Hohes Haus! Vorwiegend zur Sache der Sozialpolitik
sprechend, habe ich die ernstesten Wünsche zu behandeln und
insbesondere unserem berechtigten Verlangen nach einer Revision
der sozialpolitischen Gesetzgebung Ausdruck zu geben. Die Partei,
die ich zu vertreten die Ehre habe, ist nie und niemals antisozial
gewesen, wir brauchen uns deshalb kein Wohlverhaltungszeugnis
von anderen Parteien diesbezüglich ausstellen lassen. Der
wichtigste Punkt, um den sich unsere Beratungen und Verhandlungen
drehen werden und drehen müssen, sind die beiden Sozialversicherungsgesetze.
In diesen Gesetzen sind die Dogmen des Sozialismus zur Verwirklichung
gelangt, hier hat sich die sozialistische Doktrin am offensichtlichsten
ausgelebt. Die Begeisterung, die die Massen diesen Gesetzen entgegengebracht
haben, ist geschwunden, es trat in den breiten Massen besonders
der arbeitenden Bevölkerung und namentlich unter den landwirtschaftlichen
und gewerblichen Arbeitern nicht nur eine Ernüchterung ein,
nein, in diesen Kreisen sind nunmehr die stärksten Gegner
des Arbeitersozialversicherungsgesetzes zu suchen. Ich wäre
in der Lage, Ihnen aus diesen Kreisen eine ganze Unzahl von Zuschriften
zur Kenntnis zu bringen, die mit Unmut sich über diese Art
von Gesetzgebung äußern. Ein hervorragendes Mitglied
des sozialpolitischen Ausschusses der vergangenen Session hat
bei der Beratung des Arbeitersozialversicherungsgesetzes den Ausspruch
getan, daß zwar bei Auszahlung der ersten Renten infolge
ihrer Niedrigkeit eine Unzufriedenheit sich äußern
werde, daß aber trotzdem dieses Gesetz in dieser Form eine
soziale Notwendigkeit sei. In der Wechselrede erlaubte ich mir
damals zu erwidern, daß diese Annahme auf einem Irrtum beruhe,
denn diese Unzufriedenheit werde bereits mit elementarer Wucht
bei der Zahlung der ersten Prämien eintreten. Meine Voraussage
hat sich restlos erfüllt und wenn Sie auf dem flachen Lande
Umschau halten, so werden Sie allerorten dieselbe Wahrnehmung
machen können.
Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind jedoch
noch viel schwerere und weittragendere. Dieses Gesetz befördert
direkt die Arbeitslosigkeit, denn der kleine Landwirt und der
kleine Gewerbsmann sind ja gar nicht imstande, für ihre Dienstboten
und Lehrlinge diese Prämienzahlungen zu leisten und dadurch
oft direkt gezwungen, ihre Arbeitnehmer zu entlassen, wodurch
das Heer der Arbeitslosen gerade durch dieses Gesetz kolossal
vermehrt wird. Ein Rückgang der landwirtschaftlichen und
gewerblichen Produktion wird sich als weitere Schadensfolge einstellen.
Die Industrie und der Handel werden Ihnen das Gleiche sagen, beide
verlieren überdies ihre Konkurrenzfähigkeit mit dem
Auslande. Wenn dieses Gesetz in dieser Form in Kraft bleibt, gehen
wir einer wirtschaftlichen Katastrophe entgegen.
Das Arbeitersozialversicherungsgesetz wurde
bei den seinerzeitigen Ausschußberatungen durchgepeitscht.
