Dazu käme nach der Vorlage der 20%ige
Zuschlag zur Pensionsgrundlage, das wäre in der dritten Stufe
3.481, in der zweiten Stufe 3.201 und in der ersten Stufe 2.922
Kronen. Aus dieser Zusammenstellung ist ersichtlich, daß
nur in der Stufe 1 der bisherige Gesamtbezug, vermehrt um die
20%ige Erhöhung, das sind zusammen 20.412 Kronen, geringer
ist als der durch die Zeitvorrückung erreichbare Höchstbezug
von 20.724 Kronen. Also nur in diesem Falle kommt der 20%ige Zuschuß
zur Pensionsgrundlage voll zur Geltung. In der zweiten und dritten
Stufe würde jedoch der neue Gesamtbezug den Betrag von 20.724
Kronen überschreiten. In diesen Fällen wird nur der
Unterschied zwischen dem bisherigen Gesamtbezug und dem erreichbaren
Höchstbezug ausbezahlt, also z. B. in der dritten Stufe 20.724
Kronen minus 20.286 Kronen, das sind ganze 438 Kronen. In der
zweiten Stufe 20.724 Kronen minus 18.888 Kronen, also 1.836 Kronen.
Aus dieser Gegenüberstellung ist ersichtlich, daß eine
Menge von Altruheständlern von dem neuen Gesetz überhaupt
nichts haben werden. Im wesentlichen sind also die vor dem 1.
September 1919 pensionierten mit einer sehr kargen Vergütung
bedacht, also nur eine ganz kleine Gruppe von Ruheständlern.
(Posl. Wollschack: Das wagt man den Pensionisten zu bieten,
weil sie keine Macht haben; sie sollen streiken!) So ist es.
Aber ich habe schon bemerkt, daß diese Frage nicht bloß
aus dem Gesichtswinkel der Pensionisten betrachtet werden darf,
sondern, daß die Regelung der Rechtsverhältnisse der
Ruheständler sehr wohl auch eine Frage der Aktiven ist, deren
Arbeit vielleicht von der Aussicht auf einen ruhigen Lebensabend
abhängt. Eine der größten Tragödien vollzieht
sich an denen, die die Opfer eines Gesetzes wurden, das sich bekanntlich
heuchlerisch als ein Gesetz zum Zwecke der Einrichtung von Sparmaßnahmen
in der Staatsverwaltung vorstellte. Ich meine das Gesetz vom 22.
Dezember 1924, Slg. Nr. 286. Abbaugesetz nennen wir es, wenn sich
auch der Staat einen viel längeren Titel zurecht gelegt hat
unter dem er etwas verbirgt. Eine kleine Armee von Menschen wurde
durch dieses Gesetz mit einer Grausamkeit bestraft, die beispiellos
dasteht, beispiellos, ich wiederhole das. Ein nicht ganz um alles
Gewissen gebrachter Mensch muß die Pflicht haben, diese
Armen zu vertreten. Ich formuliere meine Forderungen für
sie deshalb in gleichem Atem, indem ich rufe: Macht dem Abgebauten-Skandal
ein Ende und sorgt dafür, daß diesen Abgebauten in
nächster Zeit schon zumindestens Teilregelungen ihrer problematischen
Lebensverhältnisse zuteil werden. Ich erinnere hier von dieser
Stelle aus an das Versprechen, den Abgebauten bei der Überführung
in das neue Leben einigermaßen die Lage leichter zu gestalten
und Vorkehrungen für diese Überführungen zu treffen.
In welcher Art und Weise man diesen Abgebauten seitens der Regierung
gegenübertritt, das geht daraus hervor, daß man die
bescheidensten Wünsche derselben abweist. Ich kenne eine
Unmenge von Einzelfällen dieser Abgebauten und es ist so:
Man kommt in seelische Erregung, wenn man nur daran denkt was
sich an unglücklicher Lebensführung für hunderte
und tausende Menschen gibt, ohne auch nur davon sprechen zu können.
