Ezek csak egyes kiragadott részletek, de a munkásság
nagy tömegei is többé-kevésbbé
hasonló helyzetben vannak. Nemcsak a termelés, hanem
maguk a munkástömegek is hihetetlen összegeket
adnak oda a szociális biztosítás céljaira,
amibõl tulajdonképpeni hasznuk nincsen.
A szociális biztosítás ennek folytán
hatalmas összegeket kap minden ellenszolgáltatás
nélkül. Ezeket az összegeket elvonja. a termelés
szolgálatából, s - mint a legutóbb
is hallottuk - fényûzési célokra használja
fel. Néhány héttel ezelõtt járta
be a lapokat annak a hire, hogy a szociális biztosítás
központja a szegény dolgozók fillérjeibõl
nem kevesebb, mint 35 millió koronát ajánlott
fel a jubileumi ünnepségek költségeinek
fedezésér e. Ez lehet talán nagyon szép
cseh hazafias gesztus, de semmiesetre sem egyeztethetõ
össze a szociális biztosítás intézményének
humánus feladataival.
Pártom nevében a legélesebben tiltakozom
az ellen, hogy a szociális biztosítás céljaira
a társadalomtól elvont milliókat különbözõ
parádékra pazarolják, mert ezeknek az összegeknek
csak egyetlen rendeltetésük lehet: segíteni
a szegény dolgozókon, de nem az, hogy az összehalmozott
milliókból tele kézzel ünnepségekre
szórják a pénzt, s nem az a rendeltetésük,
hogy hátalmas hivatalnoki kart tartsanak fenn belõle.
Azt mondottam az imént, hogy nagy hivatalnoki apparátust
tartanak fenn a szociális biztosítás milliós
alapjából. A szociális biztosító
központi intézetének hivatalnoki karában
azonban még Diogenes lámpájával is
hiába keresnénk magyar tisztviselõt vagy
magyar alkalmazottat. Ez az intézmény is hû
maradt azokhoz az elvekhez - mint azt már beszédem
elején is érintettem - amelyek az állam kormányzásában
és közigazgatásában is érvényesülnek
és tisztán csak azokat alkalmazza a szociális
biztosítás igazgatásánál is,
akik a mindenkor i kor mánypártoknak kedvesek, vagy
legalább is a patentirozott cseh ellenzékhez tartoznak.
Minthogy ez a javaslat egy beteg kompromisszumnak torzgyermeke
és a mostani formájában sincsen kellõképpen
elõkészítve, minthogy továbbá
a szociális biztosítás intézménye
a nálunk meghonosodott formájában nem nyujt
garanciát arra nézve, hogy a termeléstõl
és a munkásosztálytól elvont horribilis
összegek rendeltetésük igazi céljaira
fordíttassanak, azt az elénk terjesztett formájában
el nem fogadhatom, annál kevésbbé, mivel,
mint egy ellenzéki pártnak a tagja, a legmélyebb
bizalmatlansággal viseltetem az iránt a kormány
iránt, amely ezt a javaslatot beterjesztette. (Soulzlas
na levici.)
Meine Herren! Als im Spätherbst 1927 die
Novelle zum Sozialversicherungsgesetz vorgelegt wurde, ließ
sich die Regierung von drei Grundsätzen leiten: die Sozialversicherung
sollte verbilligt, verbessert und entpolitisiert werden. Noch
bevor die Novelle aufgelegt wurde, hatte unser Klub in seiner
Sitzung vom 20. Oktober 1927 erklärt, daß wir in der
Vorlage nur eine Verhandlungsgrundlage sehen und daß wir
auf der anderen Seite die Einbringung verschiedener sozialer Gesetze
verlangen, die wir damals nominativ angeführt haben.
