Derartige Bedingungen wurden bei der Übernahme
des Personales verstaatlichter Eisenbahnen in den Status der Staatsbahnen
im alten Österreich niemals aufgestellt, sondern es wurde
als eine Selbstverständlichkeit betrachtet, daß jeder
Bedienstete, der die schriftliche Erklärung um Einreihung
in den Staatsbahnstatus abgab, auch anstandslos übernommen
wurde. Diejenigen Bediensteten, welche nicht in den Staatsbahnstatus
übernommen werden wollten, verblieben einfach in ihrem früheren
Stande und es galten für sie auch weiterhin die unter der
Privatbahnverwaltung erworbenen Ansprüche und Rechte.
Bei der Unifizierungsmethode, die sich die èsl. Staatseisenbahnverwtltung
zurecht gelegt hat, muß im Zusammenhang mit dem herrschenden
nationalistischen System die Befürchtung gehegt werden, daß
die nicht unifizierten Bediensteten über
kurz oder lang auf irgend eine Art aus dem Dienste entfernt werden.
Welche Perspektiven sich für einen großen Teil des
Personales der beiden verstaatlichten Bahnen dabei eröffnen,
zeigt auch bereits das vorläufige Resultat der seit 1. Jänner
1926 durchgeführten Unifizierung, welches folgendermaßen
ausschaut:
1. Jänner 1922 | 1. Oktober 1925 | 1. Jänner 1926 | 1./I. 1926 | ||||
Extra Status
Status I | 52 | ||||||
Status IIa u. IIb | |||||||
Status IIIa | |||||||
Status IIIb | |||||||
Unterbeamte | |||||||
Bedienstete | |||||||
Zusammen |
1. Oktober 1922 | 1. Oktober 1925 | 1. Jänner 1926 | |
Status I | |||
Status IIa und IIb | |||
Status IIIa
Status IIIb | (217) 896 | 196 | 121 |
Unterbeamte | |||
Bedienstete | |||
Zusammen |
Die Aussig-Teplitzer Eisenbahn hatte am 1.
Oktober 1922, dem letzten Jahre ihrer freien Verfügung, einen
Gesamtstand an definitivem Personale - das ist ohne die provisorischen
Hilfsbediensteten und Arbeiter von 3807 Bediensteten. Dieser definitive
Stand ist in dem Zeitraume von 3 Jahren auf die Zahl von 2055
Bediensteten zusammengeschmolzen. 1752 Bedienstete, das sind gleich
45 Prozent des definitiven Porsonales, wurden also in diesen verhältnismäßig
kurzen Zeitraume aus dem Bahndienste ausgeschieden. Von den am
1. Oktober 1925 noch im Dienste gestandenen 2055 definitiven Bediensteten
brachten ungefähr 90 Prozent ihre Anmeldung um Unifizierung
ein. Davon wurden bis jetzt aber nur 40 Prozent unifiziert.
Bei der Buschtehrader Eisenbahn betrug der
Stand an definitiven Personalen am 1. Oktober 1922 5307 Bedienstete.
Am 1. Oktober 1925 betrug der Stand nur mehr 3852 definitive Bedienstete.
Der definitive Personalstand wurde also innerhalb dreier Jahre
um 1455 Bedienstete, das ist um 27 Prozent vermindert. Von den
am 1. Oktober 1925 verbliebenen Gesamtstande an 3852 definitiven
Bediensteten sind bis nun 60 Prozent unifiziert worden.
Der gesamte Stand an definitiven Personale
beider Bahnen wurde also in der Zeit vom 1. Oktober 1922 bis 1.
Oktober 1925 von der staatlichen Verwaltung von 9114 Bediensteten
auf 5907 Bedienstete gedrosselt, das ist um 3207 Bedienstete,
somit um 35 Prozent. Kann sich jemand von Ihnen angesichts dieses
kaum dreijährigen staatlichen Verwaltungsergebnisses des
Eindruckes erwehren, daß gerade unter dem Personale dieser
beiden verstaatlichten Bahnen" das zum überwiegenden
Teile aus deutschen Bediensteten bestanden hat, die Abbauguillotine
in geradezu erschreckenden Maße gewütet hat? Diese
Zahlen sind eine flammende Anklage gegen das herrschende nationalistische
Gewaltsystem, das bisher in diesem Staate geherrscht hat.