Ein großes Unrecht, das wie ich glaube
hier schon ein Vorredner festgestellt hat, ist an einer Gruppe
von Lehrern begangen worden, die nach dem 1. Jänner 1926
pensioniert wurden und nun nicht, wie es begreiflich und verständlich
wäre, ihre Bezüge nach dem neuen Gehaltsgesetz bekommen,
sondern nach veralteten Bestimmungen. Mit Recht hofften diese
Lehrer, daß ihre Pensionsgenüsse nach dem neuen Gehaltsgesetz
bemessen werden, umso mehr, als sie noch einige Monate des Jahres
1926 im aktiven Dienst gestanden sind. Auch der Regierungsvertreter
erklärte in der Sitzung des Kulturausschusses vom 20. Mai
1926, daß jene Lehrpersonen, welche nach dem 1. Jänner
1926 in den Ruhestand versetzt wurden, die Pensionsgenüsse
nach dem neuen Gehaltsgesetz zuerkannt bekämen. Erst im letzten
Augenblick bei der Durchberatung des Gesetzes wurde die Stilisierung
des § 47 dahin abgeändert, daß jene Lehrer, welche
bis zur Kundmachung des Gesetzes, also bis zum 7. Juli 1926 von
der beabsichtigten Versetzung in den Ruhestand auf Grund des §
13 des Ges. Nr. 286/1924 verständigt wurden, keinen Anspruch
auf die Begünstigungen des neuen Gesetzes haben. Einen Dreh
findet man immer, wenn man erworbene Rechte von Menschen irgendwie
beschneiden will. Der Dreh, den man aber hier in der Stilisierung
des § 47 zur Benachteiligung von Menschen gefunden hat, spottet
wohl aller Beschreibung. Wir hätten eine große Zahl
von besonderen Wünschen zum Pensionsgesetz vorzubringen,
ich fürchte nur, daß mir die Zeit nicht ausreicht in
diesem Sinne meine Pflicht für die Ruheständler des
Staates voll und ganz zu erfüllen. Aber einige berechtigte
Forderungen, die wir der verantwortlichen Mehrheit des Hauses
wegen der Besserstellung der Ruheständler vorbringen, will
ich doch, wenn auch nur blitzartig aufzeigen. Wir verlangen die
Auflassung der § § 17, 18 und 19 des Gesetzes 286/1924,
wir verlangen, wie das auch durch einen anderen Redner bereits
ausgedrückt wurde, die Aufhebung der die persönliche
Freiheit der Ruheständler empfindlich einschränkenden
Bestimmungen über den Aufenthalt im Auslande, die Herstellung
der Freizügigkeit der Ruheständler wenigstens innerhalb
der Nachfolgestaaten ohne Kürzung der Gesamtruhebezüge,
Wahrung aller erworbener Rechte und Festlegung einer Bestimmung,
nach der eine Kürzung der zur Auszahlung gelangenden Beträge
durch eine Regelung keineswegs eintreffen darf. Denn auch das
ist bereits geschehen. Wir haben es erlebt daß eine Regelung
sich derart auswirkte, daß diejenigen, die geregelt wurden,
nach der Regelung Verluste zu verzeichnen hatten. Nach der letzten
Regulierung haben viele Pensionisten, insbesondere Witwen, durch
den Abzug der Einkommensteuer weniger ausbezahlt erhalten als
vor der Regulierung. Für eine solche Regulierung bedanken
auch wir uns im Namen der zu Regulierenden. Wir sind ja die Vertreter
ihrer Interessen. Deshalb ist unser Verlangen - und wir kleiden
dieses Verlangen in einen Antrag - nach Einfügung einer Bestimmung
in das Gesetz, wornach sich die Regelung nie in einem passiven
Sinne auswirken dürfe.
Wir verlangen die Abschaffung der Bestimmung
über die Kürzung der Pension bei Nebenerwerb. Auch darüber
ist schon gesprochen worden, und es erübrigt sich wohl, daß
ich diesen Punkt weiter ausführe. Vielleicht ließe
sich über diesen Punkt von verschiedenen Standpunkten aus
sprechen. Es gibt auch Leute, die gerade in dieser Bestimmung
die Gefährdung allgemeiner wirtschaftlicher Lebensbedingnisse
erblicken, eine Erschwernis, eine Komplizierung auf dem Arbeitsplatze
wieder für andere. Diese Erwägung darf für uns
nicht maßgebend sein. Wenn ich Menschen vor mir habe, für
deren Lebensverhältnisse zu sorgen der Staat verpflichtet
wäre, der aber ihre Interessen nicht betreut, sie nicht mit
dieser liebenden Sorge umfängt, muß ich ihnen das Privileg
gestatten, auch zu versuchen, zu ihrem kargen Einkommen in Form
einer Pension sich noch etwas hinzuzuverdienen, so sehr vielleicht
daraus eine Komplizierung für andere erwachsen könnte.
