Nun noch einige Worte zu den Ausführungen
des Herrn Koll. Feierfeil. Er hat zu der Vorlage auch in
der Weise Stellung genommen, daß er erklärte, die jetzigen
Regierungsparteien wollen das gutmachen, was der Marxismus schlecht
gemacht hat. Dem Herrn Feierfeil möchte ich darauf
nur entgegnen: Ich nehme an, daß er es nicht im Ernst gemeint
hat, denn wenn ein Mensch im Ernst behaupten wollte, daß
in der Èechoslovakei schon einmal der Marxismus geherrscht
hat, so würden darüber wohl alle Kühe lachen. (Výkøiky
posl. de Witte a Krumpeho.) Diesem Gelächter
wird sich der Herr Koll. Feierfeil wohl nicht aussetzen
wollen. Den deutschen Regierungsparteien, besonders den Christlichsozialen
beliebt es auch in der Regel, wenn sie wegen ihrer verräterischen,
die unbemittelten Volksschichten schädigenden Politik von
den Wählern zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen werden,
sich mit der lächerlichen Ausrede zu rechtfertigen, daß
wir Sozialdemokraten nur lärmende Politik machen, aber keine
konkrete nützliche Arbeit leisten und nur demagogische Anträge
stellen, während sie im Schweiße ihres Angesichtes
im stillen Regierungskämmerlein zum Wohle des Volkes sich
abmühen. Das wollen sie ihren Wählern einreden. Wir
werden den deutschen Regierungsparteien durch unsere Anträge
zur Verbesserung des Altpensionistengesetzes auch heute wieder
Gelegenheit geben, ihre bei jeder ihnen passend erscheinenden
Gelegenheit so viel beteuerte Sorge um das Wohl des Volkes durch
die Tat beweisen zu können. Sie brauchen nichts weiter zu
tun, als durch Erheben ihrer Hände für unsere Anträge
zu stimmen. Die deutschen Christlichsozialen können doch
wahrlich nicht behaupten, daß diese unsere Verbesserungsanträge
als demagogisch bezeichnet werden können. Sie brauchen also,
wie gesagt, nur für unsere Anträge mitzustimmen und
sie zum Gesetze erheben zu helfen. In ihrem Willen und in ihrer
Macht liegt es, meine Herren von den deutschen Mehrheitsparteien,
unsere Anträge zur Annahme zu bringen und damit den Altpensionisten
zu ihrem wohlverdienten und so lange vorenthaltenen Recht und
zu der ihnen gebührenden sozialen und wirtschaftlichen Besserstellung
zu verhelfen. Handeln Sie einmal nach dem Wahrspruch ihres Heilandes
Jesus Christus, der da sagte: "Nicht an ihren Worten, sondern
an ihren Taten sollt Ihr sie erkennen." Aber dadurch würden
Sie sich der billigen Ausrede Ihres Schlagwortes bezüglich
unserer angeblichen Demagogie begeben. Wir Sozialdemokraten sind
uns schon in dem Augenblicke, wo ich diese Mahnung an Ihr christliches
Herz und Gewissen richte, dessen bewußt, daß Sie hart
bleiben werden wie Stahl und nicht für unsere Anträge
stimmen werden, sondern gemäß Ihrer geschichtlichen
Sendung als Beschützer und Schirmer der heutigen kapitalistischen
Gesellschaftsordnung in sklavischer Pflichterfüllung unsere
Anträge niederstimmen werden. Dafür aber werden die
getäuschten Pensionisten und deren Angehörige Sie, meine
Herren von den deutschbürgerlichen Parteien und insbesondere
die deutsche christlichsoziale Partei, an Ihren Taten erkennen.