Und fragen wir uns nach dem finanziellen Ergebnis
dieser Vernichtung tausender von Arbeiter- und Bedienstetenexistenzen.
In den Beratungen des Sechser- und Zwölferausschusses der
vorläufig in die Brüche gegangenen allnationalen Koalition
selbst über die Staatsangestelltengesetzentwürfe wurde
von verschiedenen Seiten wiederholt und mit Recht darauf hingewiesen,
daß Hunderte von Millionen Kronen durch den unsinnigen Personalabbau
verpulvert wurden.
In Anbetracht aller dieser Verfolgungen und
des grenzenlosen begangenen Unrechtes an tausenden unschuldiger
Menschen sowie des ganzen herrschenden nationalistischen Systems
und den neuerlichen Rechtsraub, der mit der vorliegenden Gesetzesvorlage
an den Staats- und Eisenbahnbediensteten verübt wird, kann
ich zusammenfassend nur damit schließen, daß unser
Standpunkt zu dem in Verhandlung stehenden Gegenstande in seiner
jetzigen Gestalt kein anderer als ein ablehnender sein kann. Namens
der deutschen sozialdemokratischen Arbeiterpartei habe ich daher
folgende Erklärung abzugeben:
Meine Partei hat sich seit jeher mit aller
Energie dafür eingesetzt, daß die Dienst- und Entlohnungsverhältnisse
der Angestellten des Staates, der staatlichen Betriebe und Unternehmungen
und der übrigen öffentlich rechtlichen Körperschaften
in sozialem Sinne geregelt und den Angestellten für ihre
Arbeitsleistung angemessene, den herrschenden Lebensverhältnissen
angepaßte Bezüge zu teil werden. In dem vorliegenden
Gesetzentwurfe vermögen wir jedoch eine solche Regelung keineswegs
zu erblicken. Denn den geringfügigen Verbesserungen, die
das Gesetz einigen Angestelltenkategorien für die Gegenwart
bietet, stehen infolge Festsetzung ungenügender Anfangsbezüge,
verlängerter Anwärterfristen, verschlechterter Ernennungs-
und Vorrückungsbedingungen, willkürlicher Einreihungsnormen
und eines ungerechten Aktivitätszulagenklassensystems schwere
Nachteile für die Zukunft gegenüber. Überdies wurden
die Altpensionisten mit ihren berechtigten Forderungen auf Gleichstellung
aller Pensionistengruppen einschließlich die Abgebauten
neuerlich übergangen. Unsere entschiedenste Ablehnung aber
fordert die Auslieferung der Dienststellensystemisierung an die
Willkür der Regierung, die neuerliche Einschränkung
der Rechte der Selbstverwaltungskörp er und die Aufhebung
der den Sozialversicherungsinstituten bei der Regelung der Dienstverhältnisse
ihrer Angestellten bisher zustehenden Autonomie unsere schroffste
Ablehnung heraus, und schon gar die Fülle von Ermächtigungen
für eine Regierung, zu der wir unmöglich Vertrauen haben
können. Wir können ruhig aussprechen, daß wir
alles getan haben, um die schweren Mängel des Entwurfes durch
gründlich ausgearbeitete und sachlich wohl fundierte Abänderungsanträge
zu beheben. Alle unsere Bemühungen wurden aber von der Mehrheit,
die sich sonst gern ein Mäntelchen der Angestelltenfreundlichkeit
umhängt, durchkreuzt. Wir wollen trotzdem auch bei der Beratung
der Vorlage im Plenum des Hauses unsere Bemühungen fortsetzen.
Sollte aber die Mehrheit in ihrem unsozialen Beginnen fortfahren,
dann müßten wir ihr auch die alleinige Verantwortung
für die in ihrer jetzigen Gestalt unannehmbare Vorlage überlassen
und unserem Urteil über diese durch ein negatives Votum Ausdruck
geben. Wir befinden uns dabei in voller Übereinstimmung mit
der Stellungnahme der freigewerkschaftlichen Organisationen, mit
welchen wir in allen Phasen der parlamentarischen Verhandlungen
in ständigem Einvernehmen gearbeitet haben. Vereint mit diesen
werden wird den Kampf für eine gerechte und soziale Regelung
der Dienstbezüge und Rechtsverhältnisse der öffentlichen
Angestellten mit aller Entschiedenheit fortführen. (Souhlas
a potlesk nìm. soc. demokratických poslancù.)
