Ètvrtek 9. února 1928

Dazu käme nach der Vorlage der 20%ige Zuschlag zur Pensionsgrundlage, das wäre in der dritten Stufe 3.481, in der zweiten Stufe 3.201 und in der ersten Stufe 2.922 Kronen. Aus dieser Zusammenstellung ist ersichtlich, daß nur in der Stufe 1 der bisherige Gesamtbezug, vermehrt um die 20%ige Erhöhung, das sind zusammen 20.412 Kronen, geringer ist als der durch die Zeitvorrückung erreichbare Höchstbezug von 20.724 Kronen. Also nur in diesem Falle kommt der 20%ige Zuschuß zur Pensionsgrundlage voll zur Geltung. In der zweiten und dritten Stufe würde jedoch der neue Gesamtbezug den Betrag von 20.724 Kronen überschreiten. In diesen Fällen wird nur der Unterschied zwischen dem bisherigen Gesamtbezug und dem erreichbaren Höchstbezug ausbezahlt, also z. B. in der dritten Stufe 20.724 Kronen minus 20.286 Kronen, das sind ganze 438 Kronen. In der zweiten Stufe 20.724 Kronen minus 18.888 Kronen, also 1.836 Kronen. Aus dieser Gegenüberstellung ist ersichtlich, daß eine Menge von Altruheständlern von dem neuen Gesetz überhaupt nichts haben werden. Im wesentlichen sind also die vor dem 1. September 1919 pensionierten mit einer sehr kargen Vergütung bedacht, also nur eine ganz kleine Gruppe von Ruheständlern. (Posl. Wollschack: Das wagt man den Pensionisten zu bieten, weil sie keine Macht haben; sie sollen streiken!) So ist es. Aber ich habe schon bemerkt, daß diese Frage nicht bloß aus dem Gesichtswinkel der Pensionisten betrachtet werden darf, sondern, daß die Regelung der Rechtsverhältnisse der Ruheständler sehr wohl auch eine Frage der Aktiven ist, deren Arbeit vielleicht von der Aussicht auf einen ruhigen Lebensabend abhängt. Eine der größten Tragödien vollzieht sich an denen, die die Opfer eines Gesetzes wurden, das sich bekanntlich heuchlerisch als ein Gesetz zum Zwecke der Einrichtung von Sparmaßnahmen in der Staatsverwaltung vorstellte. Ich meine das Gesetz vom 22. Dezember 1924, Slg. Nr. 286. Abbaugesetz nennen wir es, wenn sich auch der Staat einen viel längeren Titel zurecht gelegt hat unter dem er etwas verbirgt. Eine kleine Armee von Menschen wurde durch dieses Gesetz mit einer Grausamkeit bestraft, die beispiellos dasteht, beispiellos, ich wiederhole das. Ein nicht ganz um alles Gewissen gebrachter Mensch muß die Pflicht haben, diese Armen zu vertreten. Ich formuliere meine Forderungen für sie deshalb in gleichem Atem, indem ich rufe: Macht dem Abgebauten-Skandal ein Ende und sorgt dafür, daß diesen Abgebauten in nächster Zeit schon zumindestens Teilregelungen ihrer problematischen Lebensverhältnisse zuteil werden. Ich erinnere hier von dieser Stelle aus an das Versprechen, den Abgebauten bei der Überführung in das neue Leben einigermaßen die Lage leichter zu gestalten und Vorkehrungen für diese Überführungen zu treffen. In welcher Art und Weise man diesen Abgebauten seitens der Regierung gegenübertritt, das geht daraus hervor, daß man die bescheidensten Wünsche derselben abweist. Ich kenne eine Unmenge von Einzelfällen dieser Abgebauten und es ist so: Man kommt in seelische Erregung, wenn man nur daran denkt was sich an unglücklicher Lebensführung für hunderte und tausende Menschen gibt, ohne auch nur davon sprechen zu können.