Obzwar das in Verhandlung stehende Altpensionistengesetz
den berechtigten Forderungen der Altpensionisten und den von unserem
Klub wiederholt eingebrachten Anträgen und Forderungen keinesfalls
entspricht und die davon Betroffenen nicht im mindesten zufriedenzustellen
geeignet ist, werden wir für das selbe stimmen. Wir bezeichnen
es aber noch einmal als einen Bettel, der mit diesem Gesetze den
Altpensionisten hingeworfen wird. Die Pensionisten werden durch
die schäbige und demütigende Behandlung selbst zur Erkenntnis
kommen, daß ihnen von den bürgerlichen Parteien und
deren Regierungen, deren Hauptaufgabe die Vertretung und Wahrung
der kapitalistischen Interessen ist, niemals ihr volles Recht
werden wird. (Posl. Krumpe: Was hat die sozialistische Regierung
getan?) Es hat noch niemals eine sozialdemokratische Regierung
allein geherrscht. Auch diese Menschen, insbesondere aber die
von den bürgerlichen Parteien irregeführten und betrogenen,
mögen sich diese Parteien christlichsozial oder national
nennen, werden aus dieser zurücksetzenden Behandlung... (Výkøiky
posl. Krumpeho.) Aber Herr Krumpe,
noch niemals hat der Marxismus hier geherrscht. (Hluk na levici.)
Das können Sie der alten Blaschke erzählen, Herr
Krumpe, (Výkøiky posl. Krumpeho.)
daß in der Èechoslovakei jemals der Marxismus
geherrscht hat. (Výkøiky
posl. Krumpeho a de Witte.) Auch diese
Menschen werden aus dieser zurücksetzenden Behandlung die
Überzeugung schöpfen, daß es der Zusammenfassung
und Konzentration aller Kräfte der arbeitenden und schaffenden
Menschen bedarf, gleichgültig ob sie im aktiven Verhältnis
stehen oder im Ruhestande, um außerhalb wie innerhalb der
gesetzgebenden Körperschaften jene organisatorische und zahlenmäßig
überlegene Macht wirksam zu machen, die ihnen ihrer Klassenlage
nach zukommt und die allein nur die Bürgschaft für Recht
und Gerechtigkeit sein wird. Der Tag der Abrechnung mit der volksschädigenden
und arbeiterfeindlichen Politik der bürgerlichen Parteien
wird kommen, an dem auch die getäuschten Pensionisten die
Möglichkeit haben werden, ihren Dank in gebührender
Weise abzustatten. (Potlesk poslancù nìm.
strany soc. demokratické.)
Hohes Haus! Bevor ich in die Besprechung der
zur Verhandlung stehenden Vorlage, Druck Nummer 1411, betreffend
die Regelung der Pensionen einzelner Gruppen der Pensionisten,
eingehe, habe ich zunächst im Namen meiner Partei zur Regierungsvorlage,
Druck Nummer 1413, betreffend die Regelung der Pensionen der vormaligen
Militärgagisten oder einzelner Gruppen derselben, folgende
Erklärung abzugeben:
Wir deutschen Nationalsozialisten lehnen die
Regierungsvorlage über die Erhöhung der Generalspensionen
ab. Diese Ablehnung widerspricht zwar unserer Rechtsauffassung,
sie ergibt sich jedoch zwingend aus den politischen und sozialreaktionären
Beweggründen, von denen die èechisch-bürgerlichen
Parteien heute bei der Regelung dieser Frage geleitet sind. Die
Kürzung der Pensionen der Gruppe von Generälen, die
der österreichischungarischen Armee angehörten, erfolgte
seinerzeit aus rein nationalen Gründen.
Das Haß- und Machtgefühl der Èechen
setzte sich über die erworbenen Rechte dieser Beamtengruppe
hinweg, wie es sich noch in viel vernichtenderem Maße über
die Rechte tausender Offiziers- und Unteroffiziersgagisten der
alten Armee, über das Elend der Kriegsinvaliden,
der Krieger-Witwen und -Waisen, der Kriegsanleihebesitzer, der
Hinterbliebenen unserer Märzgefallenen, der Altpensionisten,
Enthobenen und Abgebauten hinwegsetzte. Vergeblich haben wir all
die Jahre her nach Gutmachung begangenen Unrechts und nach
sozialer Einsicht gerufen. Wir stießen da besonders bei
jenen èechischen Parteien auf die erbittertste Gegnerschaft,
die heute für die Generalsvorlage eintreten. Sie tun dies
nicht um ein Unrecht gut zu machen, nicht aus echtem Rechtsgefühl
heraus, sondern, wie ein èechischer
Hasser dieser Generäle sagte, blutenden Herzens unter dem
Zwange außenpolitischer Gesichtspunkte. (Posl. inž.