Meine Damen und Herren! Wenn die Güte eines èechoslovakischen
Gesetzes direkt proportioniert wäre zur Länge der Verhandlungszeit,
dann müßte dieses Gesetz, mit welchem die Besoldungsverhältnisse
der Staatsangestellten neu geregelt werden, das Maximum
an Vorteilen enthalten. Denn 1 1/2 Jahre wurde daran herumgearbeitet
und wenn man jetzt ein abschließendes Urteil darüber
fallen will, dann kann man sich des klassischen Dichterortes bedienen,
das von kreisenden Bergen spricht, wobei nur eine kleine Maus
herauskommt. Der Vergleich ist insoferne noch zutreffender, als
hier wirklich ein ganz schädliches Nagetier das Licht der
Welt erblickt, das die Wurzeln der Berufsfreudigkeit, ja die Wurzeln
der Beamtenexistenz zu zernagen bestimmt ist.
Es wird wohl heute kein Mensch behaupten können,
daß die Vorteile, die dieses Gesetz angeblich bringt, auch
nur irgendwie ein Äquivalent für all das sein können,
was die Beamten, insbesondere die deutschen Beamten sei *en Tagen
des Staatenumsturzes hier erlebt haben. In der Begeisterung
der Revolutionstage, in der Freude über den neuen selbständigen
èechischen Staat, den Sie keineswegs irgendwelchen großen
Befreiungstaten, sondern einzig und allein nur der haßerfüllten
Einkreisungspolitik des deutschfeindlichen Galliers
zu danken haben, wuchs sozusagen über Nacht das èechische
Beamtenheer zu riesenhaften Dimensionen an. Einmal drängte
sich eine Menge von Leuten zum Staatsdienst, nicht um hier Arbeit
zu finden, sondern um für irgendwelche vergegebenen Verdienste
um die Entstehung dieses Staates belohnt zu
werden. Dann aber mußten anderseits die Amtsstuben mit Leuten
von ganz bestimmter Parteizugehörigkeit gefüllt werden,
um den einzelnen politischen Parteien den entsprechenden Einfluß
auf die Gebarung dieser Ämter zu wahren. Schließlich
galt es da auch noch, daß geschlossene deutsche Sprachgebiet
mit der zweckmäßigen Menge èechischer Beamten
zu durchsetzen, um überall wenigstens èechische Minderheiten
zu schaffen und die angeblich unverläßliche deutsche
Bevölkerung ständig unter Kontrolle
zu halten. Und weil Ihnen dieses Wachstum ihres Beamtenheeres
doch ein wenig zu rasch erschien, so sorgten Sie schon dafür,
daß in gleicher Weise die Deutschen aus den Arbeitsplätzen
im Staatsdienste verdrängt wurden. So wurde eine Menge deutscher
Angestellter unter Aberkennung des erworbenen Rechtes auf den
Ruhegenuß ganz einfach entlassen, nur weil diese noch vor
Klärung der Verhältnisse durch die Friedensdiktate den
Diensteid nicht rechtzeitig geleistet oder gar im Vertrauen auf
das in den Wilsonschen Friedensgrundsätzen allen Völkern
dieser Erde zugesprochene Selbstbestimmungsrecht den Eid auf die
Republik Deutsch-Österreich abgelegt hatten. Weil aber dieser
Vorgang auch nicht die beabsichtigte Erleichterung brachte, so
erfanden Sie dann die Sprachprüfungen, die das geeignete
Mittel sein sollten, um auch noch den letzten Rest deutscher Beamter
langsam, aber sicher von ihren Dienstplätzen zu entfernen
und so neue Unterkunftstellen für den èechischen Beamtennachwuchs
zu schaffen.