Ein großes Unrecht, das wie ich glaube hier schon ein Vorredner festgestellt hat, ist an einer Gruppe von Lehrern begangen worden, die nach dem 1. Jänner 1926 pensioniert wurden und nun nicht, wie es begreiflich und verständlich wäre, ihre Bezüge nach dem neuen Gehaltsgesetz bekommen, sondern nach veralteten Bestimmungen. Mit Recht hofften diese Lehrer, daß ihre Pensionsgenüsse nach dem neuen Gehaltsgesetz bemessen werden, umso mehr, als sie noch einige Monate des Jahres 1926 im aktiven Dienst gestanden sind. Auch der Regierungsvertreter erklärte in der Sitzung des Kulturausschusses vom 20. Mai 1926, daß jene Lehrpersonen, welche nach dem 1. Jänner 1926 in den Ruhestand versetzt wurden, die Pensionsgenüsse nach dem neuen Gehaltsgesetz zuerkannt bekämen. Erst im letzten Augenblick bei der Durchberatung des Gesetzes wurde die Stilisierung des § 47 dahin abgeändert, daß jene Lehrer, welche bis zur Kundmachung des Gesetzes, also bis zum 7. Juli 1926 von der beabsichtigten Versetzung in den Ruhestand auf Grund des § 13 des Ges. Nr. 286/1924 verständigt wurden, keinen Anspruch auf die Begünstigungen des neuen Gesetzes haben. Einen Dreh findet man immer, wenn man erworbene Rechte von Menschen irgendwie beschneiden will. Der Dreh, den man aber hier in der Stilisierung des § 47 zur Benachteiligung von Menschen gefunden hat, spottet wohl aller Beschreibung. Wir hätten eine große Zahl von besonderen Wünschen zum Pensionsgesetz vorzubringen, ich fürchte nur, daß mir die Zeit nicht ausreicht in diesem Sinne meine Pflicht für die Ruheständler des Staates voll und ganz zu erfüllen. Aber einige berechtigte Forderungen, die wir der verantwortlichen Mehrheit des Hauses wegen der Besserstellung der Ruheständler vorbringen, will ich doch, wenn auch nur blitzartig aufzeigen. Wir verlangen die Auflassung der § § 17, 18 und 19 des Gesetzes 286/1924, wir verlangen, wie das auch durch einen anderen Redner bereits ausgedrückt wurde, die Aufhebung der die persönliche Freiheit der Ruheständler empfindlich einschränkenden Bestimmungen über den Aufenthalt im Auslande, die Herstellung der Freizügigkeit der Ruheständler wenigstens innerhalb der Nachfolgestaaten ohne Kürzung der Gesamtruhebezüge, Wahrung aller erworbener Rechte und Festlegung einer Bestimmung, nach der eine Kürzung der zur Auszahlung gelangenden Beträge durch eine Regelung keineswegs eintreffen darf. Denn auch das ist bereits geschehen. Wir haben es erlebt daß eine Regelung sich derart auswirkte, daß diejenigen, die geregelt wurden, nach der Regelung Verluste zu verzeichnen hatten. Nach der letzten Regulierung haben viele Pensionisten, insbesondere Witwen, durch den Abzug der Einkommensteuer weniger ausbezahlt erhalten als vor der Regulierung. Für eine solche Regulierung bedanken auch wir uns im Namen der zu Regulierenden. Wir sind ja die Vertreter ihrer Interessen. Deshalb ist unser Verlangen - und wir kleiden dieses Verlangen in einen Antrag - nach Einfügung einer Bestimmung in das Gesetz, wornach sich die Regelung nie in einem passiven Sinne auswirken dürfe.