Aber man sieht, wie diese Komplizierung wieder etwas Gewolltes
ist, und zwar gerade wegen der Vernachlässigung einer anständigen
Regelung der Pensionen. Wir verlangen die Abschaffung der Bestimmungen
über die Kürzung der Ruhegenüsse bei Bezug einer
Unfallsrente, Aufnahme einer Bestimmung, nach der die Ruheständler,
Witwen und Waisen automatisch an jeder Verbesserung der Bezüge
der aktiven Bediensteten in der Weise teilnehmen, daß ihr
Ruhegenuß den durch die Neuregelung erfolgten Bestimmungen
über die Ruhegenüsse angeglichen wird, schließlich
die Aufnahme einer Bestimmung, nach der auch Gnadengaben und Gnadenpensionen,
bezw. Gnadenversorgungsgenüsse der jeweiligen Gleichstellung
einzureihen sind. Diese Forderungen kleideten wir in Anträge,
sie liegen dem Hause heute zur Beurteilung vor. Einige dieser
Anträge sind gewiß finanziellen Charakters, eine größere
Anzahl aber nicht. Zumindest diese zweiten müßten eine
Berücksichtigung dieses Hauses finden.
Ich habe hier meinem Schlußwort die Überschrift
gegeben: "Wortbruch oder Erfüllung?" Das Ausbleiben
einer umfassenden Regelung der Rechtsverhältnisse der Pensionisten
ist ein Wortbruch, und damit gebe ich die Antwort auf diese Überschrift.
Ein Wortbruch ist der vorliegende Gesetzesantrag, und zwar schon
was die Zeit seiner Einbringung anlangt. Die Regierung wurde durch
§ 3 des Abbaugesetzes vom 22. Dezember 1924, Slg. 286, die
Pflicht auferlegt, eine zweckmäßige Reform der Verwaltung
durchzuführen und innerhalb eines Jahres, die bis 31. Dezember
1925, den Entwurf eines diesbezüglichen Gesetzes vorzulegen.
Im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Aufgabe hat die
Regierung - bestimmt - den Entwurf eines die Bezüge der Staatsbediensteten
regelnden Gesetzes vorzulegen. Es heißt ausdrücklich:
"Die Bezüge der Staatsbediensteten" und nicht etwa
nur die Regelung der Bezüge der Aktiven. Die Regierung hat
zwar das Gehaltsgesetz für aktive Staatsangestellte zeitgerecht
im Abgeordnetenhause vorgelegt, in diesem Gesetze aber entgegen
dem Versprechen der Pensionisten ganz vergessen. Der Motivenbericht
des Gehaltsgesetzes erwähnt allerdings auch die Ruheständler.
Es heißt nämlich in ihm: "Die neue allgemeine
Regelung der Pensionsvorschriften ist in Vorbereitung und wird
in absehbarer Zeit Gegenstand der parlamentarischen Beratung sein."
Aber nicht einmal die vorliegende Vorlage der Regierung ist diese
allgemeine Regelung, obwohl der Zeitpunkt um ein Weites überschritten
ist.
Daß der Inhalt ein Wortbruch ist, kennzeichnete
ich schon zur Genüge. Es ist vieles, u. zw. schnell gutzumachen.
Schaffen Sie deshalb das Gesetz, das Sie versprachen, und lassen
Sie die Grundsätze einer modernen Pensionistengesetzgebung
seine Grundsätze sein: Die Einheitlichkeit in der Behandlung
aller Pensionisten, die Automatik, den Verhältnissatz zwischen
den aktiven und Ruheständlern, innerhalb dessen sich die
Automatik auswirkt.