Dieses riesige Beamtenheer hatte aber während
der Geld- und Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit keineswegs ein
rosiges Dasein. Wenn die elende wirtschaftliche Lage die Beamten
zwang, nach einer materiellen Besserstellung zu rufen, dann wurden
immer reichlich spät irgendwelche Zulagen eingeführt,
Teuerungszulagen, Notaushilfen, Familienzulagen, Kinderzulagen
und wie derlei Dinge sonst noch benannt werden. Ganz abgesehen
davon, daß diese Zulagen wegen ihrer geringen Höhe
und ihrer verspäteten Bewilligung immer unzureichend waren,
lernten die Beamten auch noch deren Unzuverläßigkeit
kennen, als im Vertrauen auf das Versprechen des gewesenen Finanzministers
Rašín hin, daß auf Grund seines Finanzexperimentes
sofort die Preise aller Lebensmittel und Bedarfsartikel sinken
werden, der Staat daran ging, zuerst seinen Staatsangestellten
die Teuerungszulagen um 20% zu kürzen und ihnen ihre Bezüge
auch dadurch noch zu schmälern, daß er sie die Personaleinkommensteuer
und die Pensionsbeiträge wieder leisten ließ, von denen
sie während der Kriegszeit bis zum Beginn des Jahres 1922
befreit waren. Aber der Index der Lebensführung sank keineswegs,
auch trotz der Versprechungen eines Finanzministers nicht, und
so mußten neuerdings Zulagen eingeführt werden, für
die Beamten mit Hochschulbildung im Ausmaße von 20% des
Grundgehaltes, für die übrigen Staatsangestellten im
Ausmaß von 20% der Ortszulage. Dieser labile Zustand im
Besoldungswesen der Staatsangestellten ließ es erklärlich
erscheinen, daß die Beamten und Angestellten immer deutlicher
ihre Wünsche äußerten, endlich ein fixiertes Besoldungssystem
zu erhalten, das ihnen mit einer gewissen Sicherung die den Friedensbezügen
valutarisch angeglichenen neuen Gehälter zuerkennt. Auf die
Dauer konnte sich die Regierung diesem berechtigten Wunsche nicht
verschließen, zumal sie ja sehen mußte, daß
alle näher und weiter gelegenen Nachbarstaaten eine Stabilisierung
der Beamtengehälter schon vorgenommen hatten. Und so wurde
den Beamten das Versprechen auf eine Gehaltsregelung gegeben,
die mit 1. Jänner 1926 hätte in Kraft treten sollen,
allerdings unter der Bedingung, daß vorher das Beamtenheer
um 30% verkleinert und gleichzeitig eine Vereinfachung der Verwaltung
durchgeführt werde, damit es in, Hinkunft weniger Beamte,
aber besser bezahlte Beamte gebe.
Die deutschen Staatsangestellten haben mit
Recht befürchtet, daß dieses Abbaugesetz sich nur zu
ihrem Schadem auswirken werde und haben erfahrungsgemäß
dem Versprechen des Ministerpräsidenten keinen Glauben geschenkt,
daß die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit
keinen Grund für den Abbau bilden werde. Was wir aber zu
Ende des Jahres 1925 erleben mußten, als man Tausende von
arbeitsfähigen und arbeitswilligen deutschen Staatsangestellten
unter den unsinnigsten Vorwänden aus dem Staatsdienste
herauswarf, das übertraf noch die Phantasie des schwärzesten
Pessimisten, und wie zum Hohn meldeten èechische Tageszeitungen
während des Wahlkampfes, daß der Minister Franke
im Salonwagen seinen Wahlkreis bereise und seine Kandidatur ganz
besonders mit dem Hinweise darauf empfehle, daß es ihm gelungen
sei, das ihm unterstellte Ressort nahezu vollständig von
Deutschen zu säubern. Wir dürfen aber auch nicht vergessen,
was der Abg. Procházka im sozialpolitischen Ausschuß
in der Generaldebatte über das vorliegenden Beamtenbesoldungsgesetz
ausdrücklich erwähnte, daß die Deutschen sich
über den Abbau von nur deutschen Staatsangestellten keineswegs
beschweren können, denn der Staat habe nicht nur das Recht,
sondern auch die Pflicht, in seiner Verwaltung sich von den unverläßlichen
deutschen Elementen zu befreien. Damit ist wohl der klare Beweis
erbracht, daß das Abbaugesetz nur zur Dezimierung der deutschen
Staatsangestellten von allem Anfange an gemacht wurde. Dem Abg.
