Ètvrtek 9. února 1928

Nun noch einige Worte zu den Ausführungen des Herrn Koll. Feierfeil. Er hat zu der Vorlage auch in der Weise Stellung genommen, daß er erklärte, die jetzigen Regierungsparteien wollen das gutmachen, was der Marxismus schlecht gemacht hat. Dem Herrn Feierfeil möchte ich darauf nur entgegnen: Ich nehme an, daß er es nicht im Ernst gemeint hat, denn wenn ein Mensch im Ernst behaupten wollte, daß in der Èechoslovakei schon einmal der Marxismus geherrscht hat, so würden darüber wohl alle Kühe lachen. (Výkøiky posl. de Witte a Krumpeho.) Diesem Gelächter wird sich der Herr Koll. Feierfeil wohl nicht aussetzen wollen. Den deutschen Regierungsparteien, besonders den Christlichsozialen beliebt es auch in der Regel, wenn sie wegen ihrer verräterischen, die unbemittelten Volksschichten schädigenden Politik von den Wählern zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen werden, sich mit der lächerlichen Ausrede zu rechtfertigen, daß wir Sozialdemokraten nur lärmende Politik machen, aber keine konkrete nützliche Arbeit leisten und nur demagogische Anträge stellen, während sie im Schweiße ihres Angesichtes im stillen Regierungskämmerlein zum Wohle des Volkes sich abmühen. Das wollen sie ihren Wählern einreden. Wir werden den deutschen Regierungsparteien durch unsere Anträge zur Verbesserung des Altpensionistengesetzes auch heute wieder Gelegenheit geben, ihre bei jeder ihnen passend erscheinenden Gelegenheit so viel beteuerte Sorge um das Wohl des Volkes durch die Tat beweisen zu können. Sie brauchen nichts weiter zu tun, als durch Erheben ihrer Hände für unsere Anträge zu stimmen. Die deutschen Christlichsozialen können doch wahrlich nicht behaupten, daß diese unsere Verbesserungsanträge als demagogisch bezeichnet werden können. Sie brauchen also, wie gesagt, nur für unsere Anträge mitzustimmen und sie zum Gesetze erheben zu helfen. In ihrem Willen und in ihrer Macht liegt es, meine Herren von den deutschen Mehrheitsparteien, unsere Anträge zur Annahme zu bringen und damit den Altpensionisten zu ihrem wohlverdienten und so lange vorenthaltenen Recht und zu der ihnen gebührenden sozialen und wirtschaftlichen Besserstellung zu verhelfen. Handeln Sie einmal nach dem Wahrspruch ihres Heilandes Jesus Christus, der da sagte: "Nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten sollt Ihr sie erkennen." Aber dadurch würden Sie sich der billigen Ausrede Ihres Schlagwortes bezüglich unserer angeblichen Demagogie begeben. Wir Sozialdemokraten sind uns schon in dem Augenblicke, wo ich diese Mahnung an Ihr christliches Herz und Gewissen richte, dessen bewußt, daß Sie hart bleiben werden wie Stahl und nicht für unsere Anträge stimmen werden, sondern gemäß Ihrer geschichtlichen Sendung als Beschützer und Schirmer der heutigen kapitalistischen Gesellschaftsordnung in sklavischer Pflichterfüllung unsere Anträge niederstimmen werden. Dafür aber werden die getäuschten Pensionisten und deren Angehörige Sie, meine Herren von den deutschbürgerlichen Parteien und insbesondere die deutsche christlichsoziale Partei, an Ihren Taten erkennen.

Obzwar das in Verhandlung stehende Altpensionistengesetz den berechtigten Forderungen der Altpensionisten und den von unserem Klub wiederholt eingebrachten Anträgen und Forderungen keinesfalls entspricht und die davon Betroffenen nicht im mindesten zufriedenzustellen geeignet ist, werden wir für das selbe stimmen. Wir bezeichnen es aber noch einmal als einen Bettel, der mit diesem Gesetze den Altpensionisten hingeworfen wird. Die Pensionisten werden durch die schäbige und demütigende Behandlung selbst zur Erkenntnis kommen, daß ihnen von den bürgerlichen Parteien und deren Regierungen, deren Hauptaufgabe die Vertretung und Wahrung der kapitalistischen Interessen ist, niemals ihr volles Recht werden wird. (Posl. Krumpe: Was hat die sozialistische Regierung getan?) Es hat noch niemals eine sozialdemokratische Regierung allein geherrscht. Auch diese Menschen, insbesondere aber die von den bürgerlichen Parteien irregeführten und betrogenen, mögen sich diese Parteien christlichsozial oder national nennen, werden aus dieser zurücksetzenden Behandlung... (Výkøiky posl. Krumpeho.) Aber Herr Krumpe, noch niemals hat der Marxismus hier geherrscht. (Hluk na levici.) Das können Sie der alten Blaschke erzählen, Herr Krumpe, (Výkøiky posl. Krumpeho.) daß in der Èechoslovakei jemals der Marxismus geherrscht hat. (Výkøiky posl. Krumpeho a de Witte.) Auch diese Menschen werden aus dieser zurücksetzenden Behandlung die Überzeugung schöpfen, daß es der Zusammenfassung und Konzentration aller Kräfte der arbeitenden und schaffenden Menschen bedarf, gleichgültig ob sie im aktiven Verhältnis stehen oder im Ruhestande, um außerhalb wie innerhalb der gesetzgebenden Körperschaften jene organisatorische und zahlenmäßig überlegene Macht wirksam zu machen, die ihnen ihrer Klassenlage nach zukommt und die allein nur die Bürgschaft für Recht und Gerechtigkeit sein wird. Der Tag der Abrechnung mit der volksschädigenden und arbeiterfeindlichen Politik der bürgerlichen Parteien wird kommen, an dem auch die getäuschten Pensionisten die Möglichkeit haben werden, ihren Dank in gebührender Weise abzustatten. (Potlesk poslancù nìm. strany soc. demokratické.)

3. Øeè posl. Simma (viz str. 19 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Bevor ich in die Besprechung der zur Verhandlung stehenden Vorlage, Druck Nummer 1411, betreffend die Regelung der Pensionen einzelner Gruppen der Pensionisten, eingehe, habe ich zunächst im Namen meiner Partei zur Regierungsvorlage, Druck Nummer 1413, betreffend die Regelung der Pensionen der vormaligen Militärgagisten oder einzelner Gruppen derselben, folgende Erklärung abzugeben:

Wir deutschen Nationalsozialisten lehnen die Regierungsvorlage über die Erhöhung der Generalspensionen ab. Diese Ablehnung widerspricht zwar unserer Rechtsauffassung, sie ergibt sich jedoch zwingend aus den politischen und sozialreaktionären Beweggründen, von denen die èechisch-bürgerlichen Parteien heute bei der Regelung dieser Frage geleitet sind. Die Kürzung der Pensionen der Gruppe von Generälen, die der österreichischungarischen Armee angehörten, erfolgte seinerzeit aus rein nationalen Gründen. Das Haß- und Machtgefühl der Èechen setzte sich über die erworbenen Rechte dieser Beamtengruppe hinweg, wie es sich noch in viel vernichtenderem Maße über die Rechte tausender Offiziers- und Unteroffiziersgagisten der alten Armee, über das Elend der Kriegsinvaliden, der Krieger-Witwen und -Waisen, der Kriegsanleihebesitzer, der Hinterbliebenen unserer Märzgefallenen, der Altpensionisten, Enthobenen und Abgebauten hinwegsetzte. Vergeblich haben wir all die Jahre her nach Gutmachung begangenen Unrechts und nach sozialer Einsicht gerufen. Wir stießen da besonders bei jenen èechischen Parteien auf die erbittertste Gegnerschaft, die heute für die Generalsvorlage eintreten. Sie tun dies nicht um ein Unrecht gut zu machen, nicht aus echtem Rechtsgefühl heraus, sondern, wie ein èechischer Hasser dieser Generäle sagte, blutenden Herzens unter dem Zwange außenpolitischer Gesichtspunkte. (Posl. inž. Jung: Das war derselbe, der mit der Handgranate nach dem deutschen Reiche blickte!) Er hat sich schon öfters über diese Dinge geäußert. Die etwa 150 Generäle, die da in Betracht kommen, haben nämlich weitreichende und einflußreiche Beziehungen. Wie sehr wird das Prestige der Republik als Rechtsstaat steigen, sagen sich die Herren um Kramáø, Udržal und Šrámek und wohl auch der Berichterstatter Herr Myslivec, wenn wir diesen Generalen gegenüber Recht walten lassen. (Posl. inž. Jung: Und wie willig kommt das ganze!) Ja, und das noch dazu, just in einem Augenblicke, in dem manwieder einmal die Justiz zur Dirne der Politik gemacht hat. (Sehr richtig!) Ich meine da das Verhalten des Wahlgerichtes in der Mandatsfrage Mayer und Hanreich. Man hält uns von Seite der Landbündler entgegen, daß diese Angelegenheit eine rein innere Parteisache sei. Das ist sie nach meiner Auffassung nicht, denn sie berührt tief die Entwicklung und Auswirkung der sudetendeutschen Politik und das Rechtsgefühl des Volkes. Das Rechtsgefühl steht auf Seite der beiden Ausgeschlossenen, die als Mandatare vertreten und verfochten haben, was sie ihren Wählern seinerzeit als ihr und ihrer Partei politisches Programm verkündeten. (Posl. inž. Jung: Staatsrechtliche Erklärung des Herrn Dr Spina am 18. Dezember 1925 hier im Hause!) Vergessen haben jedenfalls die andern. Aber Macht geht in diesem Staate eben vor Recht und die Regierung arbeitet gerade in der letzten Zeit mit verschärftem Druck auf die Opposition, um diese niederzuhalten und sich die Herrschaft zu sichern. Wir haben schon viel unglaubliches von unseren Zensurbehörden erlebt. Nun haben wir aber einen deutschen Justizminister und verschiedene èechische Staatsanwälte befleißigen sich just unter diesem einer verschärften Handhabung der Zensur. So wurde in den letzten Tagen das Zentralblatt unserer Partei "Der Tag" beschlagnahmt, weil es in einer Entschließung der Parteileitung aufforderte, im heurigen Jahre mit besonderen Ehrungen unserer Märzgefallenen zu gedenken. Die Beschlagnahme erfolgte, weil die Zensurbehörde in dieser Aufforderung, wie es in dem Erkenntnis des Kreisgerichtes Leitmeritz heißt - die Gutheißung eines Verbrechens erblickt. (Rùzné výkøiky na levici.) Wir erheben von dieser Stelle aus den schärfsten Protest gegen diese Verdrehung geschichtlicher Tatsachen und gegen diese amtliche Schmähung unserer Märzgefallenen. Diese erhoben in einem Zeitpunkt, da der Staat noch gar nicht bestand, waffenlos und wehrlos ihre Stimme für ein heiliges und unverjährbares Recht und ein Verbrechen war es und bleibt es, was die Soldateska an diesen für das Selbstbestimmungsrecht aller Völker Demonstrierenden begangen hat.

Ein starkes Stück leistet sich die Prager Zensurbehörde mit der Beschlagnahme der "Bohemia" vom 29. Jänner d. J. Der ganze Leitartikel des Blattes, der die Steuerverhältnisse beleuchtet, verfiel dem Rotstift, ebenso der ganze in der Nummer vom 28. Jänner d. J. des "Deutschen Volksblattes" in Komotau enthaltene Artikel "Der unsterbliche Soldat Švejk". Letzter Artikel erschien unbeanständet in einer Reihe anderer Blätter. Es vergeht kein Tag, wo nicht das eine oder andere Blatt der Beschlagnahme verfällt. Wenn man dem gegenüber die Zensurpraxis anderer Staaten vergleicht, so muß man schon sagen, daß wir hier im Zeichen einer skandalösen Reaktion stehen, die nicht mehr überboten werden kann. Die Aufgabe des deutschen Volkes muß heute mehr denn je sein, den Wegbereiter für Fortschritt und Freiheit zu machen. Der deutsche Justizminister sollte es daher ablehnen, zu diesem reaktionären Schandsystem mit seinem deutschen Namen eine Unterschrift zu geben. (Souhlas poslancù nìm. strany nár. socialistické.)

Und nun, meine Herren, zur Besprechung der in Behandlung stehenden Vorlagen über die Regelung der rechtlichen und materiellen Verhältnisse der Ruheständler. Solange wir hier im èechoslovakischen Parlament auch Gelegenheit haben, die Arbeit zu beobachten, besonders ihre Schiebungen durch die Regierung und die ihr zur Verfügung stehende jeweilige Mehrheit, so oft wir auch die ganzen Jahre sehen mußten, wie sich der oftmals schleppende Gang einer solchen Arbeit schicksalhaft an Tausenden Menschen auswirkt, wie lange wir das auch üben mußten, zwangsweise üben mußten - es war für uns durchaus keine Freude, die Arbeit zu überschauen, die sich da vollführte - ein so krasses Beispiel einer tief einschneidenden Vernachlässigung eines Problems wie dieses heute zur Verhandlung stehenden Ruheständlerproblems - das steht, ich glaube es sagen zu dürfen, auch in diesem Parlament einzig da. (Posl. inž. Jung: Man hat sich die Sache vereinfacht, indem man die Leute absterben läßt!) Koll. Jung hat sehr recht und ich komme darauf auch noch zu sprechen. Und doch hätte die Regierung gerade beim Problem der Ruheständler alle Ursache gehabt, eine Lösung nicht zu verzögern, denn hier handelt es sich um Lebensfragen von Menschen, die dem Staat beste Dienste verrichteten, die einen Anspruch an den Staat besitzen, einen Wechsel auf den Staat in der Hand halten, den eine vernünftige, das Ansehen des Staates wahrende Regierung jedenfalls einzulösen hatte, u. zw. zur Gänze. Die Lebensfrage der Ausgedienten, das ist der große Irrtum, dem sich die Mehrheit dieses Hauses auch bei diesem Gesetze hingibt, diese Lebensfrage der Ausgedienten ist gar nicht so nebensächlich wie die Mehrheit meint. Sie ist nicht ausschließlich eine Lebensfrage der Ausgedienten allein, sondern sie ist sehr wohl auch mit eine Frage der Aktiven, deren Arbeit beeinflußt wird durch den Ausblick, den auch sie aus der Pensionistengesetzesgebung haben auf einen etwas ruhigeren oder etwas leidensvolleren Lebensabend. Wenn wir zur Pensionistengesetzgebung Stellung nehmen, dann können wir gar nicht anders, als von diesem Gesichtswinkel aus die Sache zu betrachten, und wenn wir das tun, erkennen wir in dem Problem, das zur Verhandlung steht, ein Staatsproblem ganz besonderer Bedeutsamkeit, das nicht bagatellisiert werden sollte noch dürfte. In dem Augenblicke, da durch die so vielfach kritisierte Praxis der Regierung gegenüber den Ruheständlern die Frage derselben wirklich zu einem Staatsproblem wurde, bestand unser tiefes Interesse hierfür. Gar als dann die Frage der Altruheständler zu immer größerer Problematik anwuchs, standen wir - und ich darf das bescheidener Weise hier in diesem Hause feststellen - in den vordersten Reihen der Kämpfer um die Beseitigung von Verhältnissen, die unhaltbar von ihrem Beginne bezeichnet werden müssen. Eine lange Kette von eigenen Versuchen, diese Beseitigung durchzusetzen, können wir nachweisen. Ich sage das, meine sehr verehrten Herren, nicht zu dem Zwecke, mich oder meine Freunde zu salvieren, sondern lediglich aus dem Grunde, unserem Bedauern darüber Ausdruck zu geben, daß nach diesen vielen Versuchen, deren andere von anderen Gruppen unternommene nicht unerwähnt bleiben sollen, heute eine Vorlage ins Haus gerät, die eine Bagatellisierung des Problems, das wir für wichtig bezeichnen, darstellt, des weiteren aber auch eine Brüskierung der Abgeordnetenkreise ist, der Kreise in diesem Hause, die eine grundsätzliche allgemeine Regelung des Pensionistengesetzes begründeten. Wir warnten sehr oft, es sich bei der Ruheständlerfrage so bequem zu machen, wie es heute geschieht. Ich persönlich warnte noch im Feber v. J. in einer dringlichen Interpellation und wenn ich vorhin sagte, daß unsere Arbeit zu einer besseren Lösung des Problems eine umfangreiche ist, so sei auch der Arbeit meiner Kollegen Jung, Krebs und Wollschack gedacht und sei im besonderen auf den zielweisenden Antrag des seither verstorbenen Abg. Patzel verwiesen, der schon im Jahre 1923 den einzigen Weg wies, aus dem Pensionistenelend herauszukommen, einen Weg, den sich die Regierung sehr wohl hätte zu ihrem eigenen machen können.

Auf meine vorhin erwähnte Interpellation vom Februar v. J. antwortete die Regierung, daß eine Vereinheitlichung der Pensionsnormen in ihrer Absicht steht. Das war am 25. März 1927. Wenngleich in der damaligen Antwort auch weiter zu lesen ist, daß nicht daran gedacht wird, die Bestimmungen der neuen Gehaltsgesetze auf alle Altpensionisten anzuwenden und daß die vollständige materielle Gleichstellung mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Personalnormen und Verhältnisse in den verschiedenen Zeiten, in denen die Altpensionisten aktiv gedient haben, gegenüber den heutigen gültigen Normen überhaupt nicht denkbar und durchführbar ist, so hofften wir immerhin, daß dem Idealzustande der Gleichstellung in der Pensionsgesetzgebung, der gleichen Behandlung aller aus den verschiedenen Zeiten gewordenen Ruheständler dieses Staates, doch sich möglichst zu nähern Mühe geben werden würde. Schließlich drängte ja auch der Umstand, daß durch die wahnsinnige Komplizierung der Pensionsgesetzgebung die Verwaltung beschwert ist, daß sie nicht immer nachkommen und klarstellen kann. Zu der Meinung, daß es zumindest zu einer möglichst zu erreichenden Gleichstellung kommen würde, veranlaßte uns auch die Aktion der Regierung vom Vorjahre, mit der das für die völlige Gleichstellung aller Ruheständler nötige Erfordernis festgestellt werden sollte und auch errechnet wurde. Es kam bei dieser Aktion zur Feststellung eines Erfordernisses von 350 Millionen Kè hierfür. Aber wenn wir damals hofften, daß die Regierung diese Aktion zu dem Zwecke der tatsächlichen Vorbereitung einer anständigen Gesetzgebung ausgelöst hielt, waren wir die Getäuschten. Diese Aktion war nichts anderes als ein schlechter Scherz, ein Scherz auf die Hoffnung von an und für sich schon gequälten Menschen. (Souhlas na levici.) Das letzte Wort dieses üblen Scherzes lautet dann: "Undenkbar und undurchführbar" gegenüber den Wünschen der Pensionisten. Ohne Zweifel hat bei diesem "undenkbar und undurchführbar" der Herr Finanzminister den größten Anteil. Wir sind es die letzten Jahre über ja gewohnt geworden, so etwas zu hören, und zwar immer dort zu hören, wo es sich um Forderungen handelt, wie sie die Pensionisten stellen, Forderungen sozialen Charakters. Dann kommt immer dieser staatsfinanzielle kategorische Imperativ, der schon zum Popanz in diesem Hause geworden ist, mit dem man dann alles noch so Begründete abzuweisen sich anschickt. Aber meine Herren, daß wir bei diesem "undenkbar und undurchführbar" gegenüber den berechtigten Wünschen der Ruheständler diesmal nicht nur den Herrn Finanzminister beteiligt sehen, sondern auch gewisse Verwaltungszweige, die mit der Durchführung der Pensionsgesetze in Verbindung stehen, das erscheint uns absurd. Wir bekundeten schon oben, daß gerade doch aus Verwaltungsgründen die Aufhebung der Verschiedenheit Interesse hätte. Jedem einigermaßen in die Materie eingeweihten ist die Jeremiade dieser Verschiedenheit doch so bekannt, daß man nicht wagen sollte, mit dem Mätzchen zu täuschen, es wäre auch aus Verwaltungsgründen nicht möglich, zur Unifizierung zu kommen. Jede Neuregelung der Bezüge der öffentlichen Angestellten vermehrte, wie wir wissen, die Unterschiede in der Behandlung der Pensionisten, so daß es schließlich eine ganze Menge von Gruppen derselben gab, alte, neue, neueste Pensionisten, darunter die unglücklichsten Altpensionisten eben, denen wir ja heute unsere besonderen Worte widmen, die materiell einen schweren Schaden erlitten, weil sie vor dem 31. August des Jahres 1919 in den Ruhestand getreten oder versetzt, die Durchrechnung ihrer Dienstzeit nicht durchgeführt erhielten. Aber auch die Neupensionisten sind unkorrekt behandelt; wenngleich diese Pensionistengruppe, die durch jene dargestellt wird, welche in der Zeit vom 1. September 1919 bis zum 31. Dezember 1922 in Pension gingen, ihre Zeit auch durchgerechnet erhielten, genießen sie doch nicht die Begünstigung, welche das Pensionsgesetz vom 20. Dezember 1922, Slg. 394, für die Pensionisten brachte, da dieses Gesetz erst mit 1. Jänner 1923 in Kraft trat. Diese Vorteile bestehen bekanntlich hierin, daß eine Erhöhung der Pensionsgrundlage um 75% verfügt wurde, was eine Stabilisierung des Ruhegenusses bedeutet, da die Pensionsgrundlage das Bleibende ist, während die verschiedenen Teuerungs- und Familienzulagen und Notaushilfen jederzeit durch die Regierung entzogen werden können. Dann kamen die Neupensionisten, die seit dem 1. Jänner 1 923 Pensionierten, die die Durchrechnung erhielten, wie sie auch nach dem Gesetz vom 22. Dezember 1923 behandelt werden, endlich die ganz Neuesten, die sich aus der Anwendung des Gehaltsgesetzes vom 24. Juni 1926 ergeben. Mit der geschilderten Form der Pensionistengesetzgebung steht - ich erwähnte das schon eingangs meiner Ausführungen zum Gesetz - die Èechoslovakische Republik einzig in der ganzen Welt da, innerhalb des großen Kreises aller Staaten, die etwa als Rechtsstaaten sich eine Gesetzgebung allgemein und eine Pensionistengesetzgebung im besonderen zugelegt haben. Es ist vielleicht nur noch eine Parallele zu ziehen zu dieser Gesetzgebung, und zwar zu der für den èechoslovakischen Staat auch kein besonderes Ehrenmal darstellende Gesetzgebung bezüglich der Kriegsbeschädigten. Aber hierüber reden wir heute nicht, darüber werden wir ein andermal wieder Gelegenheit haben zu sprechen. In welchem Staate über die Verhältnisse der Altruheständler verhandelt wurde und wird, galt und gilt als selbstverständlicher Rechtsstandpunkt das gleiche Recht für alle Ruheständler ohne Unterschied des Zeitpunktes, der für ihre Pensionierung zu gelten hat, und über die Methoden der Durchführung dieser Gleichstellung im Rahmen des Staatshaushaltes galt es nur jeweils zu verhandeln. Auch das wirtschaftlich schwache Österreich ist eben daran, bei der grundsätzlichen Betonung der Gleichberechtigung aller Staatsruheständler eine etappenweise Angleichung der Bezüge der Altpensionisten an jene der neuen Ruheständler durchzuführen. Und wie viele Ruheständler hat das arme Österreich zu versorgen (Výkøiky posl. inž. Junga.), die in Österreich natürlich dann auch noch wegen des ungeheueren, aus anderen Motiven als in der Èechoslovakei erfolgten Zwangsabbaues der Beamten - Österreich wurde ein Oktroi von auswärts aufgehalst, Tausende und Abertausende Beamte abzubauen - um zahlreiche Pensionisten vermehrt wurden. Aber Österreich um den Faden weiter zu spinnen, den ich zu spinnen angefangen habe - behandelt die Pensionisten in einer Form, in einer tragbaren Weise. Was sich Österreich an Großzügigkeit in dieser Richtung zurechtgelegt hat, könnte ohne Zweifel auch bei uns geübt werden. Aber hierzulande fehlt etwas, wofür ich im Augenblicke keinen anderen Ausdruck finden kann, als den, den wir öfters gebrauchen in Bezug auf solche Fälle, fehlt etwas von noblesse oblige. Anstatt sich in einer staatspolitischen Art zu üben, aus der heraus gerade eine Frage wie die Ruheständlerfrage die erste und beste Lösung erfahren müßte, benimmt man sich hierzulande ohne Hemmung wie ein zugeknüpfter Parvenu, der, wenn er einmal eine Krone anders als zur Illustration seines Besitzes gibt, sie so gibt, daß der Nehmer verletzt wird. So sieht es doch mit der Pensionistengesetzgebung aus. Glauben Sie ja nicht, daß diese Pensionistengesetzgebung Freude bereiten könnte. Der ganze Motivenbericht ist so verfaßt, daß er meine Ansicht bestätigt. Die in Absicht stehende Regelung ist mehr ein einer Bettlergruppe in einer zweifelhaften Anwallung von Hilfsbereitschaft gegebenes Almosen als die Dekretierung des guten Rechtes des Ruheständlers. Über eine andere Charakteristik der Vorlage komme ich nicht hinaus. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Malypetr.)

Wir haben die Wege zu einer tragbaren Regelung der Pensionistenfrage in der einzig möglichen Weise gewiesen. In kurzer Wiederholung lauten diese Wege gekennzeichnet: Jenen Staatspensionisten und Lehrern, die vor dem 1. September 1919 in den Ruhestand traten, ist als Grundlage für eine gerechte gesetzliche Gleichstellung aller Staatspensionisten vor allem die Durchrechnung ihrer Dienstzeit zu gewähren oder es ist ihnen ein ausreichender Ersatz hiefür zu verschaffen in der Form der entsprechenden Erhöhung der Pensionsgrundlage. Sodann sind die Bezüge sämtlicher bis zur Erlassung des neuen Gehaltsgesetzes vom 24. Juni 1926, Sammlung 103 und 104, in den Ruhestand versetzten Staatsangestellten des Zivil- und Militärstandes einschließlich der Abgebauten nach dem neuen Gesetze zu bemessen. Das Ergebnis ist dann die Vereinheitlichung der materiellen Rechtsverhältnisse der Ruheständler. Sie ist für uns das Um und Auf unserer Forderungen in Beziehung auf das heute in Beratung stehende Gesetz. Eine solche Teilregelung, wie sie dieses Gesetz vornimmt, ist für uns keine befriedigende, sie ist für uns immer nur der Anlaß, auf das hinzuweisen, was zu erledigen noch bevorsteht: Die allgemeine grundsätzliche Regelung in dem besagten Sinne, die doch noch einmal in absehbarer Zeit durch uns zuwege gebracht wird. Darf es für diese grundsätzliche Regelung den staatsfinanziellen Einwand des Herrn Ministers Engliš geben? Das ist eine Frage, auf die wir auch zu antworten haben. Wir sagen, wenn diese Frage gestellt wird, nein. In einem Milliardenvoranschlag muß auch für die Bedeckung für die Unifizierung der Pensionen ein Raum gefunden werden, so wie die Bedeckung gefunden wurde für die Pensionen, die nach dem neuen Gehaltsgesetz zu behandelnden Pensionisten. Ewig wird das - und jetzt komme ich auf den Einwand zurück, den Koll. Jung schon einmal heute hier gemacht hat - ewig wird das kein finanzielles Beschwernis für den Staat bedeuten. Es ist dafür gesorgt, daß die Pensionisten durch die Sorge, die ihnen die Jahre über aufgehalst wird, kein Methusalem-Alter erreichen werden. In 10 bis 15 Jahren ist die Frage der Altruheständler keine Frage mehr für den èechoslovakischen Staat. Da sind die alten Ruheständler nicht mehr. Man könnte in der Zwischenzeit daher für sie schon etwas mehr zur Verfügung haben, als man zur Verfügung haben will. Angenommen, der Aufwand für die Befriedigung derselben im Sinne der Unifizierung betrüge 350 Millionen Kronen, sowie das die vorjährige Aktion der Regierung berechnete. (Posl. inž. Jung: Ungefähr so viel wie der militärische Rüstungsfond ausmacht!) Darauf komme ich noch zu sprechen, Koll. Jung. Es ist sehr gut, daß mich Koll. Jung daran erinnert hat. Angenommen also, daß der Aufwand für die Befriedigung der Pensionisten im Sinne der Unifizierung 350 Millionen betrüge, so wäre das gegenüber dem heutigen Gesetz, bezw. dem von ihm als notwendig bezeichneten Erfordernisse von rund 70 Mill. lediglich ein Mehr von 280 Millionen, das sich, wie gesagt, in 10 bis 15 Jahren vollständig abebbte. In 5 Jahren wären die Mehraufwände gegenüber dem heutigen Gesetz schätzungsweise noch 200 Millionen Kronen. Die kann und muß man aufbringen. Wenn Koll. Jung sagt, daß man im Rüstungsfond eine Form gefunden hat, die außerordentlichen militärischen Ausgaben einer Bedeckung zuzuführen, so ist das ein Experiment, das man bei der Pensionistengesetzgebung wiederholen könnte. Warum könnte es denn nicht auch einen Pensionenkredit geben, aus dem heraus die Bedeckung der Pensionistenversorgung ermöglicht würde? Im Durchschnitt wird die Aufbesserung für einen Pensionisten nach dem vorliegenden Gesetz etwa 1000 Kronen betragen. Das Gesetz bringt aber nur jenen Altruheständlern einen Zuschuß, deren Ruhegenüsse durch das Gesetz Nr. 287/1924 geregelt wurden, soweit die Betreffenden ihre Dienstzeit nicht durchgerechnet erhielten. Der Zuschuß ist gleich dem Unterschiede zwischen ihren bisherigen Bezügen und der um 20% erhöhten Pensionsgrundlage, doch darf die 20%ige Erhöhung den Höchstbetrag nicht überschreiten, den die betreffenden Beamten im Wege der Zeitvorrückung erreichen könnten. Wie wirkt sich dieses Gesetz faktisch aus? Ich will das an einem Beispiel klarlegen. Nach dem Gesetz Nr. 287/1924 betrugen die Ruhegenüsse eines ledigen Lehrers in der siebenten Rangsklasse u. zw. in der vierten Stufe an Pensionsgrundlage 18.804 und an Teuerungszulage 1.920, daher Gesamtbezug 20.724 Kronen. In der dritten Stufe der siebenten Rangsklasse bezog dieser ledige Lehrer an Pensionszulage 17.406 und an Teuerungszulage 2.880, zusammen also 20.286 Kronen, in der zweiten Stufe an Pensionsgrundlage 16.008 und an Teuerungszulage 2.880, zusammen 18.888 und in der ersten Stufe an Pensionsgrundlage 14.610, an Teuerungszulage 2.880, in Summa also 17.490 Kronen.

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