Wir verlangen die Abschaffung der Bestimmung über die Kürzung der Pension bei Nebenerwerb. Auch darüber ist schon gesprochen worden, und es erübrigt sich wohl, daß ich diesen Punkt weiter ausführe. Vielleicht ließe sich über diesen Punkt von verschiedenen Standpunkten aus sprechen. Es gibt auch Leute, die gerade in dieser Bestimmung die Gefährdung allgemeiner wirtschaftlicher Lebensbedingnisse erblicken, eine Erschwernis, eine Komplizierung auf dem Arbeitsplatze wieder für andere. Diese Erwägung darf für uns nicht maßgebend sein. Wenn ich Menschen vor mir habe, für deren Lebensverhältnisse zu sorgen der Staat verpflichtet wäre, der aber ihre Interessen nicht betreut, sie nicht mit dieser liebenden Sorge umfängt, muß ich ihnen das Privileg gestatten, auch zu versuchen, zu ihrem kargen Einkommen in Form einer Pension sich noch etwas hinzuzuverdienen, so sehr vielleicht daraus eine Komplizierung für andere erwachsen könnte. Aber man sieht, wie diese Komplizierung wieder etwas Gewolltes ist, und zwar gerade wegen der Vernachlässigung einer anständigen Regelung der Pensionen. Wir verlangen die Abschaffung der Bestimmungen über die Kürzung der Ruhegenüsse bei Bezug einer Unfallsrente, Aufnahme einer Bestimmung, nach der die Ruheständler, Witwen und Waisen automatisch an jeder Verbesserung der Bezüge der aktiven Bediensteten in der Weise teilnehmen, daß ihr Ruhegenuß den durch die Neuregelung erfolgten Bestimmungen über die Ruhegenüsse angeglichen wird, schließlich die Aufnahme einer Bestimmung, nach der auch Gnadengaben und Gnadenpensionen, bezw. Gnadenversorgungsgenüsse der jeweiligen Gleichstellung einzureihen sind. Diese Forderungen kleideten wir in Anträge, sie liegen dem Hause heute zur Beurteilung vor. Einige dieser Anträge sind gewiß finanziellen Charakters, eine größere Anzahl aber nicht. Zumindest diese zweiten müßten eine Berücksichtigung dieses Hauses finden.

Ich habe hier meinem Schlußwort die Überschrift gegeben: "Wortbruch oder Erfüllung?" Das Ausbleiben einer umfassenden Regelung der Rechtsverhältnisse der Pensionisten ist ein Wortbruch, und damit gebe ich die Antwort auf diese Überschrift. Ein Wortbruch ist der vorliegende Gesetzesantrag, und zwar schon was die Zeit seiner Einbringung anlangt. Die Regierung wurde durch § 3 des Abbaugesetzes vom 22. Dezember 1924, Slg. 286, die Pflicht auferlegt, eine zweckmäßige Reform der Verwaltung durchzuführen und innerhalb eines Jahres, die bis 31. Dezember 1925, den Entwurf eines diesbezüglichen Gesetzes vorzulegen. Im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Aufgabe hat die Regierung - bestimmt - den Entwurf eines die Bezüge der Staatsbediensteten regelnden Gesetzes vorzulegen. Es heißt ausdrücklich: "Die Bezüge der Staatsbediensteten" und nicht etwa nur die Regelung der Bezüge der Aktiven. Die Regierung hat zwar das Gehaltsgesetz für aktive Staatsangestellte zeitgerecht im Abgeordnetenhause vorgelegt, in diesem Gesetze aber entgegen dem Versprechen der Pensionisten ganz vergessen. Der Motivenbericht des Gehaltsgesetzes erwähnt allerdings auch die Ruheständler. Es heißt nämlich in ihm: "Die neue allgemeine Regelung der Pensionsvorschriften ist in Vorbereitung und wird in absehbarer Zeit Gegenstand der parlamentarischen Beratung sein." Aber nicht einmal die vorliegende Vorlage der Regierung ist diese allgemeine Regelung, obwohl der Zeitpunkt um ein Weites überschritten ist.

Daß der Inhalt ein Wortbruch ist, kennzeichnete ich schon zur Genüge. Es ist vieles, u. zw. schnell gutzumachen. Schaffen Sie deshalb das Gesetz, das Sie versprachen, und lassen Sie die Grundsätze einer modernen Pensionistengesetzgebung seine Grundsätze sein: Die Einheitlichkeit in der Behandlung aller Pensionisten, die Automatik, den Verhältnissatz zwischen den aktiven und Ruheständlern, innerhalb dessen sich die Automatik auswirkt.

