Pátek 21. záøí 1928

Aber auch Unternehmer denken ganz anders als unsere Nationalökonomen aus der Reihe der Landbündler und der deutschen Christlichsozialen. Ernst Abbe, der Begründer der Zeisswerke in Jena, sagt: Die Versicherungsbeiträge bilden einen Teil des Lohnes. Sie gehören zu den Produktionskosten und es sei ein Unrecht vom Unternehmer, daraus folgern zu wollen, daß etwa aus diesem Titel der Versicherungsbeiträge der Unternehmer Rechte beansprucht, die nur den Arbeitern gehören. Die Versicherungsbeiträge sind ein zur Aufrechterhaltung des Existenzminimums notwendiger Lohnanteil. Und endlich, auch das, was der Staat zur Durchführung der Alters- und Invaliditätsversicherung beisteuert aus den Einnahmen, die ihm zufließen, auch das ist kein Opfer der besitzenden Klassen. Der größte Teil der staatlichen Einnahmen fließt aus anderen Quellen, das sind nicht die besitzenden Klassen, das sind nicht die Unternehmer und Großagrarier. Mancher trägt allerdings Steuern aufs Steueramt und viele müssen die Steuerbeträge nach den Gesetzen abführen. Aber es sind die, welche die Steuern abführen, nicht die, die sie tragen. Man geht aus reinen Zweckmäßigkeitsgründen daran, gleich von der Quelle indirekte Steuern zu erfassen. Nicht der Zuckerfabrikant zahlt die Steuer, die wir als Zuckersteuer in der Èechoslovakei zu tragen haben, sondern der Verbraucher. So ist es bei allen Lebensmitteln und es ist daher eine Anmaßung der Staatsverwaltung, aus der Tatsache, daß sie zur Alters- und Invaliditätsversicherung Beträge beisteuert, einen übermäßigen Einfluß zu verlangen und die ganze Sozialversicherung unter die Oberhoheit des Finanzministeriums zu bringen. Es ist ein unerhörter Angriff auf die selbstverständlichen Rechte der Arbeiterklasse und der Versicherten, wenn man vom Finanzministerium, von der Staatsverwaltung aus jetzt plötzlich daran geht, sich auch hier dreinzumischen. (Výkøiky posl. Hackenberga.) Was der Staat zu den Alters- und Invaliditätsrenten beisteuert, stammt aus Quellen, die den Verbraucher belasten, und den größten Teil der Verbraucher bilden die Arbeiter. Und es sind die Arbeiter im vollen Recht, wenn sie sagen, der Staat soll ein Aufsichtsrecht genießen, er soll die Durchführung des Gesetzes beobachten, aber er soll in die Verwaltung der Mittel nicht eingreifen, die von den Versicherten aufgebracht werden und auf dem Wege der indirekten Steuern wieder die Taschen der Verbraucher belasten. Die Ausgaben für soziale Zwecke gehören zu den unerläßlichsten und einfachsten Unkosten jeder wirtschaftlichen Tätigkeit und das ist eine Auffassung, die von den bürgerlichen Nationalökonomen geteilt wird, zu der sich jedoch natürlich die christlichsozialen Politiker nie zu bekennen vermögen.

Nun lassen Sie mich noch ganz kurz Einiges behandeln, was wir gestern von dem Vertreter der deutschen christlichsozialen Partei gehört haben. Es ist uns da gesagt worden, daß die Taktik der sozialistischen Parteien die der Übertreibungen gewesen wäre. Wir hätten in der Abwehr verschwiegen, daß das im Jahr 1924 beschlossene Gesetz fehlerhaft sei. Wir haben das nie verschwiegen und Sie hätten unsere Mithilfe gehabt, wenn Sie daran gegangen wären, diese Mängel zu beseitigen. Vor allem anderen aber wurde schon aufmerksam gemacht, noch bevor das Gesetz zur Ausführung kam, daß die Bestimmungen über die Vorschreibung der Beträge für die Krankenversicherung zu großen Streitigkeiten Anlaß geben werden. Es ist das auch eingetreten. In dem Gesetz ist die Bestimmung enthalten gewesen, daß die Beiträge nur für Arbeitstage zu leisten sind, während unsere Auffassung dahin geht, daß die Versicherungsbeiträge für die ganze Zeit des Bestandes des versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses vorgeschrieben werden sollen. Und was ist daraus geworden? Die Unternehmer haben sich auf diese Bestimmung gestützt, sie haben verlangt, daß nur für Arbeitstage vorgeschrieben wird und selbst dann, als die Kurzarbeit zu Ende ging und in vielen Betrieben wieder voll gearbeitet wurde, ist noch versucht worden, die Krankenkassen um einen Beitragstag in der Woche zu bringen. Manche haben einfach die achtstündige Arbeitszeit, die täglich vorgeschrieben ist, so durchgeführt, daß sie in 5 Tagen 48 Stunden arbeiten ließen, so daß eben nur 5 Arbeitstage da waren und man sich infolgedessen geweigert hat, für den 6. Tag Versicherungsbeiträge sich vorschreiben zu lassen. Die Zentralsozialversicherungsanstalt hat in ihrem Gutachten darauf aufmerksam gemacht und Vorschläge erstattet, um dies en Zustand zu beseitigen, darauf ist aber keinerlei Rücksicht genommen worden. Die kleine Verbesserung, die vorgenommen wurde, trifft durchaus nicht den Kernpunkt der Sache. Es wird auch mit dem jetzigen Gesetz den Unternehmern möglich sein, am 5. Tage der Woche abzumelden, wodurch sie zwei Tage Versicherungsbeiträge gewinnen, weil sie die 48 Arbeitsstunden nach englischem Muster in 5 Tagen arbeiten lassen. In diesem Falle haben sie also für Samstag und Sonntag keinen Beitrag zu leisten und brauchen erst Montag die Anmeldung vornehmen zu lassen. Wir halten eine solche Regelung für widerspruchsvoll und falsch. Man kann der Koalition und ihren entscheidenden Politikern in der Frage der Sozialversicherung keine andere Anschauung beibringen, wenn sie sich in dem Rahmen einer Sache bereits festgelegt haben. Es ist uns gestern von einer ganzen Reihe von Verbesserugen gesagt worden, aber geflissentlich hat man jene übergangen, die doch in die jetzige Vorlage wieder aufgenommen wurden und ungünstige Bestimmungen für die Versicherten bedeuten. In dem Gutachten der Zentralsozialversicherungsanstalt ist auch empfohlen worden, bei der Anstaltsbehandlung den Angehörigen des Versicherten die Hälfte des Krankengeldes für die Dauer der Anstaltsbehandlung und unter Umständen für das ganze Jahr zu gewähren. Diese Bestimmung ist nicht übernommen worden, sondern es wird das halbe Krankengeld den Angehörigen nur gegeben, wenn der Versicherte in die Behandlung eines öffentlichen Krankenhauses kommt. Was ist die Folge einer solchen Bestimmung? Es ist für Tausende und Abertausende von Arbeitern eine Wohltat gewesen, daß es den Krankenkassenverbänden und Krankenkassen möglich gewesen ist, durch Errichtung von Kuranstalten, Erholungs- und Rekonvaleszentenheimen den Arbeitern Erholung und Wiederherstellung der Gesundheit zu ermöglichen. Es ist Hunderten und Hunderten von erkrankten Arbeitern erst auf diese Weise durch die Tätigkeit der Verbände und durch das Vorgehen der Krankenkassen ermöglicht worden, Lungenheilanstalten zu besuchen. Das wird nun durch die im Gesetz enthaltenen Bestimmungen in allen jenen Fällen unmöglich gemacht, wenn der Versicherte nicht die Mittel hat, die Angehörigen während der Zeit seiner Anstaltsbehandlung zu ernähren. Es werden nur wenige Arbeiter sein, von denen man sagen kann, daß sie dazu in der Lage wären. Sie sehen also, daß in einer ganzen Reihe wichtiger Fragen die jetzige Novelle trotz aller Verbesserungen der Arbeiterschaft noch sehr viel schuldig bleibt. Sie brauchen sich nicht darüber zu wundern, daß wir auch in dieser Lösung keine Zufriedenstellung der Arbeiterklasse erblicken können. Ich brauche nicht darüber zu reden, daß wenn es nach den Wünschen der Koalitionsparteien gegangen wäre und wenn nicht der Kampf der Arbeiterklasse eingesetzt hätte, Sie mit der Selbstverwaltung in den Krankenkassen rücksichtslos ein Ende gemacht hätten. Wenn ich noch einmal auf diese Frage zu sprechen komme, so deshalb, weil uns gestern begründet worden ist, warum man die Selbstverwaltung beseitigen wollte. Der Abg. Zajièek hat erklärt, die Krankenkassen seien Hochburgen des Sozialismus, in den Krankenkassen säßen sozialistische Agitatoren. Es sei auch nicht richtig, was Koll. Taub ausgeführt hat, das sei einmal gewesen und bestehe heute nicht mehr. Und weshalb das einmal war, daran sollte Koll. Zajièek denken. Warum haben die Arbeiter vor 40 oder 45 Jahren im alten Österreich daran gehen müssen, solche Organisationen ins Leben zu rufen? Um nur wenigstens eine Stelle zu haben, in der sie für die Arbeiterklasse zu wirken vermochten. Erinnern Sie sich doch an die glorreichen Zeiten Österreichs, wo der Ausnahmszustand das Gewöhnliche war, wo die Arbeiter kein Wahlrecht hatten, wo sie in der Gemeinde mundtot waren und von jedem Gemeindevorsteher, der ihr politischer Gegner war, sich schuhriegeln und drangsalieren lassen mußten, wo ihnen, wenn sie in der Gemeinde aufmuckten und eine andere politische Stellung als die Herrschenden einnahmen, das Leben in der Gemeinde unmöglich gemacht wurde. Soll ich an die Zeiten erinnern, in denen jeder Bezirkshauptmann wie ein Pascha vorgehen konnte? An die Zeiten, wo keine Versammlungen möglich waren, an die Zeiten, in denen es Verfolgung auf Verfolgung gab, wo der Unternehmer jeden hinauswarf, der nur im Verdacht stand, einer gewerkschaftlichen Organisation anzugehören? Was ist denn damals vor 40 und 50 Jahren den Arbeitern übrig geblieben, wenn sie nicht dauernd schlechter als die ehemaligen Sklaven behandelt werden wollten, als sich selber aus eigenen Kräften Vereine und Organisationen zu schaffen, in denen etwas für die Arbeiter getan werden konnte. Krankenversicherung gab es keine, die ist ja erst in den Jahren 1888 und 1889 geschaffen worden, und wenn die Arbeiter krank und elend waren, herrschte die bitterste Not in der Familie und Verzweiflung erfaßte den Arbeiter. An die Armenversorgung von damals will ich gar nicht erinnern. Jeder kranke Arbeiter wurde als eine Belastung empfunden, wenn er von der Gemeinde Hilfe verlangte. So sah es aus. Damals nun gingen die Arbeiter in Österreich daran, sich selbst Krankenkassen zu schaffen und die Aufgabe, die der bürgerliche Staat gehabt hätte, nahmen sie selbst in die Hand und schufen die Krankenkassen in Wien, in Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, auf Grund des Vereinsgesetzes. (Výkøiky na levici.) Wie ist es ihnen schwer gemacht worden, Krankenkassen auf Grund des Vereinsgesetzes so aufzubauen, wie sie sie brauchten! Herr Abg. Zajièek meint, die Krankenkassen waren Hochburgen des Sozialismus und seien es heute noch. Was haben denn aber die leitenden Männer der Krankenkassen noch vor dem Zustandekommen des Krankenkassengesetzes anderes getan als Vorarbeit geleistet für die spätere gesetzliche Regelung der Krankenversicherung, eine Vorarbeit, die von den bürgerlichen Herrenhausmitgliedern Österreichs bei Beratung des Gesetzes anerkannt wurde und die auch von den bürgerlichen Abgeordneten des ehemaligen Wiener Reichsrates in Wien anerkannt wurde, in welchem noch keine Arbeiter gesessen sind. Der Herr Abg. Zajièek möge sich doch einmal daran erinnern, daß es im alten Österreich auch christlich-soziale Männer gegeben hat, die sich nicht zu seinen Anschauungen bekannt haben würden und die ganz andere Auffassungen vertraten. Allerdings die Aera Vogelsang ist wohl auch für die Christlichsozialen vorüber und wenn uns Herr Zajièek gestern erklärt hat, Lueger sei im Jahre 1907 aufgetreten und habe verlangt, daß aus Staatsmitteln ein großer Betrag für die Durchführung der Alters-, Kranken- und Invaliditätsversicherung beigestellt werde, so hat er damit nur eine unernste Komödie aufgeführt und es ist sofort festgestellt worden, daß eine tatsächliche Kranken- und Invalidenversicherung für die Arbeiter nur dadurch geschaffen werden kann, daß ein diesbezügliches Gesetz vom Parlament beschlossen wird. Was geschah? Von den guten Gedanken, die im ersten Entwurf der Sozialversicherung von Koerber enthalten waren, blieb später nicht viel übrig und als man sich doch in Österreich mit der Einführung der Alters- und Invaliditätsversicherung beschäftigen mußte, was unternahmen da die Christlichsozialen? Es meldete sich sofort Herr Dr Geßmann, der in der christlichsozialen Partei und Politik des alten Österreich ungefähr derselbe böse Geist gewesen ist, der heute Šrámek in der christlichsozialen Partei dieses Landes ist. (Výkøiky: Herr Zajièek!) Von dem will ich gar nicht reden. Im Ausschuß mußte er ruhig sein, hier hat er sich als den großen Sprecher aufgeführt. Damals ist Dr Geßmann gekommen und hat die Einführung der Bezirksstellen verlangt, die nichts anderes sein sollten, als politische Positionen der Christlichsozialen in den Dörfern und Bezirksorten und solange Dr Geßmann seinen unheilvollen Einfluß in der Regierung ausüben konnte, ist es auch mit der Sozialversicherung nicht ernstlich vorwärts gekommen.

Aber an eines sei erinnert: Selbst in der Zeit, als unter der Führung Dr Geßmanns in Österreich eine Sozialversicherung geschaffen werden sollte, die förmlich auf den Leib der Christlichsozialen zugeschnitten war, selbst damals hat man nicht gewagt, das Selbstverwaltungsrecht der Arbeiter in den Krankenkassen anzutasten. Selbst damals ließ man die Zusammensetzung der Vorstände unverändert - zwei Drittel Arbeiter, ein Drittel Unternehmer - der Überwachungsausschuß war eben nur ein Überwachungsausschuß, nicht aber eine mitentscheidende Körperschaft. Bei aller Arbeiterfeindlichkeit des Lueger'schen christlichen Sozialismus, der nichts zu tun hat mit dem christlichen Sozialismus eines Baron Vogelsang, war Lueger doch nicht so frech, nehmen. Das ist erst seinen Epigonen vorbehalten geblieben, den kleinen Nachfolgern des christlichsozialen Österreich. Und da wagt es Herr Abg. Zajièek zu erklären: Ja, das ist eine Frage, die von uns wohl erwogen wurde und es war notwendig, die Parität zu verlangen, um endlich der Wirtschaft in den Krankenkassen ein Ende zu machen. Ich habe schon im Budgetausschuß den bürgerlichen Abgeordneten erklärt: Wenn Sie auf dieses Gebiet übergehen wollen, wir sind dazu bereit. Wenn Sie wollen, so werden wir Vergleiche anstellen, wo eine ärgere Mißwirtschaft herrscht, in den von den Arbeitern verwalteten Krankenkassen oder in den zahlreichen bürgerlichen Institutionen, in die wir keinen Einblick haben, obwohl sie auch von unseren Mitteln miterhalten werden.

Pøedseda (zvoní): Upozoròuji pana øeèníka, že jeho øeènická lhùta již uplynula.

Posl. Schäfer (pokraèuje): Wir werden dann Material bereitstellen und zeigen, daß diese Äußerungen nichts anderes sind als ein Ausdruck der Bosheit.

Ich muß mich beeilen und kann mich nur noch schnell mit einigen besonderen Leistungen des Herrn Zajièek befassen. Die Verbände gibt er natürlich auf. Es fällt ihm nicht ein, daß wir Verbände haben, in denen an der Spitze sozialdemokratische Vorstände stehen und dann wieder Verbände, die bürgerlich national eingestellt sind. (Posl. Hackenberg: Antimarxistisch!) Jawohl! Das ist ja jetzt das neue Wort, mit dem die Herren so gerne krebsen gehen. Auch da sollte Herr Zajièek ein bißchen in der Vergangenheit nachforschen und den Ursachen nachgehen, warum wir heute in der Èechoslovakei wie schon in Österreich Verbände hatten, die sich nach politischen Anschauungen gliedern. In Österreich gab es zunächst in den verschiedenen Ländern die Zwangsverbände, denen allgemein die Bezirkskrankenkassen angehörten. Sie haben nichts geleistet. Es gab nur von Jahr zu Jahr schwere Auseinandersetzungen und es machte sich im alten Österreich in der Krankenversicherung die Notwendigkeit geltend, für diese Verbände eine freie Organisation zu schaffen. Die Vereinskrankenkassen hatten ihre Verbände, aber auch diese genügten nicht und es wurde dann die Reichskommission aller Krankenkassen Österreichs er richtet. Sie war die Schöpfung einer großen Reichskonferenz der Krankenkassen.

An dieser Reichskonferenz waren zunächst auch die Vertreter bürgerlicher Krankenkassen beteiligt, aber nach kurzer Zeit gingen vor allem in Böhmen die deutschnationalen Politiker daran, sich auf besondere Weise zu organisieren und in der Reichskrankenkassenkommission nicht mehr mitzuwirken. So hat sich die Sache entwickelt, aber es ist doch kein Unglück. Die Verbände in der Èechoslovakei könnten gewiß, wenn es nur einen Verband gäbe, der reibungslos arbeiten würde, noch mehr leisten, aber es ist wahrhaftig kein Unglück. Jeder, der in der Èechoslovakei bestehenden Verbände hat sein gutes getan und wenn Abg. Zajièek sagt, es sei eine Übertreibung des Abg. Taub gewesen, von 715.000 deutschen Versicherten zu reden, die in den Verbänden stehen, es gebe nur über 315.000, so muß er die Statistik sehr schlecht gelesen haben. Der Reichsverband deutscher Krankenkassen, das ist der, den Abg. Zajièek als sozialdemokratischen Reichsverband denunzieren will, zählt 450.000 Versicherte. Für Zajièek gibt es aber in allen deutschen Verbänden nur 315.000 Mitglieder, er läßt die beiden anderen Verbände überhaupt verschwinden und streicht auch uns so kurzer Hand über 100.000 Mitglieder. Es ist ihm aber in seiner Erregung gegen die sozialdemokratischen Vorredner und gegen die Oppositionsparteien auch noch ein Malheur passiert. Wenn nichts mehr herhalten will und man keinen Grund mehr hat, die Krankenkassen zu bekämpfen und die Parität zu verlangen, dann kommt man auf die Angestellten und auf die schlechte Wirtschaft in den Verwaltungen zu sprechen. Er hat dabei gesagt: Da sitzen die Agitatoren, die die Sekretariatsarbeit der Partei machen, da sitzen die Menschen, die eigentlich auf Kosten der Krankenkassabeiträge, Politik treiben. Da meinte er, eine große Anzahl solcher Sekretäre sitze ja auch im Abgeordnetenhause, er berief sich dabei auf das Buch, wo alle Abgeordneten eingetragen sind und auch bei jedem dabei steht, welchen Beruf er hat. Der Mann hat hier eine Behauptung aufgestellt, von deren Richtigkeit er nicht überzeugt gewesen ist. Wie nennt man einen Menschen, der so pauschaliter Behauptungen aufstellt, Beschuldigungen erhebt, aber auch nicht den geringsten Beweis dafür erbringen kann? (Posl. Schweichhart: Zajièek heißt er!) Zajièek wird sich vielleicht seitdem informiert haben, es ist aber nicht zu erwarten, daß er nachträglich eingesteht, Beschuldigungen gegen die sozialdemokratischen Parteien erhoben zu haben, er wird sich da genau so verhalten, wie in der Frage der Verbände, wo er auch mit Behauptungen um sich wirft, die nicht aufrechtzuhalten sind. Noch ein Wort über die Verbände. Die Verbände waren in der ersten Vorlagevollständig preisgegeben und in seiner Rede im März im sozialpolitischen Ausschuß sagte Minister Šrámek: Die Verbände werden aufgelöst. Er sprach damals davon, daß man so wie einstmals gewisse Agenden der Krankenversicherung an die Unfallversicherung übertragen werde. Erst als sich im Laufe der Verhandlungen auch im Lager der Koalition die Anschauungen über die Verbände gewandelt hatten, als man über die weitere Zulassung der Verbände ernstlich nachdachte, erst dann kam Minister Šrámek plötzlich mit den Landestellen und nun preist uns Abg. Zajièek und Abg. Tichý, was wir an den Landesämtern für einen Gewinn haben, wie billig sie sind, während die Verbände über 5 Mill. Kè kosten und daher furchtbar teuer sind. Schmackhaft macht Zajièek den deutschen Abgeordneten diese Landesstellen damit, daß er sagt, sie wären national gegliedert. Er soll mir die Stelle im Gesetzentwurf zeigen, auf die er sich dabei berufen kann. Das wird ungefähr so ausgehen, wie die Erhaltung der deutschen Landesstellen bei der Pensionsversicherung. Da haben wir ja kürzlich eine recht herrliche Komödie erlebt. Es ist plötzlich der Entwurf über die Reform der Pensionsversicherung bekannt geworden und in dem ist von den deutschen Landesstellen keine Rede mehr. Dabei ist diese Forderung von den Angestellten und Unternehmern in voller Übereinstimmung aufgestellt worden. Da hat es dann in den Blättern geheißen, der Vertreter der deutschen Gewerbepartei habe im Achterausschuß aufgemuckt und auch die Landbündler seien dagegen aufgetreten. Man habe ihnen versichert, es werde den deutschen Belangen ich will ein Wort gebrauchen, das einmal in der deutschen Politik sehr üblich gewesen ist - in der Frage der Pensionsversicherung entsprochen werden. Es ist von der nationalen Sektionierung der Landesstellen die Rede gewesen, sie hätten die Möglichkeit gehabt für eine solche Berücksichtigung nationaler Berücksichtigung zu stimmen, sie haben das Gegenteil getan und Sie werden, wenn die deutschen Angestellten und Angestelltengewerkschaften und sozialistischen Parteien nicht mit ihrem ganzen Gewicht sich dagegen verwahren, auch hier die einzige Einrichtung in der Pensionsversicherung preisgeben, die es noch ermöglicht, daß die deutschen Versicherten einen gewissen Einfluß auf die Verwaltung haben. Die Landesstellen, von denen uns Zajièek und Tichý berichtet haben, sind kein Ersatz für die Verbände. Niemand, auch Monsignore Šrámek, hat es gewagt, den Wert der Verbände zu bestreiten. Auch er hat zugeben müssen, daß die Verbände gewaltiges geleistet haben. Warum also weg mit ihnen? Der jetzige Minister für soziale Fürsorge empfindet sie wie eine zuwidere Einrichtung, daher weg, dabei nützt er auch seinen nationalistischen Anschauungen und die Deutschen werden sich wie in so vielen Fragen, wie bei der Verwaltungsreform, Steuerreform, bei dem Gemeindefinanzgesetz, auch hier nach allen Regeln der Kunst von ihren Koalitionskollegen betackeln lassen.