Auch dieser Umstand hat sich schwer gerächt und dieses Stückwerk
eines Arbeitersozialversicherungsgesetzes geschaffen, zu niemandes
Freud und zu allseitigem Leid. Dem Gesetze mangelt vor allem,
daß darin verabsäumt wurde, die Herstellung der Fühlung
zwischen den Versicherungsträgern und den Versicherten sowie
die Besorgung der Ortsgeschäfte durch Heranziehung der landwirtschaftlichen,
gewerblichen und kaufmännischen freiwilligen Verbände
zu bewirken. Diese freiwilligen Verbände hätten eine
Gewähr geboten für eine billige, gerechte und sachentsprechende
Führung. Der Grundfehler, der Kardinalfehler dieses Gesetzes,
das ich mir im Ausschuß und im Plenum seinerzeit zu kritisieren
erlaubte, war, daß es ein Zwangssozialversicherungsgesetz
wurde. Im Sinne unserer landwirtschaftlichen Organisationen vertraten
wir den Kernsatz, daß jeder Zwang, jede Unfreiheit auszuschalten
und nur eine freiwillige Versicherung im Einverständnis zwischen
Arbeitnehmern und Arbeitgebern am Platze wäre. Gegen eine
freiwillige Versicherung haben wir nichts einzuwenden, aber einen
Zwang uns auferlegen zu lassen, dagegen mußte ich mich damals
und muß ich mich auch heute streng und entschieden wenden.
Aus den gleichen Gründen wäre daher
auch der Ausbau der Selbstverwaltung besser und weit umfassender
durchzuführen gewesen. Wir hoffen, daß die sachliche
Mitarbeit, zu der ja ein Teil der deutschen und der magyarischen
Parteien sich bereit erklärt, gute Früchte auch auf
dem Gebiete der so heiß umstrittenen sozialpolitischen Gesetzgebung
tragen wird, und hiebei verweise ich ganz besonders auf ein Gebiet,
auf dem eine Mitarbeit besonders ersprießlich wäre.
Ich meine die endliche Regelung des Verhältnisses zum "Roten
Kreuze". Dem alten und neuen Roten Kreuz-Ausschuß der
deutschen Parteien angehörig, konstatiere ich, daß
wir vor Jahren bereits einer Vereinbarung näher gerückt
waren. Durch eigenartige Zufälle, deren Ursachen uns nie
so recht offenbar wurden, zerschlugen sich diese Verhandlungen.
Es wäre nur zu hoffen, daß sich auch hier ein neuer
gangbarer Weg der Verständigung finden lassen würde,
um im Zeichen der Humanität ernsten Pflichten gerecht
zu werden. An uns soll es nicht fehlen, den guten festen Willen
hiezu bringen wir auf und rechnen in dieser Sache auf ein ganz
besonderes Entgegenkommen. Wenn wir auf wirtschaftlichem Gebiete
einer ernsten Mitarbeit zusteuern wollen, so muß dies wohl
in noch erhöhtem Maße auf diesem Gebiete leicht erreichbar
sein. Wenn irgendwo sich Völker finden können, die seit
Jahrhunderten auf Gedeih und Verderb in einem Lande miteinander
wohnen, durch Jahrhunderte sich oft bis zur letzten Konsequenz
befehdeten und immer wieder nach den Zeiten der Kämpfe den
Weg zu einem vernünftigeren ehrlicheren Nebeneinnanderleben
suchten, so muß dies umsomehr auf einem Gebiete möglich
sein, wie es das Gebiet des Roten Kreuzes ist. Gibt es ein Locarno
und ein Thoiry der Politik, muß es umsomehr ein Locarno
der Humanität, ein Thoiry des Roten Kreuzes geben.
Der Herr Staatspräsident hat das Wort geprägt von der
Fortsetzung der Tradition der Přemysliden. Dieses Wort
hat bei uns zwar kein sentimentales, aber ein
aufrichtiges Echo geweckt. Es ist die glücklichste Epoche
des Landes, an die dieses Wort anknüpft. Es ist die Epoche
der deutschen Städtefreiheit, die erste Epoche einer Teilfreiheit
in diesem Lande. Die glücklichsten Zeiten waren es, da der
Frieden der beiden Volksstämme hier gewahrt war und im edlen
Wettbewerb das Wohl und das Gedeihen des Landes erblühte
und der Abbau und das Verstummen des Völkerhasses damals
große wirtschaftliche Werte und überdies noch dauernde
ernste Kulturwerte schuf, Werte, auf die beide Nationen und auf
die besonders wir Deutschen mit ruhigem, ehrlichem und charaktervollem
Stolze zurückblicken können. Friede ernährt, Unfriede
zerstört und die Geschichte Böhmens ist wohl der beste
schlagendste Beleg, wenn es hiefür überhaupt eines Beleges
bedarf, für diesen in der Erfahrung der Menschheit zum Dogma
gewordenen Satz.