Die Regierungsparteien werden hiezu veranlaßt sein, die Pensionistengesetzgebung doch in andere Wege zu leiten. Sie haben vielzusehr mit ihrer Fürsorglichkeit für die Ruheständler Aufsehens und Aufhebens gemacht, als daß Sie nicht einmal Ihren Worten die Tat folgen lassen müssen. Je eher das geschieht, umso besser für Sie. Ein größeres, weiteres Versäumnis in der Zeit würde auch bei den Pensionisten die Meinung erstehen lassen, daß bei den rednerischen Leistungen der Regierungsparteiler lediglich der Zweck der Rede darin besteht - und wir haben eine Menge derlei Leistungen heute gehört, auch solche sietens deutscher Regierungsparteiler, z. B. die Rede des Herrn Abg. Dr Feierfeil - daß es sich bei diesen rednerischen Leistungen doch um nichts anderes handelt als um einen Köder, auf den bisher noch immer so viele hereingefallen sind, aber auf den schließlich und endlich niemand mehr hereinfallen dürfe. Wir müßte dann einmal die Herren von der Seite, wenn sie wieder die Notwendigkeit zeichnen, darauf aufmerksam machen, wie unerhört heuchlerisch es ist, wenn man von Notwendigkeiten spricht, die man Kraft der Macht schaffen könnte, um sie doch nicht zu schaffen, ja sogar zu verhindern. Eines ist klar, daß an dem Gesetze, das heute aufliegt, das eine - sagen wir - erste Abschlagszahlung auf den Wechsel der Pensionisten ist - und da spreche ich im vollen Bewußtsein meiner Verantwortung - die Opposition einen größeren Anteil am Verdienste hat als die Regierung und die Herren derselben, die hier gesprochen haben. (Souhlas na levici.) Wenn wir nicht die letzten Jahre hindurch uns ununterbrochen mit den anderen darum bemüht hätten, daß die Regierung etwas zu Gunsten der Pensionisten unternehme, wären wir noch nicht einmal zu dieser Teilzahlung gekommen. Das sei heute festgestellt. Ich sagte schon, ich stehe für die Richtigkeit dieser Worte mit meiner Persönlichkeit voll ein. Wenn die Opposition nicht ununterbrochen gedrängt hätte, wäre es zu keiner Bewegung dieser Frage gekommen. Denn die Regierungsleute sind aus sich selbst heraus nicht initiativ, besonders nicht solche bürgerlicher Couleur, wenn es sich um die Lösung einer sozialen Frage handelt.

Resümierend habe ich zur Regierungsvorlage festzustellen, daß wir das, was ich bei Stellungnahme zu dieser Vorlage erklärte, in Anträgen niedergelegt haben. Diese Anträge stehen auch heute zur Verhandlung. Wir betrachten das Gesetz als unzureichenden Versuch, Vornahme von Korrekturen der Materie unerläßlich. Wenn wir dennoch für dieses Gesetz stimmen, dann nur mit dem Vorsatz, daß wir keine Ruhe geben werden, daß wir die Mehrheit nicht in Ruhe lassen werden, bevor sie nicht - und wir hoffen in absehbarer Zeit - zur Vorlage eines allgemeinen Pensionistengesetzes gezwungen sein wird. (Potlesk poslancù nìm. strany nár. socialistické.)

4. Øeè posl. dr Roscheho (viz str. 38 tìsnopisecké zprávy):

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Hause liegen zwei Vorlagen vor, Druck Nr. 1411 und 1413. Sie fallen in das sozialpolitische Kapitel. Im Prinzipe würde es eigentlich im ganzen Hause keine Aufregung geben, hätte das Pensionistengesetz bloß einen Paragraphen: "Sämtliche Pensionisten sind gleichgestellt." Da würde die Aufregung, die ich in dem Hause hier sehe, sofort ins Wasser gefallen sein und kein Mensch würde über die Generalsvorlage ein Wort verlieren. (Výkøiky poslancù nìm. strany národní.)