Die Regierungsparteien werden hiezu veranlaßt
sein, die Pensionistengesetzgebung doch in andere Wege zu leiten.
Sie haben vielzusehr mit ihrer Fürsorglichkeit für die
Ruheständler Aufsehens und Aufhebens gemacht, als daß
Sie nicht einmal Ihren Worten die Tat folgen lassen müssen.
Je eher das geschieht, umso besser für Sie. Ein größeres,
weiteres Versäumnis in der Zeit würde auch bei den Pensionisten
die Meinung erstehen lassen, daß bei den rednerischen Leistungen
der Regierungsparteiler lediglich der Zweck der Rede darin besteht
- und wir haben eine Menge derlei Leistungen heute gehört,
auch solche sietens deutscher Regierungsparteiler, z. B. die Rede
des Herrn Abg. Dr Feierfeil - daß es sich bei diesen
rednerischen Leistungen doch um nichts anderes handelt als um
einen Köder, auf den bisher noch immer so viele hereingefallen
sind, aber auf den schließlich und endlich niemand mehr
hereinfallen dürfe. Wir müßte dann einmal die
Herren von der Seite, wenn sie wieder die Notwendigkeit zeichnen,
darauf aufmerksam machen, wie unerhört heuchlerisch es ist,
wenn man von Notwendigkeiten spricht, die man Kraft der Macht
schaffen könnte, um sie doch nicht zu schaffen, ja sogar
zu verhindern. Eines ist klar, daß an dem Gesetze, das heute
aufliegt, das eine - sagen wir - erste Abschlagszahlung auf den
Wechsel der Pensionisten ist - und da spreche ich im vollen Bewußtsein
meiner Verantwortung - die Opposition einen größeren
Anteil am Verdienste hat als die Regierung und die Herren derselben,
die hier gesprochen haben. (Souhlas na levici.) Wenn wir
nicht die letzten Jahre hindurch uns ununterbrochen mit den anderen
darum bemüht hätten, daß die Regierung etwas zu
Gunsten der Pensionisten unternehme, wären wir noch nicht
einmal zu dieser Teilzahlung gekommen. Das sei heute festgestellt.
Ich sagte schon, ich stehe für die Richtigkeit dieser Worte
mit meiner Persönlichkeit voll ein. Wenn die Opposition nicht
ununterbrochen gedrängt hätte, wäre es zu keiner
Bewegung dieser Frage gekommen. Denn die Regierungsleute sind
aus sich selbst heraus nicht initiativ, besonders nicht solche
bürgerlicher Couleur, wenn es sich um die Lösung einer
sozialen Frage handelt.
Resümierend habe ich zur Regierungsvorlage
festzustellen, daß wir das, was ich bei Stellungnahme zu
dieser Vorlage erklärte, in Anträgen niedergelegt haben.
Diese Anträge stehen auch heute zur Verhandlung. Wir betrachten
das Gesetz als unzureichenden Versuch, Vornahme von Korrekturen
der Materie unerläßlich. Wenn wir dennoch für
dieses Gesetz stimmen, dann nur mit dem Vorsatz, daß wir
keine Ruhe geben werden, daß wir die Mehrheit nicht in Ruhe
lassen werden, bevor sie nicht - und wir hoffen in absehbarer
Zeit - zur Vorlage eines allgemeinen Pensionistengesetzes gezwungen
sein wird. (Potlesk poslancù nìm.
strany nár. socialistické.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Hause
liegen zwei Vorlagen vor, Druck Nr. 1411 und 1413. Sie fallen
in das sozialpolitische Kapitel. Im Prinzipe würde es eigentlich
im ganzen Hause keine Aufregung geben, hätte das Pensionistengesetz
bloß einen Paragraphen: "Sämtliche Pensionisten
sind gleichgestellt." Da würde die Aufregung, die ich
in dem Hause hier sehe, sofort ins Wasser gefallen sein und kein
Mensch würde über die Generalsvorlage ein Wort verlieren.
(Výkøiky poslancù nìm. strany
národní.)