In der vergangenen Session wurde auch das Sozialversicherungsgesetz
für die selbständig Erwerbenden in Landwirtschaft, Gewerbe
und Handel unter Dach gebracht. Ein vorbereitender Ausschuß
übergab diese Gesetzesmaterie dem parlamentarischen Ausschusse,
der in der knappen Zeit von wenigen Tagen diese Sache behandelte.
Unsere, in der gegenwärtigen Mehrheit vertretenen deutschen
Parteien haben damals, als dieses Gesetz im Plenum des Hauses
zur Verabschiedung kam, an den Beratungen dieses Hauses nicht
teilgenommen und konnten daher damals zu diesem zweiten Gesetze
wohl im Ausschusse, doch nicht von diesem Orte aus Stellung nehmen.
Dies sei daher nunmehr nachgeholt. Dieses zweite Gesetz stellt
gleichfalls keine befriedigende Leistung dar. Kein Bauer und kein
Gewerbsmann, kein Handelsmann und kein anderer wird sich heute
nach diesem Gesetze sehnen, im Gegenteil, dieses Gesetz betrachten
heute alle als einen mit unzulänglicher Erfahrung unternommenen
Versuch, eine Frage zu lösen, für deren Lösung
in anderen Staaten kein entsprechendes Vorbild noch besteht, so
daß dieses Gesetz sich auf schwankendem Boden, auf vollständigem
Neuland bewegt und auf Grund dessen heute bloß den Anwert
hat, in den Archiven als sozialpolitische Reliquie verstaut zu
werden, und die heutige Mehrheit wird andere Pfade und andere
Wege finden können und wollen, um nicht durch solch eine
fehlerhafte Gesetzgebung die landwirtschaftliche, gewerbliche,
Handels- und jede andere Produktion zu schädigen und zu ertöten.
Ein Weniger auf dieser Bahn der sozialpolitischen Gesetzgebung
wäre ein Mehr gewesen. Wenn sozialpolitische Gesetze geschaffen
werden, so sollen hiefür vor allem sachliche Erwägungen
maßgebend und richtunggebend sein. Bei uns wurde bisher
in der sozialpolitischen Gesetzgebung mit politischen Hölzern
gefeuert und das hat sich gerächt. Die alte Mehrheit hat
es vor allem verabsäumt, die gesamte sozialpolitische Gesetzgebung
mit der Lage der Landwirtschaft und des Gewerbes in Einklang zu
bringen. Wenn wir die berufenen Landeskulturräte und die
Handels- und Gewerbekammern fragen, so werden sie das gleiche
Urteil fällen. Bei der Beratung des Gesetzes, betreffend
die Sozialversicherung für die selbständig Erwerbenden
hat sich unter anderem auch ein Redner im Ausschuß den Ausspruch
geleistet: "Besser ein schlechtes Gesetz, als gar keines".
Diesen Trugschluß, der in diesem Satz verborgen ist, bin
ich heute wieder in der Lage von dieser Stelle aus zurückzuweisen.
Es ist eine leichtfertige Auffassung und Anschauung, die sich
in solchen Worten Luft macht. Durch die Schaffung eines schlechten
Gesetzes - und es ist ein schlechtes Gesetz - wird die sozialpolitische
und jede Gesetzgebung auf Jahre hinaus diskreditiert. Mit Schlagworten
kann man Gesetze nicht behandeln, sondern sie sind im Gegenteil
mit klarer Ruhe und eiserner Sachlichkeit auf ihren Inhalt und
auf ihre Auswirkung zu prüfen. Durch diese Gesetze werden
viele Millionen der Volkswirtschaft entzogen und gebunden. Durch
das Gesetz, betreffend die selbständig Erwerbenden werden
der Volkswirtschaft in 10 Jahren 3, in 20 Jahren 5 und in 30 Jahren
über 6 Milliarden entzogen. Solche Rücklagen kann die
Volkswirtschaft auf die Dauer nicht vertragen.
Mit welchen Summen der Staat wird rechnen müssen,
zeigt schon nachstehende Feststellung: Die Staatsbeiträge
zu den Renten werden jährlich in 5 Jahren 12, in 10
Jahren 82 und in 20 Jahren 165 Millionen Kč betragen. Durch
die Sozialversicherung der Arbeiterschaft wird
die Volkswirtschaft mit 500 Millionen betroffen sein. Wir schwimmen
in Golddollars und nicht in englischen Pfunden. Uns drücken
- wie der Herr Finanzminister sagt - vor allem die Staatsschulden.
Der Aufwand für Amortisation und Zinsendienst ist ja bereits
auf 2.573 Millionen emporgeklettert. Heute blicken viele, die
früher anderer Orientierung waren, bereits mit verschleierten
Blicken auf diese Art einer übereilten und vorschnellen Gesetzgebung.
Verlangen müssen wir nach wie vor - und
auch das ist eine Kardinalforderung der Landwirtschaft und des
Gewerbes - daß von aus allen Versicherungen einlangenden
Beträgen für Grund- und Hausbesitz Darlehen bis zu 30%
des reinen Wertes auf erste und zweite Hypothek gewährt werden
und desgleichen natürlich auch billig verzinsliche langfristige
Darlehen für landwirtschaftliche Meliorationen, gewerbliche
Kredite etc. In Bayern hatte ich bereits lange vor dem Kriege
die Erfahrung gemacht, daß dort öffentliche Fonde aller
Art in geradezu mustergültiger Weise landwirtschaftlichen
Meliorations- und anderen Zwecken zur Verfügung gestellt
werden. Die auf lange Jahre zurückliegenden Erfahrungen Bayerns
sollten wir uns nach dieser Richtung hin dienstbar machen. Das
Geld liegt da am allerbesten, am allersichersten und überdies
am fruchtbringendsten verstaut. Die den diversen Versicherungsanstalten
übergebenen Gelder sollen den Weg zur Volkswirtschaft, der
sie entstammen, zurückfinden und die Produktion befruchten.
Durch sie soll der Schuldzinsfuß herabgedrückt werden,
denn erst dann werden diese Kapitalien auch ein Nutzen und Segen
sein. Das Bestreben, einzelne Versicherungskörper, wie z.
B. die Zentralversicherungsanstalt durch Ernennung einer großen
Zahl von sogenannten Fachleuten zu bürokratisieren, muß
ausgeschaltet werden und der Sache ein Selbstverwaltungsgepräge
gegeben werden. Sparsamkeit ist am allerbesten auch hier am Platze.
Die Methoden, die das Gesetz beim Aufbau der einzelnen Versicherungskörper
anwendet, sind unmöglich. Hier bei dieser Materie gab es
ja bereits bei der seinerzeitigen Beratung im Ausschuß eine
besondere große Zahl grundverschiedener widerstreitender
Meinungen, selbst innerhalb der alten Mehrheit. Man hat früher
unsere Forderungen nach selbstständigen landwirtschaftlichen,
gewerblichen Genossenschafts- und anderen Krankenkassen ein Machtgelüste
genannt, während wir darin nur einen vollbegründeten
Rechtsanspruch sahen, der überdies von der ernsten Erwägung
geleitet war, die Krankenkassen und die gesamte Sozialversicherung
dauernd zu entpolitisieren.
