Středa 24. listopadu 1926

5. Řeč posl. Schuberta (viz str. 681 těsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Vorwiegend zur Sache der Sozialpolitik sprechend, habe ich die ernstesten Wünsche zu behandeln und insbesondere unserem berechtigten Verlangen nach einer Revision der sozialpolitischen Gesetzgebung Ausdruck zu geben. Die Partei, die ich zu vertreten die Ehre habe, ist nie und niemals antisozial gewesen, wir brauchen uns deshalb kein Wohlverhaltungszeugnis von anderen Parteien diesbezüglich ausstellen lassen. Der wichtigste Punkt, um den sich unsere Beratungen und Verhandlungen drehen werden und drehen müssen, sind die beiden Sozialversicherungsgesetze. In diesen Gesetzen sind die Dogmen des Sozialismus zur Verwirklichung gelangt, hier hat sich die sozialistische Doktrin am offensichtlichsten ausgelebt. Die Begeisterung, die die Massen diesen Gesetzen entgegengebracht haben, ist geschwunden, es trat in den breiten Massen besonders der arbeitenden Bevölkerung und namentlich unter den landwirtschaftlichen und gewerblichen Arbeitern nicht nur eine Ernüchterung ein, nein, in diesen Kreisen sind nunmehr die stärksten Gegner des Arbeitersozialversicherungsgesetzes zu suchen. Ich wäre in der Lage, Ihnen aus diesen Kreisen eine ganze Unzahl von Zuschriften zur Kenntnis zu bringen, die mit Unmut sich über diese Art von Gesetzgebung äußern. Ein hervorragendes Mitglied des sozialpolitischen Ausschusses der vergangenen Session hat bei der Beratung des Arbeitersozialversicherungsgesetzes den Ausspruch getan, daß zwar bei Auszahlung der ersten Renten infolge ihrer Niedrigkeit eine Unzufriedenheit sich äußern werde, daß aber trotzdem dieses Gesetz in dieser Form eine soziale Notwendigkeit sei. In der Wechselrede erlaubte ich mir damals zu erwidern, daß diese Annahme auf einem Irrtum beruhe, denn diese Unzufriedenheit werde bereits mit elementarer Wucht bei der Zahlung der ersten Prämien eintreten. Meine Voraussage hat sich restlos erfüllt und wenn Sie auf dem flachen Lande Umschau halten, so werden Sie allerorten dieselbe Wahrnehmung machen können.

Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind jedoch noch viel schwerere und weittragendere. Dieses Gesetz befördert direkt die Arbeitslosigkeit, denn der kleine Landwirt und der kleine Gewerbsmann sind ja gar nicht imstande, für ihre Dienstboten und Lehrlinge diese Prämienzahlungen zu leisten und dadurch oft direkt gezwungen, ihre Arbeitnehmer zu entlassen, wodurch das Heer der Arbeitslosen gerade durch dieses Gesetz kolossal vermehrt wird. Ein Rückgang der landwirtschaftlichen und gewerblichen Produktion wird sich als weitere Schadensfolge einstellen. Die Industrie und der Handel werden Ihnen das Gleiche sagen, beide verlieren überdies ihre Konkurrenzfähigkeit mit dem Auslande. Wenn dieses Gesetz in dieser Form in Kraft bleibt, gehen wir einer wirtschaftlichen Katastrophe entgegen.

Das Arbeitersozialversicherungsgesetz wurde bei den seinerzeitigen Ausschußberatungen durchgepeitscht. Auch dieser Umstand hat sich schwer gerächt und dieses Stückwerk eines Arbeitersozialversicherungsgesetzes geschaffen, zu niemandes Freud und zu allseitigem Leid. Dem Gesetze mangelt vor allem, daß darin verabsäumt wurde, die Herstellung der Fühlung zwischen den Versicherungsträgern und den Versicherten sowie die Besorgung der Ortsgeschäfte durch Heranziehung der landwirtschaftlichen, gewerblichen und kaufmännischen freiwilligen Verbände zu bewirken. Diese freiwilligen Verbände hätten eine Gewähr geboten für eine billige, gerechte und sachentsprechende Führung. Der Grundfehler, der Kardinalfehler dieses Gesetzes, das ich mir im Ausschuß und im Plenum seinerzeit zu kritisieren erlaubte, war, daß es ein Zwangssozialversicherungsgesetz wurde. Im Sinne unserer landwirtschaftlichen Organisationen vertraten wir den Kernsatz, daß jeder Zwang, jede Unfreiheit auszuschalten und nur eine freiwillige Versicherung im Einverständnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern am Platze wäre. Gegen eine freiwillige Versicherung haben wir nichts einzuwenden, aber einen Zwang uns auferlegen zu lassen, dagegen mußte ich mich damals und muß ich mich auch heute streng und entschieden wenden.