Ich nehme das kürzere Gesetz heraus, weil ich damit sofort mit ein paar Worten fertig bin. Verzeihen Sie mir mein aufrichtiges Bekenntnis, daß ich Ihre Aufregung nicht verstehe, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil seinerzeit gerade Präsident Masaryk gesagt hat, daß eine Ungleichheit bestehe in der Übernahme der alten österreichischen Generale und der Sektionschefs und Hofräte, indem man nämlich die Hofräte und Sektionschefs übernommen, die Generäle aber durchgesiebt und sie auf die VI. Rangsklasse gesetzt hat. Vergessen Sie eines nicht, meine Herren, daß unter den Generälen auch eine Masse èechische Generäle sind, èechischer Herkunft. (Posl. Geršl: A vy jste ordonanc od tìch èeských generálù!) Sind die bei Ihnen keine Èechen mehr, Herr Kollege? Und trotzdem, mag die Sache sein wie immer, können Sie den Leuten keinen Volksverrat nachweisen, sonst hätten Sie die Leute der Charge verlustig erklärt. Das konnten Sie aber nicht tun.(Posl. Koudelka: My tam máme takového Èecha Mrázka, hrdinu u Smedereva!) Schauen Sie, Herr Kollege, ich werde Ihnen etwas sagen. Im Prinzip dürfen Sie das eine nicht übersehen, daß Sie in der Reihe der Kette nicht gerade beim Obersten halt machen müssen. Oberst oder General, das bleibt im Prinzip ganz Wurst. In Wirklichkeit treffen Sie alte Leute, die heute 70 bis 75 Jahre alt sind, oder deren Witwen und Waisen. Vergessen Sie auch nicht, daß Sie eine Masse Generäle haben, die Sie gut bezahlen und daß gerade z. B. ein General, der sich vergangen hat, eine Pension von mehr als 45.000 Kè bezieht. Wenn Sie also objektiv urteilen, müssen Sie sagen, daß da etwas bei der ganzen Aufregung nicht stimmt. (Pøedsednictvi pøevzal místopøedseda inž. Dostálek.) Dieses Empfinden habe ich.

Ich erkläre, daß bestimmt gegenüber dieser Höhe die Stellung der anderen Pensionisten entschieden zu schlecht ist. Das ist keine Frage, darin stimme ich mit Ihnen vollkommen überein und ich gebe von vornherein meinen Standpunkt bekannt, indem ich sage: Sämtliche Pensionisten sollen gleichberechtigt werden.