Procházka ist es aber gelungen, die Unmoral in der
Durchführung dieses Gesetzes aufzuzeigen, denn er darf nicht
vergessen, daß der Staat als Arbeitgeber, wie jeder andere
Arbeitgeber nur einen auf Qualität und Quantität der
Arbeit abzielenden Vertrag mit seinen Arbeitnehmern geschlossen
hat, sich aber kein Recht anmaßen darf, die Weltanschauung
oder die politische Gesinnung der Arbeitnehmer irgendwie zu beeinflussen.
Durch den Abbau der deutschen Staatsangestellten
war die eine Hälfte des Dezembergesetzes teilweise durchgeführt.
An die Reform der öffentlichen Verwaltung, die ebenfalls
in diesem Gesetze vorgesehen ist, denkt aber heute noch kein Mensch
und die wird wahrscheinlich auch in zehn Jahren noch nicht durchgeführt
sein. Immerhin war aber der Weg frei für die Besoldungsreform
und die Regierung gezwungen, ihr Wort einzulösen. Das ganze
Jahr 1925 war von den Vorarbeiten für die Schaffung eines
neuen Besoldungssystems ausgefüllt. Es hat nicht an Vorschlägen
seitens der Organisationen der Staatsangestellten und seitens
einzelner Personen gefehlt. Aber trotzdem unter diesen Vorschlägen
manches Gute und Brauchbare gewesen ist, hat doch nichts Gnade
vor den Augen der Regierung gefunden. Denn plötzlich erklärte
die Regierung, daß sie nicht nur die Besoldung der Staatsangestellten
neu regeln will, sondern daß sie gleichzeitig die Grundlage
des Besoldungssystems einer Reform zu unterziehen beabsichtige.
Und so entstand der Regierungsentwurf, der heute zum Gesetz erhoben
werden soll.
Im zwanzigsten Jahrhundert, im Zeitalter gewerkschaftlicher
Organisationen, nach Durchführung einer sogenannten sozialen
Revolution, hätte man erwartet, daß wenigstens die
Fachvereine der Staatsangestellten zu den Vorarbeiten und Vorberatungen
dieses Gesetzes werden ihre Vertreter entsenden und so an dem
Zustandekommen, des Gesetzes werden mitarbeiten können. Statt
dessen wurden die ersten Entwürfe seitens der Regierung vollkommen
geheimgehalten und als doch nur eines schönen Tages der Inhalt
des Regierungsentwurfes in großen Zügen, angeblich
durch eine Indiskretion, bekannt wurde, als sich gegen
gewisse Bestimmungen dieses Entwurfes ablehnende Stimmen erhoben,
da durften zwar die parteipolitisch orientierten èechischen
Beamtenorganisationen den Abgeordnetenklubs und der Regierung
ihre Wünsche und Gegenvorschläge zur Kenntnis bringen,
mit den unpolitischen Organisationen wurde aber gar nicht verhandelt.
Und selbstverständlich vollkommen ausgeschlossen waren die
Organisationen der deutschen Staatsangestellten, deren schriftliche
Eingaben und Memoranden überhaupt nicht einmal zur Kenntnis
genommen wurden, ja das ging so weit, daß sogar einmal der
Vertreter der deutschen Richtergewerkschaft, der zu einer Vorsprache
von den Vertretern der èechischen Richtergewerkschaft mitgenommen
wurde, noch vor der Beratung vom Minister des Innern
unter Berufung auf den Grundsatz, nur mit Èechen
zu verhandeln, zur Tür hinausgewiesen wurde. (Výkøiky.)