Ich nehme das kürzere Gesetz heraus, weil
ich damit sofort mit ein paar Worten fertig bin. Verzeihen Sie
mir mein aufrichtiges Bekenntnis, daß ich Ihre Aufregung
nicht verstehe, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil seinerzeit
gerade Präsident Masaryk gesagt hat, daß eine
Ungleichheit bestehe in der Übernahme der alten österreichischen
Generale und der Sektionschefs und Hofräte, indem man nämlich
die Hofräte und Sektionschefs übernommen, die Generäle
aber durchgesiebt und sie auf die VI. Rangsklasse gesetzt hat.
Vergessen Sie eines nicht, meine Herren, daß unter den Generälen
auch eine Masse èechische Generäle sind, èechischer
Herkunft. (Posl. Geršl: A vy jste ordonanc od tìch
èeských generálù!) Sind die bei
Ihnen keine Èechen mehr, Herr Kollege? Und trotzdem,
mag die Sache sein wie immer, können Sie den Leuten keinen
Volksverrat nachweisen, sonst hätten Sie die Leute der Charge
verlustig erklärt. Das konnten Sie aber nicht tun.(Posl.
Koudelka: My tam máme takového Èecha
Mrázka, hrdinu u Smedereva!) Schauen
Sie, Herr Kollege, ich werde Ihnen etwas sagen. Im Prinzip dürfen
Sie das eine nicht übersehen, daß Sie in der Reihe
der Kette nicht gerade beim Obersten halt machen müssen.
Oberst oder General, das bleibt im Prinzip ganz Wurst. In Wirklichkeit
treffen Sie alte Leute, die heute 70 bis 75 Jahre alt sind,
oder deren Witwen und Waisen. Vergessen Sie auch nicht, daß
Sie eine Masse Generäle haben, die Sie gut bezahlen und daß
gerade z. B. ein General, der sich vergangen hat, eine Pension
von mehr als 45.000 Kè bezieht. Wenn
Sie also objektiv urteilen, müssen Sie sagen, daß da
etwas bei der ganzen Aufregung nicht stimmt. (Pøedsednictvi
pøevzal místopøedseda inž. Dostálek.)
Dieses Empfinden habe ich.
Ich erkläre, daß bestimmt gegenüber
dieser Höhe die Stellung der anderen Pensionisten entschieden
zu schlecht ist. Das ist keine Frage, darin stimme ich mit Ihnen
vollkommen überein und ich gebe von vornherein meinen Standpunkt
bekannt, indem ich sage: Sämtliche Pensionisten sollen gleichberechtigt
werden.
Wenn wir die Vorlage Nr. 1411 betrachten, so
habe ich die Empfindung, daß sie eigentlich die Überschrift
tragen müßte: "Hier geschieht Unrecht." Man
hat das Gesetz vom 24. Juni 1926 herausgebracht und hat versprochen,
ein Pensionistengesetz folgen zu lassen. Damit hat man an und
für sich sehr lange gewartet, denn es ist eine sozialpolitische
Maßnahme; und gerade da macht die Staatsregierung, besser
gesagt die Finanzverwaltung, das Prinzip geltend: "Gerade
die Leute, die es am notwendigsten brauchten, die werden wir am
schlechtesten bezahlen und am längsten warten lassen".
Im Jahre 1927 waren die Kriegsbeschädigten das Opfer, wobei
der Finanzminister behauptet hat: "Wenn wir hier nicht abbauen
können, ist der Staatsvoranschlag nicht aktiv". Bei
dem vorliegenden Gesetz sind es wiederum die Ältestpensionisten;
da hören wir dieselbe Behauptung: "Es geht nicht, keine
Bedeckung da". Nun bin ich der Ansicht: Wenn heute der Staatsvoranschlag
in die Milliarden geht und die ganze Bedeckung dieses gesamten
Pensionsetats vielleicht 350 Millionen ausmacht, da müßten
doch Mittel und Wege gefunden werden, das zu ermöglichen!