Aus den gleichen Gründen wäre daher auch der Ausbau der Selbstverwaltung besser und weit umfassender durchzuführen gewesen. Wir hoffen, daß die sachliche Mitarbeit, zu der ja ein Teil der deutschen und der magyarischen Parteien sich bereit erklärt, gute Früchte auch auf dem Gebiete der so heiß umstrittenen sozialpolitischen Gesetzgebung tragen wird, und hiebei verweise ich ganz besonders auf ein Gebiet, auf dem eine Mitarbeit besonders ersprießlich wäre. Ich meine die endliche Regelung des Verhältnisses zum "Roten Kreuze". Dem alten und neuen Roten Kreuz-Ausschuß der deutschen Parteien angehörig, konstatiere ich, daß wir vor Jahren bereits einer Vereinbarung näher gerückt waren. Durch eigenartige Zufälle, deren Ursachen uns nie so recht offenbar wurden, zerschlugen sich diese Verhandlungen. Es wäre nur zu hoffen, daß sich auch hier ein neuer gangbarer Weg der Verständigung finden lassen würde, um im Zeichen der Humanität ernsten Pflichten gerecht zu werden. An uns soll es nicht fehlen, den guten festen Willen hiezu bringen wir auf und rechnen in dieser Sache auf ein ganz besonderes Entgegenkommen. Wenn wir auf wirtschaftlichem Gebiete einer ernsten Mitarbeit zusteuern wollen, so muß dies wohl in noch erhöhtem Maße auf diesem Gebiete leicht erreichbar sein. Wenn irgendwo sich Völker finden können, die seit Jahrhunderten auf Gedeih und Verderb in einem Lande miteinander wohnen, durch Jahrhunderte sich oft bis zur letzten Konsequenz befehdeten und immer wieder nach den Zeiten der Kämpfe den Weg zu einem vernünftigeren ehrlicheren Nebeneinnanderleben suchten, so muß dies umsomehr auf einem Gebiete möglich sein, wie es das Gebiet des Roten Kreuzes ist. Gibt es ein Locarno und ein Thoiry der Politik, muß es umsomehr ein Locarno der Humanität, ein Thoiry des Roten Kreuzes geben.

Der Herr Staatspräsident hat das Wort geprägt von der Fortsetzung der Tradition der Přemysliden. Dieses Wort hat bei uns zwar kein sentimentales, aber ein aufrichtiges Echo geweckt. Es ist die glücklichste Epoche des Landes, an die dieses Wort anknüpft. Es ist die Epoche der deutschen Städtefreiheit, die erste Epoche einer Teilfreiheit in diesem Lande. Die glücklichsten Zeiten waren es, da der Frieden der beiden Volksstämme hier gewahrt war und im edlen Wettbewerb das Wohl und das Gedeihen des Landes erblühte und der Abbau und das Verstummen des Völkerhasses damals große wirtschaftliche Werte und überdies noch dauernde ernste Kulturwerte schuf, Werte, auf die beide Nationen und auf die besonders wir Deutschen mit ruhigem, ehrlichem und charaktervollem Stolze zurückblicken können. Friede ernährt, Unfriede zerstört und die Geschichte Böhmens ist wohl der beste schlagendste Beleg, wenn es hiefür überhaupt eines Beleges bedarf, für diesen in der Erfahrung der Menschheit zum Dogma gewordenen Satz.