Jung: Das war derselbe, der mit der Handgranate nach dem deutschen
Reiche blickte!) Er hat sich schon öfters
über diese Dinge geäußert. Die etwa 150 Generäle,
die da in Betracht kommen, haben nämlich weitreichende und
einflußreiche Beziehungen. Wie sehr wird das Prestige der
Republik als Rechtsstaat steigen, sagen sich die Herren um Kramáø,
Udržal und Šrámek
und wohl auch der Berichterstatter Herr Myslivec, wenn
wir diesen Generalen gegenüber Recht walten lassen. (Posl.
inž. Jung: Und wie willig kommt das ganze!) Ja,
und das noch dazu, just in einem Augenblicke, in dem manwieder
einmal die Justiz zur Dirne der Politik gemacht hat. (Sehr
richtig!) Ich meine da das Verhalten des Wahlgerichtes in
der Mandatsfrage Mayer und Hanreich. Man hält
uns von Seite der Landbündler entgegen, daß diese Angelegenheit
eine rein innere Parteisache sei. Das ist sie nach meiner Auffassung
nicht, denn sie berührt tief die Entwicklung und Auswirkung
der sudetendeutschen Politik und das Rechtsgefühl des Volkes.
Das Rechtsgefühl steht auf Seite der beiden Ausgeschlossenen,
die als Mandatare vertreten und verfochten haben, was sie ihren
Wählern seinerzeit als ihr und ihrer Partei politisches Programm
verkündeten. (Posl. inž. Jung: Staatsrechtliche
Erklärung des Herrn Dr Spina am 18. Dezember 1925 hier im
Hause!) Vergessen haben jedenfalls die
andern. Aber Macht geht in diesem Staate eben vor Recht und die
Regierung arbeitet gerade in der letzten Zeit mit verschärftem
Druck auf die Opposition, um diese niederzuhalten und sich die
Herrschaft zu sichern. Wir haben schon viel unglaubliches von
unseren Zensurbehörden erlebt. Nun haben wir aber einen deutschen
Justizminister und verschiedene èechische Staatsanwälte
befleißigen sich just unter diesem einer verschärften
Handhabung der Zensur. So wurde in den letzten Tagen das Zentralblatt
unserer Partei "Der Tag" beschlagnahmt, weil es in einer
Entschließung der Parteileitung aufforderte,
im heurigen Jahre mit besonderen Ehrungen unserer Märzgefallenen
zu gedenken. Die Beschlagnahme erfolgte, weil die Zensurbehörde
in dieser Aufforderung, wie es in dem Erkenntnis des Kreisgerichtes
Leitmeritz heißt - die Gutheißung eines Verbrechens
erblickt. (Rùzné výkøiky
na levici.) Wir erheben von dieser Stelle
aus den schärfsten Protest gegen diese Verdrehung geschichtlicher
Tatsachen und gegen diese amtliche Schmähung unserer Märzgefallenen.
Diese erhoben in einem Zeitpunkt, da der Staat noch gar nicht
bestand, waffenlos und wehrlos ihre Stimme für ein heiliges
und unverjährbares Recht und ein Verbrechen war es und bleibt
es, was die Soldateska an diesen für das Selbstbestimmungsrecht
aller Völker Demonstrierenden begangen hat.
Ein starkes Stück leistet sich die Prager
Zensurbehörde mit der Beschlagnahme der "Bohemia"
vom 29. Jänner d. J. Der ganze Leitartikel des Blattes, der
die Steuerverhältnisse beleuchtet, verfiel dem Rotstift,
ebenso der ganze in der Nummer vom 28. Jänner d. J. des "Deutschen
Volksblattes" in Komotau enthaltene Artikel "Der unsterbliche
Soldat Švejk". Letzter Artikel erschien unbeanständet
in einer Reihe anderer Blätter. Es vergeht kein Tag, wo nicht
das eine oder andere Blatt der Beschlagnahme verfällt. Wenn
man dem gegenüber die Zensurpraxis anderer Staaten vergleicht,
so muß man schon sagen, daß wir hier im Zeichen einer
skandalösen Reaktion stehen, die nicht mehr überboten
werden kann. Die Aufgabe des deutschen Volkes muß heute
mehr denn je sein, den Wegbereiter für Fortschritt und Freiheit
zu machen. Der deutsche Justizminister sollte es daher ablehnen,
zu diesem reaktionären Schandsystem mit seinem deutschen
Namen eine Unterschrift zu geben. (Souhlas poslancù
nìm. strany nár. socialistické.)