Über eines wundere ich mich: Sowohl die Opposition wie die
meisten Regierungsparteien stimmen darin überein, daß
die Bezahlung nach dem Gesetz für die Altpensionisten nicht
hinreichend ist. Der Berichterstatter erklärt, daß
ihre Genüsse auch weiterhin auf dem Niveau des Existenzminimums
bleiben und daß man sich schon deshalb mit allem Nachdruck
bemühen müsse, endlich die Regelung, die vollständige
Gleichberechtigung aller Pensionisten zu erzielen. Meine Herren,
wenn der Berichterstatter dieser Meinung ist und wenn die Regierungsmehrheit
dieser Meinung ist, ja, wo liegt denn da der Haken, daß
es nicht gemacht wird? Hier haben Sie die Diktatur der Finanzverwaltung,
gegen die auch die stärkste Regierungskoalition nicht aufkommen
kann, weil der Finanzminister Dr Engliš einfach erklärt:
"Das kann ich nicht bewilligen". Das Finanzministerium
sagt selbst, die Lage muß geändert werden, die Leute
müssen aus der bittersten Not herauskommen, und nun greift
man aus der großen Gruppe der Pensionisten überhaupt
lediglich die heraus, die vor dem 1. September 1919 pensioniert
worden sind. (Posl. Grünzner: Wenn die Regierungsparteien
wollten, würde es schon gemacht werden!) Ich sage ja,
Herr Kollege, die Sache ist riesig einfach zu machen, aber die
Regierungsparteien müssen endlich einmal den Mut aufbringen,
auch den Ministern gegenüber zu sagen: "Wir sind die
Regierungsmehrheit und wir machen das Gesetz, das Ministerium
legt die Gesetze vor, beschließen werden wir sie, gemacht
wird, was wir beschließen". Dann wäre die ganze
Geschichte anders. (Posl. Schweichhart: Erst müßten
die Regierungsparteien einmal die starke Faust haben!) Da
haben Sie recht, Herr Kollege, da bin ich einig mit Ihnen. Es
wäre natürlich auch verwaltungstechnisch eine riesig
einfache Sache, wenn man die Pensionisten auf eine gleiche Basis
stellen würde. Ich glaube, es gibt keinen Staat, der diese
feinen Unterschiede zwischen den Pensionisten kennen würde.
Wir haben Ältestpensionisten, die vor dem 1. September 1
919 in den Ruhestand getreten sind, dann kommen die Altpensionisten,
die zwischen 1. Jänner 1919 und 1. Jänner 1926 pensioniert
worden sind, dann die Abbaupensionisten und dann die Neupensionisten.
Bei den Militärgagisten das gleiche Theater, nur fängt
dort die Sache überhaupt mit den Pensionslosen an; dann kommen
die Militärpensionisten ohne Charge, dann die Ältestpensionisten,
die Altpensionisten, die Abbaupensionisten, die Neupensionisten
und zu der ganzen Chose kommen dann noch diejenigen Pensionisten,
die überhaupt keine Staatszugehörigkeit haben. Wir müssen
auch dieser Leute Erwähnung tun. Es wurde zwar die römische
und die Wiener Konvention geschlossen, wird aber in den Nachfolgestaaten
nicht durchgeführt, niemand kümmert sich darum, man
hat für diese Leute nichts, es ist gleichgültig, was
mit den Leuten geschieht.