So sieht in diesem Staate die Gleichberechtigung
der Deutschen aus. An diesem beleidigenden Vorgehen gegen die
Deutschen hat die Tatsache nichts geändert, daß das
parlamentarische Koalitionsministerium von einem Beamtenkabinett
abgelöst wurde. Wenn man von einem Beamtenkabinett auch eine
etwas freundlichere Einstellung den Organisationen der staatlichen
Angestellten gegenüber erwarten sollte, wenn es auch den
Anschein hatte, daß noch im letzten Augenblick den Organisationen
ein gewisser Einfluß auf die Schlußredaktion des Regierungsantrages
eingeräumt werden sollte, so war dies nichts anderes, als
ein Manöver der Regierung, um durch dieses rein äußerliche
Mittel die Schwierigkeiten unter den Koalitionsparteien anläßlich
dieses Beamtengesetzes überbrücken zu helfen, im Grunde
genommen war es aber keniesweges ernstlich gemeint. Ist es doch
heute allgemein bekannt, daß an der Spitze des Beamtenministeriums
ein Ministerpräsident steht, der ein geschworener Feind jeder
Staatsangestelltenorganisation seit je gewesen ist. Ich weiß
aus eigener Erfahrung und kann es jederzeit beweisen, daß
der Herr Ministerpräsident Èerný
den Landesschulinspektor Zirngast und den Mittelschuldirektor
Kott, beiden in Brünn, nur deshalb bis zum heutigen Tag gegen
alle Widerstände im Amte biebehält und unterstützt,
weil der Reichsverband deutscher Mittelschullehrer im Kampfe gegen
diese, die Lehrerschaft schädigenden Vorgesetzten gegen beide
die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen unlauteren Gebahr§s
mit öffentlichen Geldern und wegen anderer Verfehlungen im
Amte machen mußte. Nach des Ministerpräsidenten Willen
durfte die Lehrerorganisation nicht Recht behalten, die beiden
Herren sind heute nach 2 Jahren noch im Amte, es wird das gerichtliche
Verfahren gegen sie nicht durchgeführt, es wird aber auch
gegen die Funktionäre der Organisation kein Disziplinarverfahren
eingeleitet, nur um keine Gelegenheit zu bieten, die Wahrheit
an das Tageslicht zu bringen. Nach außenhin aber erscheint
die Lehrerorganisation im Unrechte und gilt als die Besiegte.
Bis zu solchen Erscheinungen kommt es in diesem Staate, wenn es
sich darum handelt, Beamtenorganisationen zu bekämpfen und
sie ihre Machtlosigkeit fühlen zu lassen.
Hätte man die Organisationen der Staatsangestellten
von allem Anfang an zur aktiven Mitarbeit an dem Besoldungsgesetz
herangezogen, so hätte man nicht nur Zeit erspart und das
Beamtengesetz wirklich schon im Dezember 1925 herausgebracht,
sondern man hätte so manchen Fehler und Mangel dieses Gesetzes
reibungslos im gegenseitigen Einvernehmen behoben. Heute ist es
nur ein schwacher Trost für die Beamtenschaft, daß
sie infolge der Ausschaltung ihrer Organisation an dem vorliegenden
Machwerke keine Schuld trägt und zu einer scharfen Kritik
berechtigt ist, denn den Schaden hat ja doch die Beamtenschaft
zu tragen. Um so verwunderlicher muß es aber wirken, daß
alle Abänderungsanträge, die von einzelnen Abgeordneten
über Wunsch der Staatsangestelltenorganisationen gestellt
wurden, bisher von der parlamentarischen Mehrheit rücksichtslos
niedergestimmt wurden und daß diese Mehrheit bereit ist,
das Gesetz so zu machen, wie es von der Regierung in Vorschlag
gebracht wird, trotzdem es ihr doch bekannt sein muß, welche
Widerstände sich in den Kreisen der Beamtenschaft selbst
gegen dieses Gesetz geltend machen.
Es war ein sehr schlauer Trick der Regierung,
nicht nur die Besoldung der Staatsangestellten zu regeln, sondern
auch gleichzeitig die Grundlage des Besoldungssystems einer Reform
angeblich zu unterziehen. Denn dadurch kam sie in die Lage, auf
der einen Seite den einzelnen Kategorien ein paar Heller mehr
an Besoldung zu geben, auf der anderen Seite ihnen aber schwer
erworbene Rechte wegzunehmen. Und so etwas nennt man hierzulande
eine Besoldungsreform, die sich allerdings so vielen anderen Reformen
in diesem Staate würdig zugesellt, mag man nun den Geist
und Inhalt dieser Reformen oder aber die Beweggründe zu diesen
Reformen in Betracht ziehen.
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