Und nun, meine Herren, zur Besprechung
der in Behandlung stehenden Vorlagen über die Regelung der
rechtlichen und materiellen Verhältnisse der Ruheständler.
Solange wir hier im èechoslovakischen Parlament auch Gelegenheit
haben, die Arbeit zu beobachten, besonders ihre Schiebungen durch
die Regierung und die ihr zur Verfügung
stehende jeweilige Mehrheit, so oft wir auch die ganzen Jahre
sehen mußten, wie sich der oftmals schleppende Gang
einer solchen Arbeit schicksalhaft an Tausenden Menschen auswirkt,
wie lange wir das auch üben mußten, zwangsweise üben
mußten - es war für uns durchaus keine Freude, die
Arbeit zu überschauen, die sich da vollführte - ein
so krasses Beispiel einer tief einschneidenden Vernachlässigung
eines Problems wie dieses heute zur Verhandlung stehenden Ruheständlerproblems
- das steht, ich glaube es sagen zu dürfen, auch in diesem
Parlament einzig da. (Posl. inž. Jung: Man hat
sich die Sache vereinfacht, indem man die Leute absterben läßt!)
Koll. Jung hat sehr recht und ich
komme darauf auch noch zu sprechen. Und doch hätte die Regierung
gerade beim Problem der Ruheständler alle Ursache gehabt,
eine Lösung nicht zu verzögern, denn hier handelt es
sich um Lebensfragen von Menschen, die dem Staat beste Dienste
verrichteten, die einen Anspruch an den Staat besitzen, einen
Wechsel auf den Staat in der Hand halten, den eine vernünftige,
das Ansehen des Staates wahrende Regierung jedenfalls einzulösen
hatte, u. zw. zur Gänze. Die Lebensfrage der Ausgedienten,
das ist der große Irrtum, dem sich die Mehrheit dieses Hauses
auch bei diesem Gesetze hingibt, diese Lebensfrage der Ausgedienten
ist gar nicht so nebensächlich wie die Mehrheit meint. Sie
ist nicht ausschließlich eine Lebensfrage der Ausgedienten
allein, sondern sie ist sehr wohl auch mit eine Frage der Aktiven,
deren Arbeit beeinflußt wird durch den Ausblick, den auch
sie aus der Pensionistengesetzesgebung haben auf einen etwas ruhigeren
oder etwas leidensvolleren Lebensabend. Wenn wir zur Pensionistengesetzgebung
Stellung nehmen, dann können wir gar nicht anders, als von
diesem Gesichtswinkel aus die Sache zu betrachten, und wenn wir
das tun, erkennen wir in dem Problem, das zur Verhandlung steht,
ein Staatsproblem ganz besonderer Bedeutsamkeit, das nicht bagatellisiert
werden sollte noch dürfte. In dem Augenblicke, da durch die
so vielfach kritisierte Praxis der Regierung gegenüber den
Ruheständlern die Frage derselben wirklich zu einem Staatsproblem
wurde, bestand unser tiefes Interesse hierfür. Gar als dann
die Frage der Altruheständler zu immer größerer
Problematik anwuchs, standen wir - und ich darf das bescheidener
Weise hier in diesem Hause feststellen - in den vordersten Reihen
der Kämpfer um die Beseitigung von Verhältnissen, die
unhaltbar von ihrem Beginne bezeichnet werden müssen. Eine
lange Kette von eigenen Versuchen, diese Beseitigung durchzusetzen,
können wir nachweisen. Ich sage das, meine sehr verehrten
Herren, nicht zu dem Zwecke, mich oder meine Freunde zu salvieren,
sondern lediglich aus dem Grunde, unserem Bedauern darüber
Ausdruck zu geben, daß nach diesen vielen Versuchen, deren
andere von anderen Gruppen unternommene nicht unerwähnt bleiben
sollen, heute eine Vorlage ins Haus gerät, die eine Bagatellisierung
des Problems, das wir für wichtig bezeichnen, darstellt,
des weiteren aber auch eine Brüskierung der Abgeordnetenkreise
ist, der Kreise in diesem Hause, die eine grundsätzliche
allgemeine Regelung des Pensionistengesetzes begründeten.
Wir warnten sehr oft, es sich bei der Ruheständlerfrage so
bequem zu machen, wie es heute geschieht. Ich persönlich
warnte noch im Feber v. J. in einer dringlichen Interpellation
und wenn ich vorhin sagte, daß unsere Arbeit zu einer besseren
Lösung des Problems eine umfangreiche ist, so sei auch der
Arbeit meiner Kollegen Jung, Krebs und Wollschack
gedacht und sei im besonderen auf den zielweisenden Antrag
des seither verstorbenen Abg. Patzel verwiesen, der schon
im Jahre 1923 den einzigen Weg wies, aus dem Pensionistenelend
herauszukommen, einen Weg, den sich die Regierung sehr wohl hätte
zu ihrem eigenen machen können.
Auf meine vorhin erwähnte Interpellation
vom Februar v. J. antwortete die Regierung, daß eine Vereinheitlichung
der Pensionsnormen in ihrer Absicht steht. Das war am 25. März
1927. Wenngleich in der damaligen Antwort auch weiter zu lesen
ist, daß nicht daran gedacht wird, die Bestimmungen der
neuen Gehaltsgesetze auf alle Altpensionisten anzuwenden und daß
die vollständige materielle Gleichstellung mit Rücksicht
auf die Verschiedenheit der Personalnormen und Verhältnisse
in den verschiedenen Zeiten, in denen die Altpensionisten aktiv
gedient haben, gegenüber den heutigen gültigen Normen
überhaupt nicht denkbar und durchführbar ist, so hofften
wir immerhin, daß dem Idealzustande der Gleichstellung in
der Pensionsgesetzgebung, der gleichen Behandlung aller aus den
verschiedenen Zeiten gewordenen Ruheständler dieses Staates,
doch sich möglichst zu nähern Mühe geben werden
würde. Schließlich drängte ja auch der Umstand,
daß durch die wahnsinnige Komplizierung der Pensionsgesetzgebung
die Verwaltung beschwert ist, daß sie nicht immer nachkommen
und klarstellen kann. Zu der Meinung, daß es zumindest zu
einer möglichst zu erreichenden Gleichstellung kommen würde,
veranlaßte uns auch die Aktion der Regierung vom Vorjahre,
mit der das für die völlige Gleichstellung aller
Ruheständler nötige Erfordernis festgestellt werden
sollte und auch errechnet wurde. Es kam bei dieser Aktion zur
Feststellung eines Erfordernisses von 350 Millionen Kè
hierfür. Aber wenn wir damals hofften, daß die Regierung
diese Aktion zu dem Zwecke der tatsächlichen
Vorbereitung einer anständigen Gesetzgebung ausgelöst
hielt, waren wir die Getäuschten. Diese Aktion war nichts
anderes als ein schlechter Scherz, ein Scherz auf die Hoffnung
von an und für sich schon gequälten Menschen. (Souhlas
na levici.) Das letzte Wort dieses üblen Scherzes lautet
dann: "Undenkbar und undurchführbar" gegenüber
den Wünschen der Pensionisten. Ohne Zweifel hat bei diesem
"undenkbar und undurchführbar" der Herr Finanzminister
den größten Anteil. Wir sind es die letzten Jahre über
ja gewohnt geworden, so etwas zu hören, und zwar immer dort
zu hören, wo es sich um Forderungen handelt, wie sie die
Pensionisten stellen, Forderungen sozialen Charakters. Dann kommt
immer dieser staatsfinanzielle kategorische Imperativ, der schon
zum Popanz in diesem Hause geworden ist, mit dem man dann alles
noch so Begründete abzuweisen sich anschickt. Aber meine
Herren, daß wir bei diesem "undenkbar und undurchführbar"
gegenüber den berechtigten Wünschen der Ruheständler
diesmal nicht nur den Herrn Finanzminister beteiligt sehen, sondern
auch gewisse Verwaltungszweige, die mit der Durchführung
der Pensionsgesetze in Verbindung stehen, das erscheint uns absurd.
Wir bekundeten schon oben, daß gerade doch aus Verwaltungsgründen
die Aufhebung der Verschiedenheit Interesse hätte. Jedem
einigermaßen in die Materie eingeweihten ist die Jeremiade
dieser Verschiedenheit doch so bekannt, daß man nicht wagen
sollte, mit dem Mätzchen zu täuschen, es wäre auch
aus Verwaltungsgründen nicht möglich, zur Unifizierung
zu kommen. Jede Neuregelung der Bezüge der öffentlichen
Angestellten vermehrte, wie wir wissen, die Unterschiede in der
Behandlung der Pensionisten, so daß es schließlich
eine ganze Menge von Gruppen derselben gab, alte, neue, neueste
Pensionisten, darunter die unglücklichsten Altpensionisten
eben, denen wir ja heute unsere besonderen Worte widmen, die materiell
einen schweren Schaden erlitten, weil sie vor dem 31. August des
Jahres 1919 in den Ruhestand getreten oder versetzt, die Durchrechnung
ihrer Dienstzeit nicht durchgeführt erhielten. Aber auch
die Neupensionisten sind unkorrekt behandelt; wenngleich diese
Pensionistengruppe, die durch jene dargestellt wird, welche in
der Zeit vom 1. September 1919 bis zum 31. Dezember 1922 in Pension
gingen, ihre Zeit auch durchgerechnet erhielten, genießen
sie doch nicht die Begünstigung, welche das Pensionsgesetz
vom 20. Dezember 1922, Slg. 394, für die Pensionisten brachte,
da dieses Gesetz erst mit 1. Jänner 1923 in Kraft trat. Diese
Vorteile bestehen bekanntlich hierin, daß eine Erhöhung
der Pensionsgrundlage um 75% verfügt wurde, was eine Stabilisierung
des Ruhegenusses bedeutet, da die Pensionsgrundlage das Bleibende
ist, während die verschiedenen Teuerungs- und Familienzulagen
und Notaushilfen jederzeit durch die Regierung entzogen werden
können. Dann kamen die Neupensionisten, die seit dem 1. Jänner
1 923 Pensionierten, die die Durchrechnung erhielten, wie sie
auch nach dem Gesetz vom 22. Dezember 1923 behandelt werden, endlich
die ganz Neuesten, die sich aus der Anwendung des Gehaltsgesetzes
vom 24. Juni 1926 ergeben. Mit der geschilderten Form der Pensionistengesetzgebung
steht - ich erwähnte das schon eingangs meiner Ausführungen
zum Gesetz - die Èechoslovakische Republik einzig in der
ganzen Welt da, innerhalb des großen
Kreises aller Staaten, die etwa als Rechtsstaaten sich eine Gesetzgebung
allgemein und eine Pensionistengesetzgebung im besonderen zugelegt
haben. Es ist vielleicht nur noch eine Parallele zu ziehen zu
dieser Gesetzgebung, und zwar zu der für den èechoslovakischen
Staat auch kein besonderes Ehrenmal darstellende Gesetzgebung
bezüglich der Kriegsbeschädigten. Aber hierüber
reden wir heute nicht, darüber werden wir ein andermal wieder
Gelegenheit haben zu sprechen. In welchem Staate über die
Verhältnisse der Altruheständler verhandelt wurde und
wird, galt und gilt als selbstverständlicher Rechtsstandpunkt
das gleiche Recht für alle Ruheständler ohne Unterschied
des Zeitpunktes, der für ihre Pensionierung zu gelten hat,
und über die Methoden der Durchführung dieser Gleichstellung
im Rahmen des Staatshaushaltes galt es nur jeweils zu verhandeln.
Auch das wirtschaftlich schwache Österreich ist eben daran,
bei der grundsätzlichen Betonung der Gleichberechtigung aller
Staatsruheständler eine etappenweise Angleichung der Bezüge
der Altpensionisten an jene der neuen Ruheständler durchzuführen.
Und wie viele Ruheständler hat das arme Österreich zu
versorgen (Výkøiky posl. inž. Junga.),
die in Österreich natürlich dann auch noch wegen des
ungeheueren, aus anderen Motiven als in der Èechoslovakei
erfolgten Zwangsabbaues der Beamten - Österreich wurde ein
Oktroi von auswärts aufgehalst, Tausende und Abertausende
Beamte abzubauen - um zahlreiche Pensionisten vermehrt wurden.
Aber Österreich um den Faden weiter zu
spinnen, den ich zu spinnen angefangen habe - behandelt die Pensionisten
in einer Form, in einer tragbaren Weise. Was sich Österreich
an Großzügigkeit in dieser Richtung zurechtgelegt hat,
könnte ohne Zweifel auch bei uns geübt werden. Aber
hierzulande fehlt etwas, wofür ich im Augenblicke keinen
anderen Ausdruck finden kann, als den, den wir öfters gebrauchen
in Bezug auf solche Fälle, fehlt etwas von noblesse oblige.
Anstatt sich in einer staatspolitischen Art zu üben, aus
der heraus gerade eine Frage wie die Ruheständlerfrage die
erste und beste Lösung erfahren müßte, benimmt
man sich hierzulande ohne Hemmung wie ein zugeknüpfter Parvenu,
der, wenn er einmal eine Krone anders als zur Illustration seines
Besitzes gibt, sie so gibt, daß der Nehmer verletzt wird.
So sieht es doch mit der Pensionistengesetzgebung aus. Glauben
Sie ja nicht, daß diese Pensionistengesetzgebung Freude
bereiten könnte. Der ganze Motivenbericht ist so verfaßt,
daß er meine Ansicht bestätigt. Die in Absicht stehende
Regelung ist mehr ein einer Bettlergruppe in einer zweifelhaften
Anwallung von Hilfsbereitschaft gegebenes Almosen als die Dekretierung
des guten Rechtes des Ruheständlers. Über eine andere
Charakteristik der Vorlage komme ich nicht hinaus. (Pøedsednictví
se ujal pøedseda Malypetr.)
Wir haben die Wege zu einer tragbaren Regelung
der Pensionistenfrage in der einzig möglichen Weise gewiesen.
In kurzer Wiederholung lauten diese Wege gekennzeichnet: Jenen
Staatspensionisten und Lehrern, die vor dem 1. September 1919
in den Ruhestand traten, ist als Grundlage für eine gerechte
gesetzliche Gleichstellung aller Staatspensionisten vor allem
die Durchrechnung ihrer Dienstzeit zu gewähren oder es ist
ihnen ein ausreichender Ersatz hiefür zu verschaffen in der
Form der entsprechenden Erhöhung der Pensionsgrundlage. Sodann
sind die Bezüge sämtlicher bis zur Erlassung des neuen
Gehaltsgesetzes vom 24. Juni 1926, Sammlung 103 und 104, in den
Ruhestand versetzten Staatsangestellten des Zivil- und Militärstandes
einschließlich der Abgebauten nach dem neuen Gesetze zu
bemessen. Das Ergebnis ist dann die Vereinheitlichung der materiellen
Rechtsverhältnisse der Ruheständler. Sie ist für
uns das Um und Auf unserer Forderungen in Beziehung auf das heute
in Beratung stehende Gesetz. Eine solche Teilregelung, wie sie
dieses Gesetz vornimmt, ist für uns keine befriedigende,
sie ist für uns immer nur der Anlaß, auf das hinzuweisen,
was zu erledigen noch bevorsteht: Die allgemeine grundsätzliche
Regelung in dem besagten Sinne, die doch noch einmal in absehbarer
Zeit durch uns zuwege gebracht wird. Darf es für diese grundsätzliche
Regelung den staatsfinanziellen Einwand des Herrn Ministers Engliš
geben? Das ist eine Frage, auf die wir auch zu antworten haben.
Wir sagen, wenn diese Frage gestellt wird, nein. In einem Milliardenvoranschlag
muß auch für die Bedeckung für die Unifizierung
der Pensionen ein Raum gefunden werden, so wie die Bedeckung gefunden
wurde für die Pensionen, die nach dem neuen Gehaltsgesetz
zu behandelnden Pensionisten. Ewig wird das - und jetzt komme
ich auf den Einwand zurück, den Koll. Jung schon einmal
heute hier gemacht hat - ewig wird das kein finanzielles Beschwernis
für den Staat bedeuten. Es ist dafür gesorgt, daß
die Pensionisten durch die Sorge, die ihnen die Jahre über
aufgehalst wird, kein Methusalem-Alter erreichen werden. In 10
bis 15 Jahren ist die Frage der Altruheständler keine Frage
mehr für den èechoslovakischen Staat. Da sind die
alten Ruheständler nicht mehr. Man könnte in der Zwischenzeit
daher für sie schon etwas mehr zur Verfügung
haben, als man zur Verfügung haben will. Angenommen, der
Aufwand für die Befriedigung derselben im Sinne der Unifizierung
betrüge 350 Millionen Kronen, sowie das die vorjährige
Aktion der Regierung berechnete. (Posl. inž. Jung:
Ungefähr so viel wie der militärische
Rüstungsfond ausmacht!) Darauf
komme ich noch zu sprechen, Koll. Jung. Es ist sehr gut,
daß mich Koll. Jung daran erinnert hat. Angenommen
also, daß der Aufwand für die Befriedigung der Pensionisten
im Sinne der Unifizierung 350 Millionen betrüge, so wäre
das gegenüber dem heutigen Gesetz, bezw. dem von ihm als
notwendig bezeichneten Erfordernisse von rund 70 Mill. lediglich
ein Mehr von 280 Millionen, das sich, wie gesagt, in 10 bis 15
Jahren vollständig abebbte. In 5 Jahren wären die Mehraufwände
gegenüber dem heutigen Gesetz schätzungsweise noch 200
Millionen Kronen. Die kann und muß man aufbringen. Wenn
Koll. Jung sagt, daß man im Rüstungsfond eine
Form gefunden hat, die außerordentlichen militärischen
Ausgaben einer Bedeckung zuzuführen, so ist das ein Experiment,
das man bei der Pensionistengesetzgebung wiederholen könnte.
Warum könnte es denn nicht auch einen Pensionenkredit geben,
aus dem heraus die Bedeckung der Pensionistenversorgung ermöglicht
würde? Im Durchschnitt wird die Aufbesserung für einen
Pensionisten nach dem vorliegenden Gesetz etwa 1000 Kronen betragen.
Das Gesetz bringt aber nur jenen Altruheständlern einen Zuschuß,
deren Ruhegenüsse durch das Gesetz Nr. 287/1924 geregelt
wurden, soweit die Betreffenden ihre Dienstzeit nicht durchgerechnet
erhielten. Der Zuschuß ist gleich dem Unterschiede zwischen
ihren bisherigen Bezügen und der um 20% erhöhten Pensionsgrundlage,
doch darf die 20%ige Erhöhung den Höchstbetrag nicht
überschreiten, den die betreffenden Beamten im Wege der Zeitvorrückung
erreichen könnten. Wie wirkt sich dieses Gesetz faktisch
aus? Ich will das an einem Beispiel klarlegen. Nach dem Gesetz
Nr. 287/1924 betrugen die Ruhegenüsse eines ledigen Lehrers
in der siebenten Rangsklasse u. zw. in der vierten Stufe an Pensionsgrundlage
18.804 und an Teuerungszulage 1.920, daher Gesamtbezug 20.724
Kronen. In der dritten Stufe der siebenten Rangsklasse bezog dieser
ledige Lehrer an Pensionszulage 17.406 und an Teuerungszulage
2.880, zusammen also 20.286 Kronen, in der zweiten Stufe an Pensionsgrundlage
16.008 und an Teuerungszulage 2.880, zusammen 18.888 und in der
ersten Stufe an Pensionsgrundlage 14.610, an Teuerungszulage 2.880,
in Summa also 17.490 Kronen.