Nachbarstaaten eine Stabilisierung der Beamtengehälter schon vorgenommen hatten. Und so wurde den Beamten das Versprechen auf eine Gehaltsregelung gegeben, die mit 1. Jänner 1926 hätte in Kraft treten sollen, allerdings unter der Bedingung, daß vorher das Beamtenheer um 30% verkleinert und gleichzeitig eine Vereinfachung der Verwaltung durchgeführt werde, damit es in, Hinkunft weniger Beamte, aber besser bezahlte Beamte gebe.

Die deutschen Staatsangestellten haben mit Recht befürchtet, daß dieses Abbaugesetz sich nur zu ihrem Schadem auswirken werde und haben erfahrungsgemäß dem Versprechen des Ministerpräsidenten keinen Glauben geschenkt, daß die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit keinen Grund für den Abbau bilden werde. Was wir aber zu Ende des Jahres 1925 erleben mußten, als man Tausende von arbeitsfähigen und arbeitswilligen deutschen Staatsangestellten unter den unsinnigsten Vorwänden aus dem Staatsdienste herauswarf, das übertraf noch die Phantasie des schwärzesten Pessimisten, und wie zum Hohn meldeten èechische Tageszeitungen während des Wahlkampfes, daß der Minister Franke im Salonwagen seinen Wahlkreis bereise und seine Kandidatur ganz besonders mit dem Hinweise darauf empfehle, daß es ihm gelungen sei, das ihm unterstellte Ressort nahezu vollständig von Deutschen zu säubern. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, was der Abg. Procházka im sozialpolitischen Ausschuß in der Generaldebatte über das vorliegenden Beamtenbesoldungsgesetz ausdrücklich erwähnte, daß die Deutschen sich über den Abbau von nur deutschen Staatsangestellten keineswegs beschweren können, denn der Staat habe nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, in seiner Verwaltung sich von den unverläßlichen deutschen Elementen zu befreien. Damit ist wohl der klare Beweis erbracht, daß das Abbaugesetz nur zur Dezimierung der deutschen Staatsangestellten von allem Anfange an gemacht wurde. Dem Abg. Procházka ist es aber gelungen, die Unmoral in der Durchführung dieses Gesetzes aufzuzeigen, denn er darf nicht vergessen, daß der Staat als Arbeitgeber, wie jeder andere Arbeitgeber nur einen auf Qualität und Quantität der Arbeit abzielenden Vertrag mit seinen Arbeitnehmern geschlossen hat, sich aber kein Recht anmaßen darf, die Weltanschauung oder die politische Gesinnung der Arbeitnehmer irgendwie zu beeinflussen.

Durch den Abbau der deutschen Staatsangestellten war die eine Hälfte des Dezembergesetzes teilweise durchgeführt. An die Reform der öffentlichen Verwaltung, die ebenfalls in diesem Gesetze vorgesehen ist, denkt aber heute noch kein Mensch und die wird wahrscheinlich auch in zehn Jahren noch nicht durchgeführt sein. Immerhin war aber der Weg frei für die Besoldungsreform und die Regierung gezwungen, ihr Wort einzulösen. Das ganze Jahr 1925 war von den Vorarbeiten für die Schaffung eines neuen Besoldungssystems ausgefüllt. Es hat nicht an Vorschlägen seitens der Organisationen der Staatsangestellten und seitens einzelner Personen gefehlt. Aber trotzdem unter diesen Vorschlägen manches Gute und Brauchbare gewesen ist, hat doch nichts Gnade vor den Augen der Regierung gefunden. Denn plötzlich erklärte die Regierung, daß sie nicht nur die Besoldung der Staatsangestellten neu regeln will, sondern daß sie gleichzeitig die Grundlage des Besoldungssystems einer Reform zu unterziehen beabsichtige. Und so entstand der Regierungsentwurf, der heute zum Gesetz erhoben werden soll.