Wenn wir die Vorlage Nr. 1411 betrachten, so habe ich die Empfindung, daß sie eigentlich die Überschrift tragen müßte: "Hier geschieht Unrecht." Man hat das Gesetz vom 24. Juni 1926 herausgebracht und hat versprochen, ein Pensionistengesetz folgen zu lassen. Damit hat man an und für sich sehr lange gewartet, denn es ist eine sozialpolitische Maßnahme; und gerade da macht die Staatsregierung, besser gesagt die Finanzverwaltung, das Prinzip geltend: "Gerade die Leute, die es am notwendigsten brauchten, die werden wir am schlechtesten bezahlen und am längsten warten lassen". Im Jahre 1927 waren die Kriegsbeschädigten das Opfer, wobei der Finanzminister behauptet hat: "Wenn wir hier nicht abbauen können, ist der Staatsvoranschlag nicht aktiv". Bei dem vorliegenden Gesetz sind es wiederum die Ältestpensionisten; da hören wir dieselbe Behauptung: "Es geht nicht, keine Bedeckung da". Nun bin ich der Ansicht: Wenn heute der Staatsvoranschlag in die Milliarden geht und die ganze Bedeckung dieses gesamten Pensionsetats vielleicht 350 Millionen ausmacht, da müßten doch Mittel und Wege gefunden werden, das zu ermöglichen! Über eines wundere ich mich: Sowohl die Opposition wie die meisten Regierungsparteien stimmen darin überein, daß die Bezahlung nach dem Gesetz für die Altpensionisten nicht hinreichend ist. Der Berichterstatter erklärt, daß ihre Genüsse auch weiterhin auf dem Niveau des Existenzminimums bleiben und daß man sich schon deshalb mit allem Nachdruck bemühen müsse, endlich die Regelung, die vollständige Gleichberechtigung aller Pensionisten zu erzielen. Meine Herren, wenn der Berichterstatter dieser Meinung ist und wenn die Regierungsmehrheit dieser Meinung ist, ja, wo liegt denn da der Haken, daß es nicht gemacht wird? Hier haben Sie die Diktatur der Finanzverwaltung, gegen die auch die stärkste Regierungskoalition nicht aufkommen kann, weil der Finanzminister Dr Engliš einfach erklärt: "Das kann ich nicht bewilligen". Das Finanzministerium sagt selbst, die Lage muß geändert werden, die Leute müssen aus der bittersten Not herauskommen, und nun greift man aus der großen Gruppe der Pensionisten überhaupt lediglich die heraus, die vor dem 1. September 1919 pensioniert worden sind. (Posl. Grünzner: Wenn die Regierungsparteien wollten, würde es schon gemacht werden!) Ich sage ja, Herr Kollege, die Sache ist riesig einfach zu machen, aber die Regierungsparteien müssen endlich einmal den Mut aufbringen, auch den Ministern gegenüber zu sagen: "Wir sind die Regierungsmehrheit und wir machen das Gesetz, das Ministerium legt die Gesetze vor, beschließen werden wir sie, gemacht wird, was wir beschließen". Dann wäre die ganze Geschichte anders. (Posl. Schweichhart: Erst müßten die Regierungsparteien einmal die starke Faust haben!) Da haben Sie recht, Herr Kollege, da bin ich einig mit Ihnen. Es wäre natürlich auch verwaltungstechnisch eine riesig einfache Sache, wenn man die Pensionisten auf eine gleiche Basis stellen würde. Ich glaube, es gibt keinen Staat, der diese feinen Unterschiede zwischen den Pensionisten kennen würde. Wir haben Ältestpensionisten, die vor dem 1. September 1 919 in den Ruhestand getreten sind, dann kommen die Altpensionisten, die zwischen 1. Jänner 1919 und 1. Jänner 1926 pensioniert worden sind, dann die Abbaupensionisten und dann die Neupensionisten. Bei den Militärgagisten das gleiche Theater, nur fängt dort die Sache überhaupt mit den Pensionslosen an; dann kommen die Militärpensionisten ohne Charge, dann die Ältestpensionisten, die Altpensionisten, die Abbaupensionisten, die Neupensionisten und zu der ganzen Chose kommen dann noch diejenigen Pensionisten, die überhaupt keine Staatszugehörigkeit haben. Wir müssen auch dieser Leute Erwähnung tun. Es wurde zwar die römische und die Wiener Konvention geschlossen, wird aber in den Nachfolgestaaten nicht durchgeführt, niemand kümmert sich darum, man hat für diese Leute nichts, es ist gleichgültig, was mit den Leuten geschieht.

