Støeda 24. listopadu 1926

Gewiß sind auch dem èechischen Volke Schulen und Klassen genommen worden. Wieviel man aber dem èechischen Volke seit 1919 gab, das verschweigt man planmäßig, wenn man sich regierungsseitig anschickt, sich zu salvieren. 1925 und 1926 fanden wir hierüber nicht einmal in den Staatsvoranschlägen verläßliche Nachrichten. Der Staatsvoranschlag für 1927 ist etwas offenherziger. Er gibt die Zahlen der Minderheitsschulen mit 954 an, wovon nur 16 deutsche sind. Also haben die Èechen seit dem Umsturze 938 neue Schulen bekommen, was wohl etwa das Doppelte an Klassen ausmacht. Ist es keine Benachteiligung des deutschen Volkes, die hieraus resultiert? (Posl. inž. Jung: Um so mehr als in einer ganzen Anzahl dieser Minderheitsschulen sehr viel deutsche Kinder und in mancher überhaupt nur deutsche Schüler sind!) Jawohl, die Existenz dieser Minderheitsschulen ist geradezu aufgebaut auf dem erzwungenen Schulbesuch der deutschen Kinder. Wir vernehmen aus dem Staatsvoranschlag uzw. aus dessen Schulkapitel, daß der Aufwand für nationale und Minderheitschulen 220 Millionen Kronen beträgt, aus welcher Summe der deutsche Anteil höchstens mit 2 Millionen Kronen bemessen werden kann.

Wir fordern, daß die Schulverwaltung endlich unsere eingebrachten Ansuchen um deutsche Minderheitsschulen erledigt, daß sie sich aber auch an die notwendige Errichtung deutscher Volks- u. Bürgerschulen in der Slowakei heranwagt.

Wir kommen der Schulverwaltung in Hinkunft auch mit neuen Wünschen um Errichtung deutscher Minderheitsschulen. Sie ergeben sich aus dem Umstande der scheinbar dauernd bleibenden Versetzung deutscher Beamter in èechisches Gebiet. (Sehr richtig!) Deren Kindern muß die Möglichkeit des Besuches deutscher Schulen ebenso gegeben sein, als den Kindern der èechischen im deutschen Gebiete sich befindlichen Beamten der èechische Schulunterricht garantiert ist. (Potlesk na levici.) Hier gibt es die Alternative: Entweder wird der deutsche Beamte ins deutsche Gebiet rückversetzt, das ist uns die grundsätzlichere Forderung, oder man gründet deutsche Minderheitsschulen im èechischen Gebiete. Diese Forderung ist gemessen mit. Rücksicht auf die Zeit, die eine Regierung am Ruder findet, welche sich den Grundsatz gleicher Behandlung aller Kulturen des Staates zurecht legte.

Ich sprach von der Folgewirkung der Depopulation auf die Schulen und hievon, daß sie sich als Kriegsfolge immer mehr und mehr behebt. Sie wird sich unserer Meinung nach mit dem Eintritte geregelter Wohnungsverhältnisse und der Verbesserung der Lebensgrundlagen der Bürger des Staates ganz aufheben. Hiefür kann nur der Staat in entsprechender Weise Sorge tragen. In der Schule macht sich der Wandel schon fühlbar. Wir haben im heurigen Schuljahr Klassen aufzuweisen mit 60, 70 und mehr Kindern und es ergibt sich die Notwendigkeit der Parallelisierung dieser Klassen. Das kleine Schulgesetz schreibt für die Errichtung einer neuen Klasse für dieses Jahr noch 80 Schüler vor. Erst das Schuljahr 1927-28 bringt insofern eine Erleichterung, als dieser Satz auf 70 ermäßigt wird. Nun sind aber unsere Klassenzimmer nicht so groß, als daß sie auch nur 70 Schüller vertrügen. (Výkøiky posl. Krebse.) Es muß deshalb über die Bestimmung des kleinen Schulgesetzes, meinetwegen in stiller Praxis, zur Parallelisierung aller Klassen kommen, die 1926 bis 1927 über 70 Schüller aufweisen. Wiederum verweise ich auf die 80 Millionen Kronen Personalaufwand als Ersparnis von 4000 aufgelassenen deutschen Volks- und Bürgerschulklassen.

Vom Unterrichtsminister hörten wir das gute Wort von der Vermeidung jeder weiteren Schulauflassung. Aber es muß verbreitet werden. Wir müssen zu neuen Schulgründungen gelangen können. Der größte Widerstand wird seitens der Landesausschüsse zu erwarten sein. Auch das Finanzministerium wird bremsen wollen. Demgegenüber stellen wir die soziologische Stärke unserer Forderungen fest. In Beziehung hierauf muß ich mich wohl mit den Landesausschüssen etwas näher befassen. Die Praktiken, die im besonderen der böhmische Landesausschug wohl im Vereine mit dem böhmischen Landesschulrate übt - es muß das traurigerweise hier festgestellt werden - sind ausgesprochen unhaltbar. Sie können keineswegs durch Gesetze begründet werden. Die besondere Gesetzesauslegung dieser beiden Körperschaften, ich habe sie im Vorjahre mit dem Worte "Juristerei" belegt, werden von uns die schärfste Bekämpfung erfahren. Wir kritisieren im besonderen die Handhabung des unmöglichen Erlasses des Schulministeriums vom 15. Mai 1925, Zl. 16.137-I. Wir kritisieren des weiteren die Übung, definitive Parallelklassen an Bürgerschulen, welche bei Klassen bestehen, deren Kinderzahl im heurigen Schuljahre unter 75 jedoch noch über 60) beträgt, zu jenen Klassen zu verlegen, welche provisorische Parallelen besitzen, um auf Grund dieser Verlegung die provisorischen Parallelklassen auflösen zu können. In dieser Übung liegt eine offensichtliche Umgehung des § 7, Abs. 2 und des § 6, Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Juli 1922, Slg. 226. Von der Auflassung werden vielfach auch provisorische Parallelklassen betroffen, welche eigentlich bereits im Grunde der letzten Sätze der 2. Absätze der § § 5 und 6 des bezogenen Gesetzes als definitive Klassen hätten geführt werden müssen. Das Gesetz vom 13. Juli 1922, Slg. 226, kennt keine Erschwernisse wie die Erschwernis, daß der Bestand einer provisorischen Parallelklasse die Voraussetzung fordert, daß diese Klasse alljährlich auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen immer wieder errichtet werden müßte, d. h. bei einer Klassenzahl von über 80. Gegen diese Auslegung der geltenden Schulgesetze durch den Landesausschuß und den Landesschulrat protestieren wir ganz energisch.

Den Landesschulrat bzw. seine verantwortliche Leitung ersuchen wir, in Hinkunft sich als Schulbehörde zu benehmen. Wenn beim Finanzministerium und bei den Landesausschüssen die schulfiskalische Stimmung vorhanden ist, mag das letzten Endes noch begriffen sein. Der Landesschulrat jedoch hat der Anwalt der Schule zu sein, er hat sich mit uns gemeinsam den schulfeindlichen Absichten zu widersetzen. Das ist nicht nur sein Recht, sondern seine größte Pflicht. Wie aber nimmt es sich aus, wenn der Landesschulrat für Klassen, die der Landesausschuß bewilligt, die Lehrkräfte nicht zur Verfügung stellt? Daß der Fall vorgekommen ist, veranlaßt uns mit tiefem Mißtrauen die Führung der Landesschulbehörde zu betrachten.

Die Ein-Klassenschulen müssen auf alle Fälle unverletzlich sein. Sie sind am allerwenigsten Luxusgründungen. Wenn das alte Österreich sich zu ihrer Errichtung verstand, so waren außerordentlich wichtige Gründe hiefür vorhanden. Wir bitten, ja wir fordern, daß der Bestand an Ein-Klassenschulen gewahrt bleibt, daß die gepflogenen Auflassungen solcher Schulen wieder gutgemacht werden. Dazu muß sich die Schulverwaltung verstehen, auch wenn der Großteil dieser Schulen, was ja wohl aus den Siedlungsverhältnissen des Staates verständlich ist, sich im deutschen Gebiete befindet.

In einem Atem wieder hole ich die Forderung nach Neuerrichtung jener deutschen Bürgerschulen, für deren Errichtung seit Jahr und Tag bei den in Betracht kommenden Stellen Ansuchen vorliegen. Um deutsche Bürgerschulen suchten an die Orte: Auscha, Deutsch-Beneschau, Brandau, Duppau, Falkenau, Franzensbad, Friedberg, Frühbuß, Hertine, Heinrichsgrün, Hostau, Höritz, Johannesberg, Kronstadt, Kommern, Kosten, Kreibitz, Kukan, Luk, Johannesbad, Liebenstein, Maschau, Neuern, Neusattl, Oberdorf, Oschitz, Politz, Ratsch, Seifendorf, Sebastiansdorf, Wallern, Weißensulz, Wiesental.

Ich weiß nicht, ob Sie alle diese Orte kennen. Wer diese Orte kennt, wird wissen, daß sie derart bedeutsam sind, daß ihrem Ansuchen in dieser Beziehung wohl wird entsprochen werden müssen.

Die Errichtung dieser deutschen Bürgerschulen wird keinesfalls die Parität im Verhältnisse der èechischen zu den deutschen Bürgerschulen (an den Bevölkerungszahlen gemessen) bringen. Aber sie wird das unmögliche bestehende Verhältnis etwas verbessern.

In gleicher Weise rede ich das Wort für die Erhaltung des Standes der deutschen Mittelschulen, und deren Ausbau im Besonderen der Regelung der Frage des Bestandes der deutschen Lehrerbildungsanstalten in Reichenberg, Leitmeritz und Trautenau wie der Lösung der Frage nach Errichtung eines Handarbeitslehrerinnenkurses in Mähren und Schlesien.

Ich kann in einer programmatischen Rede eines einzelnen Falles nicht ausreichende Erwähnung tun. Des Falles der Gablonzer Staatsfachschule muß ich mich aber doch etwas zuwenden. Stadt und Bezirk Gablonz fordern seit Jahren die Ausgestaltung dieser Schule nicht ausschließlich aus Prestigegründen, vielmehr aus sehr realen Gründen. Die Schule soll der Gablonzer Industrie eine einwandfreie Unterlage bieten. Das kann sie nur bei einer entsprechenden Ausgestaltung ihrer Organisation. Dringlich ist die Einrichtung von Versuchswerkstätten für Glasbearbeitung und Feinmechanik. Es ist für uns eine sehr trübe Rückerinnerung, die lieber unausgesprochen bliebe, wenn wir uns des diesbezüglich schon vor Jahren gegebenen versprechens der Ministers Hotowetz erinnern, der der Stadt Gablonz schon deshalb, weil sie so brav durch eine große Exporttätigkeit dem Staate die Mittel zur Verfügung stellte, einen Teil dieser Mittel rückvergüten wollte, in einer sehr idealen Form. Ein Teil dieser Mittel sollte dazu verwendet werden, daß die Stadt Gablonz ein Industrieförderungsinstitut errichten könne und die Ausgestaltung der kunstgewerblichen Fachschule vornehme. Seither ist das Industrieförderungsinstitut in Königgrätz errichtet worden, die Ausgestaltung der kunstgewerblichen Staatsfachschule in Gablonz unterblieb auch, weil es die Schulverwaltung für praktischer und notwendiger hielt, erst die neue Anstalt in Eisenbrod, wo diese Unterlagen nicht vorhanden sind, aufzupäppeln, die Schule in Gablonz aber auszutrocknen. Auf diese planmäßige Methode der Austrocknung unserer deutschen Anstalten komme ich noch zu sprechen.

Unerfüllt blieben bis heute unsere Hochschulwünsche. Unsere Anträge auf Errichtung einer staatlichen Handels- u. Wirtschaftshochschule, nach Errichtung einer montanistischen Fakultät an der deutschen technischen Hochschule in Prag, nach Schaffung einer deutschen forstlichen Hochschule, die Errichtung einer Hochschule für bildende und angewandte Kunst betreffend, weiter betreffend die Errichtung einer tierärztlichen Fakultät und deutschen Hochschule für Leibesübungen, sie alle liegen in den Fachausschüssen. Nicht einmal die durch eine Resolution versprochene Einrichtung einer Handels- und Wirtschaftshochschule als Abteilung der Prager Technik ist verwirklicht worden. Wie sehr wir uns gerade auf dem Gebiete des Hochschulwesens benachteiligt fühlen müssen, soll die Gegenüberstellung des deutschen Anteiles von 29 Millionen Kronen von insgesamt 116 Millionen Kronen, die für Hochschulzwecke ausgegeben worden sind, darstellen.

Die Benachteiligung des deutschen Schulwesens gegenüber dem èechischen geht im Besonderen aus dem Investitionsbudget hervor. Die Minderberücksichtigung deutscher Anstalten in diesem Budget, das dem Voranschlage des Ministeriums für öffentliche Arbeiten übertragen wurde, stellt eine förmliche Austrocknung dar, eine mittelbare planmäßige Schädigung, die über den noch, allerdings dadurch nur scheinbar, garantierten Bestand hinausläuft. Der Investitionsaufwand für das Schulwesen beträgt für die historischen Länder und die Slovakei 97,782.133 Kè, für Karpathorußland 3,465.000 Kè und zwar: für Hochschulen: Böhmen: 20,535.442 Kè davon für deutsche Zwecke 1,227.170 Kè. Mähren: 11,806.673 Kè davon für deutsche Zwecke 476.673 Kè. Slovakei 3,475.000 Kè davon für deutsche Zwecke nichts. Fachschulen: Böhmen: 2,250.000 Kè davon für deutsche Zwecke 400.000 Kè, Mähren und Schlesien: 3,850.000 Kè, davon für deutsche Zwecke 700.000 Kè, Slovakei: 1,300.000 Kè, davon für die deutsche Zwecke nichts. Mittelschulen: Böhmen: 27,232.271 Kè, davon für deutsche Zwecke 24.278 Kè, Mähren u. Schlesien: 4,300.109 Kè, davon für deutsche Zwecke nichts, Slovakei: 1,540.000 Kè, davon für deutsche Zwecke nichts, Minderheitsschulen: Gesamtbetrag: 36,000.000 Kè, davon für deutsche Zwecke nichts. Summe: 97,782.133 Kè, deutscher Anteil: 2,828.121 Kè, d. s. nicht einmal ganz 3%. (Výkøiky na levici.)

Mit Recht spricht Koll. Patzel hiezu in einem seiner Budgetartikel Folgendes: Dieses Mißverhältnis kann durch nichts begründet werden, auch nicht durch die angeblich notwendige Vorsorge für Schulbedürfnisse der èechischen Minderheiten. Denn wir wissen, daß da vielfach nur Trutzbauten erstellt werden. Wenn man nur einmal das deutsche Siedlungsgebiet abgeht, um diese Schulpaläste, die Millionen und Abermillionen Kronen verschlungen haben, anzustaunen, die gebaut worden sind für eine Handvoll Kinder, während in unseren Schulklassen 70 bis 80 Kinder zusammengepfercht sitzen und körperlich und seelisch verkümmern (Výkøiky na levici.), so wird man sich von der Wahrheit meiner Worte überzeugen.

Besonders aufreizend aber wirkt dieses Schulprogramm in der Zeit, da von einer Zusammenarbeit Deutscher und Tschechen in der Regierung gesprochen wird. Der Voranschlag wurde zwar noch unter dem Ministerpräsidenten Èerný unter der Verantwortung seiner Beamtenminister zusammengestellt und mit seinem Namen mit dem Datum vom 1. Oktober 1926 dem Parlament vorgelegt. Seine Genehmigung aber verlangt die neue Regierung von der neuen gemischtnationalen Regierungsmehrheit. (Výkøiky na levici.) Ich habe hiefür den Ausdruck "Austrocknung" geprägt. Ich stehe nicht an zu erklären, daß diese Methode der Schädigung unserer Schulanstalten, die sich gleichmäßig auf das Hoch-, Mittelschul- und Fachschulwesen bezieht, ebenso gefährlich ist, als die revolutionäre Methode der Beschlagnahme unserer Anstalten. Sie wirkt nur etwas langsamer. Aber ebenso tödlich.

Wenn ich zur besonderen Illustration dieser Methode das Investitionsbudget besprach, muß ich weiter erwähnen, daß dieselbe Schädigung auch aus dem Voranschlag über den Sachaufwand hervorgeht. Der präliminierte Sachaufwand beträgt: für die Universitäten: èechische Universität Prag 6,542.284 Kè, èechische Universität Brünn 5,058.900 Kè, deutsche Universität Prag 4,108.306 Kè, èechische Universität Preßburg 3,752.800 Kè, für die technischen Hochschulen: èechische Technik in Prag 4,021.200 Kè, deutsche Technik in Prag - die bekanntlich im wunderbaren Loch in der Husgasse untergebracht ist - 1,913.400 Kè, èechische Technik Brünn 1,556.400 Kè, deutsche Technik Brünn 1,268.710 Kè.

Die Brünner èechische Universität mit nur 4 Fakultäten und weniger Hörern als die deutsche Universität ist bedeutend besser gestellt. Die Brünner deutsche Technik ist, obwohl stärker besucht als die èechische, auch heuer wieder schlechter dotiert. Die landwirtschaftliche Fakultät in Tetschen-Liebwerd, um die doch gewisse Interessen kämpfen müßten in der augenblicklichen Konstellation (Veselost na levici.), weist einen minimalen Sachaufwand auf. (Výkøiky.) Sie sehen ja, daß ich das alles kritisiere. Die deutsche Förderungsgesellschaft in Prag bezieht nur 2000 Kronen Subvention, während die èechische Akademie 8000 Kè erhält. Wir fordern Gleichheit, als Einzelforderung in Bezug auf unser Hochschulwesen auch die Besetzung der vakanten Professuren an der deutschen Universität. Auch hier muß in absehbarer Zeit ein Modus geschaffen werden.

Zur Darstellung unserer sonstigen budgetären Benachteiligung weisen wir noch folgendes auf. Nur blitzartig. Es ist unmöglich, diesen Ziffernwald des Budgets im Rahmen einer doch begrenzten Rede entsprechend stark und umfangreich anzuführen. Die Zentralverwaltung ist mit 12,777.176 Kè veranschlagt. Hier besteht kein deutscher Anteil. Die Deutschen sitzen nicht in der Zentralverwaltung. Von dem Betrage von 11,750.000 Kè, welche die Schulaufsicht erfordert, ist der deutsche Anteil höchstens zu 2 1/2 Millionen Kè zu schätzen. Wie sehr wir auch bei der Schulaufsicht hinten stehen, zeigt die Anzahl der systemisierten Stellen der Landesschulinspektoren. Solche sind vorgesehen für Böhmen 16, hievon nur 2 oder 3 deutsche, in Mähren 8, hievon 2 deutsche, in Schlesien 3, hievon 1 Deutscher. In der Slovakei befindet sich unter den 54 Schulinspektoren kein Deutscher. Wir fordern: Die Erweiterung und Wiederbesetzung der vakanten Stellen der deutschen Landesschulinspektoren in Böhmen, die Systemisierung mindestens einer deutschen Schulinspektorstelle in der Slovakei. Über die Wiedererrichtung der administrativen Zweiteilung des deutschen Landesschulrates in Brünn spreche ich noch. Von den 5,130.000 Kè für Schul- und Kulturverkehr mit dem Auslande beziehen die Deutschen nicht einen Heller. (Posl. Patzel: Wenn sie Beziehungen mit dem Aalande unterhalten, werden sie eingesperrt!) Jawohl, von den insgesamt 7,420.000 K für Studentenfürsorge ist der deutscue Anteil höchstens eine Million Kronen. Während für die èechischen Studenten Prachtbauten in Prag aufgeführt werden, ist die Notlage des deutschen Studentenheimes bekannt. Ich würde den Zweiflern empfehlen, sich die Notlage unseres Deutschen Studentenheims anzusehen. Dieselbe Benachteiligung des deutschen Elementes finden wir bei Titel 9, den Denkmalschutz betreffend, bei Titel 10: die Kunst. Von den hiefür präliminierten 16,240.786 K beträgt der deutsche Anteil höchstens 750.000 K. Die Schulverwaltung muß auch für eine ausreichende Unterstützung der deutschen Musikakademie in Prag und der deutschen Musikschulen in der Provinz, sowie für eine ausreichende Unterstützung der deutschen Theater Sorge tragen.

Ich möchte hier noch eines Punktes Erwähnung tun, dessen praktische Sachlage ich heute zu erfahren in der Lage war. Für das Volksbildungswesen sind 464.090 Kronen präliminiert. Wir möchten als Deutsche, auch von diesen 464.090 Kronen, wenn sie schon für Volksbildungswesen verausgabt werden, auch etwas sehen und verspüren. Ich bringe diese Forderung hier vor, ich wünsche, diese Forderung auch berücksichtigt zu sehen.

Wie kommen wir zur Lösung des kulturellen Kampfes? Zur Lösung dieses kulturellen Kampfes können wir nur durch die endgültige Verwirklichung unserer Forderung nach Schulautonomie kommen.

Erfüllen Sie die Forderung nach nationaler Selbstverwaltung auf dem Gebiete des Schulwesens! Herr Minister Hodža sprach im Budgetausschusses Worte, die, sofern ihnen eine tatsächliche Beachtung zuteil wird, eine neue Geschichte des Staates einleiten: "Man stehe vor der Lösung dieser Frage. Die Selbstverwaltung sei dringend." So äußerte sich der Herr Schulminister und er wies damit in die Zukunft seines Staates. Er knüpfte an eine Zeit an, die als beste für die Völker dieses Staates, im besonderen des Landes Böhmen bezeichnet werden kann. Geleitet von dem Bestreben, die Reibungsflächen zwischen den beiden Nationen zu verringern, wurde in den denkwürdigen Ausgleichskonferenzen vom 4. bis 19. Jänner 1890 der Landesschulrat in 2 Abteilungen zerlegt, in Böhmen wie in Mähren. Jeder der beiden in den Ländern wohnenden Volksstämme sollte das Entscheidungsrecht über sein eigenes Schulwesen haben. Ganze Männer haben seinerzeit an dem Ausgleichswerke, das in der Sitzung des böhmischen Landtages vom 16. Mai 1890 Annahme fand, mitgewirkt: Plener, Hallwich, Schmeykal, Scharschmid, Schlesinger, von den Deutschen, Rieger, Mattuš, Zeithammer von den Èechen. Es war ein wertvolles Werk, das sie mit den Anfängen der nationalen Zweiteilung schufen. Aus der konsequenten Verfolgung des in ihm niedergelegten Gedankens sollte es zur Selbstverwaltung der Völker in allen Zweigen des öffentlichen Lebens kommen. Auf dem Gebiete des Schulwesens setzte man also zunächst eine Tat. Die Voraussetzungen hiezu waren in einer tadellosen Schulgesetzgebung des alten Österreichs gelegen gewesen. Das, was 1890 geschah, war nichts anderes als eine Durchführung der Möglichkeiten nach Selbstverwaltung, die schon durch das Reichsvolksschulgesetz vom Jahre 1869 und die weiteren Schulgesetze verbürgt war. Die wichtigsten Teile der Schulverwaltung, wie die Errichtung der Schulen, die Anstellung der Lehrpersonen, die Aufbringung der erforderlichen Mittel usw. war durch das Reichsvolksschulgesetz den Landesgesetzgebungen überlassen worden.

Es ist sehr bedauerlich, daß diese Schulselbstverwaltung, welche hierdurch in der Vorkriegszeit geschaffen war, durch die èechische Schulverwaltung und Schulgesetzgebung der Nachkriegszeit eine Vernichtung erfuhr. Denn was wir heute drüben sehen auf der Kleinseite, in der sogenannten deutschen Abteilung des Landesschulrates und was wir überhaupt nicht mehr sehen in Brünn, das ist der deutliche Beweis, in welcher Art und Weise man sich von dem guten Geiste abgewendet hat, der zumindest auf dem Gebiete der Schule damals in diesem von mir angezogenen denkwürdigen Jahre 1890 der tragende gewesen ist. Wieviel Kampf, wieviel entstandenes Haßempfinden, wieviel Sorgen und Nöte hätten unterbleiben können, wenn man die Schulverwaltung in den vom alten Österreich gewiesenen Bahnen hätte laufen lassen. Wir können getrost sagen: Es ist vieles an Verbrechen geschehen, das zu vermeiden gewesen wäre, vielleicht zum Nutzen auch für den Staat.

Wir als Deutsche haben heute bei Besprechung des Schulkapitels keine andere Kardinalforderung Ihnen zu sagen als: Heraus also mit der Selbstverwaltung! Sie bedeutet das Recht für jedes Volk, über sein eigenes Schulwesen im Rahmen der gesamtstaatlichen Schulgesetzgebung entscheiden zu können. Das Wesentlichste bei der Lösung dieser Frage wird sein zunächst die Heiligsprechung der Zugehörigkeit zu einer Nation, die Ausrüstung dieser Zugehörigkeit mit Unverletzlichkeit: Jedes Kind in die Schule seiner Nation, jeder Lehrer einer Schule ein Glied der Nation, der die Schule zugeeignet ist, jede Schule in die Verwaltung des Volkes der Sprache dieser Schule, jeden Heller an Staatsmitteln für Schulen in verhältnismäßigen Teil zerlegt. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Malypetr.)

Wir fordern mit diesen Dingen keine Unmöglichkeit. Wir verweisen auf die Lösung der Frage der Schulselbstverwaltung in Esthland. Dieser Freistaat schuf sich in seinen Gesetzen und Verordnungen betreffend die Kulturselbstverwaltung seiner Nationen ein unvergängliches Verdienst, weil er hiemit nicht nur einen Weg wies aus dem Völkerstreit, sondern ihn auch tatsächlich ging.

"Die stets wachsende Einsicht, daß jede Nationalität ein natürliches Recht auf Schutz, Anerkennung seiner staatlichen Bedeutung und auch feste Verankerung dieser Forderung besitzt, hat die Minoritätenfrage im Laufe der letzten Jahrzehnte von Jahr zu Jahr immer mehr von rein machtpolitischem Boden auf den rechtspolitischen übergeführt. Der Umstand, daß nur in wenigen Staaten alle Staatsbürger zu ein- und derselben Nationalität gehören und daß Staatsgrenzen nur in einigen Ausnahmefällen genau mit den Sprachgrenzen übereinstimmen, hat das Minoritätenproblem überall in den Vordergrund gestellt." So heißt es im Motivenberichte zur esthnischen Schulgesetzgebung. (Posl. inž. Jung: Sag auch noch, daß die esthnische Schulverwaltung Deinen Brief in deutscher Sprache beantwortet hat!) Jawohl, eine Sache, die mir als deutschem Abgeordneten in der Èechoslovakei nicht immer passieren kann. Ich habe mich interessiert, diese Gesetzgebung kennen zu lernen, und schrieb an die dortige Schulverwaltung und bekam anstandslos eine Erledigung meines Briefes in deutscher Sprache, was mir in der Èechoslovakei als deutschen Abgeordneten nicht immer möglich ist.

Wenn Esthland voranging, können wir nachfolgen. Die heutige Regierung repräsentiert durch die Herren Švehla, Hodža, Spina usw., hat die Möglichkeit, sich in die Geschichte einzugraben. Knüpfen Sie bei dem Geist von 1890 an! Bauen Sie auf dem, was bis 1918 an Kulturselbstverwaltung gegeben war! Wir kommen Ihnen mit unserer Arbeit entgegen. Ich künde an einen Gesetzesantrag der deutschen politischen Parteien auf Einrichtung der Schulautonomie. Bis dorthin ist es unsere kategorische Forderung, die wir übrigens schon im Vorjahr anläßlich unserer Stellungnahme zum Staatsvoranschlag festgestellt haben: Unantastbarkeit unseres Schulwesens. Diesen Staatsvoranschlag, den ich Ihnen allerdings außerordentlich beschränkt illustriert habe, können wir selbstverständlich nicht annehmen. Wir lehnen ihn ab! (Potlesk poslancù nìm. nár. soc. strany dìlnické.)

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