Die Lage der Landwirtschaft ist heute eine
derartige, daß sie, bedrückt durch große Hypothekarschulden,
durch die schwere Steuerlast, durch die Kriegsanleiheverluste
und durch die bisher ungenügende staatliche Förderung
der landwirtschaftlichen Produktion nicht in der Lage ist, diese
neue Belastung zu tragen, ohne darunter zusammenzubrechen. In
den letzten Jahren ist die Verschuldung des landwirtschaftlichen
Besitzes bereits um 80% gegenüber dem Stande vom Jahre 1920
gestiegen. Die wirtschaftliche Not findet ihren klarsten
Ausdruck in der Höhe der Steuerrückstande, die nach
dem Rechnungsabschluß des Kontrollamtes im Jahre 1924 die
Höhe von 2.513 Millionen Kč erreichten. Die Goldreserven
stellen, seitdem der Wert des Goldes am Weltmarkt um 30% gesunken
ist, nurmehr eine verringerte Deckung, eine
Paradedeckung dar.
Überall stößt man auf Produktionshemmungen.
Die Durchrechnung der Frachtsätze mit den Lokalbahnen wäre
eine äußerst dringende Maßregel und kommen durch
die Verzögerungen dieser Durchrechnung unsere ärmsten,
bloß von Lokalbahnen durchfurchten Landgebiete zu schwerem
Schaden. Das Elend der vielen Sparkassen - bewirkt durch die Verhältnisse
der Schluckenauer Sparkassa ruft nach einer raschen Sanierung.
Auch andere Geldinstitute geraten dadurch in eine schwierige Situation.
Es ist daher nicht am Platze, hier weiter mit verschränkten
Armen zuzusehen, sondern eheste Abhilfe tut Not. Die neuerliche
Novellierung des Kriegsanleihegesetzes ist eine Forderung, die
wir erheben müssen und werden, solange wir auf diesem Platze
stehen.
Der Ausblick für die landwirtschaftliche
Produktion ist auch für das kommende Jahr kein erfreulicher.
Wenn Sie heute weite Gebiete Böhmens durchwandern, so machen
sich die Auswirkungen der heurigen Elementarkatastrophen und der
heurigen Regenepoche bereits für das nächste Jahr ernstlich
bemerkbar. In vielen Gebieten keimt das Saatkorn nicht und es
kam dadurch der Landmann bereits jetzt in die bedauernswerte Lage,
die neue Kornsaat neuerdings einackern zu müssen und Altkorn
vom Jahre 1925, wenn er es bekam, zu erwerben, um sein Feld zum
zweiten Male zu bestellen. Viele sind nicht in der Lage, dies
zu tun, viel neugesätes Altkorn ist überdies vom Kornwurm
befallen, so daß auch hier die Aussichten auf eine gute
Kornernte des Jahres 1927 heute schon geschwunden sind. Trachten
Sie wenigstens, der Bauernschaft Saatkartoffeln und anderes Saatgut
für das Frühjahr 1927 rechtzeitig im Frühjahre
zuzuweisen, da infolge der Kartoffelmißernte es vielerorts
an Saatgut mangelt. Es wäre da die diesbezüglich eingeleitete
Aktion des Landeskulturrates umsomehr von der Regierung zu fördern,
als - wie mir von mehreren Seiten mitgeteilt wurde - einsichtige
politische Bezirksverwaltungen solche Verlangen und Ansuchen bereits
gestellt haben. In den Grenzbezirken gegen Deutschland ist die
Ausfuhr von Zucht- und Nutzvieh aller Art so gut wie unmöglich.
Verhandlungen mit der deutschen Regierung wären hier dringend
am Platze.
Der Landwirtschaft in manchen Gebieten ich
bin in der Lage, Ihnen den einwandfreien Beweis zu erbringen -
fehlen trotz der Arbeitslosigkeit mancher Kreise Arbeitskräfte,
die landwirtschaftliche Arbeit wird von vielen absichtlich geflohen
und heute ist so mancher Landwirt gezwungen, fremde Arbeitskräfte
anzustellen und für dieselben große Aufenthaltsgebühren
zu bezahlen. So mancher Uneingeweihte wird, wenn er das erfährt,
erst richtigen Einblick in die herrschenden Verhältnisse
erlangen. Die genannte Aufenthaltsgebühr ist drückend
und hoch und sollte behoben worden. Dabei knebelt man überdies
noch auf dem Lande den freien Verkehr durch eine übertriebene
puritanische Sonntagsruhe und es tut auch da not, daß wir
nach dieser Richtung hin Wandel schaffen und das zuständige
Ministerium endlich mit der verheißenen und hoffentlich
entsprechenden Verordnung herausrückt und nicht wieder eine
Halbheit herauskommt.
Zurückkehrend zu dem Thema Arbeitersozialversicherung
muß ich bemerken, daß die Regie der Arbeitersozialversicherung
schon nach der jetzigen unsicheren, schwankenden amtlichen Einschätzung
8% d. i. 52 Millionen der Versicherungsprämien verschlingt.
Also heute können bereits die versicherten Arbeiter die totsichere
traurige Erfahrung machen, daß die kostspielige Regie einen
Großteil der Prämien aufzehrt. Dies ist uns mit einer
der allerklarsten Beweise, daß dieses Gesetz antisozial
im weitesten Sinne ist. Wie anders mutet es da an, wenn beispielsweise
im Statut der Landesversicherung (früher Franz-Joseph-Versicherungsfond)
die Bestimmung enthalten ist, daß kein Heller der eingezahlten
Prämien auf die Regie verwendet werden darf. Das Land Böhmen,
der böhmische Landtag war in diesem Falle - dieser Fond wurde
damals im Einvernehmen beider Nationen geschaffen - ein glücklicher
Organisator. Unsere beiden Sozialversicherungsgesetze lassen diese
glückliche Hand restlos vermissen. Diese freiwillige Landesversicherung
würde für Böhmen vollkommen genügen.
Der Staat gewährt bei beiden Sozialversicherungsgesetzen
in gewissen Fällen einen Zuschuß zu den Renten. Abgesehen
von dem schweren, tiefen Unrecht, daß die meisten Landwirte
und Gewerbetreibenden von diesem Zuschuß ausgeschaltet sind
- nur Personen, die das Existenzminimum von 6000 Kronen nicht
erreichen, erhalten ihn - hätte dieser Zuschuß zu fallen
und hätten dafür Zuschüsse zu den Prämien
für alle ohne Unterschied zu erfolgen, die von der
freiwilligen Versicherung Gebrauch machen. Selbstverständlich
lehnen wir auch die Kapitalsdeckung ab und heischen Rentendeckung.
Diese Sozialversicherungsgesetze bedeuten die größte
Etappe auf dem Wege zur Einführung des Staatssozialismus.
Sie entziehen den erwerbenden Klassen Millionen und sind ein neuer
harter dauernder Steuerdruck, ja sie bedeuten eine zeitweillige
Konfiskation des Privatvermögens behufs Anhäufung zu
kolossalen Sozialversicherungsfonden.
Auch die Baugesetzvorlage haben wir als ein
Erbe von früher übernommen, doch haben wir, denen die
Beratung der sozialpolitischen Gesetze im Ausschusse obliegt,
uns hiezu bis jetzt nicht erbserklärt, denn diese Vorlage
stößt auf allen Seiten auf harte Widerstände.
Ich weise betreffend die Baugesetzgebung insbesondere auf die
Benachteiligung des flachen Landes gegenüber den Großstädten
hin. Heute bin ich neu in der Lage, Ihnen mitzuteilen, wie in
der Schweiz nach einer bestimmten Seite hin in bester Weise vorgegangen
wird, wie die Schweiz in Notstandsfällen baut. Die Herbstzeit
ist die Zeit der vielen und großen Brände, jedem Almbauern,
der abgebrannt ist, schaffen die Schweizer Milizsoldaten alles
zum Neubau notwendige Rohmaterial kostenlos auf seinen Hof. Auch
bei uns sollte eine Form gefunden werden, um allen Abbrändlern
das Militär bereit zu stellen. Das wäre produktive Arbeit,
das wäre aufbauende Friedensarbeit im Militärrock.
Anlehnend an diese Bemerkung über die
Verwendung des Militärs sei auch darauf hingewiesen, daß
das Gesetz betreffend die Entschädigung für bei Manövern
seitens der Landwirte zu leistende Gespanne allerehestens entsprechend
novelliert werden sollte, denn mit diesen übergeringen Zahlungssätzen
kann sich ein Landwirt um so weniger zufrieden stellen, als überdies
solche Anforderungen noch meist in die Erntezeit fallen, wo jeder
Mann, jeder Wagen, und jedes Pferd nicht einen minderwertigen,
auch nicht einen hochwertigen, sondern überhaupt einen unersetzlichen
Faktor darstellt. Besonders in Westböhmen und gewiß
auch anderwärts lösten die unzeitgemäßen,
die Ernte behindernden Requisitionen von Pferden, Wagen und Futtermitteln
eine große Unzufriedenheit aus. Im weiteren scheinen auch
manche Gegenden mit Vorliebe für Manövrierungszwecke
ausgewählt zu sein, auch hier hätte ein entsprechender
Wechsel des Manövergeländes einzutreten.
Heute legen wir schon gegen eine Benachteiligung
des flachen Landes dahingehend Verwahrung ein, daß von dem
zu schaffenden Straßenfond nicht etwa Bezirks- und Gemeindestraßen
ausgeschaltet werden und die Hauptstädte und ihre Umgebung
den ganzen Straßenfond für sich mit Beschlag belegen.
Endlich wünschen wir, daß auch die Kriegsinvalidengesetzgebung
entsprechend ausgebaut wird.
Dies meine kurzen Darlegungen. Ich schließe
dieselben mit dem Wunsche, daß es dem ernsten Streben aller
ernsten Männer dieses Haus gelingen möge, nach der geschilderten
Richtung hin dem wirtschaftlichen Gedeihen der Bevölkerung
zu dienen und in unverdrossener rastloser Arbeit Ordnung zu schaffen
und allen Bürgern dieses Staates, welche Zunge sie auch sprechen,
ihr gleiches, ehrliches, uneingeschränktes Recht zuteil werden
zu lassen. In diesem Sinne wollen wir uns an der parlamentarischen
Arbeit beteiligen und das Budget aus diesen geäußerten
Gründen nicht ablehnen. (Potlesk.)
Tisztelt Ház! Klubunk elnöke a költségvetés
általános vitájában kifejtette pártunk
áláspontját a költségvetéssel
szemben, általánosságban bírálva
annak tárgyát és szellemét. Én
csak a költségvetés kulturális csoportjához
akarok hozzászólani és rámutatni arra,
hogy a költségvetés ezen fejezetében
milyen mostohán és igazságtalanul bánnak
el a magyar nemzeti kisebbséggel, amely kisebbségnek
én is idedelegált képviselöje vagyok.
A magyar nemzeti kisebbség kulturális életét
napról-napra nagyobb veszély fenyegeti, megszámlálhatatlanok
azon sérelmek és támadások, amelyek
kulturánkat és annak fejlödését
a kormány részéröl érik. Példa
rá a jövö évi költségvetés,
amely ismét egy lépcsövel hozzájárul
kulturánk elsorvasztásához. Minden nemzetnek
s így a mi nemzetünknek is a legnagyobb kincse a kultúra,
mi nem vagyunk hajlandók ebben a kérdésben
egy jottányit sem engedni s minden megengedett eszközzel
küzdeni fogunk kulturánk elsorvasztása s a
kormány elnemzetlenítö politikája ellen.
Az alkotmánytörvény biztosítja számunkra
azt a jogot, hogy jövendö nemzedékünk részére
elegendö magyar iskola állíttassék föl
és így lehetöség nyujtassék arra,
hogy ifjúságunk magyar nyelven és magyar
szellemben nevelödjék. (Maďarské Výkřiky.)
A jövö évi költségvetés
azonban, úgy mint az elöbbi évek költségvetései,
ezt nem garantálják, mert nem juttatnak méltányos
részt a magyar nemzeti kisebbség kulturájának
fenntartása és fejlesztése számára.
Ezen állításomat az alábbiakban részletesen
be fogom bizonyítani.
A csehszlovák köztársaság lakosságának
száma az 1921. évi hivatalos népszámlálás
adatai alapján 13,613.172, a köztársaságban
élö magyarok száma hivatalosan 745,431, tehát
az összlakosságnak 5.57 %-a. (Výkřiky.)
Ha azonban a népszámlálásnál
visszaélések nem történtek volna, úgy
egész bizonyosan a magyar lakosság száma
elérte volna az egymilliót is. Az állami
költségvetés az iskolaügyi, illetöleg
kulturális kiadások fedezésére összesen
782,382.452 koronát fordít, ebböl az összegböl
a magyar nemzeti kisebbség iskolaügyi, illetöleg
kulturális céljaira, számarányának
megfelelöen, 43,578.702 koronának kellene esni, a
valóságban ennek a fele sem fordíttatik erre
a célra.
Az egyetemi, illetöleg föiskolai oktatásra az
állami költségvetés 116,235.000 koronát
irányoz elö, ebböl a magyar ifjúság
föiskolai oktatására a magyarság számarányának
megfelelöen 5,951.232 koronának kellene esni, a valóságban
azonban egy fillért sem áldoznak a magyar ifjak
föiskolai oktatására. A köztársaság
területén van 2 cseh egyetem, 1 német egyetem,
1 csehszlovák egyetem Pozsonyban, 2 cseh müegyetem,
2 német müegyetem, állatorvosi, bányászati,
erdészeti, gazdasági föiskolák stb.
Magyar egyetem fagy föiskola egyetlenegy sincs. Bezárták
a pozsonyi magyer egyetemet, a kassai és eperjesi jogakadémiákat,
a bányászati, erdészeti és gazdasági
föiskolákat s a magyarságnak még azt
a jogos, szerény követelését sem akarják
teljesíteni, hogy Pozsonyban legalább csonka egyetemet
állítsanak föl, jogi és filozófiai
fakultásokkal. Ezen csonka egyetem fölállítására
és fenntartására a már elöbb
említett, a magyarságra arányosan esö
5,951.232 koronából böven futná, söt
ezen összeg fele is elegendö volna.
A magyar ifjúság középiskolai tanulmányainak
elvégzése után kénytelen vagy a belföldi
idegen nyelvü egyetemeken folytatni tanulmányait,
vagy pedig a magyarországi egyetemekre beiratkozni. Ha
a magyarországi egyetemeken szerzik meg a diplomát
és itt akarnak letelepedni, akkor kezdödik a kálváriajárás
a diploma nosztrifikálása körül. Az iskolaügyi
minisztérium ugyanis sokak elött érthetetlen,
de általunk azonban jólismert soviniszta politikai
okokból vagy megtagadja a külföldön szerzett
diploma nosztrifikálását, vagy pedig igen
szigorú feltételekhez köti azt. Így
megköveteli egynéhány félév újbóli
lehallgatását s az összes szigorlat megismétlését.
(Výkřiky.) Ezzel az eljárással
lehetetlenné teszik az ifjúság elhelyezkedését
s lehetetlenné teszik a magyar intelligencia utánpótlását,
aminek következménye, hogy a magyar középosztálnyk
ki kell pusztulni. Ezeket szemelött tartva, joggal állapíthatjuk
meg, hogy a kormány iskolaügyi politikájával
azt akarja elérni, hogy a magyar nemzeti kisebbség
elpusztuljon.