Bei einigermaßen gerechter Behandlung könnte man unendliches Elend gutmachen. Wir dürfen eines nicht übersehen: Hier wird im Prinzip ein Kampf gegen das Alter geführt, gegen Leute von 65, 70 und 75 Jahren, gegen Witwen, die eben so alt sind und gegen Waisen, hier wird der Kampf geführt gegen arbeitsunfähige Leute. Andererseits verhehlen wir uns nicht: die ganze Sache hat insofern eine politische Bedeutung, als man hier den Kampf führt gegen Leute, die ihre Dienste zum größtenteil dem alten Österreich geleistet haben. Man vergißt dabei, daß die Èechoslovakei doch ein Teil des alten Österreich gewesen ist, man vergißt dabei, daß der Beamte sich lediglich treuer Pflichterfüllung hinzugeben hat, nicht darnach zu fragen hat, wo er ist, nicht zu fragen hat, welches Regime herrscht, ob Kommunisten oder Sozialdemokraten oder Bürgerliche, er hat seine Pflicht zu erfüllen. Von diesem Standpunkt aus habe ich das Empfinden, daß hier ein kolossales Unrecht geschieht, wobei man doch bedenken muß: wie lange kann normalerweise die Lebensdauer dieser alten Leute noch sein? Man verkürzt ihnen direkt das Existenzminimum, gibt ihnen nicht das Notwendigste, das sie zum Leben brauchen. Von diesem Standpunkt aus muß natürlich in der Gesamtbevölkerung ein immenses Gefühl der Ungerechtigkeit auftreten. Wenn wir uns überlegen, daß z. B. in der Kette der Pensionisten sagen wir mit dem Stande von Ende 1926 von 147.000 lediglich 70.000 der 20% teilhaftig werden, so ist das an und für sich ungerecht, besonders deshalb, daß man nicht die Gruppe, die vor dem 1. Jänner 1926 in den Ruhestand getreten ist, mit einbezieht. Das hätte man ganz gut machen können, ohne eine besonders große Belastung hervorzurufen. Der Kreis, den das Gesetz zieht, wie wir es hier haben, ist ungemein eng und die 20%ige Zulage ist ja eigentlich keine 20%ige; die Öffentlichkeit glaubt, es sind nur 20% der Pensionsgrundlage, also eigentlich ein Schwindel, denn derjenige, der ein paar Jahre weniger hat, bekommt nicht einmal die 20%, so daß diese Aushilfe, die damit den Pensionisten gegeben wird, vollständig unzureichend ist.