Im zwanzigsten Jahrhundert, im Zeitalter gewerkschaftlicher Organisationen, nach Durchführung einer sogenannten sozialen Revolution, hätte man erwartet, daß wenigstens die Fachvereine der Staatsangestellten zu den Vorarbeiten und Vorberatungen dieses Gesetzes werden ihre Vertreter entsenden und so an dem Zustandekommen, des Gesetzes werden mitarbeiten können. Statt dessen wurden die ersten Entwürfe seitens der Regierung vollkommen geheimgehalten und als doch nur eines schönen Tages der Inhalt des Regierungsentwurfes in großen Zügen, angeblich durch eine Indiskretion, bekannt wurde, als sich gegen gewisse Bestimmungen dieses Entwurfes ablehnende Stimmen erhoben, da durften zwar die parteipolitisch orientierten èechischen Beamtenorganisationen den Abgeordnetenklubs und der Regierung ihre Wünsche und Gegenvorschläge zur Kenntnis bringen, mit den unpolitischen Organisationen wurde aber gar nicht verhandelt. Und selbstverständlich vollkommen ausgeschlossen waren die Organisationen der deutschen Staatsangestellten, deren schriftliche Eingaben und Memoranden überhaupt nicht einmal zur Kenntnis genommen wurden, ja das ging so weit, daß sogar einmal der Vertreter der deutschen Richtergewerkschaft, der zu einer Vorsprache von den Vertretern der èechischen Richtergewerkschaft mitgenommen wurde, noch vor der Beratung vom Minister des Innern unter Berufung auf den Grundsatz, nur mit Èechen zu verhandeln, zur Tür hinausgewiesen wurde. (Výkøiky.) So sieht in diesem Staate die Gleichberechtigung der Deutschen aus. An diesem beleidigenden Vorgehen gegen die Deutschen hat die Tatsache nichts geändert, daß das parlamentarische Koalitionsministerium von einem Beamtenkabinett abgelöst wurde. Wenn man von einem Beamtenkabinett auch eine etwas freundlichere Einstellung den Organisationen der staatlichen Angestellten gegenüber erwarten sollte, wenn es auch den Anschein hatte, daß noch im letzten Augenblick den Organisationen ein gewisser Einfluß auf die Schlußredaktion des Regierungsantrages eingeräumt werden sollte, so war dies nichts anderes, als ein Manöver der Regierung, um durch dieses rein äußerliche Mittel die Schwierigkeiten unter den Koalitionsparteien anläßlich dieses Beamtengesetzes überbrücken zu helfen, im Grunde genommen war es aber keniesweges ernstlich gemeint. Ist es doch heute allgemein bekannt, daß an der Spitze des Beamtenministeriums ein Ministerpräsident steht, der ein geschworener Feind jeder Staatsangestelltenorganisation seit je gewesen ist. Ich weiß aus eigener Erfahrung und kann es jederzeit beweisen, daß der Herr Ministerpräsident Èerný den Landesschulinspektor Zirngast und den Mittelschuldirektor Kott, beiden in Brünn, nur deshalb bis zum heutigen Tag gegen alle Widerstände im Amte biebehält und unterstützt, weil der Reichsverband deutscher Mittelschullehrer im Kampfe gegen diese, die Lehrerschaft schädigenden Vorgesetzten gegen beide die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen unlauteren Gebahr§s mit öffentlichen Geldern und wegen anderer Verfehlungen im Amte machen mußte. Nach des Ministerpräsidenten Willen durfte die Lehrerorganisation nicht Recht behalten, die beiden Herren sind heute nach 2 Jahren noch im Amte, es wird das gerichtliche Verfahren gegen sie nicht durchgeführt, es wird aber auch gegen die Funktionäre der Organisation kein Disziplinarverfahren eingeleitet, nur um keine Gelegenheit zu bieten, die Wahrheit an das Tageslicht zu bringen. Nach außenhin aber erscheint die Lehrerorganisation im Unrechte und gilt als die Besiegte. Bis zu solchen Erscheinungen kommt es in diesem Staate, wenn es sich darum handelt, Beamtenorganisationen zu bekämpfen und sie ihre Machtlosigkeit fühlen zu lassen.

Hätte man die Organisationen der Staatsangestellten von allem Anfang an zur aktiven Mitarbeit an dem Besoldungsgesetz herangezogen, so hätte man nicht nur Zeit erspart und das Beamtengesetz wirklich schon im Dezember 1925 herausgebracht, sondern man hätte so manchen Fehler und Mangel dieses Gesetzes reibungslos im gegenseitigen Einvernehmen behoben. Heute ist es nur ein schwacher Trost für die Beamtenschaft, daß sie infolge der Ausschaltung ihrer Organisation an dem vorliegenden Machwerke keine Schuld trägt und zu einer scharfen Kritik berechtigt ist, denn den Schaden hat ja doch die Beamtenschaft zu tragen. Um so verwunderlicher muß es aber wirken, daß alle Abänderungsanträge, die von einzelnen Abgeordneten über Wunsch der Staatsangestelltenorganisationen gestellt wurden, bisher von der parlamentarischen Mehrheit rücksichtslos niedergestimmt wurden und daß diese Mehrheit bereit ist, das Gesetz so zu machen, wie es von der Regierung in Vorschlag gebracht wird, trotzdem es ihr doch bekannt sein muß, welche Widerstände sich in den Kreisen der Beamtenschaft selbst gegen dieses Gesetz geltend machen.

Es war ein sehr schlauer Trick der Regierung, nicht nur die Besoldung der Staatsangestellten zu regeln, sondern auch gleichzeitig die Grundlage des Besoldungssystems einer Reform angeblich zu unterziehen. Denn dadurch kam sie in die Lage, auf der einen Seite den einzelnen Kategorien ein paar Heller mehr an Besoldung zu geben, auf der anderen Seite ihnen aber schwer erworbene Rechte wegzunehmen. Und so etwas nennt man hierzulande eine Besoldungsreform, die sich allerdings so vielen anderen Reformen in diesem Staate würdig zugesellt, mag man nun den Geist und Inhalt dieser Reformen oder aber die Beweggründe zu diesen Reformen in Betracht ziehen.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP