Ètvrtek 20. záøí 1928

Ezek csak egyes kiragadott részletek, de a munkásság nagy tömegei is többé-kevésbbé hasonló helyzetben vannak. Nemcsak a termelés, hanem maguk a munkástömegek is hihetetlen összegeket adnak oda a szociális biztosítás céljaira, amibõl tulajdonképpeni hasznuk nincsen.

A szociális biztosítás ennek folytán hatalmas összegeket kap minden ellenszolgáltatás nélkül. Ezeket az összegeket elvonja. a termelés szolgálatából, s - mint a legutóbb is hallottuk - fényûzési célokra használja fel. Néhány héttel ezelõtt járta be a lapokat annak a hire, hogy a szociális biztosítás központja a szegény dolgozók fillérjeibõl nem kevesebb, mint 35 millió koronát ajánlott fel a jubileumi ünnepségek költségeinek fedezésér e. Ez lehet talán nagyon szép cseh hazafias gesztus, de semmiesetre sem egyeztethetõ össze a szociális biztosítás intézményének humánus feladataival.

Pártom nevében a legélesebben tiltakozom az ellen, hogy a szociális biztosítás céljaira a társadalomtól elvont milliókat különbözõ parádékra pazarolják, mert ezeknek az összegeknek csak egyetlen rendeltetésük lehet: segíteni a szegény dolgozókon, de nem az, hogy az összehalmozott milliókból tele kézzel ünnepségekre szórják a pénzt, s nem az a rendeltetésük, hogy hátalmas hivatalnoki kart tartsanak fenn belõle.

Azt mondottam az imént, hogy nagy hivatalnoki apparátust tartanak fenn a szociális biztosítás milliós alapjából. A szociális biztosító központi intézetének hivatalnoki karában azonban még Diogenes lámpájával is hiába keresnénk magyar tisztviselõt vagy magyar alkalmazottat. Ez az intézmény is hû maradt azokhoz az elvekhez - mint azt már beszédem elején is érintettem - amelyek az állam kormányzásában és közigazgatásában is érvényesülnek és tisztán csak azokat alkalmazza a szociális biztosítás igazgatásánál is, akik a mindenkor i kor mánypártoknak kedvesek, vagy legalább is a patentirozott cseh ellenzékhez tartoznak.

Minthogy ez a javaslat egy beteg kompromisszumnak torzgyermeke és a mostani formájában sincsen kellõképpen elõkészítve, minthogy továbbá a szociális biztosítás intézménye a nálunk meghonosodott formájában nem nyujt garanciát arra nézve, hogy a termeléstõl és a munkásosztálytól elvont horribilis összegek rendeltetésük igazi céljaira fordíttassanak, azt az elénk terjesztett formájában el nem fogadhatom, annál kevésbbé, mivel, mint egy ellenzéki pártnak a tagja, a legmélyebb bizalmatlansággal viseltetem az iránt a kormány iránt, amely ezt a javaslatot beterjesztette. (Soulzlas na levici.)

4. Øeè posl. Zajièka (viz str. 38 tìsnopisecké zprávy):

Meine Herren! Als im Spätherbst 1927 die Novelle zum Sozialversicherungsgesetz vorgelegt wurde, ließ sich die Regierung von drei Grundsätzen leiten: die Sozialversicherung sollte verbilligt, verbessert und entpolitisiert werden. Noch bevor die Novelle aufgelegt wurde, hatte unser Klub in seiner Sitzung vom 20. Oktober 1927 erklärt, daß wir in der Vorlage nur eine Verhandlungsgrundlage sehen und daß wir auf der anderen Seite die Einbringung verschiedener sozialer Gesetze verlangen, die wir damals nominativ angeführt haben.

Meine Herren! Wir haben von allem Anbeginn gesagt, daß dieser Entwurf wie jeder andere nicht als Diktat der jeweiligen Mehrheit Gesetz werden darf, und zwar haben wir dies aus grundsätzlichen Erwägungen heraus getan. Wir haben seinerzeit in der Opposition gesehen, daß die damalige Regierungsmehrheit auf die Wünsche der Opposition, auch wenn diese Wünsche noch so gerechtfertigt waren, niemals eingegangen ist, ja daß sie der damaligen Opposition nicht einmal eine unschuldige Resolution konzediert hat. Wir haben gesagt: Wenn wir das damals verurteilt haben, wo wir in der Opposition waren, müssen wir das folgerichtig auch jetzt verurteilen, wo wir ein Teil der Mehrheit sind. In einer Sitzung des 16er-Ausschusses hatte der Vorsitzende Abg. Bradáè feierlich erklärt: "Wir werden jeden Antrag, der zu uns kommt, prüfen und wenn wir einsehen, daß der Antrag gut ist, werden wir ihn ohne weiters akzeptieren." Schon damals hatte der Vorsitzende des Achterausschusses erklärt, daß der Mehrheit ein Diktat vollkommen ferne liege; und als dritten Beweis, daß dem so ist, führe ich an, daß auch der Vorsitzende des Bundes der Landwirte, Minister Dr Spina, in seiner bekannten Rede in Mähr.-Schönberg Folgendes erklärt hat: "Manche unserer Parteimitglieder finden es heute unbegreiflich, warum die gegenwärtige Regierungsmehrheit nicht einfach die Novellierung beschließt ohne Rücksicht auf die Wünsche der Oppositionsparteien. Der Gedanke hat ja viel Bestrickendes, er ist begreiflich, wenn man die schweren Lasten erwägt, die die Sozialversicherung unserer Landwirtschaft auferlegt. Ich erblicke aber ein Verdienst von geschichtlicher Bedeutung darin, daß die heutige Mehrheit in lebendiger Erkenntnis der Verknüpfung der Gesamtinteressen den Weg zum Verhandlungstisch gefunden hat, um womöglich mit den Führern der Arbeiterschaft eine Lösung zu ermitteln. Damit wurde auf dem Boden der Praxis mit dem rücksichtslosen Klassenprinzip gebrochen."

Meine Herren, wir wissen ganz gut, daß die jetzige Opposition von allem Anbeginn gegen eine Novellierung des Gesetzes war und daß sie immer gesagt hat, die Zeit hiezu ist noch nicht da. (Posl. Schweichhart: Das stimmt nicht ganz, wir haben selbst schon diesbezügliche Anträge gestellt!) Herr Koll. Schweichhart, Ihr Zwischenruf stimmt nicht. Ich stelle fest, daß Ihre Anträge erst nach dem Antrag der Regierung eingebracht wurden. Wenn wir den Wünschen der Opposition nachgegeben hätten, dann, meine Herren, wäre das alte Gesetz noch da und es wären alle die Verbesserungen, die jetzt durchgeführt worden sind, nicht durchgeführt worden.

Ich habe eingangs gesagt, daß die Regierung vor allem das Gesetz verbessern und die Sozialversicherung verbilligen wollte. Wir sind uns darüber klar, daß die Zahlungen unbedingt herabgesetzt werden mußten. Wenn es heute eine Menge von Landwirten gibt... (Posl. Schweichhart: Reden Sie von den Großgrundbesitzern, reden Sie von Liechtenstein!) Herr Kollege, was Liechtenstein anbelangt, so sage ich Ihnen nur, daß der Fürst Liechtenstein mit seinen 88 Jahren für das Proletariat tausendmal mehr getan hat als Sie. (Výkøiky poslancù nìm. strany soc. demokratické a nìm. strany lidové.) Meine Herren, wir haben wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die meisten Landwirte und die meisten Gewerbetreibenden nicht 50% der Prämien zahlen, sondern tatsächlich 100%, und gerade deswegen hat man uns gestern in den brutalsten Zwischenrufen immer wieder Vorwürfe gemacht, das sei gar nicht richtig. Die Sozialisten vertreten die Theorie, daß der Arbeiter 100% zahle. Das, was der Fabrikant oder Dienstgeber zahlt, zahle er nur pro forma, in Wirklichkeit erarbeite es der Arbeiter. Dieser Theorie können wir nicht zustimmen. Wir sagen: Nicht nur die Arbeiterschaft schafft Werte, sondern es ist da noch eine Reihe anderer Faktoren, die sicherlich auch mit Werte schaffen, wenn wir auch zugeben, daß z. B. 10 K des Arbeiters schwerer wiegen als 10 K, die der Unternehmer gibt. Aber, meine Herren, Sie hätten ja Gelegenheit, diese Ihre Theorie in die Praxis umzusetzen, und wissen Sie wo? Bei den Konsumvereinen! Die Konsumvereine schütten doch jährlich Dividenden aus und ich frage Sie jetzt nach Ihrer Theorie: Wer erarbeitet denn diese Dividenden? Doch sicherlich nicht die Mitglieder, die kleine Anteilscheine zeichnen, sondern nach ihrer Theorie die Arbeiter und Angestellten der Konsumvereine. Da wären nach Ihrer Theorie die Leitungen der Konsumvereine verpflichtet, die gesamte Dividende den eigenen Arbeitern und Angestellten auszuschütten und nicht den Anteilbesitzern. Nach ihrer Praxis aber geben sie von den Dividenden den Arbeitern und Angestellten der Konsumvereine nichts, sondern sie geben es den Mitgliedern. (Posl. Heeger: Wo haben Sie denn diese Weisheit geschöpft?) Das ist die Praxis gegenüber Ihrer Theorie. (Výkøiky na levici.)

Wir haben die Zahlungen wesentlich erleichtert, in der ersten Klasse um 40%, bzw. 16%, in der Klasse B haben wir die Zahlungen um 10% erleichtert, in der Klasse C um 7% und in der Klasse D um 5%. Auch dadurch sind Erleichterungen geschaffen worden, daß die Deputatisten durch Anrechnung der Naturalbezüge nur um zwei Klassen, Dienstmädchen und landwirtschaftliche Arbeiter nur um eine Klasse hôher kommen können. Eine weitere Erleichterung ist auch dadurch geschaffen, daß im Gesetz klar ausgedrückt wurde, daß Kinder von Landwirten, die beim Vater arbeiten, nicht versicherungspflichtig sind. Die größte Erleichterung ist dadudrch geschaffen worden, daß wir der Ansicht sind, daß sich die Gelder der Zentralsozialverischerungsanstalt in Zukunft nicht mit 4, sondern mit 4 1/2% verzinsen werden. Schon im Jahre 1924 hat Prof. Schönbaum gesagt, wenn wir diesen 4 1/2% Zinsfuß annehmen, dann würde sich damit die Sozialversicherung um 10 bis 12% verbilligen. Dann sind sicherlich auch bei der Verwaltung Ersparnisse zu erzielen. Der Koll. Taub hat gestern aus meinem Artikel vorgelesen, daß ich gesagt habe, die Verwaltung könne statt mit 11% auch ganz gut mit 6% bestritten werden. Ich werde gleich einen Kronzeugen anführen, keinen geringeren als Prof. Schönbaum, der vor anderthalb Jahren in der "Hospodáøská Politika" erklärt hat, für eine Reihe von Jahren werde man mit Verwaltungsauslagen von 6 bis 8% auskommen. (Posl. Schweichhart: 6 bis 8%, das ist ein Unterschied!) Aber 6% sind es und Koll. Taub meint, dann könne man eben so gut auch von 3% sprechen. (Posl. Schweichhart: 2% Unterschied, zwischen 6 und 8%, bedeuten schon etwas!) Aber die 6% sind etwas anderes als 11%.

Wir haben die Leistungen der Krankenversicherungsanstalten verbessert. Bisher erhielt der Kranke das Krankengeld erst vom vierten Tag, nach dem neuen Gesetz vom dritten Tag an. Die 6wöchige Schutzfrist lebt bei einer neuen, wenn auch ganz kurzer Arbeit, von neuem auf und die dritte Verbesserung besteht darin, daß wir eine neue Lohnklasse geschaffen haben für 254.000 Arbeiter, was 10% der gesamten Arbeiterschaft ausmacht. (Rùznì výkøiky poslancù nìm. soc. dem. strany dìlnické.) Wir haben auch die Leistungen der Alters- und Invalidenversicherung wesentlich verbessert. Die Wartezeit betrug bisher 150 Wochen, nach dem neuen Gesetz beträgt sie nur 100 Wochen. Den Grundbeitrag haben wir von 500 auf 550 Kronen erhöht. Bisher gebührt die Invalidenrente als Altersrente ohne Rücksicht auf die Invalidität einem Versicherten, wenn er das 65. Lebensjahr überschritten hat und nicht einmal ein Drittel dessen verdient, was ein gesunder Arbeiter desselben Fachs verdienen würde. Auf Grund des neuen Gesetzes erhält der Arbeiter schon die Rente, wenn er die Hälfte verdient. Man sagt hie und da, daß ja sehr wenige Menschen 65 Jahre alt werden. Die Statistik der Volkszählung vom Jahre 1921 sagt uns, daß damals 784.000 Personen älter waren als 65 Jahre. (Smich poslancù nìm. soc.-demokratické strany dìlnické.) Die Statistik verdanke ich dem Abg. Dr. Winter aus seinem Motivenbericht zum Gesetze aus dem Jahre 1924. Nach dem alten Gesetze war es einer Witwe fast unmöglich, überhaupt eine Rente zu bekommen. Es hieß darin, sie erhält die Rente nur dann, wenn sie invalid ist, das heißt, wenn sie nicht einmal ein Drittel dessen verdient, was eine gesunde Frau verdienen würde. Nach dem neuen Gesetz bekommt die Witwe die Rente auf jeden Fall, wenn sie 2 Kinder hat. Die Rentner, die Waisenkinder, aber auch die Witwe können diese Rente um die Hälfte erhöht bekommen, wenn sie ständig fremde Hilfe brauchen. Eine weitere erbesserung sind die Aussteuerbeiträge für weibliche Versicherte, die heiraten. Es handelt sich da um Hunderttausende Personen. Nach der Statistik haben wir allein 193.000 Dienstmädchen, von denen jährlich 11.000 heiraten. Die bekommen dann diese Abfertigung von 400 bis 600 Kronen, sie bekommen sie auch ein zweitesmal, wenn sie nach 5 Jahren noch einmal heiraten. Wenn sie als Verheiratete jährlich 10 Kronen Anerkennungsgebühr zahlen und später invalid werden, bleiben ihnen die Ansprüche für die Zukunft gewahrt.

Besonders schwere Vorwürfe macht man uns deswegen, weil wir die Ansicht vertreten, daß sich die Gelder der Zentralsozialversicherungsanstalt mit 4 1/2 und nicht mit 4% verzinsen werden. Der Herr Abg. Dr Winter hat gestern von dieser Stelle aus gesagt, daß die Regierung der Öffentlichkeit keinen einzigen Fachmann genannt hat, der für diese These eintritt. Besonders hat Herr Dr. Winter darauf verwiesen, daß wir dem Antrage nicht zugestimmt haben, den Finanzminister Dr. Engliš und den Gouverneur Dr. Pospíšil vor den Ausschuß zu laden, damit beide Herren erklären, wie sie sich zu der Ansicht der Regierung stellen. Ich glaube, die Opposition hätte ohne weiters Folgendes machen können: Wenn offizielle Vertreter der sozialistischen Parteien zu Dr. Engliš und Dr. Pospíšil gegangen wären und beide Herren gefragt hätten, wie sie sich zu der Sache stellen, und wenn dann diese Abordnung diese Ansicht publiziert hätte, wäre sicherlich diese Antwort für uns maßgebend gewesen. Aber die Herren sind nicht hingegangen, ich glaube deswegen, weil beide Herren uns sicherlich nicht desavouiert hätten. Man hat darauf verwiesen, daß die alten Versicherungsgesellschaften, die auf eine Vergangenheit von 100 Jahren zurückblicken, niemals 4 1/2% erreicht haben. Bei den Versicherungsgesellschaften müssen Sie daran denken, daß es private Institutionen sind, die der Öffentlichkeit niemals den vollen Reingewinn sagen. Diese Institute haben große Reservefonds, weiter bezahlen sie die leitenden Beamten wesentlich besser als die Beamten im Staatsdienst bezahlt werden. Wenn Sie das zum offiziellen Reingewinn dazuschlagen, so kommen ganz andere Ziffern heraus. Weiter! Die Kommission zur Vorbereitung der Pensionsversicherung für Privatangestellte hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, daß als Basis nicht 4% sondern 4 1/2% angesehen werden sollen. Ich stelle fest, daß dafür nicht nur Prof. Schönbaum, sondern auch ein èechischer sozialdemokratischer Abgeordneter gestimmt hat. Nun hat man uns gesagt, ja, das sei etwas ganz anderes, die Pensionsversicherung und die Sozialversicherung. Man hat uns gesagt, die Pensionsversicherung sei ein altes Institut, das habe aus früheren Jahren gute Kapitalsanlagen, die sich weit höher verzinsen als zu 4 1/2%, die Sozialversicherung habe solche Kapitalsanlagen nicht.

Da verweise ich auf Folgendes. Diese alten Institute haben etwas, wovon man nicht gerne spricht: das sind die Kriegsanleihen, die, wenn sie auch konvertiert worden sind, immer noch eine schwere Fessel bedeuten, während die Sozialversicherung von solchen Fesseln ganz frei ist. Weiter mache ich aufmerksam, daß England, Schweden und Frankreich den Zinsfuß in ähnlichen Instituten hinaufgesetzt haben, oder im Begriffe sind, es zu tun. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Fachmännerkommission der ÚSP, wohl nicht einen 4 1/2%igen Zinsfuß angenommen, sich aber unserem Standpunkt sehr genähert hat, indem sie gesagt hat, es sei nicht unmöglich und nicht ausgeschlossen, daß wir einen 4 1/3% Zinsfuß annehmen können. Was steht im Motivenbericht zu dem Gesetze aus dem Jahre 1924, zu diesem Gesetze, wo Abg. Dr Winter Berichterstatter war? In diesem Motivenbericht, der von ihm gezeichnet ist, lesen wir, daß Volkswirtschaftler und Finanzleute mit Sicherheit damit rechnen, daß in den nächsten 5 Jahren mit 5% und in den weiteren 5 Jahren mit 4 1/2% gerechnet werden könne. Mit anderen Worten: Zwei Jahre sind vorüber, es bleiben noch 8 Jahre, wo wir mit Sicherheit damit rechnen können, daß sich die Gelder mit 4 1/2% bis 5% verzinsen. Wir wissen ganz gut, daß in 20, 30 Jahren, vielleicht schon früher Verhältnisse eintreten können, daß sich die Gelder nicht mit 4 1/2% verzinsen. Das kann sein. Wir wissen aber ganz gut: Wenn die Zentralsozialversicherungsanstalt jedes Jahr der Öffentlichkeit sagt, wie sich ihre Vermögenswerte verzinsen, könnte man selbst wenn Gefahr bestünde, der Gefahr durch rechtzeitige Novellierung Herr werden. Wenn die Zentralsozialversicherungsanstalt dem Straßenfonds eine Milliarde borgt und sie mit 5% verzinst und auch in anderen Fällen nicht zu gar so billigem Zinsfuß Gelder gibt, ist wohl unsere Ansicht gerechtfertigt, wenn wir sagen, wir glauben annehmen zu dürfen, daß auch über die nächsten 8 Jahre mit einem Zinsfuß von 4 1/2% gerechnet werden könne.

Schwere Vorwürfe hat man gegen uns deshalb erhoben, weil wir für die Ausscheidung der unter 16 Jahre alten Personen sind. Unser Standpunkt war und ist auch heute noch folgender: Wir sagen: Die Lehrlinge unter 16 Jahren sollen herauskommen, nicht aber die jugendlichen Arbeiter in den Fabriken. Ich verweise nicht nur darauf, daß unsere Pensionsversicherung und die Sozialversicherung fortschrittlicher Länder die jugendlichen Arbeiter unter 16 Jahren herausnimmt, sondern auch besonders darauf, daß viele junge Burschen und Mädchen einfach nicht unterkommen konnten, weil sowohl sie selbst, wie auch der Lehrherr die Gelder für die Altersversorgung nicht zahlen konnte. (Výkøiky na levici.) Es hat gestern ein Kollege darauf verwiesen, daß die Landeskommissionen für Kinderschutz eine Forderung aufgestellt hätten, die konträr sei unserer Forderungen. Ich habe hier aus meinem Wahlkreis eine Aufforderung der Deutschen Bezirksjugendfürsorge für Znaim-Stadt und Land, und so ähnliche haben wir auch aus anderen Bezirken bekommen. In dieser Aufforderung heißt es: "Die neuen Vorschriften, daß für die Lehrlinge von Seite des Lehrherrn nebst der Krankenversicherung auch die Altersversicherung eingezahlt werden muß, bildet für die Kinder armer Eltern, die das Gewerbe erlernen, oder dem Handelsstand sich widmen wollen, ein geradezu unüberwindliches Hindernis, da die Lehrherren nur solche aufnehmen, deren Eltern sich verpflichten, die für die Kranken- und Altersversicherung vorgeschriebenen Prämien zu bezahlen, so daß Kindern, deren Eltern armutshalber nicht zahlen können, die Aufnahme in eine Lehre nahezu ausgeschlossen ist, was im Interesse eines tüchtigen Nachwuchses für Handel und Gewerbe außerordentlich zu bedauern ist." Zum Schlusse fordern sie uns auf, die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen abzuändern. (Výkøiky na levici.)

Wenn man uns vorwirft, daß wir 140.000 Jugendliche herauswerfen - der "Sozialdemokrat" schrieb kürzlich von einem "Akt der Brutalität", von einem "Verbrechen an der zukünftigen Generation" - so antworten wir: Erstens kommt augenblicklich niemand heraus, alle Jugendlichen, die bisher drinnen waren, bleiben drin, auch wenn sie noch nicht 16 Jahre alt sind. Zweitens, wenn es sich um eine Herausnahme in Zukunft handelt, so nur um ein Herausnehmen für höchstens zwei Jahre.

Ein paar Worte über die Verbände. Der Koll. Taub hat gestern aus einem Zeitungsartikel, den ich seiner Zeit in der "Deutschen Presse" geschrieben habe, vorgelesen, daß ich mich dafür ausgesprochen habe, daß das eine Prozent den Verbänden gestrichen werde. Was bekommen nach der amtlichen Statistik die Verbände in den historischen Ländern von den Krankenversicherungsanstalten? Taub hat die Ziffer genannt, 5 Mill., ich sage genauer 5 1/2 Mill., das sind 1.55%. In der amtlichen Statistik lesen wir aber, daß die Verbände auch andere Einnahmen haben im Gesamtbetrag von ungefähr 2 Mill. Ich bin der Ansicht, daß man den Verbänden das eine Prozent nehmen kann, ohne daß damit der Verband zu arbeiten aufhören muß. Unser Standpunkt war kein Geheimnis. Wir haben immer erklärt, daß wir für die Aufrechterhaltung der Verbände sind, aber auch, daß man von uns, wenn wir das nicht durchsetzen können, nicht verlangen kann, daß wir deshalb aus der Regierung austreten. Ich erkenne ohne weiters an, daß die Verbände ein Stück Selbstverwaltung sind. Wir erkennen das historische Verdienst der Verbände an und sagen, daß diese Verbände sicherlich auch vom nationalen Standpunkt aus wertvoll sind. Koll. Taub meinte, in den drei deutschen Verbänden seien 700.000 Arbeiter versichert. Ich habe gestern in der Statistik, aus der Koll. Taub geschöpft hat, nachgesehen und gefunden, daß es 315.000 sind. Es sind aber auch 315.000 viel, ich gebe es ohne weiters zu, aber auch Sie müssen zugeben, daß eine Menge deutscher Arbeiter in èechischen Verbänden sind. Die Landesstellen sind ein Kompromiß, ein Kompromiß, das wissen Sie gut, das wahrscheinlich gar nicht realisiert werden wird. Der Koll. Taub hat gestern gesagt, diese Landesverbände werden 25 Mill. Kè jährlich kosten. Zwei Tage vorher hat er im sozialpolitischen Ausschuß gesagt: sie werden zehnmal so viel kosten als die jetzigen Verbände, das wären 50 Mill. Kè, also eine Differenz von 25 Mill. Kè. Das ist sicher: In drei, vier und zehn Jahren werden die Institutionen, ob Verbände, Landesstellen oder Ú. S. P., größere Auslagen haben, denn heute gibt es noch keine Rentner. In dem Maß, wie die Zahl der Rentner steigt, werden auch die Verwaltungsauslagen steigen, das ist selbstverständlich. Nach dem neuen Gesetz sollen drei Landesämter errichtet werden, eines in Prag, eines in Brünn und eines in Bratislava. Diese Landesämter sollen von 24gliedrigen Kommissionen verwaltet werden, ein Drittel davon sollen Fachleute sein. Im Gesetz heißt es, daß bei Ernennung dieser Fachleute die nationale Struktur im Lande unbedingt berücksichtigt werden muß, so ähnlich, wie es in einem Paragraphen des bisherigen Gesetzes heißt, das von den Beamten der Bezirkskrankenkassen handelt. Die restlichen zwei Drittel werden gewählt und zwar in gemeinsamer Sitzung aller Mitglieder der Vorstände und Überwachungsausschüsse des betreffenden Landes. An der Spitze dieser Landesstelle soll ein vom Ministerium für soziale Fürsorge ernannter Direktor stehen, ihm zur Seite drei Stellvertreter, einer ein Fachmann, der von der Zentralsozialversicherungsanstalt ernannt wird, weiters ein Arbeiter und ein Vertreter der Unternehmer. Es heißt in der Gesetzesvorlage, daß die Tätigkeit der Pflichtverbände an dem Tag endet, wo die Landesämter ihre Tätigkeit beginnen. Das Ende der fakultativen Verbände wird mit 5 Jahren festgesetzt. Meine Herren, wir erklären von vornherein, wenn es tatsächlich zur Errichtung dieser Landesämter kommen sollte, dann verlangen wir, daß sie national geteilt werden. Wir müssen aber auch einmal ganz kurz darüber sprechen, warum überhaupt jemand daran gedacht hat, diese Verbände aufzulösen. Meine Herren, Sie werden es ableugnen, wie Sie es gestern in Ihren Zwischenrufen abgeleugnet haben: Wir sagen, die Verbände tragen bis zu einem gewissen Grade den Charakter einer bestimmten politischen Partei. (Odpor poslancù nìm. soc. demokratické strany dìlnické.) Dann, meine Herren, hat man uns gestern gesagt, die Verbände hätten zu gar keiner Klage Anlaß gegeben. Meine Herren, was sagen denn die amtlichen Revisionsbefunde der Ú. S. P. und des Ministeriums für soziale Fürsorge? Da sind Dinge drin, die einfach zum Himmel schreien! Daran sind die betreffenden Verbände mitschuldig, ich sage nicht die sozialistischen, es gibt auch andere Verbände, in denen solche Sachen vorgekommen sind. Im sozialpolitischen Ausschuß hat man uns klipp und klar zugegeben, daß solche Dinge vorkamen. (Posl. Schäfer: Aber Sie sind doch nicht berufen, darüber zu richten!) Über diese Sache kann jeder urteilen. Es ist unbedingt notwendig, daß die Agenda der Zentrale dezentralisiert wird. Stellen Sie sich einmal vor, wenn in Karpathorußland einer in den Bezug der Rente kommt und der ganze Akt bis nach Prag gehen soll und wieder zurück. Ich glaube, der Ruf nach Dezentralisation ist sachlich vollständig berechtigt.

Ein paar Worte über die Krankenversicherungsanstalten. Die finanzielle Lage der Krankenversicherungsanstalten hat sich in den letzten Jahren, das wissen wir, verschlechtert. In der Denkschrift der Verbände sind hauptsächlich vier Gründe angegeben: 1. Die bekannte Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes. Wir stimmen vollkommen zu. 2. Die große Grippeepidemie in dem Jahre vorher. Auch das stimmt. Dann heißt es in der Denkschrift der Verbände, daß keine Lohnklassen für höher bezahlte Arbeiter existieren. Auch das ist richtig. Und als vierter Grund wird angegeben und zugegeben, daß da und dort in mancher Kassa die Verwaltung eben nicht so war, wie sie hätte sein sollen. Das sagt die Denkschrift der Kassenverbände. Wir wissen ganz gut, das sind nicht die einzigen Gründe, warum die Krankenkassen in eine schlechte finanzielle Lage gekommen sind. Da haben Sie z. B. in so manchen Orten die Leute unterversichert, es gibt dort Leute, die überhaupt nicht versichert sind, obwohl sie versicherungspflichtig sind.

Die amtliche Statistik sagt uns, daß die Krankenversicherungsanstalten die Hälfte ihres Geldes als Bargeldleistung für Kranke ausgegeben haben, ein Drittel für Krankenbeistand und 10% als Kassenleistung für die Familienmitglieder. Wir haben an diesen Ziffern nichts auszusetzen, aber jetzt sprechen wir einmal von den Verwaltungskosten. Darüber hat gestern Koll. Taub ebenfalls ausführlich gesprochen. Die amtliche Statistik, die auch Kollege Taub benützt hat, sagt, daß im Jahre 1924 - es ist die letzte umfassende amtliche Statistik, die wir haben - 62% der Verwaltungskosten auf Gehälter der Angestellten der Krankenversicherungsanstalten ausgegeben wurden. Sie müssen noch weiter gehen. Sie finden in der Statistik weiters 18% für Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Einkommensteuer, das macht zusammen 80% aller Verwaltungskosten, die auf Personalauslagen gehen. Und wenn uns Koll. Taub gesagt hat, daß der durchschnittliche Gehalt eines leitenden Beamten im Jahre 1924 etwas über 32.000 Kè, also monatlich etwas über 2600 Kè betrug, so mache ich darauf aufmerksam, daß es eine Menge von Beamten gibt, die vielleicht eine verantwortungsvollere Arbeit leisten und damals weitaus nicht diese Gehälter hatten. Denn 32.000 Kè ist nur der Durchschnittslohn, wir kennen doch Fälle, wo die Direktoren von Krankenkassen weit höhere Gehälter beziehen. Sie müssen mir doch zugestehen, daß so mancher leitende Beamte von Krankenkassen auch noch Nebenbezüge hat: freie Wohnung, gewisse Zulagen usw., die in diesen 32.000 Kè nicht enthalten sind.

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