In der vergangenen Session wurde auch das Sozialversicherungsgesetz für die selbständig Erwerbenden in Landwirtschaft, Gewerbe und Handel unter Dach gebracht. Ein vorbereitender Ausschuß übergab diese Gesetzesmaterie dem parlamentarischen Ausschusse, der in der knappen Zeit von wenigen Tagen diese Sache behandelte. Unsere, in der gegenwärtigen Mehrheit vertretenen deutschen Parteien haben damals, als dieses Gesetz im Plenum des Hauses zur Verabschiedung kam, an den Beratungen dieses Hauses nicht teilgenommen und konnten daher damals zu diesem zweiten Gesetze wohl im Ausschusse, doch nicht von diesem Orte aus Stellung nehmen. Dies sei daher nunmehr nachgeholt. Dieses zweite Gesetz stellt gleichfalls keine befriedigende Leistung dar. Kein Bauer und kein Gewerbsmann, kein Handelsmann und kein anderer wird sich heute nach diesem Gesetze sehnen, im Gegenteil, dieses Gesetz betrachten heute alle als einen mit unzulänglicher Erfahrung unternommenen Versuch, eine Frage zu lösen, für deren Lösung in anderen Staaten kein entsprechendes Vorbild noch besteht, so daß dieses Gesetz sich auf schwankendem Boden, auf vollständigem Neuland bewegt und auf Grund dessen heute bloß den Anwert hat, in den Archiven als sozialpolitische Reliquie verstaut zu werden, und die heutige Mehrheit wird andere Pfade und andere Wege finden können und wollen, um nicht durch solch eine fehlerhafte Gesetzgebung die landwirtschaftliche, gewerbliche, Handels- und jede andere Produktion zu schädigen und zu ertöten. Ein Weniger auf dieser Bahn der sozialpolitischen Gesetzgebung wäre ein Mehr gewesen. Wenn sozialpolitische Gesetze geschaffen werden, so sollen hiefür vor allem sachliche Erwägungen maßgebend und richtunggebend sein. Bei uns wurde bisher in der sozialpolitischen Gesetzgebung mit politischen Hölzern gefeuert und das hat sich gerächt. Die alte Mehrheit hat es vor allem verabsäumt, die gesamte sozialpolitische Gesetzgebung mit der Lage der Landwirtschaft und des Gewerbes in Einklang zu bringen. Wenn wir die berufenen Landeskulturräte und die Handels- und Gewerbekammern fragen, so werden sie das gleiche Urteil fällen. Bei der Beratung des Gesetzes, betreffend die Sozialversicherung für die selbständig Erwerbenden hat sich unter anderem auch ein Redner im Ausschuß den Ausspruch geleistet: "Besser ein schlechtes Gesetz, als gar keines". Diesen Trugschluß, der in diesem Satz verborgen ist, bin ich heute wieder in der Lage von dieser Stelle aus zurückzuweisen. Es ist eine leichtfertige Auffassung und Anschauung, die sich in solchen Worten Luft macht. Durch die Schaffung eines schlechten Gesetzes - und es ist ein schlechtes Gesetz - wird die sozialpolitische und jede Gesetzgebung auf Jahre hinaus diskreditiert. Mit Schlagworten kann man Gesetze nicht behandeln, sondern sie sind im Gegenteil mit klarer Ruhe und eiserner Sachlichkeit auf ihren Inhalt und auf ihre Auswirkung zu prüfen. Durch diese Gesetze werden viele Millionen der Volkswirtschaft entzogen und gebunden. Durch das Gesetz, betreffend die selbständig Erwerbenden werden der Volkswirtschaft in 10 Jahren 3, in 20 Jahren 5 und in 30 Jahren über 6 Milliarden entzogen. Solche Rücklagen kann die Volkswirtschaft auf die Dauer nicht vertragen.

Mit welchen Summen der Staat wird rechnen müssen, zeigt schon nachstehende Feststellung: Die Staatsbeiträge zu den Renten werden jährlich in 5 Jahren 12, in 10 Jahren 82 und in 20 Jahren 165 Millionen Kč betragen. Durch die Sozialversicherung der Arbeiterschaft wird die Volkswirtschaft mit 500 Millionen betroffen sein. Wir schwimmen in Golddollars und nicht in englischen Pfunden. Uns drücken - wie der Herr Finanzminister sagt - vor allem die Staatsschulden. Der Aufwand für Amortisation und Zinsendienst ist ja bereits auf 2.573 Millionen emporgeklettert. Heute blicken viele, die früher anderer Orientierung waren, bereits mit verschleierten Blicken auf diese Art einer übereilten und vorschnellen Gesetzgebung.