Unsere Stellung zu der jetzigen Vorlage ist klar gegeben. Wir wollen eine Sozialversicherung, die alle Erfahrungen, die in anderen Staaten und auch bei uns gemacht worden sind, berücksichtigt. Wir wollen eine Sozialversicherung, die den Arbeitern die Möglichkeit gibt, ihre Gelder selbst zu verwalten. W ir wollen eine Sozialversicherung, die keinen Boden für Unternehmergelüste abgibt, aber auch keinen Boden für politische Parteimanöver, die insbesondere hier zu befürchten sind, wenn es gelingen würde, die Selbstverwaltung der Versicherten einzuschränken. In der Organisation der Sozialversicherung darf es nur einen Grundsatz geben: Das Beste herauszuholen, das Beste zu schaffen für die Versicherten, für die Arbeiter! Alle anderen Beweggründe müssen schweigen und zurücktreten, und da wir in diesem Gesetzentwurfe noch viele Bestimmungen finden, gegen die wir uns mit aller Leidenschaft kehren müssen, werden wir auch nach Erledigung der Vorlage im Abgeordnetenhause und im Senate nicht aufhören, den Kampf fortzusetzen für eine gute, die Arbeiter zufriedenstellende Sozialversicherung. (Souhlas a potlesk nìm. soc. demokratických poslancù.)

2. Øeè posl. Schmerdy (viz tr. 21 tìsnopisecké zprávy):

Die kapitalistische Wirtschaftsordnung und die Herrschaft der Bourgeoisie bedeutet für die Arbeiterschaft nicht nur die brutale Ausbeutung derselben, sondern eine ständige Bedrohung ihrer Lebensexistenz und eine schwere Gefährdung der Gesundheit der ganzen arbeitenden Klasse. Und so spielen im Kampfe der Klassen die Gesundheitsfragen und die Sicherung der Arbeitsfähigkeit eine große Rolle. Nichts ist für den Arbeiter in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung gefährlicher, als wenn er durch Krankheit, Unfall oder Alter seine Arbeitsfähigkeit einbüßt, durch Arbeitslosigkeit in Krisenzeiten oder durch Willkür der Unternehmer aus dem Produktionsprozeß ausgeschaltet wird. In solchen Momenten steigern sich die Widersinnigkeit und die tiefen Schatten der kapitalistischen Wirtschaftsordnung und treffen hart den Arbeiter und seine Familie, erhöhen den Kampf um das Stückchen nacktes Leben und treiben Hunderttausende zur Verzweiflung. Der lange schwere Kampf der Arbeiterklasse gegen die Profitsucht der Kapitalisten in ihrer Wirtschaftsordnung ist ein Leidensweg, dessen Härte die Arbeiter an ihren Leibern verspüren. Und wenn die klassenbewußte Arbeiterschaft in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung den Kampf um die Sicherung ihrer Lebensexistenz und Milderung der brutalen Gegensätze führt, so nicht deshalb, weil sie glaubt, daß durch irgend welche Reformen oder Sicherheitsmaßnahmen die kapitalistische Wirtschaftsordnung und ihre Schattenseiten beseitigt werden können, sondern nur aus dem Grunde, weil die Sozialpolitik ein Teil des proletarischen Klassenkampfes und gleichzeitig eine der schärfsten Waffen der Arbeiterklasse gegen die Bourgeoisie ist.

Die gefährlichen Auswirkungen der Krankheit, der Invalidität, des Alters und der Arbeitslosigkeit der Arbeiterschaft spielen aber auch für die kapitalistische Klasse eine bedeutende Rolle. Sie sind Gefahrenmomente, die imstande sind, bei Verzweiflungsausbrüchen der gepeinigten Arbeiterschaft die privatkapitalistische Wirtschaftsordnung zu erschüttern. Und wenn die kapitalistischen Parteien aus diesen Verhältnissen heraus gezwungen sind, eine gewisse Sozialpolitik zu betreiben, so ist diese diktiert von dem Interesse des privatkapitalistischen Systems und so beschaffen, daß es das Prinzip der Profittätigkeit nicht stört. Die Sozialversicherung ist eben das Produkt eines wirtschaftlichen Systems. Die bürgerlichen Regierungen und Parteien haben an den sozialpolitischen Fragen und insbesondere an der Sozialversicherung nur so weit ein Interesse, als dieselben keine Geldmittel erfordern, ihre kapitalistische Wirtschaft nicht belasten und die Profite nicht schmälern. Ihre Gesundheits- und Sozialpolitik ist nur ein volksfreundlicher und humaner Anstrich, ein Schwindel, den sie zu dem Zwecke ausführen, um die krassen Gegensätze der kapitalistischen Ordnung zu verschleiern und die Arbeiterschaft vom Klassenkampfe abzuhalten. Obzwar dieses Spiel für die klassenbewußte Arbeiterschaft zu durchsichtig ist, gelingt es der Bourgeoisie und ihren Exponenten doch, große Teile des Proletariats irrezuführen. Und deshalb ist es Aufgabe der kommunistischen Partei, den wahren Inhalt der bürgerlichen Sozialpolitik und ihrer Sozialversicherung aufzuzeigen und den Klassencharakter zu enthüllen.

Die Bourgeoisieherrschaft und ihre Wirtschaftsordnung hat für den Proletarier schwere Gesundheitsschädigungen und Gefahren zur Folge. Solange eine große Reservearmee von Arbeitssklaven vorhanden ist, kümmert es sie nicht, ob durch Unfall, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Alter oder Unterernährung, durch elende Lohnverhältnisse oder durch Arbeitslosigkeit Hunderttausende von Proleten mit ihren Kindern zugrunde gehen. Sie kennen nur eine Aufgabe, ein Ziel: Erhöhte Ausbeutung und Wahrung ihrer Profite. Die brutale Ausbeutung und Rationalisierung erhöhen fast um das Doppelte Unfälle und Todesfälle, täglich und stündlich fordert die kapitalistische Produktionsweise ihre Opfer in den Betrieben. Elende Wohnungs- und Lebensverhältnisse, Teuerung und karger Lohn, zerstören durch Tuberkulose und Rachitis die Volksgesundheit, verkürzen dem Arbeiter das Leben, schaffen Siechtum und ein maßlos es Elend.

Die Bekämpfung dieser Gefahren in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung ist eine wirtschaftliche und politische Frage, eine Frage der Arbeitsbedingungen, des Lohnes, der Wohnungsverhältnisse, der Gesundheitspolitik, der Versorgung im Falle der Arbeitslosigkeit, der Invalidität und des Alters. In dem Kampfe um diese Fragen steht die bürgerliche Gesellschaft und alle ihre Parteien und Organisationen und viele Vertreter der Wissenschaft gegen die Arbeiterklasse. Die Parole "Die Wirtschaft kann die sozialen Lasten nicht ertragen, wenn sie nicht zugrunde gehen soll" ist das Leitmotiv bei Schaffung aller sozialpolitischen Gesetze. Der Arbeiter aber muß sich wehren gegen den Raubbau an seiner Gesundheit und seiner Arbeitskraft, er muß sich wehren gegen die Gefahren der Produktionsweise, der schlechten Betriebsstätten und der elenden Wohnungen, gegen den tiefen Lebensstandard, kurzum gegen alle Auswüchse der kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Im kapitalistischen Staate ist für den Arbeiter die Hauptaufgabe die Erhaltung seiner Gesundheit und Arbeitskraft, nicht aber die Erhaltung und Konsolidierung der jetzigen Wirtschaftsordnung. Kann die bürgerliche Wirtschaftsform dem Arbeiter das zum Leben Notwendige nicht geben, so soll sie zugrunde gehen. Das Proletariat hat doch das Interesse an der Überwindung dieser Wirtschaftsform, die es zum Ausbeutungsobjekt und Sklaven der kapitalistischen Klasse macht. Das Proletariat fordert den weiteren Ausbau der sozialen Gesetzgebung, die Bourgeoisie den Abbau. Das ist der scharfe Gegensatz zwischen dem Bürgertum und der Arbeiterklasse, der täglich in den Betrieben, Gemeinden und Bezirken, aber besonders bei der Gesetzgebung im Parlament zum Vorschein kommt und aneinanderprallt.

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