Meine Herren! Wir haben von allem Anbeginn
gesagt, daß dieser Entwurf wie jeder andere nicht als Diktat
der jeweiligen Mehrheit Gesetz werden darf, und zwar haben wir
dies aus grundsätzlichen Erwägungen heraus getan. Wir
haben seinerzeit in der Opposition gesehen, daß die damalige
Regierungsmehrheit auf die Wünsche der Opposition, auch wenn
diese Wünsche noch so gerechtfertigt waren, niemals eingegangen
ist, ja daß sie der damaligen Opposition nicht einmal eine
unschuldige Resolution konzediert hat. Wir haben gesagt: Wenn
wir das damals verurteilt haben, wo wir in der Opposition waren,
müssen wir das folgerichtig auch jetzt verurteilen, wo wir
ein Teil der Mehrheit sind. In einer Sitzung des 16er-Ausschusses
hatte der Vorsitzende Abg. Bradáè feierlich
erklärt: "Wir werden jeden Antrag, der zu uns kommt,
prüfen und wenn wir einsehen, daß der Antrag gut ist,
werden wir ihn ohne weiters akzeptieren." Schon damals hatte
der Vorsitzende des Achterausschusses erklärt, daß
der Mehrheit ein Diktat vollkommen ferne liege; und als dritten
Beweis, daß dem so ist, führe ich an, daß auch
der Vorsitzende des Bundes der Landwirte, Minister Dr Spina,
in seiner bekannten Rede in Mähr.-Schönberg Folgendes
erklärt hat: "Manche unserer Parteimitglieder finden
es heute unbegreiflich, warum die gegenwärtige Regierungsmehrheit
nicht einfach die Novellierung beschließt ohne Rücksicht
auf die Wünsche der Oppositionsparteien. Der Gedanke hat
ja viel Bestrickendes, er ist begreiflich, wenn man die schweren
Lasten erwägt, die die Sozialversicherung unserer Landwirtschaft
auferlegt. Ich erblicke aber ein Verdienst von geschichtlicher
Bedeutung darin, daß die heutige Mehrheit in lebendiger
Erkenntnis der Verknüpfung der Gesamtinteressen den Weg zum
Verhandlungstisch gefunden hat, um womöglich mit den Führern
der Arbeiterschaft eine Lösung zu ermitteln. Damit wurde
auf dem Boden der Praxis mit dem rücksichtslosen Klassenprinzip
gebrochen."
Meine Herren, wir wissen ganz gut, daß
die jetzige Opposition von allem Anbeginn gegen eine Novellierung
des Gesetzes war und daß sie immer gesagt hat, die Zeit
hiezu ist noch nicht da. (Posl. Schweichhart: Das stimmt nicht
ganz, wir haben selbst schon diesbezügliche Anträge
gestellt!) Herr Koll. Schweichhart, Ihr Zwischenruf
stimmt nicht. Ich stelle fest, daß Ihre Anträge erst
nach dem Antrag der Regierung eingebracht wurden. Wenn wir den
Wünschen der Opposition nachgegeben hätten, dann, meine
Herren, wäre das alte Gesetz noch da und es wären alle
die Verbesserungen, die jetzt durchgeführt worden sind, nicht
durchgeführt worden.
Ich habe eingangs gesagt, daß die Regierung
vor allem das Gesetz verbessern und die Sozialversicherung verbilligen
wollte. Wir sind uns darüber klar, daß die Zahlungen
unbedingt herabgesetzt werden mußten. Wenn es heute eine
Menge von Landwirten gibt... (Posl. Schweichhart: Reden Sie
von den Großgrundbesitzern, reden Sie von Liechtenstein!)
Herr Kollege, was Liechtenstein anbelangt, so sage ich Ihnen
nur, daß der Fürst Liechtenstein mit seinen 88 Jahren
für das Proletariat tausendmal mehr getan hat als Sie. (Výkøiky
poslancù nìm. strany soc. demokratické a
nìm. strany lidové.) Meine
Herren, wir haben wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß
die meisten Landwirte und die meisten Gewerbetreibenden nicht
50% der Prämien zahlen, sondern tatsächlich 100%, und
gerade deswegen hat man uns gestern in den brutalsten Zwischenrufen
immer wieder Vorwürfe gemacht, das sei gar nicht richtig.