Bei einigermaßen gerechter Behandlung
könnte man unendliches Elend gutmachen. Wir dürfen eines
nicht übersehen: Hier wird im Prinzip ein Kampf gegen das
Alter geführt, gegen Leute von 65, 70 und 75 Jahren, gegen
Witwen, die eben so alt sind und gegen Waisen, hier wird der Kampf
geführt gegen arbeitsunfähige Leute. Andererseits verhehlen
wir uns nicht: die ganze Sache hat insofern eine politische Bedeutung,
als man hier den Kampf führt gegen Leute, die ihre Dienste
zum größtenteil dem alten Österreich geleistet
haben. Man vergißt dabei, daß die Èechoslovakei
doch ein Teil des alten Österreich gewesen ist, man vergißt
dabei, daß der Beamte sich lediglich
treuer Pflichterfüllung hinzugeben hat, nicht darnach zu
fragen hat, wo er ist, nicht zu fragen hat, welches Regime herrscht,
ob Kommunisten oder Sozialdemokraten oder Bürgerliche, er
hat seine Pflicht zu erfüllen. Von diesem Standpunkt aus
habe ich das Empfinden, daß hier ein kolossales Unrecht
geschieht, wobei man doch bedenken muß: wie lange kann normalerweise
die Lebensdauer dieser alten Leute noch sein? Man verkürzt
ihnen direkt das Existenzminimum, gibt ihnen nicht das Notwendigste,
das sie zum Leben brauchen. Von diesem Standpunkt aus muß
natürlich in der Gesamtbevölkerung ein immenses Gefühl
der Ungerechtigkeit auftreten. Wenn wir uns überlegen, daß
z. B. in der Kette der Pensionisten sagen wir mit dem Stande von
Ende 1926 von 147.000 lediglich 70.000 der 20% teilhaftig werden,
so ist das an und für sich ungerecht, besonders deshalb,
daß man nicht die Gruppe, die vor dem 1. Jänner 1926
in den Ruhestand getreten ist, mit einbezieht. Das hätte
man ganz gut machen können, ohne eine besonders große
Belastung hervorzurufen. Der Kreis, den das Gesetz zieht, wie
wir es hier haben, ist ungemein eng und die 20%ige Zulage ist
ja eigentlich keine 20%ige; die Öffentlichkeit glaubt, es
sind nur 20% der Pensionsgrundlage, also eigentlich ein Schwindel,
denn derjenige, der ein paar Jahre weniger hat, bekommt nicht
einmal die 20%, so daß diese Aushilfe, die damit den Pensionisten
gegeben wird, vollständig unzureichend ist.
Wenn wir uns die Staatsangestellten ansehen,
wenn wir ihre Dienste und die Arbeit kennen, wenn wir sie als
Menschen kennen, so müßte doch eigentlich die Regierung
heute so weit sein, daß sie tatsächlich helfend eingegriffen
hätte. Seien wir doch einmal ehrlich meine Herren! Es wird
vielleicht kein Gesetz geben, zu welchem nicht der einzelne Abgeordnete
von all den 300, wie sie da sein sollen, ganze Stöße
bekommen hat, in denen ihnen die Not und das Elend vorgezeigt,
Jahre hindurch geschildert worden ist. Nichts nützt es. Ich
habe mir erlaubt, auch im Budgetausschuß davon zu sprechen.
Da wurde ich von einem Mitglied der Regierungsmehrheit gefragt:
"Herr Doktor, wie sollen wir es machen? Die Finanzverwaltung
sagt, die verschiedenen Normen lassen die Gleichstellung nicht
zu." Das ist ein Mumpitz! Gebt zwei Paragraphen heraus: "Die
Pensionisten werden gleichgestellt", das andere ist eine
rein rechnerische Sache, und damit wäre die ganze Sache zur
Zufriedenheit Aller aus der Welt geschafft. Da predigt man allerdings
tauben Ohren in dieser Beziehung. Dasselbe, was von den Staatsbeamten
gilt, ist natürlich auch bei den Militärpensionisten
der Fall, nur daß das Beispiel dort viel krasser wird. Wenn
man sich die Petition der Zentralvereinigung der èechoslovakischen
nicht aktiv dienenden Militärpersonen durchliest, kommt man
erst auf die Kategorie der Pensionslosen. Das
sind die Leute, die ohne Angabe von Gründen ihrer Charge
verlustig erklärt worden sind und überhaupt nicht einen
Heller Pension bekommen. Meine Herren, die mögen gemacht
haben, was immer sie wollen, aber Sie müssen heute einem
Menschen das Recht geben, sich verteidigen zu können. Der
Mann weiß nicht einmal, warum er von Ihnen degradiert und
pensionslos gemacht worden ist. Das ist das schwerste Verbrechen,
das man begehen kann, Menschen in contumaciam zu verurteilen ohne
ihm den Grund zu sagen, daß man ihm das Recht der Verteidigung
überhaupt nimmt. Ich finde es begreiflich, daß Sie
das im Anfang im Zeichen ihrer Revolution gemacht haben. Aber
Sie haben heute 10 Jahre des Bestandes der Republik hinter sich,
Sie müßten doch heute zu ruhiger Besinnung gekommen
sein. Sie müßten doch heute das Unrecht, das Sie begangen
haben, gutmachen. (Posl. Mùòa: My máme
statisíce dìlníkù, kteøí
se nedopustili žádného zloèinu a také
nemají pensi, a teï chcete ještì další
statisíce vyhazovati ze sociálního pojištìní.