Verlangen müssen wir nach wie vor - und auch das ist eine Kardinalforderung der Landwirtschaft und des Gewerbes - daß von aus allen Versicherungen einlangenden Beträgen für Grund- und Hausbesitz Darlehen bis zu 30% des reinen Wertes auf erste und zweite Hypothek gewährt werden und desgleichen natürlich auch billig verzinsliche langfristige Darlehen für landwirtschaftliche Meliorationen, gewerbliche Kredite etc. In Bayern hatte ich bereits lange vor dem Kriege die Erfahrung gemacht, daß dort öffentliche Fonde aller Art in geradezu mustergültiger Weise landwirtschaftlichen Meliorations- und anderen Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Die auf lange Jahre zurückliegenden Erfahrungen Bayerns sollten wir uns nach dieser Richtung hin dienstbar machen. Das Geld liegt da am allerbesten, am allersichersten und überdies am fruchtbringendsten verstaut. Die den diversen Versicherungsanstalten übergebenen Gelder sollen den Weg zur Volkswirtschaft, der sie entstammen, zurückfinden und die Produktion befruchten. Durch sie soll der Schuldzinsfuß herabgedrückt werden, denn erst dann werden diese Kapitalien auch ein Nutzen und Segen sein. Das Bestreben, einzelne Versicherungskörper, wie z. B. die Zentralversicherungsanstalt durch Ernennung einer großen Zahl von sogenannten Fachleuten zu bürokratisieren, muß ausgeschaltet werden und der Sache ein Selbstverwaltungsgepräge gegeben werden. Sparsamkeit ist am allerbesten auch hier am Platze. Die Methoden, die das Gesetz beim Aufbau der einzelnen Versicherungskörper anwendet, sind unmöglich. Hier bei dieser Materie gab es ja bereits bei der seinerzeitigen Beratung im Ausschuß eine besondere große Zahl grundverschiedener widerstreitender Meinungen, selbst innerhalb der alten Mehrheit. Man hat früher unsere Forderungen nach selbstständigen landwirtschaftlichen, gewerblichen Genossenschafts- und anderen Krankenkassen ein Machtgelüste genannt, während wir darin nur einen vollbegründeten Rechtsanspruch sahen, der überdies von der ernsten Erwägung geleitet war, die Krankenkassen und die gesamte Sozialversicherung dauernd zu entpolitisieren.

Die Lage der Landwirtschaft ist heute eine derartige, daß sie, bedrückt durch große Hypothekarschulden, durch die schwere Steuerlast, durch die Kriegsanleiheverluste und durch die bisher ungenügende staatliche Förderung der landwirtschaftlichen Produktion nicht in der Lage ist, diese neue Belastung zu tragen, ohne darunter zusammenzubrechen. In den letzten Jahren ist die Verschuldung des landwirtschaftlichen Besitzes bereits um 80% gegenüber dem Stande vom Jahre 1920 gestiegen. Die wirtschaftliche Not findet ihren klarsten Ausdruck in der Höhe der Steuerrückstande, die nach dem Rechnungsabschluß des Kontrollamtes im Jahre 1924 die Höhe von 2.513 Millionen Kč erreichten. Die Goldreserven stellen, seitdem der Wert des Goldes am Weltmarkt um 30% gesunken ist, nurmehr eine verringerte Deckung, eine Paradedeckung dar.

Überall stößt man auf Produktionshemmungen. Die Durchrechnung der Frachtsätze mit den Lokalbahnen wäre eine äußerst dringende Maßregel und kommen durch die Verzögerungen dieser Durchrechnung unsere ärmsten, bloß von Lokalbahnen durchfurchten Landgebiete zu schwerem Schaden. Das Elend der vielen Sparkassen - bewirkt durch die Verhältnisse der Schluckenauer Sparkassa ruft nach einer raschen Sanierung. Auch andere Geldinstitute geraten dadurch in eine schwierige Situation. Es ist daher nicht am Platze, hier weiter mit verschränkten Armen zuzusehen, sondern eheste Abhilfe tut Not. Die neuerliche Novellierung des Kriegsanleihegesetzes ist eine Forderung, die wir erheben müssen und werden, solange wir auf diesem Platze stehen.