Die Sozialisten vertreten die Theorie, daß der Arbeiter
100% zahle. Das, was der Fabrikant oder Dienstgeber zahlt, zahle
er nur pro forma, in Wirklichkeit erarbeite es der Arbeiter. Dieser
Theorie können wir nicht zustimmen. Wir sagen: Nicht nur
die Arbeiterschaft schafft Werte, sondern es ist da noch eine
Reihe anderer Faktoren, die sicherlich auch mit Werte schaffen,
wenn wir auch zugeben, daß z. B. 10 K des Arbeiters schwerer
wiegen als 10 K, die der Unternehmer gibt. Aber, meine Herren,
Sie hätten ja Gelegenheit, diese Ihre Theorie in die Praxis
umzusetzen, und wissen Sie wo? Bei den Konsumvereinen! Die Konsumvereine
schütten doch jährlich Dividenden aus und ich frage
Sie jetzt nach Ihrer Theorie: Wer erarbeitet denn diese Dividenden?
Doch sicherlich nicht die Mitglieder, die kleine Anteilscheine
zeichnen, sondern nach ihrer Theorie die Arbeiter und Angestellten
der Konsumvereine. Da wären nach Ihrer Theorie die Leitungen
der Konsumvereine verpflichtet, die gesamte Dividende den eigenen
Arbeitern und Angestellten auszuschütten und nicht den Anteilbesitzern.
Nach ihrer Praxis aber geben sie von den Dividenden den Arbeitern
und Angestellten der Konsumvereine nichts, sondern sie geben es
den Mitgliedern. (Posl. Heeger: Wo haben Sie denn diese Weisheit
geschöpft?) Das ist die Praxis gegenüber Ihrer Theorie.
(Výkøiky na levici.)
Wir haben die Zahlungen wesentlich erleichtert,
in der ersten Klasse um 40%, bzw. 16%, in der Klasse B haben wir
die Zahlungen um 10% erleichtert, in der Klasse C um 7% und in
der Klasse D um 5%. Auch dadurch sind Erleichterungen geschaffen
worden, daß die Deputatisten durch Anrechnung der Naturalbezüge
nur um zwei Klassen, Dienstmädchen und landwirtschaftliche
Arbeiter nur um eine Klasse hôher kommen können. Eine
weitere Erleichterung ist auch dadurch geschaffen, daß im
Gesetz klar ausgedrückt wurde, daß Kinder von Landwirten,
die beim Vater arbeiten, nicht versicherungspflichtig sind. Die
größte Erleichterung ist dadudrch geschaffen worden,
daß wir der Ansicht sind, daß sich die Gelder der
Zentralsozialverischerungsanstalt in Zukunft nicht mit 4, sondern
mit 4 1/2%
verzinsen werden. Schon im Jahre 1924 hat Prof. Schönbaum
gesagt, wenn wir diesen 4 1/2%
Zinsfuß annehmen, dann würde sich damit die Sozialversicherung
um 10 bis 12% verbilligen. Dann sind sicherlich auch bei der Verwaltung
Ersparnisse zu erzielen. Der Koll. Taub hat gestern aus
meinem Artikel vorgelesen, daß ich gesagt habe, die Verwaltung
könne statt mit 11% auch ganz gut mit 6% bestritten werden.
Ich werde gleich einen Kronzeugen anführen, keinen geringeren
als Prof. Schönbaum, der vor anderthalb Jahren in
der "Hospodáøská Politika" erklärt
hat, für eine Reihe von Jahren werde man mit Verwaltungsauslagen
von 6 bis 8% auskommen. (Posl. Schweichhart:
6 bis 8%, das ist ein Unterschied!)
Aber 6% sind es und Koll. Taub meint, dann könne
man eben so gut auch von 3% sprechen. (Posl. Schweichhart:
2% Unterschied, zwischen 6 und 8%, bedeuten schon
etwas!) Aber die 6% sind etwas anderes als 11%.
Wir haben die Leistungen der Krankenversicherungsanstalten
verbessert. Bisher erhielt der Kranke das Krankengeld erst vom
vierten Tag, nach dem neuen Gesetz vom dritten Tag an. Die 6wöchige
Schutzfrist lebt bei einer neuen, wenn auch ganz kurzer Arbeit,
von neuem auf und die dritte Verbesserung besteht darin, daß
wir eine neue Lohnklasse geschaffen haben für 254.000 Arbeiter,
was 10% der gesamten Arbeiterschaft ausmacht. (Rùznì
výkøiky poslancù nìm. soc. dem. strany
dìlnické.) Wir haben auch
die Leistungen der Alters- und Invalidenversicherung wesentlich
verbessert. Die Wartezeit betrug bisher 150 Wochen, nach dem neuen
Gesetz beträgt sie nur 100 Wochen. Den Grundbeitrag haben
wir von 500 auf 550 Kronen erhöht. Bisher gebührt die
Invalidenrente als Altersrente ohne Rücksicht auf die Invalidität
einem Versicherten, wenn er das 65. Lebensjahr überschritten
hat und nicht einmal ein Drittel dessen verdient, was ein gesunder
Arbeiter desselben Fachs verdienen würde. Auf Grund des neuen
Gesetzes erhält der Arbeiter schon die Rente, wenn er die
Hälfte verdient. Man sagt hie und da, daß ja sehr wenige
Menschen 65 Jahre alt werden. Die Statistik der Volkszählung
vom Jahre 1921 sagt uns, daß damals 784.000 Personen älter
waren als 65 Jahre. (Smich poslancù nìm.
soc.-demokratické strany dìlnické.) Die
Statistik verdanke ich dem Abg. Dr. Winter aus seinem Motivenbericht
zum Gesetze aus dem Jahre 1924. Nach dem alten Gesetze war es
einer Witwe fast unmöglich, überhaupt eine Rente zu
bekommen. Es hieß darin, sie erhält die Rente nur dann,
wenn sie invalid ist, das heißt, wenn sie nicht einmal ein
Drittel dessen verdient, was eine gesunde Frau verdienen würde.
Nach dem neuen Gesetz bekommt die Witwe die Rente auf jeden Fall,
wenn sie 2 Kinder hat. Die Rentner, die Waisenkinder, aber auch
die Witwe können diese Rente um die Hälfte erhöht
bekommen, wenn sie ständig fremde Hilfe brauchen. Eine weitere
erbesserung sind die Aussteuerbeiträge für weibliche
Versicherte, die heiraten. Es handelt sich da um Hunderttausende
Personen. Nach der Statistik haben wir allein 193.000 Dienstmädchen,
von denen jährlich 11.000 heiraten. Die bekommen dann diese
Abfertigung von 400 bis 600 Kronen, sie bekommen sie auch ein
zweitesmal, wenn sie nach 5 Jahren noch einmal heiraten. Wenn
sie als Verheiratete jährlich 10 Kronen Anerkennungsgebühr
zahlen und später invalid werden, bleiben ihnen die Ansprüche
für die Zukunft gewahrt.
Besonders schwere Vorwürfe macht man uns
deswegen, weil wir die Ansicht vertreten, daß sich die Gelder
der Zentralsozialversicherungsanstalt mit 4 1/2
und nicht mit 4% verzinsen werden. Der Herr Abg. Dr Winter
hat gestern von dieser Stelle aus gesagt, daß die Regierung
der Öffentlichkeit keinen einzigen Fachmann genannt hat,
der für diese These eintritt. Besonders hat Herr Dr. Winter
darauf verwiesen, daß wir dem Antrage nicht zugestimmt
haben, den Finanzminister Dr. Engliš und den Gouverneur
Dr. Pospíšil vor den Ausschuß zu laden, damit
beide Herren erklären, wie sie sich zu der Ansicht der Regierung
stellen. Ich glaube, die Opposition hätte ohne weiters Folgendes
machen können: Wenn offizielle Vertreter der sozialistischen
Parteien zu Dr. Engliš und Dr. Pospíšil
gegangen wären und beide Herren gefragt hätten, wie
sie sich zu der Sache stellen, und wenn dann diese Abordnung diese
Ansicht publiziert hätte, wäre sicherlich diese Antwort
für uns maßgebend gewesen. Aber die Herren sind nicht
hingegangen, ich glaube deswegen, weil beide Herren uns sicherlich
nicht desavouiert hätten. Man hat darauf verwiesen, daß
die alten Versicherungsgesellschaften, die auf eine Vergangenheit
von 100 Jahren zurückblicken, niemals 4 1/2%
erreicht haben. Bei den Versicherungsgesellschaften müssen
Sie daran denken, daß es private Institutionen sind, die
der Öffentlichkeit niemals den vollen Reingewinn sagen. Diese
Institute haben große Reservefonds, weiter bezahlen sie
die leitenden Beamten wesentlich besser als die Beamten im Staatsdienst
bezahlt werden. Wenn Sie das zum offiziellen Reingewinn dazuschlagen,
so kommen ganz andere Ziffern heraus. Weiter! Die Kommission zur
Vorbereitung der Pensionsversicherung für Privatangestellte
hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, daß als Basis
nicht 4% sondern 4 1/2%
angesehen werden sollen. Ich stelle fest, daß dafür
nicht nur Prof. Schönbaum, sondern auch ein èechischer
sozialdemokratischer Abgeordneter gestimmt hat. Nun hat man uns
gesagt, ja, das sei etwas ganz anderes, die Pensionsversicherung
und die Sozialversicherung. Man hat uns gesagt, die Pensionsversicherung
sei ein altes Institut, das habe aus früheren
Jahren gute Kapitalsanlagen, die sich weit höher verzinsen
als zu 4 1/2%,
die Sozialversicherung habe solche Kapitalsanlagen nicht.
Da verweise ich auf Folgendes. Diese alten
Institute haben etwas, wovon man nicht gerne spricht: das sind
die Kriegsanleihen, die, wenn sie auch konvertiert worden sind,
immer noch eine schwere Fessel bedeuten, während die Sozialversicherung
von solchen Fesseln ganz frei ist. Weiter mache ich aufmerksam,
daß England, Schweden und Frankreich den Zinsfuß in
ähnlichen Instituten hinaufgesetzt haben, oder im Begriffe
sind, es zu tun. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Fachmännerkommission
der ÚSP, wohl nicht einen 4 1/2%igen
Zinsfuß angenommen, sich aber unserem Standpunkt sehr genähert
hat, indem sie gesagt hat, es sei nicht unmöglich und nicht
ausgeschlossen, daß wir einen 4 1/3%
Zinsfuß annehmen können. Was steht im Motivenbericht
zu dem Gesetze aus dem Jahre 1924, zu diesem Gesetze, wo Abg.
Dr Winter Berichterstatter war? In diesem Motivenbericht,
der von ihm gezeichnet ist, lesen wir, daß Volkswirtschaftler
und Finanzleute mit Sicherheit damit rechnen, daß in den
nächsten 5 Jahren mit 5% und in den weiteren 5 Jahren mit
4 1/2%
gerechnet werden könne. Mit anderen Worten: Zwei Jahre sind
vorüber, es bleiben noch 8 Jahre, wo wir mit Sicherheit damit
rechnen können, daß sich die Gelder mit 4 1/2%
bis 5% verzinsen. Wir wissen ganz gut, daß in 20, 30 Jahren,
vielleicht schon früher Verhältnisse eintreten können,
daß sich die Gelder nicht mit 4 1/2%
verzinsen. Das kann sein. Wir wissen aber ganz gut: Wenn die Zentralsozialversicherungsanstalt
jedes Jahr der Öffentlichkeit sagt, wie sich ihre Vermögenswerte
verzinsen, könnte man selbst wenn Gefahr bestünde, der
Gefahr durch rechtzeitige Novellierung Herr werden. Wenn die Zentralsozialversicherungsanstalt
dem Straßenfonds eine Milliarde borgt und sie mit 5% verzinst
und auch in anderen Fällen nicht zu gar so billigem Zinsfuß
Gelder gibt, ist wohl unsere Ansicht gerechtfertigt, wenn wir
sagen, wir glauben annehmen zu dürfen, daß auch über
die nächsten 8 Jahre mit einem Zinsfuß von 4 1/2%
gerechnet werden könne.
Schwere Vorwürfe hat man gegen uns deshalb
erhoben, weil wir für die Ausscheidung der unter 16 Jahre
alten Personen sind. Unser Standpunkt war und ist auch heute noch
folgender: Wir sagen: Die Lehrlinge unter 16 Jahren sollen herauskommen,
nicht aber die jugendlichen Arbeiter in den Fabriken. Ich verweise
nicht nur darauf, daß unsere Pensionsversicherung und die
Sozialversicherung fortschrittlicher Länder die jugendlichen
Arbeiter unter 16 Jahren herausnimmt, sondern auch besonders darauf,
daß viele junge Burschen und Mädchen einfach nicht
unterkommen konnten, weil sowohl sie selbst, wie auch der Lehrherr
die Gelder für die Altersversorgung nicht zahlen konnte.
(Výkøiky na levici.) Es
hat gestern ein Kollege darauf verwiesen, daß die Landeskommissionen
für Kinderschutz eine Forderung aufgestellt hätten,
die konträr sei unserer Forderungen. Ich habe hier aus meinem
Wahlkreis eine Aufforderung der Deutschen Bezirksjugendfürsorge
für Znaim-Stadt und Land, und so ähnliche haben wir
auch aus anderen Bezirken bekommen. In dieser Aufforderung heißt
es: "Die neuen Vorschriften, daß für die Lehrlinge
von Seite des Lehrherrn nebst der Krankenversicherung auch die
Altersversicherung eingezahlt werden muß, bildet für
die Kinder armer Eltern, die das Gewerbe erlernen, oder dem Handelsstand
sich widmen wollen, ein geradezu unüberwindliches Hindernis,
da die Lehrherren nur solche aufnehmen, deren Eltern sich verpflichten,
die für die Kranken- und Altersversicherung vorgeschriebenen
Prämien zu bezahlen, so daß Kindern, deren Eltern armutshalber
nicht zahlen können, die Aufnahme in eine Lehre nahezu ausgeschlossen
ist, was im Interesse eines tüchtigen Nachwuchses für
Handel und Gewerbe außerordentlich zu bedauern ist."
Zum Schlusse fordern sie uns auf, die betreffenden gesetzlichen
Bestimmungen abzuändern. (Výkøiky
na levici.)
Wenn man uns vorwirft, daß wir 140.000
Jugendliche herauswerfen - der "Sozialdemokrat" schrieb
kürzlich von einem "Akt der Brutalität", von
einem "Verbrechen an der zukünftigen Generation"
- so antworten wir: Erstens kommt augenblicklich niemand heraus,
alle Jugendlichen, die bisher drinnen waren, bleiben drin, auch
wenn sie noch nicht 16 Jahre alt sind. Zweitens, wenn es sich
um eine Herausnahme in Zukunft handelt, so nur um ein Herausnehmen
für höchstens zwei Jahre.
Ein paar Worte über die Verbände.
Der Koll. Taub hat gestern aus einem Zeitungsartikel, den
ich seiner Zeit in der "Deutschen Presse" geschrieben
habe, vorgelesen, daß ich mich dafür ausgesprochen
habe, daß das eine Prozent den Verbänden gestrichen
werde. Was bekommen nach der amtlichen Statistik die Verbände
in den historischen Ländern von den Krankenversicherungsanstalten?
Taub hat die Ziffer genannt, 5 Mill., ich sage genauer
5 1/2
Mill., das sind 1.55%.
In der amtlichen Statistik lesen wir aber, daß die Verbände
auch andere Einnahmen haben im Gesamtbetrag von ungefähr
2 Mill. Ich bin der Ansicht, daß man den Verbänden
das eine Prozent nehmen kann, ohne daß damit der Verband
zu arbeiten aufhören muß. Unser Standpunkt war kein
Geheimnis. Wir haben immer erklärt, daß wir für
die Aufrechterhaltung der Verbände sind, aber auch, daß
man von uns, wenn wir das nicht durchsetzen können, nicht
verlangen kann, daß wir deshalb aus der Regierung austreten.
Ich erkenne ohne weiters an, daß die Verbände ein Stück
Selbstverwaltung sind. Wir erkennen das historische Verdienst
der Verbände an und sagen, daß diese Verbände
sicherlich auch vom nationalen Standpunkt aus wertvoll sind. Koll.
Taub meinte, in den drei deutschen Verbänden seien
700.000 Arbeiter versichert. Ich habe gestern in der Statistik,
aus der Koll. Taub geschöpft hat, nachgesehen
und gefunden, daß es 315.000 sind. Es sind aber auch 315.000
viel, ich gebe es ohne weiters zu, aber auch Sie müssen zugeben,
daß eine Menge deutscher Arbeiter in èechischen Verbänden
sind. Die Landesstellen sind ein Kompromiß,
ein Kompromiß, das wissen Sie gut, das wahrscheinlich gar
nicht realisiert werden wird. Der Koll. Taub hat
gestern gesagt, diese Landesverbände werden 25 Mill. Kè
jährlich kosten. Zwei Tage vorher hat er im sozialpolitischen
Ausschuß gesagt: sie werden zehnmal so viel kosten als die
jetzigen Verbände, das wären 50 Mill. Kè, also
eine Differenz von 25 Mill. Kè. Das ist sicher: In drei,
vier und zehn Jahren werden die Institutionen, ob Verbände,
Landesstellen oder Ú. S. P., größere
Auslagen haben, denn heute gibt es noch keine Rentner. In dem
Maß, wie die Zahl der Rentner steigt, werden auch die Verwaltungsauslagen
steigen, das ist selbstverständlich. Nach dem neuen Gesetz
sollen drei Landesämter errichtet werden, eines in Prag,
eines in Brünn und eines in Bratislava. Diese Landesämter
sollen von 24gliedrigen Kommissionen verwaltet werden, ein Drittel
davon sollen Fachleute sein. Im Gesetz heißt es, daß
bei Ernennung dieser Fachleute die nationale Struktur im Lande
unbedingt berücksichtigt werden muß, so ähnlich,
wie es in einem Paragraphen des bisherigen Gesetzes heißt,
das von den Beamten der Bezirkskrankenkassen handelt. Die restlichen
zwei Drittel werden gewählt und zwar in gemeinsamer Sitzung
aller Mitglieder der Vorstände und Überwachungsausschüsse
des betreffenden Landes. An der Spitze dieser Landesstelle soll
ein vom Ministerium für soziale Fürsorge ernannter Direktor
stehen, ihm zur Seite drei Stellvertreter, einer ein Fachmann,
der von der Zentralsozialversicherungsanstalt ernannt wird, weiters
ein Arbeiter und ein Vertreter der Unternehmer. Es heißt
in der Gesetzesvorlage, daß die Tätigkeit der Pflichtverbände
an dem Tag endet, wo die Landesämter ihre Tätigkeit
beginnen. Das Ende der fakultativen Verbände wird mit 5 Jahren
festgesetzt. Meine Herren, wir erklären von vornherein, wenn
es tatsächlich zur Errichtung dieser Landesämter kommen
sollte, dann verlangen wir, daß sie national geteilt werden.
Wir müssen aber auch einmal ganz kurz darüber sprechen,
warum überhaupt jemand daran gedacht hat, diese Verbände
aufzulösen. Meine Herren, Sie werden es ableugnen, wie Sie
es gestern in Ihren Zwischenrufen abgeleugnet haben: Wir sagen,
die Verbände tragen bis zu einem gewissen Grade den Charakter
einer bestimmten politischen Partei. (Odpor poslancù
nìm. soc. demokratické strany dìlnické.)
Dann, meine Herren, hat man uns gestern
gesagt, die Verbände hätten zu gar keiner Klage Anlaß
gegeben. Meine Herren, was sagen denn die amtlichen Revisionsbefunde
der Ú. S. P. und des Ministeriums für soziale Fürsorge?
Da sind Dinge drin, die einfach zum Himmel schreien! Daran sind
die betreffenden Verbände mitschuldig, ich sage nicht die
sozialistischen, es gibt auch andere Verbände, in denen solche
Sachen vorgekommen sind. Im sozialpolitischen Ausschuß hat
man uns klipp und klar zugegeben, daß solche Dinge vorkamen.
(Posl. Schäfer: Aber Sie sind doch nicht berufen, darüber
zu richten!) Über diese Sache kann jeder urteilen. Es
ist unbedingt notwendig, daß die Agenda der Zentrale dezentralisiert
wird. Stellen Sie sich einmal vor, wenn in Karpathorußland
einer in den Bezug der Rente kommt und der ganze Akt bis nach
Prag gehen soll und wieder zurück. Ich glaube, der Ruf nach
Dezentralisation ist sachlich vollständig berechtigt.
Ein paar Worte über die Krankenversicherungsanstalten.
Die finanzielle Lage der Krankenversicherungsanstalten hat sich
in den letzten Jahren, das wissen wir, verschlechtert. In der
Denkschrift der Verbände sind hauptsächlich vier Gründe
angegeben: 1. Die bekannte Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes.
Wir stimmen vollkommen zu. 2. Die große Grippeepidemie in
dem Jahre vorher. Auch das stimmt. Dann heißt es in der
Denkschrift der Verbände, daß keine Lohnklassen für
höher bezahlte Arbeiter existieren. Auch das ist richtig.
Und als vierter Grund wird angegeben und zugegeben, daß
da und dort in mancher Kassa die Verwaltung eben nicht so war,
wie sie hätte sein sollen. Das sagt die Denkschrift der Kassenverbände.
Wir wissen ganz gut, das sind nicht die einzigen Gründe,
warum die Krankenkassen in eine schlechte finanzielle Lage gekommen
sind. Da haben Sie z. B. in so manchen Orten die Leute unterversichert,
es gibt dort Leute, die überhaupt nicht versichert sind,
obwohl sie versicherungspflichtig sind.
Die amtliche Statistik sagt uns, daß
die Krankenversicherungsanstalten die Hälfte ihres Geldes
als Bargeldleistung für Kranke ausgegeben haben, ein Drittel
für Krankenbeistand und 10% als Kassenleistung für die
Familienmitglieder. Wir haben an diesen Ziffern nichts auszusetzen,
aber jetzt sprechen wir einmal von den Verwaltungskosten. Darüber
hat gestern Koll. Taub ebenfalls ausführlich gesprochen.
Die amtliche Statistik, die auch Kollege Taub benützt
hat, sagt, daß im Jahre 1924 - es ist die letzte umfassende
amtliche Statistik, die wir haben - 62% der Verwaltungskosten
auf Gehälter der Angestellten der Krankenversicherungsanstalten
ausgegeben wurden. Sie müssen noch weiter gehen. Sie finden
in der Statistik weiters 18% für Pensionsversicherung, Krankenversicherung
und Einkommensteuer, das macht zusammen 80% aller Verwaltungskosten,
die auf Personalauslagen gehen. Und wenn uns Koll. Taub
gesagt hat, daß der durchschnittliche Gehalt eines leitenden
Beamten im Jahre 1924 etwas über 32.000 Kè, also monatlich
etwas über 2600 Kè betrug, so mache ich darauf aufmerksam,
daß es eine Menge von Beamten gibt, die vielleicht eine
verantwortungsvollere Arbeit leisten und damals weitaus nicht
diese Gehälter hatten. Denn 32.000 Kè ist nur der
Durchschnittslohn, wir kennen doch Fälle, wo die Direktoren
von Krankenkassen weit höhere Gehälter beziehen. Sie
müssen mir doch zugestehen, daß so mancher leitende
Beamte von Krankenkassen auch noch Nebenbezüge hat: freie
Wohnung, gewisse Zulagen usw., die in diesen 32.000 Kè
nicht enthalten sind.