Tady nemluví vaše sociální svìdomí!
- Výkøiky posl.
Karpíškové.) Bitte,
ich bin einverstanden, gnädige Frau - wenn Sie mir den Nachweis
erbringen, daß der Mann etwas getan hat, was er nicht verantworten
kann - daß er die Pension nicht kriegt. Aber Sie müssen
ihm die Mittel in die Hand geben, sich verteidigen zu können.
Im Prinzip handelt es sich um eine Zahl von vielleicht 40 bis
70 Offizieren und die Gesuche, die in der Beziehung gemacht wurden,
sind einfach unbeantwortet geblieben. So hat der Major Schorsch
in Fischern bei Karlsbad und Oberstleutnant Bothe in Mies namens
dieser Gruppe am 7. November 1921 ein Gesuch an das Nationalverteidigungsministerium
gerichtet. Er hat bis heute noch keine Antwort bekommen. Entscheiden
Sie in Ihrem eigenen Rechtsgefühl, meine Herren, ob das stimmt.
Dann kommen Sie zur zweiten Gruppe der Militärpensionisten,
die Sie auch wieder ohne Angabe der Gründe der Charge entkleidet
haben. Sie haben sich gesetzlich das Recht dazu geschaffen. Aber
wenn Sie das machen, meine Herren, wo liegt - genau so wieder
- die Rechtfertigung, daß Sie den Leuten das Recht der Verteidigung
ganz einfach absprechen? Sie setzen die Leute dadurch auf das
Pensionsversorgungsgesetz vom Jahre 1875, und ist es nicht eine
Schande, wenn die Leute monatlich, sagen wir z. B. in der XI.
Rangsklasse 95 Kronen oder Witwen und Waisen in der XI. Rangsklasse
62 Kronen bekommen? Sie haben dann einen weiteren Kreis, der erschöpft
sich bezw. gehört noch in diesen hinein, die Behandlung der
Pensionisten, die im Auslande leben. Also erstens einmal gilt
dieselbe Behandlung wie hier, nur daß man ihnen sämtliche
Zulagen streicht. Andererseits nimmt man den inländischen
Pensionisten auch die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen.
Wenn die Leute auf ein paar Tage ins Ausland gehen wollen, müssen
sie einen Paß haben, sie müssen beim Finanz-Ministerium
um Bewilligung einreichen, da wird ihnen der Gehalt gesperrt und
sie müssen sich nachher wieder melden. Ja, meine Herren,
was vermuten Sie denn eigentlich? Vermuten Sie, daß Ihnen
die Leute die Valuta ruinieren können? Wie hängt das
zusammen? Auf der einen Seite zahlen Sie ihnen nichts und andererseits
haben Sie das Empfinden, daß Sie ihnen Auslandsreisen aus
Valutarücksichten nicht gestatten dürfen! Oder glauben
Sie vielleicht an Spionage der 60 bis 70jährigen? In das
System muß ein anderer Zug kommen, da müssen Sie etwas
großzügiger werden, nicht so engherzig sein. Und wer
nicht mittun will, dem müssen Sie eben auch einmal eine andere
Auffassung beizubringen suchen. Es läßt sich doch in
dem großen Apparat der Staatsverwaltung, wo soviele Beträge
zu den unglaublichsten Sachen verwendet werden, so etwas machen,
und es kann dem dringendsten sozialen Bedürfnisse abgeholfen
werden. Sie dürfen den Standpunkt nicht gelten lassen, daß
die Pensionisten von Ihrem Wohlwollen abhängig sind. Diese
haben ein Recht darauf, es handelt sich um keine Gnade! Ich möchte
mich mit dem Gesetz im Detail nicht beschäftigen, das eine
erkläre ich, daß unsere Partei für das Pensionistengesetz
Druck Nr. 1411 stimmen wird, aus dem Grunde, um den Leuten wenigstens
die 20% zu ermöglichen, aber unter der ausdrücklichen
Aufrechterhaltung des Standpunktes, daß vollständige
Gleichberechtigung gefordert werden muß.