Der Ausblick für die landwirtschaftliche Produktion ist auch für das kommende Jahr kein erfreulicher. Wenn Sie heute weite Gebiete Böhmens durchwandern, so machen sich die Auswirkungen der heurigen Elementarkatastrophen und der heurigen Regenepoche bereits für das nächste Jahr ernstlich bemerkbar. In vielen Gebieten keimt das Saatkorn nicht und es kam dadurch der Landmann bereits jetzt in die bedauernswerte Lage, die neue Kornsaat neuerdings einackern zu müssen und Altkorn vom Jahre 1925, wenn er es bekam, zu erwerben, um sein Feld zum zweiten Male zu bestellen. Viele sind nicht in der Lage, dies zu tun, viel neugesätes Altkorn ist überdies vom Kornwurm befallen, so daß auch hier die Aussichten auf eine gute Kornernte des Jahres 1927 heute schon geschwunden sind. Trachten Sie wenigstens, der Bauernschaft Saatkartoffeln und anderes Saatgut für das Frühjahr 1927 rechtzeitig im Frühjahre zuzuweisen, da infolge der Kartoffelmißernte es vielerorts an Saatgut mangelt. Es wäre da die diesbezüglich eingeleitete Aktion des Landeskulturrates umsomehr von der Regierung zu fördern, als - wie mir von mehreren Seiten mitgeteilt wurde - einsichtige politische Bezirksverwaltungen solche Verlangen und Ansuchen bereits gestellt haben. In den Grenzbezirken gegen Deutschland ist die Ausfuhr von Zucht- und Nutzvieh aller Art so gut wie unmöglich. Verhandlungen mit der deutschen Regierung wären hier dringend am Platze.

Der Landwirtschaft in manchen Gebieten ich bin in der Lage, Ihnen den einwandfreien Beweis zu erbringen - fehlen trotz der Arbeitslosigkeit mancher Kreise Arbeitskräfte, die landwirtschaftliche Arbeit wird von vielen absichtlich geflohen und heute ist so mancher Landwirt gezwungen, fremde Arbeitskräfte anzustellen und für dieselben große Aufenthaltsgebühren zu bezahlen. So mancher Uneingeweihte wird, wenn er das erfährt, erst richtigen Einblick in die herrschenden Verhältnisse erlangen. Die genannte Aufenthaltsgebühr ist drückend und hoch und sollte behoben worden. Dabei knebelt man überdies noch auf dem Lande den freien Verkehr durch eine übertriebene puritanische Sonntagsruhe und es tut auch da not, daß wir nach dieser Richtung hin Wandel schaffen und das zuständige Ministerium endlich mit der verheißenen und hoffentlich entsprechenden Verordnung herausrückt und nicht wieder eine Halbheit herauskommt.

Zurückkehrend zu dem Thema Arbeitersozialversicherung muß ich bemerken, daß die Regie der Arbeitersozialversicherung schon nach der jetzigen unsicheren, schwankenden amtlichen Einschätzung 8% d. i. 52 Millionen der Versicherungsprämien verschlingt. Also heute können bereits die versicherten Arbeiter die totsichere traurige Erfahrung machen, daß die kostspielige Regie einen Großteil der Prämien aufzehrt. Dies ist uns mit einer der allerklarsten Beweise, daß dieses Gesetz antisozial im weitesten Sinne ist. Wie anders mutet es da an, wenn beispielsweise im Statut der Landesversicherung (früher Franz-Joseph-Versicherungsfond) die Bestimmung enthalten ist, daß kein Heller der eingezahlten Prämien auf die Regie verwendet werden darf. Das Land Böhmen, der böhmische Landtag war in diesem Falle - dieser Fond wurde damals im Einvernehmen beider Nationen geschaffen - ein glücklicher Organisator. Unsere beiden Sozialversicherungsgesetze lassen diese glückliche Hand restlos vermissen. Diese freiwillige Landesversicherung würde für Böhmen vollkommen genügen.

Der Staat gewährt bei beiden Sozialversicherungsgesetzen in gewissen Fällen einen Zuschuß zu den Renten. Abgesehen von dem schweren, tiefen Unrecht, daß die meisten Landwirte und Gewerbetreibenden von diesem Zuschuß ausgeschaltet sind - nur Personen, die das Existenzminimum von 6000 Kronen nicht erreichen, erhalten ihn - hätte dieser Zuschuß zu fallen und hätten dafür Zuschüsse zu den Prämien für alle ohne Unterschied zu erfolgen, die von der freiwilligen Versicherung Gebrauch machen. Selbstverständlich lehnen wir auch die Kapitalsdeckung ab und heischen Rentendeckung. Diese Sozialversicherungsgesetze bedeuten die größte Etappe auf dem Wege zur Einführung des Staatssozialismus. Sie entziehen den erwerbenden Klassen Millionen und sind ein neuer harter dauernder Steuerdruck, ja sie bedeuten eine zeitweillige Konfiskation des Privatvermögens behufs Anhäufung zu kolossalen Sozialversicherungsfonden.

Auch die Baugesetzvorlage haben wir als ein Erbe von früher übernommen, doch haben wir, denen die Beratung der sozialpolitischen Gesetze im Ausschusse obliegt, uns hiezu bis jetzt nicht erbserklärt, denn diese Vorlage stößt auf allen Seiten auf harte Widerstände. Ich weise betreffend die Baugesetzgebung insbesondere auf die Benachteiligung des flachen Landes gegenüber den Großstädten hin. Heute bin ich neu in der Lage, Ihnen mitzuteilen, wie in der Schweiz nach einer bestimmten Seite hin in bester Weise vorgegangen wird, wie die Schweiz in Notstandsfällen baut. Die Herbstzeit ist die Zeit der vielen und großen Brände, jedem Almbauern, der abgebrannt ist, schaffen die Schweizer Milizsoldaten alles zum Neubau notwendige Rohmaterial kostenlos auf seinen Hof. Auch bei uns sollte eine Form gefunden werden, um allen Abbrändlern das Militär bereit zu stellen. Das wäre produktive Arbeit, das wäre aufbauende Friedensarbeit im Militärrock.

Anlehnend an diese Bemerkung über die Verwendung des Militärs sei auch darauf hingewiesen, daß das Gesetz betreffend die Entschädigung für bei Manövern seitens der Landwirte zu leistende Gespanne allerehestens entsprechend novelliert werden sollte, denn mit diesen übergeringen Zahlungssätzen kann sich ein Landwirt um so weniger zufrieden stellen, als überdies solche Anforderungen noch meist in die Erntezeit fallen, wo jeder Mann, jeder Wagen, und jedes Pferd nicht einen minderwertigen, auch nicht einen hochwertigen, sondern überhaupt einen unersetzlichen Faktor darstellt. Besonders in Westböhmen und gewiß auch anderwärts lösten die unzeitgemäßen, die Ernte behindernden Requisitionen von Pferden, Wagen und Futtermitteln eine große Unzufriedenheit aus. Im weiteren scheinen auch manche Gegenden mit Vorliebe für Manövrierungszwecke ausgewählt zu sein, auch hier hätte ein entsprechender Wechsel des Manövergeländes einzutreten.

Heute legen wir schon gegen eine Benachteiligung des flachen Landes dahingehend Verwahrung ein, daß von dem zu schaffenden Straßenfond nicht etwa Bezirks- und Gemeindestraßen ausgeschaltet werden und die Hauptstädte und ihre Umgebung den ganzen Straßenfond für sich mit Beschlag belegen. Endlich wünschen wir, daß auch die Kriegsinvalidengesetzgebung entsprechend ausgebaut wird.

Dies meine kurzen Darlegungen. Ich schließe dieselben mit dem Wunsche, daß es dem ernsten Streben aller ernsten Männer dieses Haus gelingen möge, nach der geschilderten Richtung hin dem wirtschaftlichen Gedeihen der Bevölkerung zu dienen und in unverdrossener rastloser Arbeit Ordnung zu schaffen und allen Bürgern dieses Staates, welche Zunge sie auch sprechen, ihr gleiches, ehrliches, uneingeschränktes Recht zuteil werden zu lassen. In diesem Sinne wollen wir uns an der parlamentarischen Arbeit beteiligen und das Budget aus diesen geäußerten Gründen nicht ablehnen. (Potlesk.)

6. Řeč posl. Gregorovitse (viz str. 685 těsnopisecké zprávy):

Tisztelt Ház! Klubunk elnöke a költségvetés általános vitájában kifejtette pártunk áláspontját a költségvetéssel szemben, általánosságban bírálva annak tárgyát és szellemét. Én csak a költségvetés kulturális csoportjához akarok hozzászólani és rámutatni arra, hogy a költségvetés ezen fejezetében milyen mostohán és igazságtalanul bánnak el a magyar nemzeti kisebbséggel, amely kisebbségnek én is idedelegált képviselöje vagyok.

A magyar nemzeti kisebbség kulturális életét napról-napra nagyobb veszély fenyegeti, megszámlálhatatlanok azon sérelmek és támadások, amelyek kulturánkat és annak fejlödését a kormány részéröl érik. Példa rá a jövö évi költségvetés, amely ismét egy lépcsövel hozzájárul kulturánk elsorvasztásához. Minden nemzetnek s így a mi nemzetünknek is a legnagyobb kincse a kultúra, mi nem vagyunk hajlandók ebben a kérdésben egy jottányit sem engedni s minden megengedett eszközzel küzdeni fogunk kulturánk elsorvasztása s a kormány elnemzetlenítö politikája ellen.

Az alkotmánytörvény biztosítja számunkra azt a jogot, hogy jövendö nemzedékünk részére elegendö magyar iskola állíttassék föl és így lehetöség nyujtassék arra, hogy ifjúságunk magyar nyelven és magyar szellemben nevelödjék. (Maďarské Výkřiky.) A jövö évi költségvetés azonban, úgy mint az elöbbi évek költségvetései, ezt nem garantálják, mert nem juttatnak méltányos részt a magyar nemzeti kisebbség kulturájának fenntartása és fejlesztése számára.

Ezen állításomat az alábbiakban részletesen be fogom bizonyítani.

A csehszlovák köztársaság lakosságának száma az 1921. évi hivatalos népszámlálás adatai alapján 13,613.172, a köztársaságban élö magyarok száma hivatalosan 745,431, tehát az összlakosságnak 5.57 %-a. (Výkřiky.) Ha azonban a népszámlálásnál visszaélések nem történtek volna, úgy egész bizonyosan a magyar lakosság száma elérte volna az egymilliót is. Az állami költségvetés az iskolaügyi, illetöleg kulturális kiadások fedezésére összesen 782,382.452 koronát fordít, ebböl az összegböl a magyar nemzeti kisebbség iskolaügyi, illetöleg kulturális céljaira, számarányának megfelelöen, 43,578.702 koronának kellene esni, a valóságban ennek a fele sem fordíttatik erre a célra.

Az egyetemi, illetöleg föiskolai oktatásra az állami költségvetés 116,235.000 koronát irányoz elö, ebböl a magyar ifjúság föiskolai oktatására a magyarság számarányának megfelelöen 5,951.232 koronának kellene esni, a valóságban azonban egy fillért sem áldoznak a magyar ifjak föiskolai oktatására. A köztársaság területén van 2 cseh egyetem, 1 német egyetem, 1 csehszlovák egyetem Pozsonyban, 2 cseh müegyetem, 2 német müegyetem, állatorvosi, bányászati, erdészeti, gazdasági föiskolák stb. Magyar egyetem fagy föiskola egyetlenegy sincs. Bezárták a pozsonyi magyer egyetemet, a kassai és eperjesi jogakadémiákat, a bányászati, erdészeti és gazdasági föiskolákat s a magyarságnak még azt a jogos, szerény követelését sem akarják teljesíteni, hogy Pozsonyban legalább csonka egyetemet állítsanak föl, jogi és filozófiai fakultásokkal. Ezen csonka egyetem fölállítására és fenntartására a már elöbb említett, a magyarságra arányosan esö 5,951.232 koronából böven futná, söt ezen összeg fele is elegendö volna.

A magyar ifjúság középiskolai tanulmányainak elvégzése után kénytelen vagy a belföldi idegen nyelvü egyetemeken folytatni tanulmányait, vagy pedig a magyarországi egyetemekre beiratkozni. Ha a magyarországi egyetemeken szerzik meg a diplomát és itt akarnak letelepedni, akkor kezdödik a kálváriajárás a diploma nosztrifikálása körül. Az iskolaügyi minisztérium ugyanis sokak elött érthetetlen, de általunk azonban jólismert soviniszta politikai okokból vagy megtagadja a külföldön szerzett diploma nosztrifikálását, vagy pedig igen szigorú feltételekhez köti azt. Így megköveteli egynéhány félév újbóli lehallgatását s az összes szigorlat megismétlését. (Výkřiky.) Ezzel az eljárással lehetetlenné teszik az ifjúság elhelyezkedését s lehetetlenné teszik a magyar intelligencia utánpótlását, aminek következménye, hogy a magyar középosztálnyk ki kell pusztulni. Ezeket szemelött tartva, joggal állapíthatjuk meg, hogy a kormány iskolaügyi politikájával azt akarja elérni, hogy a magyar nemzeti kisebbség elpusztuljon.

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