Wenn wir uns die Staatsangestellten ansehen, wenn wir ihre Dienste und die Arbeit kennen, wenn wir sie als Menschen kennen, so müßte doch eigentlich die Regierung heute so weit sein, daß sie tatsächlich helfend eingegriffen hätte. Seien wir doch einmal ehrlich meine Herren! Es wird vielleicht kein Gesetz geben, zu welchem nicht der einzelne Abgeordnete von all den 300, wie sie da sein sollen, ganze Stöße bekommen hat, in denen ihnen die Not und das Elend vorgezeigt, Jahre hindurch geschildert worden ist. Nichts nützt es. Ich habe mir erlaubt, auch im Budgetausschuß davon zu sprechen. Da wurde ich von einem Mitglied der Regierungsmehrheit gefragt: "Herr Doktor, wie sollen wir es machen? Die Finanzverwaltung sagt, die verschiedenen Normen lassen die Gleichstellung nicht zu." Das ist ein Mumpitz! Gebt zwei Paragraphen heraus: "Die Pensionisten werden gleichgestellt", das andere ist eine rein rechnerische Sache, und damit wäre die ganze Sache zur Zufriedenheit Aller aus der Welt geschafft. Da predigt man allerdings tauben Ohren in dieser Beziehung. Dasselbe, was von den Staatsbeamten gilt, ist natürlich auch bei den Militärpensionisten der Fall, nur daß das Beispiel dort viel krasser wird. Wenn man sich die Petition der Zentralvereinigung der èechoslovakischen nicht aktiv dienenden Militärpersonen durchliest, kommt man erst auf die Kategorie der Pensionslosen. Das sind die Leute, die ohne Angabe von Gründen ihrer Charge verlustig erklärt worden sind und überhaupt nicht einen Heller Pension bekommen. Meine Herren, die mögen gemacht haben, was immer sie wollen, aber Sie müssen heute einem Menschen das Recht geben, sich verteidigen zu können. Der Mann weiß nicht einmal, warum er von Ihnen degradiert und pensionslos gemacht worden ist. Das ist das schwerste Verbrechen, das man begehen kann, Menschen in contumaciam zu verurteilen ohne ihm den Grund zu sagen, daß man ihm das Recht der Verteidigung überhaupt nimmt. Ich finde es begreiflich, daß Sie das im Anfang im Zeichen ihrer Revolution gemacht haben. Aber Sie haben heute 10 Jahre des Bestandes der Republik hinter sich, Sie müßten doch heute zu ruhiger Besinnung gekommen sein. Sie müßten doch heute das Unrecht, das Sie begangen haben, gutmachen. (Posl. Mùòa: My máme statisíce dìlníkù, kteøí se nedopustili žádného zloèinu a také nemají pensi, a teï chcete ještì další statisíce vyhazovati ze sociálního pojištìní. Tady nemluví vaše sociální svìdomí! - Výkøiky posl. Karpíškové.) Bitte, ich bin einverstanden, gnädige Frau - wenn Sie mir den Nachweis erbringen, daß der Mann etwas getan hat, was er nicht verantworten kann - daß er die Pension nicht kriegt. Aber Sie müssen ihm die Mittel in die Hand geben, sich verteidigen zu können. Im Prinzip handelt es sich um eine Zahl von vielleicht 40 bis 70 Offizieren und die Gesuche, die in der Beziehung gemacht wurden, sind einfach unbeantwortet geblieben. So hat der Major Schorsch in Fischern bei Karlsbad und Oberstleutnant Bothe in Mies namens dieser Gruppe am 7. November 1921 ein Gesuch an das Nationalverteidigungsministerium gerichtet. Er hat bis heute noch keine Antwort bekommen. Entscheiden Sie in Ihrem eigenen Rechtsgefühl, meine Herren, ob das stimmt. Dann kommen Sie zur zweiten Gruppe der Militärpensionisten, die Sie auch wieder ohne Angabe der Gründe der Charge entkleidet haben. Sie haben sich gesetzlich das Recht dazu geschaffen. Aber wenn Sie das machen, meine Herren, wo liegt - genau so wieder - die Rechtfertigung, daß Sie den Leuten das Recht der Verteidigung ganz einfach absprechen? Sie setzen die Leute dadurch auf das Pensionsversorgungsgesetz vom Jahre 1875, und ist es nicht eine Schande, wenn die Leute monatlich, sagen wir z. B. in der XI. Rangsklasse 95 Kronen oder Witwen und Waisen in der XI. Rangsklasse 62 Kronen bekommen? Sie haben dann einen weiteren Kreis, der erschöpft sich bezw. gehört noch in diesen hinein, die Behandlung der Pensionisten, die im Auslande leben. Also erstens einmal gilt dieselbe Behandlung wie hier, nur daß man ihnen sämtliche Zulagen streicht. Andererseits nimmt man den inländischen Pensionisten auch die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen. Wenn die Leute auf ein paar Tage ins Ausland gehen wollen, müssen sie einen Paß haben, sie müssen beim Finanz-Ministerium um Bewilligung einreichen, da wird ihnen der Gehalt gesperrt und sie müssen sich nachher wieder melden. Ja, meine Herren, was vermuten Sie denn eigentlich? Vermuten Sie, daß Ihnen die Leute die Valuta ruinieren können? Wie hängt das zusammen? Auf der einen Seite zahlen Sie ihnen nichts und andererseits haben Sie das Empfinden, daß Sie ihnen Auslandsreisen aus Valutarücksichten nicht gestatten dürfen! Oder glauben Sie vielleicht an Spionage der 60 bis 70jährigen? In das System muß ein anderer Zug kommen, da müssen Sie etwas großzügiger werden, nicht so engherzig sein. Und wer nicht mittun will, dem müssen Sie eben auch einmal eine andere Auffassung beizubringen suchen. Es läßt sich doch in dem großen Apparat der Staatsverwaltung, wo soviele Beträge zu den unglaublichsten Sachen verwendet werden, so etwas machen, und es kann dem dringendsten sozialen Bedürfnisse abgeholfen werden. Sie dürfen den Standpunkt nicht gelten lassen, daß die Pensionisten von Ihrem Wohlwollen abhängig sind. Diese haben ein Recht darauf, es handelt sich um keine Gnade! Ich möchte mich mit dem Gesetz im Detail nicht beschäftigen, das eine erkläre ich, daß unsere Partei für das Pensionistengesetz Druck Nr. 1411 stimmen wird, aus dem Grunde, um den Leuten wenigstens die 20% zu ermöglichen, aber unter der ausdrücklichen Aufrechterhaltung des Standpunktes, daß vollständige Gleichberechtigung gefordert werden muß.

Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP